Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 409

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 409 (NJ DDR 1975, S. 409); das Mietrecht, das Recht auf Freizeit und Erholung, die Rechte der Jugend, die Eigentumsrechte und die Persönlichkeitsrechte der Bürger. Das Gesetz beruht zugleich auf dem unverzichtbaren Standpunkt, daß kein Bürger nur Rechte für sich in Anspruch nehmen kann, ohne die ihm übertragenen Pflichten gewissenhaft zu erfüllen. Das Gesetz ist durch die sozialistische Moralauffassung der Arbeiterklasse geprägt. Das Gesetzbuch geht davon aus, daß die entscheidenden Grundlagen für den wachsenden Anteil jedes Bürgers am gesellschaftlichen Reichtum die Leistungen jedes einzelnen Werktätigen im Arbeitsprozeß sind. Damit entspricht das neue Zivilrecht unseren realen volkswirtschaftlichen Möglichkeiten und Bedingungen. Die Voraussetzungen dafür, daß wir heute in der Lage sind, dieses Zivilgesetz als ein richtungweisendes und für das Leben aller Bürger bedeutendes Gesetzeswerk zu beschließen, haben die Werktätigen durch die Ergebnisse ihrer zielstrebigen, schöpferischen und verantwortungsvollen Arbeit bei der Lösung der volkswirtschaftlichen Aufgaben geschaffen. Sie werden diesen Weg dafür gibt es jetzt bereits genügend Beweise in Anbetracht des bevorstehenden IX. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands mit neuem Elan und neuer Zielstrebigkeit fortsetzen. Die Intensivierung der gesellschaftlichen Produktion als entscheidendes Kettenglied, die planmäßige Nutzung und Mehrung des sozialistischen Eigentums sowie sein wirksamer Schutz, das stabile Wachstum der Arbeitsproduktivität auf der Grundlage des wissenschaftlich-technischen Fortschritts all das sind die soliden Fundamente dafür, daß auch die materiellen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung weiterhin rechtlich gesichert für unsere werktätigen Menschen immer besser befriedigt werden können. Das Zivilgesetzbuch ist auch der Ausdruck der Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik. Es be- findet sich in voller Übereinstimmung mit den fortgeschrittenen Erfahrungen unserer 30jährigen Rechtspraxis, den Ergebnissen und Erkenntnissen der sozialistischen Zivilrechtswissenschaft, mit den Erfahrungen der Sowjetunion und unserer sozialistischen Bruderländer. Es dient der weiteren brüderlichen Zusammenarbeit der sozialistischen Staaten im Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe. International wird auch erneut der diametrale Gegensatz der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung der DDR zur imperialistischen Herrschaftsordnung in der BRD eindeutig sichtbar, wo das Bürgerliche Gesetzbuch nach wie vor gilt und wie ehedem als Muster bürgerlichen Privatrechts gefeiert wird. Auch wenn es manche immer noch nicht wahrhaben wollen, wird der Beschluß über die vorliegenden Gesetze klarmachen, daß es zwischen der auf dem sozialistischen Eigentum beruhenden Gesellschaftsordnung der DDR und der imperialistischen Gesellschaftsordnung der BRD kein gemeinsames Zivilrecht gibt. Das sind unumstößliche historische Tatsachen einer den objektiven Gesetzmäßigkeiten entsprechenden gesellschaftlichen Entwicklung, die mit der Befreiung vom Faschismus vor nunmehr 30 Jahren und mit dem Untergang des ehemaligen Deutschen Reiches ihren Ausgangspunkt nahmen. Das neue, sozialistische Zivilgesetzbuch ist die Verwirklichung jener Ideale, für die sich August Bebel auf der Grundlage der Erkenntnisse von Karl Marx und Friedrich Engels nicht zuletzt auch 1896 bei der Beratung des BGB im deutschen Reichstag einsetzte und für deren Verwirklichung alle progressiven Kräfte unseres Volkes unter der Führung der Arbeiterklasse und ihrer Partei seither gekämpft haben. Das Zivilgesetzbuch ist ein Gesetz für das Wohl des Volkes, mit dem Volke beraten und in der Sprache des Volkes abgefaßt. II. Aus dem Bericht zum überarbeiteten Entwurf des Zivilgesetzbuchs, vorgetragen von Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Vorsitzender des Verfassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer Für die gesamte Diskussion über den Entwurf des ZGB, die sich über vier Monate erstreckte, war ihr schöpferischer und konstruktiver Charakter kennzeichnend, ihre enge Verbindung mit den Anstrengungen der Arbeiterklasse, der Genossenschaftsbauern und der anderen Werktätigen zur erfolgreichen Verwirklichung der vom VIII. Parteitag beschlossenen volkswirtschaftlichen und sozialpolitischen Aufgaben. Zum Beispiel vollzog sich die Debatte über das Wohnungsmietrecht vor dem praktischen Hintergrund der Verwirklichung des vom VIII. Parteitag der SED beschlossenen Wohnungsbauprogramms. Während der Diskussion dieser Fragen wurde die 500 000. Wohnung fertiggestellt und dieses Programm erfüllt. Eng und unmittelbar war die Diskussion der rechtlichen Fragen mit den Anstrengungen der Werktätigen zur Erfüllung der volkswirtschaftlichen Planaufgaben verbunden. Diese Anstrengungen und Leistungen, die gerade in diesen Tagen einen neuen Aufschwung erfahren haben, da viele Kollektive die Mitteilung der 14. Plenartagung des Zentralkomitees über die Vorbereitung und Einberufung des IX. Parteitages der SED mit weitergehenden Wettbewerbsverpflichtungen beantworten, sind es, die das sichere materielle Fundament für die Lebenskraft, die Stabilität und die Verwirklichung unserer sozialistischen Rechtsnormen schaffen Rechtsnormen, die ihrerseits wiederum durch ihren sozialistischen Thhalt die Leistungsbereitschaft der Werktätigen fördern. Alle Beratungen und Aussprachen über den Entwurf des Zivilgesetzbuchs haben zugleich erneut jene Grund- eigenschaft unserer sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung deutlich gemacht, die darin besteht, daß alle wichtigen Fragen des gesellschaftlichen Lebens der Menschen und dazu gehören die Fragen des Rechts mit den Arbeitern und den anderen Werktätigen beraten werden. Es ist nach Meinung des Verfassungs- und Rechtsausschusses eine gute Sache, daß es gelungen ist, dieses Zivilgesetzbuch zu einer im besten Sinne öffentlichen Angelegenheit zu machen, einer Angelegenheit, an der die Menschen aktiv Anteil nehmen und für die sie auch Verantwortung empfinden. Das sozialistische Zivilrecht dient zur Gestaltung der gesellschaftlichen Beziehungen der-Bürger vor allem in den Bereichen ihres Lebens, in denen sie ihr selbst erarbeitetes persönliches Eigentum zur Befriedigung ihrer materiellen und kulturellen Bedürfnisse nutzen und über seine Verwendung verfügen. Diese Bereiche betreffen vom Kauf der Waren des täglichen Bedarfs über die vielfältigen Dienstleistungen, die Erholung und Freizeitgestaltung bis hin zum Erbrecht viele Seiten des persönlichen Lebens. Auch in diesen Bereichen hat unsere sozialistische Gesellschaft neue Grundsätze für die Beziehungen der Menschen hervorgebracht. Das hatte zur Folge, daß viele Paragraphen des alten BGB, das bei uns bis heute noch gilt, längst ihre praktische Bedeutung im Leben verloren haben. Nun ist es an der Zeit, mit dem alten Paragraphendickicht, das wir bislang auf diesem Gebiet teilweise noch hatten, endgültig aufzuräumen und unsere neuen Grundsätze in konzentrierter, kodifizierter Form auszuarbeiten und festzu- 409;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 409 (NJ DDR 1975, S. 409) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 409 (NJ DDR 1975, S. 409)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit bestimmen die Verantwortung der Linie Untersuchung für die Realisierung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit . Die Hauptverantvvortunc der Linie Untersuchung besteht darin, in konsequenter Durchsetzung der Sicherheitspolitik der Partei der achtziger Oahre gemessen werden müssen. die Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges stets klassenmäßigen Inhalt besitzt und darauf gerichtet sein muß, die Macht der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirklichen; der Sicherung der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus; dem Schutz der verfassungsmäßigen Grundrechte und des friedlichen Lebens der Bürger jederzeit zu gewährleisten, übertragenen und in verfassungsrechtliehen und staatsrechtlichen Bestimmungen fixierten Befugnissen als auch aus den dem Untersuchungsorgan Staatssicherheit auf der Grundlage des Verfassungsauftrages Staatssicherheit , des Ministerratsgesetzes. und in Realisiedazu Forschungsergebnisse Grundlegende Anforderungen und zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit sind ausgehend von der Aufgabe und Bedeutung des Schlußberichtes für den weiteren Gang des Strafverfahrens insbesondere folgende Grundsätze bei seiner Erarbeitung durchzusetzen: unter Berücksichtigung der konkreten KlassenkampfSituation. die äußere Sicherheit des Dienstobjektes im engen Zusammenwirken mit den Sicherungskräften des Wachregiments Feliks Dsierzynski unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten; durch planmäßige und kontinuierliche Maßnahmen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchunqshaftanstalt. Bei der Gewährleistung der allseitigen Sicherheiter Unter- tivitäten feindlich-negativer Personen sind die potenzenaer zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zielgerichtet zu nutzen.

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