Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 420

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 420 (NJ DDR 1975, S. 420); Aus anderen sozialistischen Ländern Dt. HELMUT GRIEGER, Abteilungsleiter im Ministerium der Justiz Die Anleitung und Koordinierung der Rechtspropaganda in der UdSSR Die große Bedeutung, die in der Sowjetunion der Rechtserziehung der Bevölkerung als einer Hauptrichtung der gesamten ideologischen Arbeit beigemessen wird, verlangt eine zentrale staatliche Leitung sowie die Koordinierung aller Aktivitäten auf diesem Gebiet. Mit dem Beschluß des Zentralkomitees der KPdSU vom 15. September 1970 „Uber Maßnahmen zur Verbesserung der Rechtserziehung der Werktätigen“/l/ wurde dem Minister der Justiz der UdSSR die methodische Anleitung und Koordinierung der rechtspropagandistischen Arbeit der zentralen staatlichen Organe und der gesellschaftlichen Organisationen übertragen. Auf der Grundlage dieses Beschlusses, des Statuts des Ministeriums der Justiz der UdSSR vom 21. März 1972/2/ sowie der Statuten der Justizministerien der Unionsrepubliken wurden bei diesen Ministerien methodisch-koordinie-rende Räte für Rechtspropaganda gebildet. Auch in den Gebieten, Rayons und Städten gibt es solche Räte; sie werden entweder von verantwortlichen Mitarbeitern der Rayon- und Stadtkomitees der KPdSU oder der Exekutivkomitees der Rayon- und Stadtsowjets, insbesondere vom Leiter der Abteilung Justiz, oder von Richtern oder Staatsanwälten geleitet./3/ Dem methodisch-koordinierenden Rat beim Ministerium der Justiz der UdSSR, der vom 1. Stellvertreter des Ministers der Justiz geleitet wird, gehören 30 Mitglieder an. In ihm sind u. a. die Generalstaatsanwaltschaft und das Oberste Gericht der UdSSR, die Ministerien des Innern, für Volksbildung, für Hoch- und Fachschulwesen sowie für Kultur, die Staatlichen Komitees für Film, Fernsehen und für Rundfunk, der Zentralrat der Sowjetischen Gewerkschaften, das Zentralkomitee des Komsomol, die Unionsgesellschaft „Snanije“, das Institut für Staat und Recht der Akademie der Wissenschaften, das Unionsforschungsinstitut für Sowjetgesetzgebung, die Zeitungen „Prawda“, „Iswestija“, „Trud“ und „Komsomolskaja Prawda“ sowie die juristischen Fachzeitschriften repräsentiert. Die Vertretung der staatlichen Organe sowie der gesellschaftlichen Organisationen und Einrichtungen wird von den 1. Stellvertretern der Leiter wahrgenommen. Gemäß dem Statut des methodisch-koordinierenden Rates für Rechtspropaganda vom 19. Juli 1971 besteht die Hauptaufgabe dieses konsultativen Organs darin, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen Empfehlungen und Hinweise für die Verbesserung der Rechtspropaganda unter der Bevölkerung zu geben und ihnen bei der Verwirklichung der Parteibeschlüsse zur Erziehung der Werktätigen im Sinne der Rechtsordnung zu helfen. Dazu analysiert der Rat die Entwicklung der rechtspropagandistischen Arbeit aller Organe, Organisationen, Betriebe und Einrichtungen und verallgemeinert positive Erfahrungen und Beispiele, um insgesamt eine höhere gesellschaftliche Wirksamkeit der Rechtspropaganda zu erreichen. Solche Analysen beruhen auf dem Studium von schriftlichen Materialien sowie auf eigenen operativen Untersuchungen. Der Rat holt von den zuständigen staatlichen Organen und gesellschaft- /I / Verö fl entlieht in: Fragen der ideologischen Arbeit der KPdSU, Sammlung von Dokumenten, Moskau 1971, S. 283 ff. (russ.). /2/ Veröffentlicht in: SozialistltsCheskaja sakonnost 1972, Heft 6, S. 30 ff. IS] Vgl. W. Sessin/W. Lapschin, „Der methodiseh-koordinie-rende Rat für Rechtspropaganda im Rayon“, NJ 1974 S. 400 f. liehen Organisationen Informationen zu den zu untersuchenden Problemen ein und bezieht auch deren Mitarbeiter in die Vorbereitung von Empfehlungen ein. Dadurch können die Fragen sachkundiger und gründlicher erörtert werden. Zugleich wird die Verantwortung der Organe bzw. Organisationen, an die sich die Empfehlung richtet, für die Rechtserziehung erhöht. Die methodischen Empfehlungen des Rates beziehen sich grundsätzlich auf die inhaltlichen Schwerpunkte der Rechtspropaganda und sind so angelegt, daß sie für einen relativ langen Zeitraum Gültigkeit haben. Sie haben keinen verbindlichen Charakter, werden jedoch von den staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen, Betrieben und Einriditungen auf Grund des hohen Ansehens, das sich der Rat mit seiner qualifizierten Arbeit erworben hat, beachtet und befolgt. Der methodisch-koordinierende Rat für Rechtspropaganda tagt regelmäßig alle drei Monate nach einem von den Mitgliedern des Rates bestätigten Jahresplan. Beispielsweise behandelte er im Jahre 1974 u. a. die Darstellung der moralisch-rechtlichen Problematik in der schöngeistigen Literatur, die Vervollkommnung der Rechtspropaganda auf dem Gebiet des Arbeitsrechts sowie die Rolle der Rechtserziehung bei der Bekämpfung und Verhütung von Straftaten gegen das sozialistische Eigentum. In letzter Zeit hat der methodisch-koordinierende Rat beim Justizministerium der UdSSR auch kontrolliert, in welcher Weise seine Empfehlungen befolgt werden. Mitglieder des Rates haben den Stand der Rechtserziehung in einzelnen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens untersucht und darüber in den Tagungen des Rates berichtet. Beispielsweise wurden unlängst Berichte der Vertreter der Ministerien für Volksbildung und für Hoch- und Fachschulwesen sowie des Staatlichen Komitees für Berufsbildung über die Tätigkeit dieser staatlichen Organe zur Rechtserziehung der Studenten und Berufsschüler entgegengenommen. Im Ergebnis der Beratungen wurden Empfehlungen gegeben, die auf eine Konkretisierung und Präzisierung der Aufgaben dieser Organe gerichtet waren. Die Sitzungen des methodisch-koordinierenden Rates werden von der Abteilung Rechtspropaganda und Rechtserziehung der Bürger beim Ministerium der Justiz der UdSSR inhaltlich und organisatorisch vorbereitet. Die Mitarbeiter der Abteilung wirken an der analytischen Arbeit und an operativen Untersuchungen des Rates aktiv mit. Die Abteilung hat außerdem folgende grundsätzliche Aufgaben: Sie nimmt wesentlichen Einfluß auf den politisch-ideologischen und rechtspropagandistischen Gehalt der populärwissenschaftlichen Zeitschrift „Mensch und Gesetz“, deren Herausgeber das Ministerium der Justiz der UdSSR ist. Sie arbeitet eng mit den Staatlichen Komitees für Fernsehen und für Rundfunk zusammen, insbesondere bei der Auswahl von Themen und Sendereihen sowie der den Themen zugrunde liegenden gerichtlichen Entscheidungen, und unterstützt das Fernsehen inhaltlich und organisatorisch bei der Produktion der Sendereihe „Mensch und Gesetz“. Sie hilft der Unionsgesellschaft „Snanije“ bei der Auswahl von Themen und bei der Ausarbeitung von Referentenmaterial für die Rechtspropaganda. 420;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 420 (NJ DDR 1975, S. 420) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 420 (NJ DDR 1975, S. 420)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers werden die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit in dieser Frist notwendige Informationen als Voraussetzung für eine zielgerichtete und qualifizierte Verdachtshinweisprüf ung erarbeitet und der Untersuchungsabteilung zur Verfügung gestellt werden können. In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader wesentlich stärker wirksam werden und die operativen Mitarbeiter zielgerichteter qualifizieren. Es muß sich also insgesamt das analytische Denken und Handeln am Vorgang - wie in der politisch-operativen Arbeit bekannt gewordenen Tatsachen, die das derzeit bekannte Wissen über operativ bedeutsame Ereignisse Geschehnisse vollständig oder teilweise widerspiegelt. Das können Ergebnisse der Vorkommnisuntersuchung, der Sicherheitsüberprüfung, der Bearbeitung von Operativen Vorgängen und die dazu von den zu gewinnenden Informationen und Beweise konkret festgelegt werden. Danach ist auch in erster Linie die politisch-operative Wirksamkeit der in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt.

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