Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 456

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 456 (NJ DDR 1975, S. 456); kenntnisse der 13. und der 14. Plenartagung des Zentralkomitees der SED über Möglichkeiten des wirksameren Schutzes des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaft zu beraten und damit einen Beitrag zur weiteren Verwirklichung der vom VIII. Parteitag der SED beschlossenen Hauptaufgabe zu leisten. Die Diskussion habe wertvolle konkrete Erfahrungen vermittelt, die für die weitere Qualifizierung der gerichtlichen Tätigkeit genutzt weiden können. Die Mitglieder des Plenums nahmen den vom Präsidium des Obersten Gerichts vorgelegten Bericht zustimmend zur Kenntnis. Du. Staat und Recht im Imperialismus Prof. Dr. habil. ERNST GOTTSCHLING, Lehrstuhl für Staats- und Rechtstheorie an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Berufsverbote gegen Demokraten in der BRD Wenn heutzutage in der BRD die bereits dreieinhalb Jahre währende und zunehmend ausgedehnte Berufsverbotspraxis Befürchtungen aufkommen läßt, im Zuge der krisenhaften Entwicklung des kapitalistischen Gesamtsystems könne ein neuer McCarthyismus/1/ erstehen, dann zeugt dies von einer besorgniserregenden Situation, von der Gefahr einer weiteren politischen Tendenz nach rechts./2/ Kurz nach Anlaufen der staatlichen Repressalien gegen „Radikale im öffentlichen Dienst“ äußerte Prof. Dr. R i d d e r (Gießen) die Befürchtung, die entsprechenden Regierungsbeschlüsse würden „zu einer .politischen Hexenjagd1, zur Bespitzelung und Gesinnungsschnüffelei einerseits, zu widerwärtigem Protektionismus andererseits geradezu heraus(fordern)“./3/ So ist es denn auch gekommen. Die Politik der Berufsverbote spielt inzwischen eine zentrale Rolle im strategischen Konzept der reaktionären Kreise in der BRD. Schrittweise sollen nicht nur die in den vorangegangenen Jahren errungenen Positionen der fortschrittlichen Kräfte demontiert werden. Vielmehr soll der über den Kreis der unmittelbaren Opfer hinausreichende Disziplinierungseffekt, der in einer Zeit besonderer Existenzunsicherheit für alle Werktätigen mehr als sonst wirkt, den bereits vorhandenen Rechtsextremismus im politischen Leben der BRD intensivieren. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bayern bemerkte in einer Erklärung anläßlich dreijähriger Handhabung der Berufsverbotsbeschlüsse im Februar 1975: „Die Fehlentwicklung der Bundesrepublik hin zum Uberwachungsstaat wurde in den letzten Jahren deutlich beschleunigt.“/4/ Angst vor marxistischer Weltanschauung Seit etwa 1969 sind die ersten Fälle von Berufsverboten bekannt geworden. Doch systematisch begonnen hat es mit einer gewissermaßen als Initialzündung dienenden Grundsatzentscheidung des damals rein sozialdemo- hl Der Name des Senators McCarthy steht für eine finstere Phase des politischen Lebens der USA in den fünfziger Jahren. Er ist zum Synonym für antikommunistische Hysterie, für Verfolgungen, Verdächtigungen, Diffamierungen übelster Art, für eine Vergiftung der gesellschaftlichen Atmosphäre gewor-den. Der McCarthyismus bedeutete eine präzedenzlose Erdrosselung der bürgerlichen Freiheiten in den USA, den Angriff auf die Rechte aller fortschrittlichen Organisationen sowie einzelner Personen, die Absage an die Verfassung und eine bis dahin imbekannte antidemokratische Gesetzgebung des Kongresses. Vgl. dazu Nikitin, USA (Rechtsextremismus Bedrohung der Demokratie), Moskau 1971, S. 110 ff. (russ.). IV Vgl. Neuhöffer, „Die Rechtsgefahr und die Notwendigkeit einer demokratischen Offensive“, Blätter für deutsche und internationale Politik 1974, Heft 12, S. 1223; Kriele, „Kommunisten als Beamte?“, Zeitschrift für Rechtspolitik 1971, Heft 12, S. 276. Allerdings spricht Prof. Kriele (SPD-Mitglied) erst dann von der „Gefahr des McCarthyismus“, nachdem er zuvor antikommunistische Platitüden feilgeboten hat (S. 273). 13/ AbgedruCkt in: Wortlaut und Kritik der verfassungswidrigen Januarbeschlüsse, Köln 1972, S. 52. IV „Erklärung der GEW Bayern: „Drei Jahre Ministerpräsidentenbeschluß ln Bayern“, Blätter für deutsche und internationale Politik 1975, Heft 2, S. 234. kratischen Hamburgischen Senats vom 23. November 1971, wonach die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit bei politischen Aktivitäten des Bewerbers „in rechts- oder linksradikalen Gruppen unzulässig“ sei. Das gelte „erst recht im Erziehungsbereich“./5/ Damit ist der Tenor angeschlagen, der seither die bundesdeutsche Szene beherrscht. In erster Linie sollten zunächst Lehrkräfte betroffen werden, von denen vermutet werden könnte, sie wären fähig, fortschrittliche Gesellschafts- und Staatsauffassungen an den westdeutschen Schulen und Hochschulen zu verbreiten. Darüber vermag auch nicht das wie eine Kinderklapper gehandhabte Totalitarismusschema hinwegzutäuschen. Die Verurteilung von „politischen Aktivitäten“ (welchen?) gleichermaßen „in rechts- oder linksradikalen Gruppen“, d. h. von Kommunisten und anderen engagierten Demokraten wie von faschistischen Elementen, vorgenommen aus einer scheinbaren Position der „politischen Mitte“ heraus, ist pharisäerhaft. Schon allein der Zeitpunkt der Beschlußfassung ist ein verräterisches Indiz. Der Hamburger Beschluß, der laut amtlicher Auskunft ein „Signal“ für „Staatsdiener im gesamten Bundesgebiet“ sein sollte/6/, und dann die von der westdeutschen Ministerpräsidentenkonferenz am 28. Januar 1972 verabschiedeten „Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst“, die von einer „Gemeinsamen Erklärung des Bundeskanzlers und der Ministerpräsidenten der Länder“ begleitet wurden/7/, erblickten das Licht der Welt nicht zu der Zeit, als die NPD ihren Zenit erreicht hatte und in mehreren Landtagen durch Abgeordnete vertreten war, sondern erst dann, als sie, in unaufhaltsamem Abstieg begriffen, ihre Anhänger weitgehend vor allem von der CDU/CSU absorbiert sah. Die nachfolgende Handhabung der Beschlüsse hat die Faden-scheinigkeit des „Gegen rechts wie links“-Arguments längst offenkundig gemacht. NPD-Anhänger sind meines Wissens bislang nicht aus staatlichen Stellen entfernt oder daran gehindert worden, sie zu beset-zen./8/ Doch in demselben Zeitabschnitt hatte sich an den westdeutschen Universitäten und Hochschulen eine breite Bewegung unter Studenten, Assistenten und teilweise Hochschullehrern entwickelt, die, vielfach unausgegoren und spontan, das ernsthafte Bemühen erkennen ließ, progressiven Bildungsinhalten Raum zu schaffen, und darüber hinaus die apologetische Selbstverständlichkeit der bestehenden Herrschaftsverhältnisse insgesamt nicht mehr widerspruchslos hinzunehmen bereit war. /5/ Abgedruckt in: „Radikale“ im öffentlichen Dienst?, Frankfurt am Main 1973, S. 11. /6/ Vgl. Matthiesen, „Kein Platz für Extremisten?“, Die Zeit 1971, Nr. 50, S. 13. /7/ Beides abgedruckt in: Wortlaut und Kritik der verfassungswidrigen Januarbeschlüsse, a. a. O., S. 6 f. 131 Vgl. Fremßler/Tautz, „Der Berufsverbotserlaß in der BRD Antikommunismus im Mantel des Beamtenrechts“, Staat und Recht 1974, Heft 3, S. 442 f. 456;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 456 (NJ DDR 1975, S. 456) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 456 (NJ DDR 1975, S. 456)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung des Mfo zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersucbungshaftvollzugsordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersucbungshaftanstalten Staatssicherheit haben sich bisher in der Praxis bewährt. Mit Inkrafttreten der Dienstanweisung des Genossen Minister über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft und auch der möglichst vollständigen Unterbindung von Gefahren und Störungen, die von den, Verhafteten ausoehen. Auf diese. eise ist ein hoher Grad der und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt gesichert und weitestgehend gewährleistet, daß der Verhaftete sich nicht seiner strafrechtlichen Verantwortung entzieht, Verdunklungshandlungen durchführt, erneut Straftaten begeht oder in anderer Art und Weise die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft sowie der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaf tanstalt rechtlich zulässig, in begründeten Fällen von den Trennungsgrundsätzen abzuweichen.

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