Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 467

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 467 (NJ DDR 1975, S. 467); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 29. JAHRGANG 16/75 2. AUGUSTHEFT S. 467-498 Dt. GUSTAV-ADOLF LÜBCHEN, Hauptabteilungsleiter im Ministerium der Justiz Die Stellung des Zivilgesetzbuchs in der einheitlichen sozialistischen Rechtsordnung der DDR Die prinzipielle Feststellung des VIII. Parteitages der SED, daß die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft auch die Funktion und den Ausbau des sozialistischen Rechts bestimmt/1/, trifft vollinhaltlich auf das Zivilgesetzbuch der DDR vom 19. Juni 1975 (GBl. I S. 465) zu. Seine Funktion besteht darin, als bedeutsames staatliches Leitungsinstrument zur allseitigen Ausprägung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR beizutragen, insbesondere der weiteren Verwirklichung der vom VIII. Parteitag der SED beschlossenen Hauptaufgabe zu dienen./2/ Bekanntlich wies die Rechtsordnung der DDR in bezug auf die Gesetzgebung bis in die letzte Zeit einen unterschiedlichen Entwicklungsstand auf. Neben den schrittweise entsprechend der gesellschaftlichen Entwicklung geschaffenen neuen, sozialistischen Gesetzen, bei denen Inhalt und Form eine Einheit bilden/3/, galten noch Rechtsvorschriften aus der Zeit vor dem 8. Mai 1945 weiter, die auf Grund ihrer abstrakten Fassung im Sinne der sozialistischen Entwicklung ausgelegt und angewendet werden konnten. Das betraf vor allem den Bereich des Zivilrechts. Es ist das Verdienst der Gerichte, insbesondere des Obersten Gerichts, die für ganz andere Gesellschaftsverhältnisse geschaffenen Normen des BGB im Sinne unserer sozialistischen Entwicklung interpretiert zu haben. Andererseits blieb es jedoch eine Tatsache, daß von diesen abstrakten Normen keine Impulse für die Gestaltung sozialistischer Lebensverhältnisse ausgehen konnten schon deshalb nicht, weil die gesamte Struktur des BGB und die Kompliziertheit seiner rechtlichen Konstruktionen dem Bürger das Gesetz weitgehend unzugänglich machten. Der weitere Aufbau der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und die allseitige Durchsetzung und Festigung der sozialistischen Produktionsverhältnisse erforderten daher die Ausarbeitung eines sozialistischen Zivilgesetzbuchs. Durch das ZGB vom 19. Juni 1975 werden mit Wirkung vom 1. Januar 1976 das BGB und weitere umfangreiche Rechtsvorschriften aus der Zeit vor dem 8. Mai 1945 aufgehoben, und es wird eine umfassende Rechtsbe- tV Vgl. E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees an den VHL Parteitag der SED, Berlin 1971, S. 66/67. /2/ Vgl. F. Ebert, „Die sozialistische Ordnung prägt das neue Zivilrecht“ (Rede auf der 15. Tagung der Volkskammer am 19. Juni 1975), NJ 1975 S. 407 ff. (408). 13t Es sei hier nur auf die bekannten großen Kodifikationen aus den letzten 15 Jahren hingewiesen: Verfassung der DDR, Gesetz über den Ministerrat, Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe, Gesetzbuch der Arbeit, LPG-Gesetz, Vertragsgesetz, Landeskulturgesetz, Urheberrechtsgesetz, Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem, Familiengesetzbuch, Jugendgesetz, Strafgesetzbuch. reinigung auf dem Gebiet des Zivilrechts herbeigeführt (vgl. § 15 EGZGB). Mit dem ZGB wird die Reihe der großen sozialistischen Kodifikationen unseres Staates zunächst abgeschlossen./ Auf allen wesentlichen, für das Leben der Bürger in der sozialistischen Gesellschaft bedeutsamen Gebieten bestehen nunmehr neue, sozialistische Gesetze, die, ausgehend von der Verfassung der DDR, die einheitliche Rechtsordnung unserer sozialistischen Gesellschaft repräsentieren. Es kann also festgestellt werden, daß auf dem Gebiet der Gesetzgebung die Beschlüsse des VIII. Parteitages der SED planmäßig erfüllt worden sind. Aufgabe der nächsten Zeit wird es sein, diese Gesetze mit Leben zu erfüllen, sie mit hoher gesellschaftlicher Wirksamkeit anzuwenden. Das Zivilgesetzbuch als grundlegende Kodifikation des Zivilrechts der DDR System und Struktur des sozialistischen Rechts haben ihre Basis in den sozialistischen Produktionsverhältnissen und den Entwicklungsgesetzen der sozialistischen Gesellschaft. Die Rolle des sozialistischen Rechts als Leitungsinstrument hängt deshalb maßgeblich davon ab, wie es, ausgehend vom Gesamtsystem des sozialistischen Rechts, gelingt, den Platz der einzelnen Teile des Rechts zu bestimmen, d. h. den Gegenstand der einzelnen Gesetze und die spezifischen Prinzipien und Methoden der rechtlichen Regelung herauszuarbeiten und sichtbar zu machen. Durch die Zusammenfassung der für einen Rechtszweig oder seine wesentlichen Teilgebiete typischen Regelungen in entsprechenden Kodifikationen wird das sozialistische Recht überschaubar. Dabei geht es keineswegs nur um die Gliederung oder die Sprache des Gesetzes obwohl auch dies wichtige Kriterien sind , sondern vor allem darum, den sozialen Inhalt sowie die speziellen Aufgaben und Wirkungsrichtungen des Gesetzes in dem betreffenden Rechtszweig zu bestimmen. Mit dem ZGB wird ein wesentlicher Beitrag zur Gestaltung unseres Rechtssystems geleistet. Durch die mit ihm vorgenommene klare und eindeutige Bestimmung des /4/ Dies Feststellung stellt nicht Im Widerspruch zum Auftrag des VIII. Parteitages der SED, „schrittweise das sozialistische Wirtschaftsrecht und unser Arbeitsrecht auszugestalten“. Es ist selbstverständlich, daß auch neue, sozlalislische Rechtsvorschriften ständig der gesellschaftlichen Entwicklung und den 'herangereiften Aufgaben angepaßt werden müssen. Dies Ist z. B. auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts mit der VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Betriebe, Kombinate und WB vom 28. März 1973 (GBl. I S. 129) geschehen. 467;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 467 (NJ DDR 1975, S. 467) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 467 (NJ DDR 1975, S. 467)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung zu erteilen, die Funktechnik unter Einhaltung der Funkbetriebs Vorschrift Staatssicherheit zu benutzen, gewonnene politisch-operativ bedeutsame Informationen an den Referatsleiter weiterzuleiten.

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