Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 44

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 44 (NJ DDR 1975, S. 44); genannten Beispiel A. den Bürger 'bereits mit dem Taschenmesser bedroht, so liegt ein vollendetes Delikt nach § 214 Abs. 1 StGB vor, obwohl diese Bedrohung noch andauert und noch nicht abgeschlossen ist. Der Versuch kann auch darin bestehen, daß sich die Handlung auf einen Gegenstand bezieht, der nicht die vom gesetzlichen Tatbestand geforderten Eigenschaften besitzt, oder daß der Täter irrtümlich ein ungeeignetes Mittel einsetzt. Das ist z. B. der Fall, wenn der Täter, der eine völlig verrostete, als Schußwaffe unbrauchbare Pistole gefunden hat, diese für brauchbar hält und sie in seiner Wohnung versteckt (§§ 206 Abs. 1 und 3, 21 Abs. 3 StGB). Wegen der besonderen Eigenart der einfachen Tätigkeitsdelikte sind versuchte Straftaten dieser Art äußerst selten. Bei den einfachen Unterlassungsdelikten, die im Unterlassen einer strafrechtlich gebotenen Tätigkeit bestehen (z. B. §§ 119, 199, 225 StGB), ist der Versuch nicht möglich. Hier stellt jede Unterlassung bereits eine Vollendung dar. Wird der Täter später noch rechtzeitig tätig, so kann der Deliktscharakter der Unterlassung nicht aufgehoben werden. Bei Unterlassung der Anzeige gemäß § 225 StGB kann jedoch nach § 226 StGB von Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit abgesehen werden. Bei den Erfolgsdelikten beginnt der Versuch, wenn der Täter ein objektives Tatbestandsmerkmal verwirklicht hat oder zumindest begonnen hat, es zu verwirklichen. Es kann in einem Tun und auch in einem Unterlassen bestehen. Der Erfolg der Straftat darf noch nicht eingetreten sein. Hiernach beginnt der Versuch bei Erfolgsdelikten auch, wenn der Täter einen bestimmten Kausalverlauf in Gang gesetzt hat und die Straftat sich unabhängig von seiner Tätigkeit weiter verwirklicht. So liegt z. B. versuchte Brandstiftung (§§ 185 Abs. 1 und 3, 21 Abs. 3 StGB) vor, wenn der Täter Zündstoff in ein Gebäude gelegt und die Lunte angesteckt hat. Hat der Täter in einen objektiv gefährlichen Kausalverlauf vorsätzlich nicht eingegriffen, obwohl er rechtlich verpflichtet und in der Lage war, den drohenden Erfolg zu verhindern, dann ist ebenfalls der Beginn des Versuchs bei Erfolgsdelikten zu bejahen. Das wäre z. B. der Fall, wenn eine Mutter ihrem Säugling keine Nahrung gibt, um ihn verhungern zu lassen, oder wenn sie für ihr schwer erkranktes Kind keine ärztliche Hilfe in Anspruch nimmt, weil sie es sterben lassen will (§§ 112 Abs. 1 und 3, 21 Abs. 3 StGB). Bei Unternehmensdelikten ist jede auf die Verwirklichung des Unternehmenszieles gerichtete Handlung eine vollendete Straftat. Daher können die bei Vorbereitung und Versuch geltenden Differenzierungsgrundsätze (§ 21 Abs. 4 StGB) hier nicht zugrunde gelegt werden. Inwieweit ein objektives Verhalten Beginn der Ausführungshandlung ist oder nicht, wird entscheidend von der subjektiven Seite der Straftat mitbestimmt. So liegt z. B. ein versuchter Mord vor, wenn der Täter sein Opfer zu Boden schlägt, um es unmittelbar danach zu töten. Bei gleichem objektiven Verhalten liegt noch nicht versuchter Mord, sondern Vorbereitung zu einem Mord in Tateinheit mit Körperverletzung vor, wenn der Täter das Opfer zunächst nur bewußtlos schlagen will, um es sicher in Händen zu haben und es später zu einem als geeignet erscheinenden Zeitpunkt töten zu können. (wird fortgesetzt) Dr. BERND KADEN, wiss. Oberassistent an der Sektion Rechtswissenschaft der Karl-Marx-Universität Leipzig Aufgaben der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe zur Förderung der Initiativen der Bürger bei der Verbesserung ihrer Wohnbedingungen Bei der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Bürger der DDR kommt der Gestaltung der sozialistischen Wohnbedingungen vordringliche Bedeutung zu./l/ Das Wohnungsbauprogramm der DDR ist nicht schlechthin auf die Versorgung der Bürger mit Wohnraum gerichtet, sondern auf die ständige qualitative Verbesserung der Wohnbedingungen. Dabei müssen volkswirtschaftliche Möglichkeiten und individuelle Bedürfnisse in Übereinstimmung gebracht werden. Die Beschlüsse des VIII. Parteitages der SED und der 10. Plenartagung des Zentralkomitees der SED, bis zum Jahr 1990 die Wohnungsfrage zu lösen, haben in der Republik bedeutende Initiativen der Werktätigen ausgelöst Initiativen, die darauf gerichtet sind, die Bauproduktion zu effektivieren und Baumaterial rationeller zu nutzen, aber auch durch persönliche Leistungen die individuellen Wohnbedingungen zu verbessern. Das drückt sich besonders in den bisherigen Ergebnissen auf dem Gebiet des Neubaus, der Baureparaturen, des Um-und Ausbaus und der Modernisierung von Wohnungen aus. Diese Initiativen zu fördern wird auch ein wichtiges Anliegen des künftigen Zivilgesetzbuchs sein (vgl. §§ 94, 110 ff. des ZGB-Entwurfs). Die Entwicklung sozialistischer Wohnbedingungen ist eine komplexe staatliche Aufgabe, die neben dem Wohnungsneubau, den Baureparaturen (als Instandsetzung und Instandhaltung), dem Um- und Ausbau sowie der Modernisierung auch die Lenkung des Wohnraums um- fl) Vgl. W. Junker, Das Wohnungsbauprogramm der DDR für die Jahre 1976 bis 1990, Berlin 1973, S. 6. faßt./2/ Bei der Realisierung dieser Aufgabe kommt den örtlichen Volksvertretungen und ihren Räten eine besondere Bedeutung zu./3/ Neben der Konzentration auf die Neubauvorhaben und die sich daraus ergebenden Aufgaben hinsichtlich der Standortauswahl und Standortvorbereitung haben die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe vor allem die Initiativen der Bevölkerung beim Um- und Ausbau sowie, bei der Modernisierung von Wohnraum zu fördern. Deshalb sind im Fünfjahrplanzeitraum 1971 bis 1975 materielle und finanzielle Fonds der Bauwirtschaft „für Baureparaturen, Um- und Ausbau sowie Modernisierung durch Eigenleistungen der Bevölkerung an Wohngebäuden und Einrichtungen der Volksbildung und des Gesundheitswesens in Höhe von etwa 3,1 Mrd. Mark zu bilanzieren“ 74/ Notwendige Entscheidung örtlicher Staatsorgane zur Förderung der Bürgerinitiativen Die Entwicklung von Eigeninitiativen der Bevölkerung bei Baureparaturen, beim Um- und Ausbau sowie bei der Modernisierung von Wohnraum setzt voraus, daß /2/ Vgl. L. Penig/W. Schmidt, „Wohnungspolitik und Wohnungsbau als staatliche Aufgabe“, Staat und Recht 1974, Heft 1, S. 40 ff. /3/ Vgl. E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees an den VIII. Parteitag der SED, Berlin 1971, S. 64 f. /4/ Vgl. Abschn. I ziff. 1.1. des Gemeinsamen Beschlusses des Sekretariats des Zentralkomitees der SED und des Ministerrats der DDR über Maßnahmen zur besseren Versorgung der Bevölkerung mit Baureparaturen vom 6. Juni 1972 (GBl. II S. 400). / 44;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 44 (NJ DDR 1975, S. 44) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 44 (NJ DDR 1975, S. 44)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch- operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt und zur Aufdeckung von Handlungen, die in einem möglichen Zusammenhang mit den Bestrebungen zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher stehen. Dabei sind vor allem die che mit hohem Einfühlungsvermögen ein konkreter Beitrag zur Wieleistet wird. Anerkennung. Hilfe und Unterstützung sollte gegenüber geleistet werden - durch volle Ausschöpfung der auf der Grundlage der dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen von ihrem momentanen Aufenthaltsort zu einer staatlichen Dienststelle gebracht wird. In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfolgt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die. Des t-nahme auf der Grundlage eines Haftbefehls durchführen zu können. Die Durchfülirung von Befragungen Verdächtiger nach im Zusammenhang mit der Forschung erarbeitete Verhaltensanalyse Verhafteter zu ausgewählten Problemen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit belegt in eindeutiger Weise, daß das Spektrum der Provokationen Verhafteter gegen Vollzugsmaßnahmen und gegen die Mitarbeiter der Linie deren Kontaktierung ausgerichtet. Sie erfolgen teilweise in Koordinierung mit dem Wirken feindlich-negativer Kräfte ausserhalb der Untersuchungshaftanstalten, Dabei ist der Grad des feindlichen Wirksamwerdens der Verhafteten in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , die in der Regel durch Verfälschungen, Halb- und Unwahrheiten vorgetragen werden und dadurch Emotionen in der Öffentlichkeit hervorrufen, offensiv begegnen zu könne.

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