Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 488

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 488 (NJ DDR 1975, S. 488); licher Fragen gerichtet. Es werden organisatorisch-rechtliche Mittel zur Festigung der Arbeitsdisziplin, zum Kampf gegen die Kaderfluktuation und zum Schutz der Arbeitsumwelt ausgearbeitet. Große Aufmerksamkeit wird der Sicherung der Rechte der Erfinder und Rationalisatoren geschenkt. Die theoretischen Probleme des Staates und des Rechts werden von den Wissenschaftlern auf der Grundlage der ständigen Festigung der Verbindung der Rechtswissenschaft mit der Praxis ausgearbeitet. Die Rechtswissenschaftler beteiligten sich aktiv an der Ausarbeitung der in den letzten Jahren vom Obersten Sowjet der UdSSR beschlossenen Grundlagen der Gesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken über die Arbeit, über den Gesundheitsschutz, über die Volksbildung, über Ehe und Familie. Sie arbeiteten am Gesetz über den Status der Deputierten der Werktätigen und an verschiedenen Gesetzbüchern und Gesetzen der Unionsrepubliken sowie am Entwurf eines neuen Kolchos-Musterstatuts, an Entwürfen für die Ordnungen der Industrie- und Produktionsvereinigungen u. a. m. mit. Sie beteiligten sich aktiv an der Arbeit der wissenschaftlichen Räte des Staatlichen Plankomitees und der Staatlichen Versorgungskommission der UdSSR, der Staatlichen Arbitrage beim Ministerrat der UdSSR und einer Reihe von Ministerien und Behörden. Zu einer sehr nützlichen Form der Verbindung mit der Praxis entwickelten sich die komplexen Forschungsreisen von Wissenschaftlern. Solche Expeditionen wurden in eine Reihe von Gebieten der RSFSR, aber auch in Unionsrepubliken geschickt. Gegenwärtig werden die Probleme der Leitung und des Sowjetaufbaus in der Lettischen SSR und der Baschkirischen ASSR komplex erforscht. Die auf der Grundlage eines solchen Studiums erarbeiteten Empfehlungen und Entwürfe von Rechtsakten werden in den Republiken gewöhnlich von den zentralen und den örtlichen Macht- und Leitungsorganen erörtert, und viele von ihnen sind bereits realisiert. Mit dem Ausbau ihrer Beziehungen zur Praxis begannen die Wissenschaftler die realen Prozesse des staatlich-rechtlichen Aufbaus, die vom Leben selbst hervorgebracht wurden, bedeutend gründlicher zu studieren, und sie verstärkten ihre Hilfe gegenüber den Staatsorganen. Die Kommunistische Partei und die Sowjetregierung schätzen die Verdienste der Rechtswissenschaftler hoch ein. Aber wir sind uns darüber im klaren, daß es in der Arbeit der Rechtswissenschaftler noch manche wesentlichen Mängel und ungelösten Aufgaben gibt. Auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft ist es besonders wichtig, daß alle wissenschaftlichen Forschungen in untrennbarer Verbindung mit der Praxis vorgenommen werden, daß sie auf einer tiefen Analyse der sich vollziehenden Prozesse fußen, daß man dabei nicht nur die laufenden, täglichen Bedürfnisse der Praxis berücksich- tigt, sondern auch die Tendenzen ihrer Entwicklung sieht und die Perspektiven bestimmt. Es ist notwendig, die Effektivität der Forschungen zu erhöhen und die wissenschaftlichen Schlußfolgerungen und Empfehlungen konsequenter in die praktische Arbeit der Sowjets, der Leitungsorgane, des Gerichts und der Staatsanwaltschaft, der wirtschaftlichen und anderen Organisationen einzuführen. Natürlich erfordert das auch größeres Interesse der entsprechenden Behörden und Leitungsorgane an der Verwirklichung der wissenschaftlichen Schlußfolgerungen, was bedauerlicherweise bei weitem nicht überall vorhanden ist. An der Schwelle des XXV. Parteitages der KPdSU ist die Rechtswissenschaft dazu aufgerufen, ihren Beitrag zur Lösung der von der Partei gestellten Aufgaben zur weiteren Vervollkommnung der staatlichen Leitung und der rechtlichen Regelung der gesellschaftlichen Verhältnisse zu leisten. Die Rechtswissenschaft muß die Perspektiven der Entwicklung des Sowjetstaates und seines Rechts unter Berücksichtigung der ökonomischen und sozialen Entwicklung des' Landes, der grundlegenden Entwicklungstendenzen des Staates des gesamten Volkes und seiner Funktionen, des Staatsapparates, der Vervollkommnung der sozialistischen Sowjetföderation und anderer Institute des politischen Systems der Gesellschaft des reifen Sozialismus bestimmen. Es ist auch notwendig, die Prognose der Veränderungen im Rechtssystem unter der Einwirkung der ökonomischen, sozialen, politischen, psychologischen, demographischen Faktoren und die Wege zur Erhöhung des Rechtsbewußtseins und der Rechtskultur der verschiedenen Schichten der Bevölkerung auszuarbeiten. Die Spezialisten für ausländisches Recht haben die Erfahrungen des staatlich-rechtlichen Aufbaus in den Ländern des Sozialismus zu verallgemeinern; sie müssen eine zutiefst wissenschaftliche und kritische Analyse der bürgerlichen politisch-rechtlichen Doktrinen vornehmen und diese Erkenntnisse wirksam im modernen ideologischen Kampf einsetzen. Eine wichtige Aufgabe der Völkerrechtler ist das Studium und die Ausarbeitung der effektivsten rechtlichen Mittel zur Realisierung des vom XXIV. Parteitag der KPdSU beschlossenen Friedensprogramms. Dadurch, daß die sowjetischen Juristen mit den Philosophen, Ökonomen, Historikern und Soziologen eng Zusammenarbeiten, verfügen sie über alle notwendigen Bedingungen für die Lösung der Aufgaben, die ihnen von der Partei gestellt wurden. Die richtige Auswahl der aktuellen Probleme, die aus den Bedingungen und Erfordernissen des reifen Sozialismus resultieren, die zielstrebige Organisierung der wissenschaftlichen Forschungen all das muß die Rolle der fortschrittlichen sowjetischen Rechtswissenschaft bei der Entwicklung der Sowjetgesellsehaft erhöhen. (Aus „Iswestija“ vom 8. Juli 1975, S. 5; geringfügig gekürzte Übersetzung von Heinz Wostry, Berlin) Informationen Vom 15. bis 17. April 1975 fand in Warschau die III. Konferenz der Justizminister sozialistischer Länder statt, an der Delegationen aus der Volksrepublik Bulgarien, der CSSR, der DDR, der Republik Kuba, der Mongolischen Volksrepublik, der Volksrepublik Polen, der Sozialistischen Republik Rumänien, der UdSSR, der Ungarischen Volksrepublik und der Demokratischen Republik Vietnam teilnahmen. Gegenstand der Beratung waren folgende drei Themen: Vervollkommnung der juristischen Ausbildung und Vorbereitung der Justizkader, Vervollkommnung der rechtlichen Regelungen auf dem Gebiet der Wirtschaftsbeziehungen, Nutzung der Errungenschaften der Wissenschaft im Gerichtsverfahren. Die Delegation der DDR, die vom Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Minister der Justiz, Hans-Joachim Heusinger, geleitet wurde, beteiligte sich mit Referaten und in der Diskussion an allen drei Konferenzthemen. 1. Es wurde festgestellt, daß die Ausbildung qualifizierter juristischer Kader von aktueller Bedeutung ist, da in 488;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 488 (NJ DDR 1975, S. 488) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 488 (NJ DDR 1975, S. 488)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen zum Erreichen wahrer Aussagen durch den Beschuldigten und damit für die Erarbeitung politisch-operativ bedeutsamer Informationen kann nur durch die Verwirklichung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann zu realisieren sein, wenn der mutmaßliche Täter aktuell bei einem Handeln angetroffen diesbezüglich verfolgt wird und sich aus den objektiven Umständen dieses Handelns der Verdacht einer Straftat besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Das verlangt, vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens anhand objektiver Kriterien und Umstände gewissenhaft zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach durchgeführten Prüfungshandlungen ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit eine in mehrfacher Hinsicht politisch und politisch-operativ wirkungsvolle Abschlußentscheidung des strafprozessualen Prüfungsvertahrens. Sie wird nicht nur getroffen, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten Prüfungsmaßnahmen der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt, sondern ist häufig Bestandteil der vom Genossen Minister wiederholt geforderten differenzierten Rechtsanwendung durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit in der Reoel mit der für die politisch-operative Bearbeitung der Sache zuständigen Diensteinheit im Staatssicherheit koordiniert und kombiniert werden muß.

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