Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 411

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 411 (NJ DDR 1975, S. 411); Das soll vielmehr durch Rechtsvorschriften der jeweils zuständigen zentralen Staatsorgane geschehen, damit auch auf diesem Gebiet die Grundsätze des Zivilgesetzbuchs einheitlich angewendet werden und die Übereinstimmung der berechtigten Interessen der Betriebe mit den Interessen der Bürger, den Kunden, gewährleistet wird. Die zivilrechtlichen Ansprüche der Bürger, die der Gesetzentwurf vorsieht, entsprechen dem Entwicklungsstand und den Möglichkeiten unseres volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leistungsvermögens. Jeder kann sich im täglichen Leben davon überzeugen, wie beträchtlich diese Leistungskraft unserer Volkswirtschaft besonders seit dem VIII. Parteitag der SED durch die Anstrengungen aller Werktätigen gewachsen ist. Ich möchte auch hervorheben, daß die Diskussion des Entwurfs in vielen Betrieben und Handelseinrichtungen Anlaß gewesen ist, zur weiteren Verbesserung der Qualität der eigenen Produktion, zur Verkürzung von Lieferfristen sowie zu anderen Fragen der Intensivierung in der Volkswirtschaft Vorschläge zu unterbreiten und entsprechende Maßnahmen zu treffen. Es ist aber nicht möglich, in diesem Gesetzbuch Rechte und Pflichten festzulegen, aus denen Ansprüche hergeleitet werden können, die über den gegenwärtigen Entwicklungsstand unserer Volkswirtschaft hinausgehen. Auch dem Vorschlag, daß es Jugendlichen bereits mit 14 Jahren möglich sein soll, selbständig Verträge abzuschließen, wenn sie die Verpflichtungen daraus sofort erfüllen oder über entsprechende eigene finanzielle Mittel verfügen, konnten wir nicht folgen. Bei näherer Betrachtung erwies er sich nicht als geeignet, die im Familiengesetzbuch der DDR festgelegte Verantwortung der Eltern für die Erziehung ihrer Kinder zu stabilisieren. Viele zivilrechtliche Verträge, die über die Befriedigung täglicher Lebensbedürfnisse hinausgehen, sind nicht nur mit größeren Ausgaben verbunden, sondern ziehen auch andere Verbindlichkeiten nach sich, für deren Überschaubarkeit im Interesse der jungen Men- schen zwischen 14 und 16 Jahren die elterliche Kontrolle doch angebracht erscheint. Andere Vorschläge, die im Grunde genommen darauf hinausliefen, überlebte juristische Konstruktionen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch in unser sozialistisches Zivilrecht hinüberzuretten, konnten verständlicherweise ebenfalls nicht unsere Zustimmung finden. Das betrifft z. B. eine Reihe der sog. nachbarrechtlichen Bestimmungen, die ja früher alle auf die Absonderung des einen vom anderen hinausliefen, bis zu der Frage, wer an welcher Seite den Zaun um das Grundstück zu bauen hat. Auf diese Linie läßt sich der ZGB-Entwurf vom Prinzip her nicht ein. Unser Entwurf orientiert auf die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken der Bürger, auf ihr verantwortungsbewußtes Verhalten auch bei der gemeinsamen Gestaltung, bei der ständigen Verbesserung und kulturvollen Entwicklung ihrer Wohnbedingungen und der dazugehörigen Umwelt. Ich möchte betonen, daß auch diejenigen Vorschläge, die bei der Überarbeitung des ZGB-Entwurfs nicht berücksichtigt wurden, gründlich geprüft worden sind. Kein Vorschlag blieb unbeachtet, und in jedem Falle wurde erst nach ausführlicher kollektiver Beratung und Prüfung entschieden. * Der vorliegende überarbeitete Entwurf des Zivilgesetzbuchs ist das Ergebnis einer umfassenden Gemeinschaftsarbeit der Volkskammer, der Regierung, von Wissenschaftlern und Juristen sowie vieler Tausender anderer Bürger unserer Republik. Es erfüllt uns mit Genugtuung, daß es auf diese Weise gelungen ist, der Volkskammer den überarbeiteten Entwurf des Gesetzbuchs so rechtzeitig vorzulegen, daß er . noch vor dem IX. Parteitag der SED in Kraft treten kann. Wir sind überzeugt, daß hier ein Gesetzbuch geschaffen wurde, das geeignet ist, der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in unserer Republik voranzuhelfen und unsere sozialistische Staats- und Rechtsordnung weiter zu festigen. III. Begründung des Einführungsgesetzes zum ZGB und der Zivilprozeßordnung durch den Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Minister der Justiz, Hans-Joachim Heusinger Das Zivilgesetzbuch der DDR, das Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch und das Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen Zivilprozeßordnung stehen in einem unmittelbaren Zusammenhang. Sie stellen die Grundlagen des neuen, sozialistischen Zivilrechts unserer Republik dar. Mit der Verabschiedung dieser Gesetze wird die Forderung des VIII. Parteitages der SED, das Recht der entwickelten sozialistischen Gesellschaft entsprechend seiner ständig wachsenden Bedeutung zu vervollkommnen, auf einem weiteren bedeutenden Rechtsgebiet erfüllt. Zum Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch Das Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch enthält die notwendigen Regelungen für das Inkrafttreten des Zivilgesetzbuchs. Die Bestimmungen des Einführungsgesetzes sind darauf gerichtet, die erforderliche Rechtssicherheit bei der Einführung und Anwendung des neuen Zivilrechts zu gewährleisten. Das tragende Prinzip besteht darin, die Stabilität und Kontinuität der Rechtsbeziehungen im Interesse unserer Gesellschaft und aller ihrer Bürger zu wahren. Mit dem Einführungsgesetz wird das Zivilgesetzbuch zum 1. Januar 1976 in Kraft gesetzt. Es trifft die notwendigen Regelungen für die Überleitung der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Zivilrechtsverhältnisse auf den neuen Rechtszustand. Die vorgesehenen Lösungen entsprechen der Vielfalt des Lebens und werden den differenzierten Erfordernissen der Praxis gerecht. Die Überleitung der bestehenden Rechtsbeziehungen auf den neuen Rechtszustand erfolgt ohne Nachteile für die Bürger. Die Neugestaltung des Zivilrechts ist mit einer umfangreichen Rechtsbereinigung verbunden. Damit wird der prinzipiellen Forderung des VIII. Parteitages der SED nach Übersichtlichkeit und Überschaubarkeit unseres sozialistischen Rechts für die Werktätigen entsprochen. Deshalb werden mit dem Einführungsgesetz 51 Gesetze und andere Rechtsvorschriften aufgehoben. Darüber hinaus wird mit dem Einführungsgesetz festgelegt, daß alle in geltenden Rechtsvorschriften enthaltenen Bestimmungen, die dem Zivilgesetzbuch widersprechen, nicht mehr anzuwenden sind. An ihre Stelle treten die neuen Vorschriften des Zivilgesetzbuchs. Die Inkraftsetzung des Zivilgesetzbuchs erfordert darüber hinaus, einige Rechtsvorschriften entsprechend der Weiterentwicklung der gesellschaftlichen Verhältnisse an den neuen Rechtszustand anzupassen. Auch die hierfür notwendigen Bestimmungen sind im Einführungsgesetz enthalten. Zum Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen Die neue Zivilprozeßordnung soll gemeinsam mit dem Zivilgesetzbuch am 1. Januar 1976 in Kraft treten und wird die gesetzliche Grundlage für das Verfahren in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen vor den Ge- 411;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 411 (NJ DDR 1975, S. 411) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 411 (NJ DDR 1975, S. 411)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten in den Verwahrzellen der GTV. Das umfaßt insbesondere die ständige Beobachtung der Inhaftierten unter Beachtung der Mindestkontrollzeiten zur vorbeugenden Verhinderung von Ausbruchs- und Fluchtversuchen, Terror- und anderen operativ bedeutsamenGewa takten, von Handlungen mit provokatorisch-demonstrativem Inhalt sowie - der unberechtigten Übermittlung von Informationen und der unerlaubten Übergabe von Gegenständen.

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