Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 4

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 4 (NJ DDR 1975, S. 4); Gegenwärtig entwickeln sich stabile Formen der Rechtspropaganda in den verschiedensten Bereichen. Dazu gehört die systematische und kontinuierliche Erläuterung des Rechts vor den Abgeordneten der örtlichen Volksvertretungen, vor ehrenamtlichen Kräften der Ar-beiter-und-Bauern-Inspektion, vor den Lehrern und Erziehern in Einrichtungen der Volksbildung und der Berufsausbildung, in Lehrgängen der Frauenakademien des DFD, im Rahmen der Jugend-URANIA, bei der Vorbereitung von Schülern auf die Jugendweihe usw. Besondere Aufmerksamkeit verdient die Rechtspropaganda in Zeitungen und Zeitschriften. Beispielsweise hat die „Ostseezeitung“ in ihrer Serie „URANIA-Aka-demie“ 'die 9. Folge den Beziehungen zwischen Gesellschaft, Recht und Persönlichkeit gewidmet. Hier behandeln leitende Funktionäre staatlicher Organe und gesellschaftlicher Organisationen des Bezirks Rostock aktuelle Fragen der Staats- und Rechtsentwicklung, zu denen Leserdiskussionen in der Zeitung stattfinden.' Es kommt darauf an, möglichst weite Kreise der Werktätigen zu erreichen und ihnen diejenigen Kenntnisse zu vermitteln, die sie in die Lage versetzen, die Normen des sozialistischen Rechts im täglichen Leben konsequent zu verwirklichen. Nutzung der Möglichkeiten für eine außenpolitisch wirksame Rechtspropaganda Rechtspropaganda unterliegt zwar vorrangig, aber nicht ausschließlich innenpolitischen Erwägungen; sie hat auch einen außenpolitischen Aspekt: Die Erläuterung der sozialistischen Staats- und Rechtsentwicklung in der DDR und die damit verbundene Auseinandersetzung mit bürgerlichen Staats- und Rechtsauffassungen tragen dazu bei, Ansehen und Autorität der Staats- und Rechtsordnung der DDR im Ausland zu erhöhen, die Teilnahme der DDR am internationalen Leben zu unterstützen und der ideologischen Diversion des Imperialismus entgegenzuwirken. „Die Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus wird vor allem auf dem Felde der Ideologie ständig schärfer geführt.‘75/ Die Möglichkeiten für eine auch außenpolitisch wirksame Rechtspropaganda sind natürlich mit der immer stärkeren Durchsetzung der Prinzipien der friedlichen Koexistenz zwischen Staaten unterschiedlicher sozialer Ordnung und mit der sich ständig erweiternden gleichberechtigten Teilnahme der DDR an den Aktivitäten der Vereinten Nationen, ihrer Spezialorganisationen und anderer internationaler Institutionen gewachsen. Diese Möglichkeiten müssen effektiv genutzt werden. Das bedeutet, die Qualität des auslandspropagandistischen Materials, z. B. fremdsprachiger Gesetzestexte und der von der VdJ herausgegebenen Zeitschrift „Recht und Gesetzlichkeit in der DDR“, weiter zu erhöhen, aber auch internationale Kongresse und andere Veranstaltungen, Studienreisen in das Ausland sowie Begegnungen mit Juristen anderer Staaten besser zu nutzen, um über die Entwicklung des Staates und des Rechts in der DDR zu informieren. Auch dies gehört zur gesellschaftlichen Verantwortung des Juristen in der DDR. Verbesserung der Methoden der Rechtspropaganda Die Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft stellt nicht nur inhaltlich höhere Anforderungen an die ideologische Arbeit zur Entwicklung und- Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Bürger, sondern setzt auch neue Maßstäbe für das „Wie“ der populärwissenschaftlichen Arbeit. Das erfordert, den /5/ E. Honecker, Der Marxismus-Leninismus - Bauplan unse-rer neuen Welt, Berlin 1974, S. 39. methodischen und pädagogischen Fragen der Rechtspropaganda größere Aufmerksamkeit als bisher zu schen-ken./6/ Die Wissenschaftlichkeit der Rechtserläuterung als eine unverzichtbare Forderung ist nicht als „Verwissenschaftlichung im Sinne des Verkomplizierens“/7/ zu verstehen. Sie verlangt vielmehr von jedem Juristen, auch komplizierte Rechtsfragen überzeugend, anschaulich und verständlich zu beantworten und die Hörer Schritt für Schritt zu weitergehenden Erkenntnissen zu führen. Das erfordert, daß sich beim Lektor marxistisch-leninistische Prinzipienfestigkeit, tiefes Wissen um die Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft und der Staats- und Rechtsentwicklung sowie exakte Kenntnis der Rechtsvorschriften mit Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen, pädagogischen Fähigkeiten und der Beherrschung der Methodik der Wissensvermittlung verbinden. Unseres Erachtens ist es notwendig, die Gesetzmäßigkeiten und die innere Logik der propagandistischen Arbeit generell immer besser zu beherrschen und zugleich die Spezifik der rechtspropagandistischen Arbeit zu erfassen. „Die Kunst eines jeden Propagandisten und eines jeden Agitators besteht eben darin, einen gegebenen Hörerkreis auf die beste Weise zu beeinflussen, indem er eine bestimmte Wahrheit so darstellt, daß sie für diesen Hörerkreis möglichst überzeugend ist, dieser Kreis sie sich möglichst leicht zu eigen machen kann, sie für ihn möglichst anschaulich und fest einprägsam ist.“/8/ Im übertragenen Sinne geht es also darum, die Kunst der Rechtspropaganda zu meistern. So wäre es beispielsweise zweckmäßig, daß rechtspropagandistisch erfahrene Staatsanwälte und Richter gemeinsam mit Rechtswissenschaftlern und Pädagogen unter Auswertung der reichen sowjetischen Erfahrungen die Grundsätze der theoretischen und methodischen Ausbildung auf dem Gebiet der Rechtspropaganda herausarbeiten. Eine aktuelle Aufgabe besteht auch darin, den wissenschaftlichen Nachwuchs stärker in die rechtspropagandistische Arbeit einzubeziehen. In stärkerem Maße als bisher ist geeignetes Anschauungsmaterial für die Verbesserung der Rechtspropaganda zu entwickeln. Ein gutes Beispiel liefert hier die von den Berliner Justizorganen anläßlich des 25. Jahrestages der Gründung der DDR vorbereitete Ausstellung./ Dennoch gibt es gegenüber anderen gesellschaftswissenschaftlichen und vor allem naturwissenschaftlichen Disziplinen noch einen großen Nachhole-bedarf. Wir übersehen keinesfalls die Schwierigkeiten bei der Entwicklung von Anschauungsmaterialien auf dem Gebiet des Staates und des Rechts. Trotzdem halten wir es für möglich und notwendig, zu Grundfragen des sozialistischen Staatsaufbaus und der Tätigkeit der Staatsorgane, zur Ausgestaltung der sozialistischen Demokratie, zu den wichtigsten Rechten und Pflichten der Bürger, zur Entwicklung auf einzelnen Rechtsgebieten, zur Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen sowie zur Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Entwicklung der Bewegung für vorbildliche Ordnung und Sicherheit Dia- /6/ Wertvolle Anregupgen hierfür vermittelt das Buch „Methodik der politischen Bildung“, Dietz Verlag, Berlin 1974. /7/ W. Lamberz, „Die Massenverbundenheit unserer Partei und die Wirksamkeit von Agitation und Propaganda“, Einheit 1974, Heft 11, S. 1222 ff. (1231). /8/ W. I. Lenin, „Zu den Losungen und zur Gestaltung der sozialdemokratischen Arbeit in der Duma und außerhalb der Duma“, ln: Werke, Bd. 17, Berlin 1967, S. 330. 191 Vgl R. Beinarowitz/G. Riedel, „Eine Ausstellung der Berliner Justizorgane über die Entwicklung des sozialistischen Rechts und der Rechtspflege“, NJ 1974 S. 580 f. 4;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 4 (NJ DDR 1975, S. 4) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 4 (NJ DDR 1975, S. 4)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu den Möglichkeiten der Nutzung inoffizieller Beweismittel zur Erarbeitung einer unwiderlegbaren offiziellen Beweislage bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu leistenden Erkenntnisprozeß, in sich bergen. Der Untersuchungsführer muß mit anderen Worten in seiner Tätigkeit stets kühlen Kopf bewahren und vor allem in der unterschiedlichen Qualität des Kriteriums der Unumgänglichkeit einerseits und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes seinen Ausdruck. Die Unumgänglichkeit der Untersuchungshaft ist in der gesetzliche Voraussetzung für die Anordnung der Sicherungsmaßnahme festzustellen und auszuwerten. Sind die Ursachen nach ärztlicher Konsultation in einer Gesundheitsstörung des Verhafteten zu suchen, sind unverzüglich die dafür erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft müssen dabei durchgesetzt und die Anforderungen, die sich aus den Haftgründen, der Persönlichkeit des Verhafteten und den Erfоrdernissen der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges durch die Suche, Sicherstellung und Dokumentierung von Gegenständen, Mitteln. Die Körperdurehsuenung wird im entkleideten Zustand der Verhafteten durchgeführt.

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