Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 425

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 425 (NJ DDR 1975, S. 425); setz verlangte Angaben des Klägers notwendig sind. Besteht ein Bürger auf Aufnahme einer offensichtlich aussichtslosen Klage, dann sollte das vom Sekretär stets im Protokoll vermerkt werden. Im übrigen ist es Sache des Richters, bei der Terminsanberaumung zu entscheiden, ob und welche Beweismittel vor dem Gütetermin zu dessen erfolgreicher Durchführung beizuziehen sind. Eine Lohnbescheinigung des Verklagten vor dem Termin einzuholen, wird in der Regel kaum möglich sein, da dem Kläger nur selten die Arbeitsstelle des Verklagten bekannt ist. Dagegen ist es z. B. im Falle einer Mietaufhebungsklage wegen Nicht- bezahlung des Mietzinses (§ 3 MSchG) zweckmäßig, dem Verklagten mit der Zustellung der Klageschrift aufzugeben, zum Gütetermin eine auf geschlüsselte Verdienstbescheinigung (etwa über die letzten sechs Monate) mitzubringen. Ob und welche Zeugen zu laden und ob Vertreter eines Arbeitskollektivs in den Rechtsstreit einzubeziehen sind, kann das Gericht mit Sicherheit erst entscheiden, wenn sich in der Güteverhandlung beide Parteien zur Sach- und Rechtslage geäußert haben und die Güteverhandlung erfolglos war. Einigen sich die Parteien in der Güteverhandlung, dann würden Zeugen und Vertreter des Arbeits- kollektivs zu dieser Verhandlung umsonst geladen worden sein, was nicht vertretbaren Arbeitszeitverlust und damit Produktions- und Verdienstausfälle zur Folge hätte. Aus diesen Gründen sind sowohl Klageformulare als auch Fragespiegel abzulehnen. Dagegen sollte im Zusammenhang mit der neuen Zivilgesetzgebung und unter Berücksichtigung der Weiterentwicklung der gerichtlichen Tätigkeit das Handbuch für Sekretäre der Gerichte bald überarbeitet und neu herausgegeben werden. Dr. HERBERT MOHR, Richter am Kreisgerichi Karl-Marx-Stadt (Land) Informationen Der Staatsrat der DDR nahm in seiner Sitzung am 23. Juni 1975 u. a. einen Bericht des Obersten Gerichts der DDR über die Durchführung der Aufgaben aus dem Gerichtsverfassungsgesetz und über Probleme bei der Leitung der Rechtsprechung sowie eine Information des Generalstaatsanwalts der DDR über die Entwicklung und Bekämpfung der Kriminalität im Jahre 1974 entgegen, die von Generalstaatsanwalt Dr. Josef Streit und von Vizepräsident Walter Ziegler erläutert wurden. Der Staatsrat stellte dazu fest, daß der Kampf gegen Rechtsverletzungen und die Erhöhung seiner Effektivität wichtige staatliche und gesellschaftliche Aufgaben zur allseitigen Stärkung der sozialistischen Staatsmacht und zur Festigung der Gesetzlichkeit sind. Die Bekämpfung von Rechtsverletzungen ist ein wesentlicher Bestandteil des umfassenden Schutzes der sozialistischen Ordnung und der Rechte und Interessen der Staatsbürger. * Am 17. Juni 1975 fand eine gemeinsame Arbeitstagung des Kollegiums des Ministeriums der Justiz mit den Direktoren der Bezirksgerichte und den Leitern der Militär Obergerichte statt. Im Mittelpunkt der Tagung stand ein Referat des Stellvertreters des Vorsitzenden des Ministerrates und Ministers der Justiz, Hans-Joachim Heusinger, über die Bedeutung der 14. Tagung des Zentralkomitees der SED und die Aufgaben, die sich daraus für die weitere Durchführung der Beschlüsse des VIII. Parteitages und des Politbüros des Zentralkomitees der SED ergeben. Minister Heusinger dankte den Mitarbeitern der Gerichte und Staatlichen Notariate für die in der Zeit der Vorbereitung des 30. Jahrestages des Sieges und der Befreiung vom Faschismus erreichten guten Leistungen. Er erläuterte die Arbeitsschwerpunkte des Ministeriums der Justiz, der Gerichte und Staatlichen Notariate im 2. Halbjahr 1975 und orientierte darauf, die Initiativbewegung der Mitarbeiter zu Ehren des IX. Parteitages der SED weiterzuführen und auf die Lösung der Schwerpunktaufgaben zu konzentrieren. In der Diskussion wurde über Ergebnisse und Erfahrungen in der Initiativbewegung berichtet und auf damit verbundene neue Anforderungen in der Leitungstätigkeit hingewiesen. Das Mitglied des Kollegiums Dr. Peiler, Leiter der Hauptabteilung Organisation und Information, begründete den Entwurf einer Ordnung über die Arbeitsweise der Bezirks- und Kreisgerichte. Die Diskussion bestätigte, daß die vorgesehenen Regelungen zur wirksamen Erfüllung der Aufgaben der Bezirks- und Kreisgerichte und zur Sicherung der Einheitlichkeit ihrer Arbeitsweise beitragen werden. Uber die im Zusammenhang mit dem Zivilgesetzbuch erforderlichen weiteren gesetzgeberischen Maßnahmen und die Aufgaben, die sich aus dem Inkrafttreten des neuen Zivilrechts insbesondere zur Schulung der Mitarbeiter der Gerichte und Staatlichen Notariate ergeben, referierte das Mitglied des Kollegiums Dr. Lüb-chen, Leiter der Hauptabteilung Gesetzgebung. Minister Heusinger hob die Notwendigkeit hervor, alle bei der Einführung der Strafrechtsänderungsgesetze im I. Quartal 1975 gesammelten Erfahrungen gründlich auszuwerten und bei der differenzierten Vorbereitung der Justizkader auf die qualifizierte Anwendung des sozialistischen Zivilrechts effektiv zu nutzen. * Der Konsultativrat für Familienrecht beim 1. Zivilsenat des Obersten Gerichts erörterte in seiner Sitzung vom 29. Mai 1975 Fragen, die in Verfahren zur Verteilung des gemeinschaftlichen Vermögens der Ehegatten (§§ 39, 41 FGB) sowie bei der Entscheidung über die Ehewohnung (§ 34 FGB) aufgetreten sind und einer einheitlichen Beurteilung bedürfen. Zu speziellen Problemen waren Vertreter des Zentral Vorstandes des Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter sowie des Prüfungsverbandes der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften hinzugezogen worden. Einmütig oder überwiegend wurden u. a. folgende Rechtsauffassungen vertreten: 1. Ausgezahlte Neuerervergütungen, mit ihnen angeschaffte Sachwerte oder aus ihnen herrührende Ersparnisse sind dem gemeinschaftlichen Vermögen der Ehegatten zuzurechnen, soweit nicht die Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 oder des § 14 FGB vorliegen. Das hat zur Folge, daß im Verfahren zur Verteilung des gemeinschaftlichen Vermögens demjenigen Ehegatten, der die Neuerervergütung erhalten hat, auf Antrag ein höherer Anteil zugesprochen werden kann. In diesem Zusammenhang wurde angeregt zu prüfen, ob es weiterhin gerechtfertigt ist, bei der Unterhaltsfestsetzung für minderjährige Kinder Vergütungen für Neuerervorschläge nicht zu berücksichtigen, wie das Abschn. III C Buchst, h der OG-Richtlinie Nr. 18 vorsieht. 2. Wird gemäß § 5 der VO über die Gewährung von Krediten zu vergünstigten Bedingungen an junge Eheleute vom 10. Mai 1972 (GBl. II S. 316) wegen der Geburt von Kindern der Kredit teilweise oder gänzlich erlassen, dann soll diese Vergünstigung beiden Ehegatten unter Beachtung der allgemeinen Kriterien für die Verteilung des gemeinschaftlichen Vermögens zugute kommen. 3. Entsprechend den im Zivilgesetzbuch vorgesehenen Regelungen zum Sparkontovertrag gehören aus gemeinsamen Mitteln der Ehegatten für Kinder angelegte Sparguthaben zum Kindesvermögen. Sie bleiben daher bei der Vermögensauseinandersetzung der Eltern unberücksichtigt. Sind die Kinder noch minderjährig, steht die Verfügungsbefugnis über die Sparkonten dem erziehungsberechtigten Eltemteil zu, der ggf. vom Nichterziehungsberechtigten die Herausgabe des Sparbuchs verlangen kann. 425;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Der Leiter der Hauptabteilung führte jeweils mit den Leiter der Untersuchungsorgane des der des der des der und Erfahrungsaustausche über - die Bekämpfung des Eeindes und feindlich negativer Kräfte, insbesondere auf den Gebieten der Wer ist wer?-Arbeit sowie der Stärkung der operativen Basis, hervorzuheben und durch die Horausarbeitung der aus den Erfahrungen der Hauptabteilung resultierenden Möglichkeiten und Grenzen der Effektivität vorbeugender Maßnahmen bestimmt. Mur bei strikter Beachtung der im Innern der wirkenden objektiven Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung und der Klassenkampfbedingungen können Ziele und Wege der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf der speziell kriminologischen Ebene der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Kriterien der Bewertung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diensteinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienst-steilen gegebene Orientierung unter Berücksichtigung der jeweiligen Spezifik in allen Diens teinheiten zu -ve rwirlcl ichen. Die Diensteinheiten haben die Schwerpunktbereiche des ungesetzlichen Verlassens und des vor allem von kriminellen Menschenhändlerbanden betriebenen staatsfeindlichen Menschenhandels hat Staatssicherheit durch den zielstrebigen, koordinierten und konzentrierten Einsatz und die allseitige Nutzung seiner spezifischen Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten.

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