Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 451

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 451 (NJ DDR 1975, S. 451); hauptsächlichsten Fragen der dazu vorliegenden Eingaben zu berichten, ohne daß Anzahl und Form der Berichterstattungen schematisch festgelegt werden (§§ 9, 10). Auch hieran zeigt sich, daß in das Gesetz alle positiven Erfahrungen der Arbeit mit Eingaben als Bestandteil der Leitungstätigkeit und unveräußerliches Element der sozialistischen Demokratie Eingang gefunden haben. * Zur .weiteren Qualifizierung der zentralen staatlichen Leitung, zur Durchsetzung einheitlicher Prinzipien in der staatlichen Arbeit sowie zur exakten Abgrenzung der Aufgaben und Verantwortung in den einzelnen Bereichen wurden im Zusammenhang mit dem Rahmenstatut für die Industrieministerien vom 9. Januar 1975 (GBl. I S. 133)/2/ nunmehr durch entsprechende Beschlüsse des Ministerrates vom 9. Januar 1975 auch die Statuten für die acht Industrieministerien in Kraft gesetzt, und zwar das Statut des Ministeriums für Erzbergbau, Metallurgie und Kali, das Statut des Ministeriums für Kohle und Energie, das Statut des Ministeriums für Chemische Industrie, das Statut des Ministeriums für Leichtindustrie, das Statut des Ministeriums für Elektrotechnik und Elektronik, das Statut des Ministeriums für Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau, das Statut des Ministeriums für Werkzeug- und Verarbeitungsmaschinenbau sowie das Statut des Ministeriums für Schwermaschinen- und Anlagenbau (GBl. I S. 345 ff.). Die einzelnen Statuten bilden zusammen mit dem Rahmenstatut die rechtliche Grundlage für die Organisation und Tätigkeit der betreffenden Industrieministerien. Da die im Rahmenstatut enthaltenen Festlegungen über Stellung, Aufgaben, Rechte und Pflichten für jedes Industrieministerium verbindlich sind, brauchten sie im Einzelstatut nicht wiederholt zu werden. Die Einzelstatuten regeln den konkreten Verantwortungsbereich des jeweiligen Ministeriums und weisen auf spezifische Aufgaben hin (§ 2 Abs. 1), unter denen hier die Schaffung aller Voraussetzungen zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Konsum-gütem in den entsprechenden Sortimenten und Qualitäten hervorgehoben werden soll. In Ergänzung des Rahmenstatuts wird dabei eindeutig die Verantwortung der Minister formuliert, in ihrem Bereich alle Maßnahmen zur ökonomischen Sicherstellung der Landesverteidigung einschließlich der Zivilverteidigung sowie alle weiteren Aufgaben, die sich aus Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften sowie aus Entscheidungen der dazu befugten Organe der Landesverteidigung und zur inneren Ordnung und Sicherheit ergeben, exakt durchzuführen (§ 2 Abs. 2). Durch Beschlüsse des Ministerrates vom 9. Januar 1975 wurden des weiteren das Statut des Ministeriums der Finanzen (GBl. I S. 321), das Statut des Ministeriums für Geologie (GBl. I S. 325) und das Statut des Amtes für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung (GBl. I S. 301) in Kraft gesetzt. Aus dem Statut des Finanzministeriums ist vor allem § 11 hervorzuheben, der die Stellung der Staatlichen Finanzrevision als Bestandteil des Ministeriums (mit Inspektionen in den Bezirken) regelt. Die Tätigkeit dieses Organs ist auf die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit auf dem Gebiet der Haushalts- und Finanzwirtschaft sowie der wirtschaftlichen Rechnungsführung, auf die weitere Festigung der Ordnung und Disziplin im Umgang mit dem Volkseigentum und die Erhöhung des Nutzeffekts der gesellschaftlichen Arbeit gerichtet. Die Staatliche Finanzrevision ist berechtigt, 121 Vgl. NJ 1975 S. 303 f. Auflagen zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erteilen. Im übrigen gilt nach wie vor der Beschluß des Ministerrates über die Aufgaben, die Arbeitsweise und den Aufbau der Staatlichen Finanzrevision vom 12. Mai 1967 (GBl. II S. 329). Von Bedeutung für die Vervollkommnung der staatlichen Leitung ist auch die Bekanntmachung des Leiters des Büros des Ministerrates vom 10. Juni 1975 (GBl. I S. 449), wonach die Produktionsleitungen für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft der Räte der Bezirke mit Wirkung vom 1. Juni 1975 in Abteilungen Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft umgebildet und außerdem bei den Räten der Bezirke bis zum 1. September 1975 Abteilungen Forstwirtschaft neu geschaffen werden. Diese beiden Abteilungen unterstehen dem Stellvertreter für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft des Vorsitzenden des Rates des Bezirks. Des weiteren werden durch Beschluß der Räte der Bezirke die Produktionsleitungen für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft der Räte der Kreise in Abteilungen Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft der Räte der Kreise umgebildet. Die Räte für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft bleiben als kollektive Beratungsorgane der Räte der Bezirke bzw. der Kreise bestehen. Das Grundanliegen dieser Maßnahmen besteht darin, alle staatsrechtlichen und staatsorganisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, damit die örtlichen Räte ihrer Verantwortung für die sozialistische Entwicklung der Landwirstchaft voll gerecht werden können und die Effektivität der staatlichen Arbeit weiter erhöht wird. Der Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirt-schaft/3/, der für die Anleitung und Kontrolle der Stellvertreter für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft der Vorsitzenden der Räte der Bezirke verantwortlich ist, gewährleistet entsprechend den herangereiften Bedingungen beim planmäßigen Übergang zu industriemäßigen Produktionsmethoden die Zentralisierung von Aufgaben, die in zentralgeleiteten Betrieben und Einrichtungen mit höherer Effektivität gelöst werden können. Die entsprechenden finanziellen Mittel zur Stimulierung der landwirtschaftlichen Produktion werden auch künftig vom Ministerium dem Rat des Bezirks Objekt- bzw. zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Weiterhin ist der Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft ermächtigt, in Durchführung des Volkswirtschaftsplans operative Dispositionen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Nahrungsgütern zwischen den Bezirken zur Sicherung einer stabilen Versorgung der Bevölkerung sowie für den Import-und Exportablauf zu treffen. Mit den Maßnahmen zur Vervollkommnung der staatlichen Leitung der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft wird das Prinzip des demokratischen Zentralismus, insbesondere der doppelten Unterstellung, weiter durchgesetzt, und die örtlichen Räte erhalten bessere Möglichkeiten, die einheitliche sozialistische Staatspolitik im Territorium zu verwirklichen. * Eine Reihe von Rechtsvorschriften ist auf die weitere Vervollkommnung der Leitung und Planung der Volkswirtschaft und die allseitige Erfüllung sowie gezielte Übererfüllung der staatlichen Pläne gerichtet. Neu gefaßt wurde die Finanzierungsrichtlinie für die volkseigene Wirtschaft vom 15. Mai 1975 (GBl. I S. 408). Sie zielt darauf ab, die Fonds der wirtschaftlichen Rechnungsführung im Interesse der Erreichung hoher volks- 13/ Zur Änderung der Leitungsstruktur des Ministeriums vgl. G. Grüneberg, Aus dem Bericht des Politbüros an die 14. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1975, S. 40 ff. 451;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 451 (NJ DDR 1975, S. 451) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 451 (NJ DDR 1975, S. 451)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei und die Dialektik der internationalen Klassenauseinandersetzung zu vertiefen, sie zu befähigen, neue Erscheinungen in der Klassenauseinandersetzung und im gegnerischen Vorgehen rechtzeitig zu erkennen und sich einheitliche Standpunkte zu allen wichtigen ideologischen Fragen und Problemen des tschekistischen Kampfes zu erarbeiten. Den Mitarbeitern ist auf der Grundlage der Beschlüsse der Partei und der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit unter den Aspekt ihrer für die vorbeugende Tätigkeit entscheidenden, orientierenden Rolle. Die Beschlüsse der Partei und die Befehle und Weisungen stellen die entscheidende und einheitliche Handlungsgrundlage dar Planung, Leitung und Organisierung der vorbeugenden Tätigkeit Staatssicherheit dar. Sie richten die Vorbeugung auf die für die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung beruhende Bereitschaft der Werktätigen, ihr Intei esse und ihre staatsbürgerliche Pflicht, mitzuwirken bei der Sicherung und dem Schutz der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben Staatssicherheit zur geheimen Zusammenarbeit verpflichtet werden und für ihren Einsatz und der ihnen gestellten konkreten Aufgabe bestimmten Anforderungen genügen müssen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X