Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 443

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 443 (NJ DDR 1975, S. 443); UdSSR und der DDR, die ihren Grundcharakterzügen nach vergleichbar sind, Erhebungen, insbesondere Befragungen, durchgeführt. Vorgesehen ist ferner ein systematischer Austausch von Erfahrungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen zu Problemen des Strafrechts und des Strafverfahrens, die beide Seiten interessieren. Im Ergebnis dieses Aus-tauschs soll zu einem späteren Zeitpunkt darüber beraten werden, ob und ggf. welche Forschungsthemen, namentlich zu Grundfragen der Theorie und Wirksamkeit der Kriminalstrafe, gemeinsam oder einzeln in Angriff genommen werden können. Bereits in Arbeit befindet sich die Monographie „Die staatsanwaltschaftliche Aufsicht in den europäischen sozialistischen Ländern“. Daran sind unter Federführung des Unionsinstituts zur Erforschung der Kriminalitätsursachen und zur Ausarbeitung von Maßnahmen der Kriminalitätsvorbeugung in Moskau nahezu alle Bruderinstitute der europäischen sozialistischen Länder beteiligt. Das Erscheinen dieser Schrift, in der Fragen des Wesens und der rechtlichen Mittel sowie der Arbeits- und Wirkungsweise der staatsanwaltschaft-lichen Aufsicht in den europäischen sozialistischen Ländern behandelt werden, ist für 1977 vorgesehen. Als Gemeinschaftsarbeit ist schließlich das schon erwähnte Forschungsthema „Die Aufdeckung verborgener (latenter) Entwendungen sozialistischen Eigentums mit den Mitteln der ökonomischen Analyse der Tätigkeit der Betriebe sowie mittels Vervollkommnung der Tätigkeit der Revisionsapparate“ geplant. Es handelt sich um eine langfristig angelegte Forschungsarbeit, bei deren Durchführung die geeignetsten und effektivsten Methoden des Kampfes gegen diese Straftatenart ergründet werden sollen. Die Forschungen zu diesem Problem sind auch im Hinblick auf die Erziehung zum sorgfältigen Umgang mit dem sozialistischen Eigentum, auf die Festigung der Überzeugung von der Unantastbarkeit dieses Eigentums und von der Notwendigkeit, es nach Kräften zu vermehren, sehr wichtig. Die sozialistische Integration auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschungen zu Problemen der Kriminalitätsbekämpfung wird immer mehr an Bedeutung gewinnen, weil sie untrennbar mit der Lösung der gemeinsamen Aufgaben bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und des allmählichen Übergangs in die kommunistische Phase der Entwicklung verbunden ist. Mit der Annahme der Vereinbarungen und der Inangriffnahme konkreter gemeinsamer Forschungen zwischen den entsprechenden Wissenschaftseinrichtungen der UdSSR und der DDR hat nunmehr eine neue Etappe schöpferischer Zusammenarbeit begonnen. Sie vollzieht sich gesetzmäßig in Übereinstimmung mit den grundlegenden gesellschaftlichen Prozessen der gegenwärtigen Epoche. Gemeinsame wissenschaftliche Forschungen sind ein Ausdruck der Notwendigkeit und Möglichkeit, solche Vorzüge des Sozialismus wie die bewußte Entwicklung des Integrationsprozesses der Länder der sozialistischen Gemeinschaft auf allen Gebieten möglichst umfassend zu nutzen. Dr. WERNER HERZOG, stellv. Direktor des Bezirksgerichts Suhl EKKEHARD KERMANN, Leiter der Abteilung Rechtsinformation, Analyse und Statistik beim Bezirksgericht Potsdam HORST WlLLAMOWSKl, wiss. Mitarbeiter im Ministerium der Justiz Wirksamere Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Strafverfahren Ein bedeutsamer Beitrag zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Bereich der Strafrechtspflege besteht darin, die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für den Schutz der Rechte und berechtigten Interessen der durch Straftaten Geschädigten entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen weiter auszugestalten. Die Gewährleistung dieses Schutzes wurde von Gesetzgebung und Rechtsprechung in der DDR immer klarer und wirksamer als eine wichtige Aufgabe des sozialistischen Strafverfahrens (§§ 1 und 2 StPO) erkannt und realisiert Das Gesetz zur Änderung der StPO vom 19. Dezember 1974 (GBl. I S. 597) enthält weitere gesetzgeberische Maßnahmen zur wirksameren Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Strafverfahren. Sie widerspiegeln zwei grundsätzliche, eng miteinander verbundene Seiten des mit den neuen Bestimmungen verfolgten rechtspolitischen Anliegens: Einerseits geht es um den verbesserten Schutz der materiellen Interessen und um die zügige Wiederherstellung der verletzten Rechte der Geschädigten und der ihnen gleichgestellten antragsberechtigten Rechtsträger sozialistischen Eigentums. Andererseits soll die erzieherische Einwirkung auf die Angeklagten erhöht und auch auf diese Weise die Vorbeugung und die Bekämpfung von Straftaten verstärkt werden. An die Rechtsverletzer, die durch ihre Straftaten gesellschaftliche oder persönliche Interessen verletzen und sich durch eine möglichst schnelle Wiedergutmachung des verursachten Schadens vor der Gesellschaft zu bewähren haben, werden höhere Anforderungen gestellt Das StPO-Änderungsgesetz ermöglicht die beschleunigte und konsequente Heranziehung der Straf- täter zur Erfüllung ihrer Schadenersatzverpflichtungen. Es sichert zugleich die engere Verbindung der strafrechtlichen mit der materiellen Verantwortlichkeit der Angeklagten und damit die bessere Durchsetzung ihrer einheitlichen rechtlichen Verantwortlichkeit bereits im Strafverfahren./l/ Durchsetzung von Regreßansprüchen der Rechtsträger sozialistischen Eigentums im Strafverfahren Mit dem neuen § 17 Abs. 2 StPO wird den Rechtsträgern sozialistischen Eigentums, auf die kraft Gesetzes oder Vertrags Schadenersatzansprüche der durch Straftaten Geschädigten übergegangen sind, die Möglichkeit gegeben, diese Forderungen bereits im Strafverfahren geltend zu machen. Ihnen wird bei der Durchsetzung dieser Regreßansprüche die gleiche Rechtsstellung im Strafverfahren eingeräumt wie den Geschädigten selbst/2/ Die Rechtsträger sozialistischen Eigentums, insbesondere sozialistische Betriebe, die Sozialversicherung und die Staatliche Versicherung der DDR, ersetzen dem Geschädigten durch Leistungen verschiedener Art, vor allem durch Lohnausgleichszahlungen oder Versiche- fll Vgl. H. Willamowskl, „Ziel und Hauptriehtungen der Änderungen der StPO“, NJ 1975 S. 97 fl. (100). /2/ Mit dieser Neuregelung folgte der Gesetzgeber dem vom Präsidium des Obersten Gerichts der DDR ln seinem Beschluß vom 19. Juni 1973 zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Strafverfahren (vgl. NJ-Bedlage 4/73 zu Heft 14) beschrittenen Weg sowie vielfältigen Hinweisen und Anregungen in Publikationen, so u. a. E. Andrzejewskl und R. Kuder-natsch, NJ 1972 S. 224 f.; E. Hönicke, NJ 1972 S. 447 fl.; H. Graf, NJ 1973 S. 171 fl.; H. Luther, NJ 1973 S. 392 fl.; J. Schlegel, NJ 1973 S. 481. 443;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 443 (NJ DDR 1975, S. 443) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 443 (NJ DDR 1975, S. 443)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge mit hoher sicherheitspolitischer Bedeutung; die Abstimmung von politisch-operativen Maßnahmen, den Einsatz und die Schaffung geeigneter operativer Kräfte und Mittel eine besonders hohe Effektivität der politisch-operativen Arbeit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Angriffe negativer Erscheinungen erreicht werden muß. Mit der Konzentration der operativen Kräfte und Mittel im Verteidigungszustand die Entfaltung der Führungs- und Organisationsstruktur im Verteidigungszustand und die Herstellung der Arbeitsbereitschaft der operativen Ausweichführungsstellen die personelle und materielle Ergänzung Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten sowie er Erfordernissezur nachrichten-technischen Sicherstellung der politisch-operativen Führung zu planen. Maßnahmen des Schutzes vor Massenvernichtungsmittelri. Der Schutz vor Massenvernichtungsmitteln ist mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen zum Erreichen wahrer Aussagen durch den Beschuldigten und damit für die Erarbeitung politisch-operativ bedeutsamer Informationen kann nur durch die Verwirklichung der Einheit von Parteilichkeit, Objsl Gewährlei- Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren dargestellten weiterfEhrenden Möglichkeiten wirksamer Rechts-snwendung praxiswirksam zu machen.

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