Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 414

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 414 (NJ DDR 1975, S. 414); Front durchgeführt wurden, vermittelten nützliche Anregungen für die Aktivierung des Wettbewerbs, insbesondere zur Verbesserung der Wohnverhältnisse der Bürger, und für die weitere Festigung der sozialistischen Gemeinschaftsbeziehungen im Wohngebiet. Die enge Verbindung von Rechtsfragen mit den Aufgaben der volkswirtschaftlichen Entwicklung kann als ein charakteristisches Merkmal der Diskussion hervorgehoben werden. Sie ist für den politischen Reifegrad der Diskussion kennzeichnend. Im Verlauf der Diskussion äußerten sich Bürger auch zur internationalen Bedeutung des Entwurfs. Die erste umfassende Kodifikation des sozialistischen Zivilrechts wurde als Ausdruck gewachsener Reife unserer DDR als Mitglied der sozialistischen Staatengemeinschaft gewertet. In der planmäßigen Vervollkommnung der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung wurde ein logischer Schritt zur weiteren Stärkung der DDR gesehen. Die Tatsache, daß mit der Aufhebung des BGB aus dem Jahre 1896 und der damit zusammenhängenden Rechtsvorschriften aus der Zeit vor dem 8. Mai 1945 zugleich die Überreste einer noch formalen Übereinstimmung von Rechtsnormen der DDR mit denen der BRD beseitigt werden, fand volle Zustimmung. Die Werktätigen werteten diesen Schritt als Ausdruck der Souveränität unseres sozialistischen Staates und der untrennbaren Einheit von sozialistischer Gesellschafts- und Rechtsordnung, durch den die konsequente Abgrenzung von der imperialistischen BRD und ihrer Rechtsordnung weitergeführt und erneut auch international sichtbar gemacht wird. Es kann festgestellt werden, daß im Ergebnis der Diskussion die Aufgaben und die Rolle des Rechts insbesondere bei der Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus der Bevölkerung im Sinne der Hauptaufgabe deutlicher in das Bewußtsein der Mitarbeiter der Staats- und Wirtschaftsorgane sowie der Werktätigen im Bereich der 'Produktion, des Handels und der Dienstleistungen gehoben wurde. Auf diese Weise trug die Diskussion dazu bei, im Sinne des Beschlusses des Politbüros des Zentralkomitees der SED über die nächsten Aufgaben zur Erläuterung des sozialistischen Rechts sowie zur Festigung und weiteren Entwicklung des Rechtsbewußtseins der Werktätigen wirksam zu werden und zugleich günstige Bedingungen für die Durchsetzung des ZGB zu schaffen. Es wurden deshalb immer auch zugleich die Aufgaben erläutert, die sich für die Staatsorgane, wirtschaftsleitenden Organe und Betriebe nach Inkrafttreten des ZGB ergeben. Dabei wurden die höheren und zusätzlichen Anforderungen sichtbar gemacht, die für die künftige Tätigkeit auf diesem Gebiet gelten. Zum erfolgreichen Verlauf der Diskussion haben die Massenmedien beigetragen. In den zentralen Presseorganen wurden 151 und in den Bezirksorganen der SED 147 Artikel publiziert. Auch Rundfunk und Fernsehen haben die Diskussion mit aktuellen und lebensnahen Beiträgen gefördert. Wissenschaftliche Publikationen in den Fachzeitschriften haben die Diskussion theoretisch bereichert. Zusammenfassend kann man sagen: Die Diskussion des Entwurfs des ZGB war erfolgreich und wertvoll. Sie hat zur praktischen Überprüfung und zur weiteren Verbesserung des Entwurfs beigetragen. Sie ist eine erneute Bestätigung unserer Praxis, bedeutende Gesetzentwürfe unmittelbar mit den Werktätigen und ihren Kollektiven in Betrieben und Wohngebieten zu beraten. Die politischen und juristischen Ergebnisse der Diskussion bestätigen den hohen Entwicklungsstand der sozialistischen Demokratie auch bei der Lösung wichtiger Aufgaben auf dem Gebiet der Gesetzgebung der DDR. In der Diskussion wurde damit begonnen, erste Voraus- setzungen für die praktische Verwirklichung des ZGB nach seinem Inkrafttreten zu schaffen. Inhaltliche Schwerpunkte der Diskussion Zur Konzeption und zu den Grundsätzen des ZGB Zu den inhaltlichen Schwerpunkten der Diskussion gehörte die Darlegung der mit der Kodifikation des sozialistischen Zivilrechts angestrebten Ziele, die sich in der Konzeption des Gesetzes und in seinen Grundsätzen besonders deutlich widerspiegeln. Die Herausarbeitung der Rechtsbeziehungen, die von den Bürgern zur Befriedigung ihrer materiellen und kulturellen Bedürfnisse insbesondere mit volkseigenen Betrieben und untereinander eingegangen werden, als zentrales Anliegen der Regelungen des Zivilgesetzbuchs, wurde als eine sich aus der vom VIII. Parteitag beschlossenen Hauptaufgabe und aus dem Wesen des sozialistischen Zivilrechts ableitende Konsequenz gewertet. Sie findet ihre folgerichtige Ergänzung in den Vorschriften des ZGB, die darauf gerichtet sind, die Persönlichkeit der Bürger zu entwickeln, das sozialistische Eigentum zu mehren, verantwortungsvoll zu nutzen und vor Schaden zu bewahren sowie das persönliche Eigentum der Bürger zu schützen. Hiermit ist dem Zivilrecht der DDR eine tragfähige und theoretisch konsequente Konzeption zugrunde gelegt worden. Sie hat in der Diskussion volle Unterstützung gefunden und wurde als überzeugender Ausdruck der neuen Rolle des sozialistischen Zivilrechts gewertet. Die Diskussion des Entwurfs des ZGB war mit der Erörterung grundsätzlicher politisch-ideologischer Fragen der Kodifizierung des sozialistischen Zivilrechts verbunden. Ungeteilte Zustimmung fand hierbei die Position, daß das ZGB weder in seinem Regelungsinhalt noch in seiner gesetzestechnischen Gestaltung noch in seiner Regelungsmethode und Sprache vom BGB ausgehen kann. Es kam ganz im Gegenteil darauf an, die historische Begrenztheit und vor allem die klassenmäßige Bedingtheit des BGB als der Privatrechtskodifikation der deutschen Bourgeoisie und der in ihm verkörperten juristischen Auffassungen sichtbar zu machen, um sie vollständig zu überwinden. Gelegentlich war in Fachdiskussionen mit Juristen deshalb der nur aus einer Verkehrung grundlegender historischer Prozesse erklärbaren Vorstellung zu begegnen, daß die im BGB vorgenommene Regelung bestimmter zivilrechtlicher Institute und ihre Stellung innerhalb des Systems des Zivilrechts überhaupt als allgemeingültige Lösung zivil-rechtlicher Probleme anzusehen sei. Die in der sozialistischen Rechtspraxis entwickelten Rechtsprinzipien und die ihnen entsprechenden sozialistischen zivilrechtlichen Prinziplösungen mußten herausgearbeitet und in eine gesetzgeberische Form gekleidet werden, die den Anforderungen einer sozialistischen Kodifikation des Zivilrechts entspricht. Den genannten Anforderungen unterliegen in vollem Umfange auch Systematik, Form und Sprache des ZGB. Hier wurde in der Diskussion dem Entwurf viel Anerkennung zuteil. Es erwies sich erneut, daß eine lebensnahe und verständliche Gesetzessprache eine wesentliche Vorbedingung für die Wirksamkeit des Gesetzes in der täglichen Praxis ist. Hierbei galt als selbstverständlich und unverzichtbar, daß sich aus dem Streben nach höherer Verständlichkeit des Gesetzes keine Nachteile für seine juristische Exaktheit und rechtliche Verbindlichkeit ergeben dürfen. Anregungen und Vorschläge aus der Diskussion waren darauf gerichtet, Begriffe noch konsequenter zu vereinheitlichen, Fristen stärker einander anzugleichen und noch schwer verständliche Regelungen zu verdeutlichen. Vereinzelt wurden Vorbehalte gegen die Gliederung des 414;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 414 (NJ DDR 1975, S. 414) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 414 (NJ DDR 1975, S. 414)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und des Gesetzes vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu konzentrieren, da diese Handlungsmöglichkeiten den größten Raum in der offiziellen Tätigkeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren sind. Drittens sind Maßnahmen nach dem Gesetz dann vorzunehmen, wenn die vorliegenden Informationen ein stattfindendes zu erwartendes Ereignis betreffen, das mit einer Störung Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion ist die gründliche Einschätzung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich. Deshalb sind besonders unter Einsatz der zuverlässige Informationen über das Wirken der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen unseres Staa-, tes zu durohkreuzen? Hierbei hat der Uhtersuchungshaftvollzug im Minietorium für S-taateeieherfeeit einen wSa senden spezifischen Beitrag im System der Gesamtaufgabenstellung des Mini stemtms-für-S-taats-sicherheit zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit, insbesondere im Antrags-, Prüfungs- und Entscheidungsverfahren, bei der Kontrolle über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie erteilten Auflagen und ihrer Durchsetzung auf dem Gebiet des Rechtsver- kehrs zu fördern. Bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages wurde diesem Grundsatz seitens der in der Praxis konsequent Rechnung getragen.

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