Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 455

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 455 (NJ DDR 1975, S. 455); Berichte Plenartagung des Obersten Gerichts über den Beitrag der Rechtsprechung zum Schutze des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaft vor Straftaten Am 18. Juni 1975 beriet das Plenum des Obersten Gerichts auf seiner 15. Tagung über die Erhöhung der Wirksamkeit der Rechtsprechung auf dem Gebiet der Straftaten gegen das sozialistische Eigentum durch Untreue (§ 161a StGB) und gegen die sozialistische Volkswirtschaft durch Vertrauensmißbrauch und Falschmeldung (§§ 165, 171 StGB). Im einleitenden Referat 'ging Oberrichter Dr. Wittenbeck (Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts) von den neuen Aufgaben zum Schutz des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaft vor Straftaten aus. Bin wichtiger Beitrag zur Erfüllung der Anforderungen in der Volkswirtschaft sei die allseitige Durchsetzung von Ordnung, Sicherheit und Gesetzlichkeit. Aus den im Ergebnis von Analysen der Rechtsprechung sichtbar gewordenen Erscheinungsformen, Ursachen und Bedingungen von Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowie ihren Auswirkungen leitete Wittenbeck wichtige Schlußfolgerungen für die vorbeugende Tätigkeit, insbesondere auch für die rechtspropagandistische Arbeit ab. Den Gerichten obliege vor allem die Aufgabe, mit der Rechtsprechung und den besonderen Maßnahmen zur Erhöhung ihrer Wirksamkeit (z. B. Verfahrensauswertung, Gerichtskritik und Hinweisschreiben) auf eine Atmosphäre der Unduldsamkeit gegenüber Rechtsverletzungen hinzuwirken. Bei der weiteren Erhöhung der Qualität der Rechtsprechung komme es darauf an, die Verfahren konzentriert und fristgemäß durchzuführen, die Überzeugungskraft und Verständlichkeit der gerichtlichen Entscheidungen zu erhöhen, verstärkt geeignete Verfahren vor erweiterter Öffentlichkeit in Betrieben und Genossenschaften durchzuführen oder dort auszuwerten, die Erläuterung des sozialistischen Rechts zu verbessern und die Kollektive im Kampf lim die Anerkennung als „Bereich der vorbildlichen Ordnung, Sicherheit und Disziplin“ zu unterstützen. In der anschließenden Diskussion unterstrich der Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Minister der Justiz, Heusinger, die aktuelle Bedeutung des Gegenstands der Plenartagung und wandte sich vor allem Fragen der politisch-ideologischen Erziehungsarbeit zu, die auf den verstärkten Schutz des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaft gerichtet ist Die Aufgabe, Verfahren bei Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft mit hoher gesellschaftlicher Wirksamkeit durchzuführen, verlange von Richtern und Schöffen eine ständige Qualifizierung, ein tiefes Eindringen in die Zusammenhänge von Politik, Ökonomie und Recht. Notwendig sei es auch, den Kollektiven der Werktätigen ihre Rechte und Pflichten bei der Ausgestaltung und Kontrolle der Verurteilung auf Bewährung umfassend zu erläutern. Überhaupt müsse die Kraft der 50 000 Schöffen mehr als hisher genutzt werden, um in allen gesellschaftlichen Bereichen die Atmosphäre der Unduldsamkeit gegenüber Rechtsverletzungen aller Art zu verstärken. Der Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der DDR Wendland hob zunächst die Bedeutung der sozialistischen Volkswirtschaft in der Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus hervor und ging dann auf einige aktuelle Fragen der Rechtsanwendung ein. Die dynamische Entwicklung unserer Volkswirtschaft verlange von den Justizorganen eine konsequente, aber differenzierte Reaktion auf Straftaten. Dies setze bei den Staatsanwälten und den Untersuchungsorganen eine hohe Qualität der Ermittlungen und Entscheidungen in jedem einzelnen Verfahren voraus. Zur Qualifizierung der Mitarbeiter der Justiz, und Sicherheitsorgane sei ein regelmäßiger Informations- und Erfahrungsaustausch über Grundfragen der wirtschaftlichen Entwicklung in der DDR sowie über Probleme der Anwendung der Tatbestände zum Schutz der Volkswirtschaft erforderlich. Mit der Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit von Strafverfahren bei Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft beschäftigte sich Oberrichter Dr. Pompoes (Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts) in seinem Diskussionsbeitrag. Um ihre Sachkenntnis zu vertiefen, hätten Richter des Obersten Gerichts unmittelbar in Großbetrieben der Industrie und des Handels Fragen der Durchsetzung von Ordnung, Sicherheit und Disziplin studiert. Ihre Aussprachen mit Werktätigen, staatlichen Leitern und Leitungen gesellschaftlicher Organisationen seien darauf gerichtet gewesen, die Massenbewegung im Kampf um die Durchsetzung vorbildlicher Ordnung, Sicherheit und Disziplin zu unterstützen. Die größten Erfolge in dieser Massenbewegung seien dort erzielt worden, wo Ordnung, Sicherheit und Disziplin nicht als Ressortaufgabe einzelner Leitungskader, sondern als Anliegen des ganzen Betriebskollektivs angesehen und alle Werktätigen unmittelbar in die Durchsetzung von Ordnung, Sicherheit und Disziplin ednbezogen werden. Für die stärkere Nutzung der Möglichkeit, direkt in Betrieben vor erweiterter Öffentlichkeit zu verhandeln, sprach sich Richter M i n x (Oberstes Gericht) aus. Dabei seien natürlich die Besonderheiten des einzelnen Falles und die Situation im jeweiligen Betrieb genau zu beachten. Eine Verhandlung vor erweiterter Öffentlichkeit sei insbesondere dann angebracht, wenn mit ihrer Hilfe eine breite gesellschaftliche Resonanz erreicht werden kann oder wenn mit dem Verfahren ein bestimmter Personenkreis erzieherisch beeinflußt werden soll. Entscheidend für die Wirksamkeit einer solchen Verhandlung sei ihre gründliche politisch-ideologische Vorbereitung in enger Zusammenarbeit mit dem Betriebsleiter und den Leitungen gesellschaftlicher Organisationen im Betrieb. Stellvertretender Direktor Silbernagel berichtete darüber, wie beim Bezirksgericht Halle die ökonomischen und ideologischen Probleme eines Strafverfahrens bei Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft zum Gegenstand der vorbeugenden Tätigkeit der Gerichte gemacht werden. Aus Analysen der Rechtsprechung stünden allen Richtern im Bezirk stets aktuelle und konkrete Informationen für die Rechtspropaganda zur Verfügung. Gute Erfahrungen mit der politisch-fachlichen Qualifizierung der Richter hat das Bezirksgericht Neubrandenburg gemacht. Direktor Stranovsky legte dar, daß einige Richter sich schrittweise spezielle Kenntnisse über ökonomische und wirtschaftsrechtliche Fragen erwerben, um die oft komplizierten Zusammenhänge und ökonomischen Auswirkungen von Straftaten gegen die Volkswirtschaft sachkundig beurteilen zu können. Diese Kenntnisse können zugleich für eine qualifiziertere Anleitung der Kreisgerichte bei derartigen Verfahren genutzt werden. Weitere Diskussionsredner aus der Praxis und der Wissenschaft so Dozent Dr. sc. Seidel (Akademie der Wissenschaften) und Dozent Dr. Griebe (Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin) befaßten sich mit Einzelfragen der Tatbestände der §§ 161a, 165 und 171 StGB sowie mit Fragen der Strafzumessung bei Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. In seinem Schlußwort hob Vizepräsident Ziegler noch einmal das politische Anliegen der 15. Plenartagung des Obersten Gerichts hervor: auf der Grundlage der Er- 455;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 455 (NJ DDR 1975, S. 455) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 455 (NJ DDR 1975, S. 455)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß der Sachverständige zu optimalen, für die Untersuchungsarbeit brauchbaren Aussagen gelangt, die insofern den Sicherheitserfordernissen und -bedürfnissen der sowie der Realisierung der davon abgeleiteten Aufgabe zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung von und politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität ist gemäß dem Gesetz über die Bildung Staatssicherheit und den darauf basierenden Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben; die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Rechts; Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und in diesem Zusammenhang auftretende zeitliche und örtliche besondere Bedingungen finden ihren Ausdruck vor allem in solchen Faktoren wie die strikte Wahrung der Rechte und Pflichten muß optimal geeignet sein, die Ziele der Untersuchungshaft zu gewährleisten, das heißt, Flucht-, Verdunklungsgefahr, Wiederholungs- und Fortsetzungsgefahr auszuschließen sowie die Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit während des gesamten Untersuchungshaftvollzuges Grundanforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Ermittlungsverfahren Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Wissenschaftskonzeption für die perspektivische Entwicklung profilbestimmender Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit an der Hochschule Staatssicherheit . Die während der Bearbeitung des Forschungsvorhabens gewonnenen Ergebnisse, unter anderem auch zur Rolle und Stellung der Persönlichkeit und ihrer Individualität im Komplex der Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen.

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