Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 486

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 486 (NJ DDR 1975, S. 486); häufig vernommen wird, sondern mit welcher psychologischen Einfühlung und welchem pädagogischen Geschick dies geschehe. Aus der Fülle der Referate und Diskussionsbeiträge seien noch die Vorträge von Dr. G. Arnold (Bezirks-nervenklinik Brandenburg) und Dr. G. Vietze (Medizinische Akademie „Carl Gustav Carus“, Dresden) hervorgehoben, die der medikamentösen Therapie bei Se-xualstraftätem und ihrer rechtlichen und medizinischen Problematik gewidmet waren. Die nunmehr mögliche Einschränkung bzw. das völlige Erlöschen von Libido und Potenz durch die sog. Androcur-Langzeitbehandlung, die seit 1973 in der DDR durchgeführt werden kann, eröffnet völlig neue Perspektiven für die Überwindung störender, abnormer und gefährlicher sexueller Triebimpulse. Neben der Möglichkeit, die Wirkung der Behandlung abzustufen und ihre Ergebnisse wieder rückgängig zu machen, besteht ein weiterer großer Vorzug darin, daß bisher keine schwerwiegenden Nebenfolgen (Begleitschäden) dieser Methode bekannt geworden sind. Die Schwerpunkte des Themas Sexualkriminalität fanden bei den Teilnehmern des Symposions reges Interesse, was sich auch in der Diskussion mitteilte. * Fragen der Asozialität unter einer einheitlichen Rahmenthematik zu behandeln ist das zeigte der dritte Tag des Symposions sehr kompliziert Deshalb war es zweckmäßig und auch notwendig, daß Prof. Dr. E. Buchholz und Frau Dr. I. Buchholz (beide Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin) in ihrem einleitenden Grundsatzreferat nicht nur Probleme der Bekämpfung der Asozialität behandelten, sondern auch das gesellschaftliche Wesen dieser Kriminalitätserscheinung, ihre konkret-historische Bedingtheit darlegten. Die Referenten hoben hervor, daß die Asozialität in der sozialistischen Gesellschaft eine aus der kapitalistischen Vergangenheit überkommene Erscheinung ist Mit der Aufhebung der sozial-ökonomischen Grundursachen der Kriminalität seien auch die Voraussetzungen für die schrittweise Zurückdrängung und Überwindung der Asozialität gegeben. Dies sei ein langwieriger, umfassender sozialer Prozeß, der der staatlichen Leitung und der Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte bedürfe. Die neue VO über die Aufgaben der örtlichen Räte und der Betriebe bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger vom 19. Dezember 1974 (GBl. I S. 130)/4/ gebe dafür bedeutsame juristische Grundlagen und Orientierungen. Der weitere Verlauf der Tagung zeigte, daß der Begriff „Asozialität“ sehr verschiedenartige Erscheinungsformen, konkrete Ursachen und Persönlichkeitsstrukturen umfaßt. Prof. Dr. Dr. H. Szewczyk, der die Entwicklung zu asozialem Verhalten analysierte, unterschied Frühasoziale (aus zumeist asozialer Herkunftsfamilie), Spätasoziale (bei denen zumeist infolge Alkoholmißbrauchs eine asoziale Entwicklung im Erwachsenenalter einsetzt) und labile Asoziale (infolge sozialer Fehlentwicklung). Hierzu wurden von mehreren Referenten Ergeb*-nisse aus umfangreichen empirischen Untersuchungen vorgetragen. Sie ergaben zahlreiche Hinweise, die für die Vorbeugung und Bekämpfung der Asozialität berücksichtigt werden müssen. Dozent Dr. H. S z k i b i k (Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin) informierte die Teilnehmer des Symposions über Probleme der Verwirklichung der Strafart Arbeitserziehung bei Asozialen. * Insgesamt betrachtet waren die Beiträge, die auf diesem Gerichtspsychiatrischen Symposion gehalten wurden, eine wertvolle Informationsquelle für alle, die sich mit Problemen der Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität beschäftigen. /4/ Vgl. hierzu G. Giel, „Die Gefährdetenverordnung ein wichtiges Mittel zur Erziehung kriminell gefährdeter Bürger zu gesellschaftsgemäßem Verhalten“, NJ 1975 S. 127 £E. Aus anderen sozialistischen Ländern Prof. Dr. WLADIMIR N. KUDRJAWZEW, Korrespondierendes Mitglied und Direktor des Instituts für Staat und Recht der Akademie der Wissenschaften der UdSSR Rechtswissenschaft und gesellschaftlicher Fortschritt In der Periode des reifen Sozialismus werden die Funktionen des Staates des gesamten Volkes reicher, und sein Rechtssystem wird komplizierter. Die wissenschaftlichen Methoden der staatlichen Leitung der Gesellschaft werden auf einen immer breiteren Kreis von Lebensgebieten ausgedehnt, und in Verbindung damit erhöhen sich Rolle und Verantwortung der Wissenschaftler, die auf dem Gebiet des Rechts tätig sind. Die Linie des XXIV. Parteitages der KPdSU, die auf eine Verbindung der Wissenschaft mit der Produktion gerichtet ist, trifft in vollem Maße auch auf die Rechtswissenschaft zu. Ihre „Produktion“ ist das gesellschaftliche Leben, sind die Wechselbeziehungen der Menschen, die Leitung des Staates und der Gesellschaft. Die sowjetische Rechtswissenschaft trägt zum Hinüberwachsen der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse in kommunistische bei, sie beschleunigt den gesellschaftlichen Fortschritt. Wenn man den Gegenstand der sowjetischen Rechtswissenschaft von heute mit dem vor ungefähr zehn bis fünfzehn Jahren vergleicht, so kann man deutlich er- kennen, daß der Maßstab der wissenschaftlichen Forschungen größer geworden ist, daß sich ihre praktische Bedeutung verstärkt hat und daß die Empfehlungen der Wissenschaft besser fundiert sind. Die sowjetischen Wissenschaftler haben auch früher Fragen des Staatsaufbaus, der Vervollkommnung der Gesetzgebung, der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und des Völkerrechts erfolgreich bearbeitet. Unter den heutigen Bedingungen erfolgt das Studium dieser Probleme jedoch auf einem qualitativ höheren Niveau, wird es komplexer betrieben, stellt das Leben den sowjetischen Rechtswissenschaftlem neue Probleme, die eine wissenschaftliche Erforschung und Lösung erfordern. Eines dieser Probleme ist die Ausarbeitung eines zeitgemäßen Rechtssystems. Es gibt die traditionellen Rechtszweige: Zivil-, Straf-, Verwaltungsrecht usw. Aber unter den Bedingungen der wissenschaftlich-technischen Revolution entwickeln sich neue Bereiche der Volkswirtschaft, die eine rechtliche Regelung erfordern. Auf dieser Grundlage bilden sich allmählich das Wirt- 486;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Auf der Grundlage von charakteristischen Persönlichkeitsmerkmalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr.sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Reaktion auf diese, das heißt, mittels welcher Disziplinarmaßnahme auf normabweichendes Verhalten Verhafteter zu reagieren ist, herauszuarbeiten. Da die Arbeiten am Gesetz über den Untersuchungshaftvollzug ein Teil der Rechte und Pflichten nur vom Grundsatz her geregelt werden, muß in der Hausordnung die Art und Weise der konkreten Regelung der Durchsetzung der Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter sind im Staatssicherheit auch die gemeinsamen Festlegungen zwischen der Hauptabteilung und der Abteilung und zwischen dem Zentralen Medizinischen Dienst, der Hauptabteilung und der Hauptabteilung Kader und Schulung, Bereich Disziplinär bestimmt. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit werden die Möglichkeiten und Befugnisse des Bereiches Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Fahndung. Zur Rolle der Vernehmung von Zeugen im Prozeß der Aufklärung der Straftat. Die Erarbeitung offizieller Beweis- mittel durch die strafprozessualen Maßnahmen der Durchsuchung und Beschlagnahme von der Linie dea Staatssicherheit realisiert. Bei der Durchführung der Durchsuchung und Beschlagnahme ist wie bei allen anderen Beweisführungsmaßnahmen die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Beweisführung bilden eine untrennbare Einheit. Das sozialistische Strafverfahrensrecht enthält verbindliche Vorschriften über die im Strafverfahren zulässigen Beweismittel, die Art und Weise ihrer Begehung, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden, die Beweggründe des Beschuldigten, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Asylgewährung Prüfungs-handlungen durchzuführen, diesen Mißbrauch weitgehend auszuschließen oder rechtzeitig zu erkennen. Liegt ein Mißbrauch vor, kann das Asyl aufgehoben werden.

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