Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 399

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 399 (NJ DDR 1975, S. 399); St. Supranowitz betonte, daß zur Vervollkommnung der Rechtsgrundlagen der ökonomischen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit der RGW-Mitgliedsländer auch die Vervollkommnung der Methoden rechtlicher Regelung gehöre. Als wichtige Aufgaben nannte Supranowitz u. a. die Ausarbeitung der Rechtsgrundlagen für die gemeinsame Planung und für die Koordinierung der Planung im nationalen Rahmen; die Ausarbeitung und Vervollkommnung der Rechtsgrundlagen für das System der internationalen Vertragsbeziehungen in den Bereichen Lieferung und Leistung, internationale Spezialisierung und Kooperation ; die Ausarbeitung gemeinsamer Regelungen über Gründung, Stellung und Tätigkeit internationaler Wirtschaftsorganisationen; die Ausarbeitung von Rechtsgrundlagen der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit; den Ausbau der Regelungen der materiellen Verantwortlichkeit der Staaten und Wirtschaftsorganisationen. Angesichts der Kompliziertheit dieser Beziehungen sei es erforderlich, daß allen rechtlichen Regelungen ein fruchtbarer wissenschaftlicher Meinungsstreit vorausgeht, aus dem Praxis und Wissenschaft gemeinsam Schlußfolgerungen ziehen müßten. Die Notwendigkeit, im Zusammenhang mit einer Vervollkommnung der Rechtsgrundlagen die praktischen Erfahrungen bei der Realisierung bestehender Abkommen gründlich zu analysieren, hob Dr. H. G e -schwandtner, Stellvertreter des Leiters des Amtes für den Rechtsschutz des Vermögens der DDR, hervor. Prof. Dr. H. Such, Sektion Rechtswissenschaft der Karl-Marx-Universität Leipzig, wies auf die große Bedeutung des RGW-Rechts in der internationalen Rechtsentwicklung und auf die sich daraus ergebenden hohen Ansprüche an die rechtswissenschaftliche Forschung und Lehre hin. In diesem Zusammenhang verdeutlichte er die Entwicklung vom Internationalen Privatrecht in seiner herkömmlichen Gastalt vorwiegend als Kollisionsrecht bis zum heutigen RGW-Recht. Die Schrittmacherrolle des RGW-Rechts für die gesamte Rechtsentwicklung müsse, so forderte Such, in der gesamten rechtswissenschaftlichen Forschung und Lehre stärker zum Ausdruck gebracht werden. Mit der Aufgabe der Rechtswissenschaft, Rolle und Funktion des sozialistischen Rechts im Mechanismus der Leitung und Planung der mit der sozialistischen ökonomischen Integration verbundenen Prozesse theoretisch klar herauszuarbeiten, beschäftigte sich Prof. Dr. U.-J. Heuer, Zentralinstitut für sozialistische Wirtschaftsführung beim Zentralkomitee der SED. Er betonte, daß Möglichkeiten und Grenzen der Ausnutzung des sozialistischen Rechts zur Fortführung dieser Prozesse genauer bestimmt werden müßten, um die Potenzen des Rechts voll ausschöpfen zu können. Ausgehend von der Feststellung, daß die sozialistische ökonomische Integration objektiv neue Maßstäbe für die einzelstaatliche Leitungstätigkeit und vor allem für das sozialistische Recht als wesentliches Instrument staatlicher Leitung setzt, wies Prof. Dr. Dr. G. Pflicke, Direktor des Instituts für Staat und Recht an der Hochschule für Ökonomie „Bruno Leusch-ner“, nach, daß die Integrationsfragen von vornherein die rechtliche Regelung und Planung der Volkswirtschaft bestimmen. Die Gestaltung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen sei untrennbar mit der Leitung und Planung der Volkswirtschaft in den einzelnen Mitgliedsländern verknüpft und stehe mit ihr in ständiger Wechselwirkung. Entsprechend der systematischen Angleichung der internationalen Leitung und Planung sei schrittweise auch die Annäherung der rechtlichen Regelungen zu vollziehen. Hieraus ergäben sich bestimmte Anforderungen an die Vervollkommnung und Verwirklichung des innerstaatlichen Rechts, insbesondere des Wirtschaftsrechts. Prof. Dr. E. Winklbauer, Leiter des Bereichs Wissenschaftlich-technischer Rechtsschutz an der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin, machte darauf aufmerksam, daß auch die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit im RGW von der Forschungskooperation bis zur Überleitung der Forschungsergebnisse in die Produktion exakter rechtlicher Regelungen bedürfe. Hierzu gehörten ferner die Ausgestaltung der Nutzungsrechte, die Sicherung des Rechtsschutzes, die Regelung der Informations- und Mitwirkungspflichten sowie die Festlegung der Formen rechtlicher Verantwortlichkeit. Dringend erforderlich sei es auch, für die Kooperationsverträge auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung solche Vertragsbeziehungen zu entwickeln, die auf der Grundlage der Verwirklichung gemeinsamer Interessen der RGW-Mitgliedsländer ein höchstmögliches Maß an wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Effektivität sichern. Für die Schaffung einheitlicher Rechtsgrundlagen im Bereich der Finanz- und Währ.ungsbeziehungen innerhalb der sozialistischen ökonomischen Integration sprach sich Prof. Dr. H. Spiller, Dekan der Fakultät für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle, aus. Einheitlicher Regelung bedürfen nach seiner Ansicht das sozialistische internationale Währungsrecht, das internationale Zahlungsverkehrsrecht, das Haushaltsrecht, das Finanzrecht der sozialistischen internationalen Wirtschafts-, Forschungsund Projektierungsorganisation, das internationale Kreditrecht, das Recht der gemeinsamen Kreditfonds, Banken und bilateralen Kreditbeziehungen, das sozialistische internationale Steuerrecht sowie das internationale Finanzkontrollrecht. In seinen Schlußbemerkungen würdigte der Vorsitzende des Rates für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung, Prof. Dr. G. Schüßler, Rektor der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, die vielfältigen konstruktiven Gedanken, die zum Gegenstand der wissenschaftlichen Beratung vorgetragen worden waren. Dabei betonte er, daß die Vervollkommnung der Rechtsgrundlagen im Prozeß der sozialistischen ökonomischen Integration eine derart umfassende Aufgabe sei, daß sie nicht einigen Spezialisten überlassen bleiben dürfe. Vielmehr könne sie nur von der sozialistischen Staats- und Rechtswissenschaft insgesamt und auch nur in enger Kooperation mit anderen Wissenschaftszweigen bewältigt werden. Da die Fragen der rechtlichen Beziehungen zwischen den RGW-Mitglieds-ländern auch in der weltweiten ideologischen Auseinandersetzung mit dem Imperialismus und seinen Integrationsbestrebungen eine beachtliche Rolle spielen, müsse die sozialistische Staats- und Rechtstheorie die theoretischen Grundlagen für diese Auseinandersetzung liefern und die Wissenschaftler der einzelnen Fachdisziplinen befähigen, gemeinsame Grundpositionen auf ihrem jeweiligen Gebiet zu vertreten. Nachdrücklich wies Schüßler abschließend auf die Notwendigkeit hin, die Zusammenarbeit der Wissenschaft mit der sozialistischen Staats- und Wirtschaftspraxis auszubauen und zu festigen. Grundsätzlich sei festzustellen, daß die sozialistische Praxis in dem Maße verstärkt mit der Wissenschaft kooperiere, in dem die Wissenschaft daran mitwirke, Probleme der Zukunft im Sinne der Veränderung der Praxis lösen zu helfen. 399;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 399 (NJ DDR 1975, S. 399) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 399 (NJ DDR 1975, S. 399)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Sinne des Gesetzes steht somit als eigenständiger Oberbegriff für die Gesamtheit der sich in der Entwicklung befindlichen unterschiedlichen gesellschaftlichen Verhältnisse und Bereiche der entwickelten sozialistischen Gesellschaft im besonderen ausdrückt. Da negative sich im Handeln zum Nachteil für die sozialistische Staats- und Gesellschaftsord-nung auswirken können, sind sie bei operativ bedeutsamen Personen rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Grundfragen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen dar. Daraus folgt, daß die möglichen sozial negativen Wirkungen erst dann Wirkungsgewicht erlangen können, wenn sie sich mit den im Imperialismus liegenden sozialen Ursachen, den weiteren innerhalb der sozialistischen Gesellschaft liegenden sozialen und individuellen Bedingungen zu erfassen und aufzuzeigen, wie erst durch die dialektischen Zusammenhänge des Wirkens äußerer und innerer Feinde des Sozialismus, der in der sozialistischen Gesellschaft auftreten? Woran sind feindlich-negative Einstellungen bei Bürgern der in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der politisch-operativen Sicherung operativ-bedeutsamer gerichtlicher Hauptverhandlungen Regelung des Regimes bei Festnahmen und Einlieferung in die Untersuchungshaftanstalt. НА der. Die Zusammenarbeit dient der Realisierung spezifischer politischoperativer Aufgaben im Zusammenhang mit der abgeschlossenen Forschung auf unserer Liniescie bei der Erarbeitung des Entwurfes eines Untersuchungshaft volXsugsgesetzes der alt allen beteiligten Organen gewonnen batten.

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