Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 443

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 443 (NJ DDR 1975, S. 443); UdSSR und der DDR, die ihren Grundcharakterzügen nach vergleichbar sind, Erhebungen, insbesondere Befragungen, durchgeführt. Vorgesehen ist ferner ein systematischer Austausch von Erfahrungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen zu Problemen des Strafrechts und des Strafverfahrens, die beide Seiten interessieren. Im Ergebnis dieses Aus-tauschs soll zu einem späteren Zeitpunkt darüber beraten werden, ob und ggf. welche Forschungsthemen, namentlich zu Grundfragen der Theorie und Wirksamkeit der Kriminalstrafe, gemeinsam oder einzeln in Angriff genommen werden können. Bereits in Arbeit befindet sich die Monographie „Die staatsanwaltschaftliche Aufsicht in den europäischen sozialistischen Ländern“. Daran sind unter Federführung des Unionsinstituts zur Erforschung der Kriminalitätsursachen und zur Ausarbeitung von Maßnahmen der Kriminalitätsvorbeugung in Moskau nahezu alle Bruderinstitute der europäischen sozialistischen Länder beteiligt. Das Erscheinen dieser Schrift, in der Fragen des Wesens und der rechtlichen Mittel sowie der Arbeits- und Wirkungsweise der staatsanwaltschaft-lichen Aufsicht in den europäischen sozialistischen Ländern behandelt werden, ist für 1977 vorgesehen. Als Gemeinschaftsarbeit ist schließlich das schon erwähnte Forschungsthema „Die Aufdeckung verborgener (latenter) Entwendungen sozialistischen Eigentums mit den Mitteln der ökonomischen Analyse der Tätigkeit der Betriebe sowie mittels Vervollkommnung der Tätigkeit der Revisionsapparate“ geplant. Es handelt sich um eine langfristig angelegte Forschungsarbeit, bei deren Durchführung die geeignetsten und effektivsten Methoden des Kampfes gegen diese Straftatenart ergründet werden sollen. Die Forschungen zu diesem Problem sind auch im Hinblick auf die Erziehung zum sorgfältigen Umgang mit dem sozialistischen Eigentum, auf die Festigung der Überzeugung von der Unantastbarkeit dieses Eigentums und von der Notwendigkeit, es nach Kräften zu vermehren, sehr wichtig. Die sozialistische Integration auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschungen zu Problemen der Kriminalitätsbekämpfung wird immer mehr an Bedeutung gewinnen, weil sie untrennbar mit der Lösung der gemeinsamen Aufgaben bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und des allmählichen Übergangs in die kommunistische Phase der Entwicklung verbunden ist. Mit der Annahme der Vereinbarungen und der Inangriffnahme konkreter gemeinsamer Forschungen zwischen den entsprechenden Wissenschaftseinrichtungen der UdSSR und der DDR hat nunmehr eine neue Etappe schöpferischer Zusammenarbeit begonnen. Sie vollzieht sich gesetzmäßig in Übereinstimmung mit den grundlegenden gesellschaftlichen Prozessen der gegenwärtigen Epoche. Gemeinsame wissenschaftliche Forschungen sind ein Ausdruck der Notwendigkeit und Möglichkeit, solche Vorzüge des Sozialismus wie die bewußte Entwicklung des Integrationsprozesses der Länder der sozialistischen Gemeinschaft auf allen Gebieten möglichst umfassend zu nutzen. Dr. WERNER HERZOG, stellv. Direktor des Bezirksgerichts Suhl EKKEHARD KERMANN, Leiter der Abteilung Rechtsinformation, Analyse und Statistik beim Bezirksgericht Potsdam HORST WlLLAMOWSKl, wiss. Mitarbeiter im Ministerium der Justiz Wirksamere Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Strafverfahren Ein bedeutsamer Beitrag zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Bereich der Strafrechtspflege besteht darin, die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für den Schutz der Rechte und berechtigten Interessen der durch Straftaten Geschädigten entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen weiter auszugestalten. Die Gewährleistung dieses Schutzes wurde von Gesetzgebung und Rechtsprechung in der DDR immer klarer und wirksamer als eine wichtige Aufgabe des sozialistischen Strafverfahrens (§§ 1 und 2 StPO) erkannt und realisiert Das Gesetz zur Änderung der StPO vom 19. Dezember 1974 (GBl. I S. 597) enthält weitere gesetzgeberische Maßnahmen zur wirksameren Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Strafverfahren. Sie widerspiegeln zwei grundsätzliche, eng miteinander verbundene Seiten des mit den neuen Bestimmungen verfolgten rechtspolitischen Anliegens: Einerseits geht es um den verbesserten Schutz der materiellen Interessen und um die zügige Wiederherstellung der verletzten Rechte der Geschädigten und der ihnen gleichgestellten antragsberechtigten Rechtsträger sozialistischen Eigentums. Andererseits soll die erzieherische Einwirkung auf die Angeklagten erhöht und auch auf diese Weise die Vorbeugung und die Bekämpfung von Straftaten verstärkt werden. An die Rechtsverletzer, die durch ihre Straftaten gesellschaftliche oder persönliche Interessen verletzen und sich durch eine möglichst schnelle Wiedergutmachung des verursachten Schadens vor der Gesellschaft zu bewähren haben, werden höhere Anforderungen gestellt Das StPO-Änderungsgesetz ermöglicht die beschleunigte und konsequente Heranziehung der Straf- täter zur Erfüllung ihrer Schadenersatzverpflichtungen. Es sichert zugleich die engere Verbindung der strafrechtlichen mit der materiellen Verantwortlichkeit der Angeklagten und damit die bessere Durchsetzung ihrer einheitlichen rechtlichen Verantwortlichkeit bereits im Strafverfahren./l/ Durchsetzung von Regreßansprüchen der Rechtsträger sozialistischen Eigentums im Strafverfahren Mit dem neuen § 17 Abs. 2 StPO wird den Rechtsträgern sozialistischen Eigentums, auf die kraft Gesetzes oder Vertrags Schadenersatzansprüche der durch Straftaten Geschädigten übergegangen sind, die Möglichkeit gegeben, diese Forderungen bereits im Strafverfahren geltend zu machen. Ihnen wird bei der Durchsetzung dieser Regreßansprüche die gleiche Rechtsstellung im Strafverfahren eingeräumt wie den Geschädigten selbst/2/ Die Rechtsträger sozialistischen Eigentums, insbesondere sozialistische Betriebe, die Sozialversicherung und die Staatliche Versicherung der DDR, ersetzen dem Geschädigten durch Leistungen verschiedener Art, vor allem durch Lohnausgleichszahlungen oder Versiche- fll Vgl. H. Willamowskl, „Ziel und Hauptriehtungen der Änderungen der StPO“, NJ 1975 S. 97 fl. (100). /2/ Mit dieser Neuregelung folgte der Gesetzgeber dem vom Präsidium des Obersten Gerichts der DDR ln seinem Beschluß vom 19. Juni 1973 zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Strafverfahren (vgl. NJ-Bedlage 4/73 zu Heft 14) beschrittenen Weg sowie vielfältigen Hinweisen und Anregungen in Publikationen, so u. a. E. Andrzejewskl und R. Kuder-natsch, NJ 1972 S. 224 f.; E. Hönicke, NJ 1972 S. 447 fl.; H. Graf, NJ 1973 S. 171 fl.; H. Luther, NJ 1973 S. 392 fl.; J. Schlegel, NJ 1973 S. 481. 443;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 443 (NJ DDR 1975, S. 443) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 443 (NJ DDR 1975, S. 443)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der zuständigen Abteilungen der Abteilung in eigener Verantwortung organisiert. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der und ausgewählten operativen selbst. Abteilungen zu dieser Problematik stattfinden. Die genannten Leiter haben die Aufgabe, konkrete Überlegungen darüber anzustellen, wie die hier genannten und weitere Probleme der politisch-operativen Arbeit der Linie Staatssicherheit , insbesondere in Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, von denen bei der Erarbeitung eines Entwurfs einer Dienstanweisung der Linie auszugehen ist Geheime Verschlußsache. Die strikte Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des Ministers für Staatssicherheit die sichere Verwahrung eines Beschuldigten oder Angeklagten in einer Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit Dienst verrichtenden Mitarbeiter zu entsprechen. Die Zielstellungen der sicheren Verwahrung Verhafteter in allen Etappen des Strafverfahrens zu sichern, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Objektkommandantur die entsprechenden Gesetze korrekt anwenden und sie in der Lage sind, aussagekräftige Protokolle für die weitere operative Bearbeitung anzufertigen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X