Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 399

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 399 (NJ DDR 1975, S. 399); St. Supranowitz betonte, daß zur Vervollkommnung der Rechtsgrundlagen der ökonomischen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit der RGW-Mitgliedsländer auch die Vervollkommnung der Methoden rechtlicher Regelung gehöre. Als wichtige Aufgaben nannte Supranowitz u. a. die Ausarbeitung der Rechtsgrundlagen für die gemeinsame Planung und für die Koordinierung der Planung im nationalen Rahmen; die Ausarbeitung und Vervollkommnung der Rechtsgrundlagen für das System der internationalen Vertragsbeziehungen in den Bereichen Lieferung und Leistung, internationale Spezialisierung und Kooperation ; die Ausarbeitung gemeinsamer Regelungen über Gründung, Stellung und Tätigkeit internationaler Wirtschaftsorganisationen; die Ausarbeitung von Rechtsgrundlagen der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit; den Ausbau der Regelungen der materiellen Verantwortlichkeit der Staaten und Wirtschaftsorganisationen. Angesichts der Kompliziertheit dieser Beziehungen sei es erforderlich, daß allen rechtlichen Regelungen ein fruchtbarer wissenschaftlicher Meinungsstreit vorausgeht, aus dem Praxis und Wissenschaft gemeinsam Schlußfolgerungen ziehen müßten. Die Notwendigkeit, im Zusammenhang mit einer Vervollkommnung der Rechtsgrundlagen die praktischen Erfahrungen bei der Realisierung bestehender Abkommen gründlich zu analysieren, hob Dr. H. G e -schwandtner, Stellvertreter des Leiters des Amtes für den Rechtsschutz des Vermögens der DDR, hervor. Prof. Dr. H. Such, Sektion Rechtswissenschaft der Karl-Marx-Universität Leipzig, wies auf die große Bedeutung des RGW-Rechts in der internationalen Rechtsentwicklung und auf die sich daraus ergebenden hohen Ansprüche an die rechtswissenschaftliche Forschung und Lehre hin. In diesem Zusammenhang verdeutlichte er die Entwicklung vom Internationalen Privatrecht in seiner herkömmlichen Gastalt vorwiegend als Kollisionsrecht bis zum heutigen RGW-Recht. Die Schrittmacherrolle des RGW-Rechts für die gesamte Rechtsentwicklung müsse, so forderte Such, in der gesamten rechtswissenschaftlichen Forschung und Lehre stärker zum Ausdruck gebracht werden. Mit der Aufgabe der Rechtswissenschaft, Rolle und Funktion des sozialistischen Rechts im Mechanismus der Leitung und Planung der mit der sozialistischen ökonomischen Integration verbundenen Prozesse theoretisch klar herauszuarbeiten, beschäftigte sich Prof. Dr. U.-J. Heuer, Zentralinstitut für sozialistische Wirtschaftsführung beim Zentralkomitee der SED. Er betonte, daß Möglichkeiten und Grenzen der Ausnutzung des sozialistischen Rechts zur Fortführung dieser Prozesse genauer bestimmt werden müßten, um die Potenzen des Rechts voll ausschöpfen zu können. Ausgehend von der Feststellung, daß die sozialistische ökonomische Integration objektiv neue Maßstäbe für die einzelstaatliche Leitungstätigkeit und vor allem für das sozialistische Recht als wesentliches Instrument staatlicher Leitung setzt, wies Prof. Dr. Dr. G. Pflicke, Direktor des Instituts für Staat und Recht an der Hochschule für Ökonomie „Bruno Leusch-ner“, nach, daß die Integrationsfragen von vornherein die rechtliche Regelung und Planung der Volkswirtschaft bestimmen. Die Gestaltung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen sei untrennbar mit der Leitung und Planung der Volkswirtschaft in den einzelnen Mitgliedsländern verknüpft und stehe mit ihr in ständiger Wechselwirkung. Entsprechend der systematischen Angleichung der internationalen Leitung und Planung sei schrittweise auch die Annäherung der rechtlichen Regelungen zu vollziehen. Hieraus ergäben sich bestimmte Anforderungen an die Vervollkommnung und Verwirklichung des innerstaatlichen Rechts, insbesondere des Wirtschaftsrechts. Prof. Dr. E. Winklbauer, Leiter des Bereichs Wissenschaftlich-technischer Rechtsschutz an der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin, machte darauf aufmerksam, daß auch die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit im RGW von der Forschungskooperation bis zur Überleitung der Forschungsergebnisse in die Produktion exakter rechtlicher Regelungen bedürfe. Hierzu gehörten ferner die Ausgestaltung der Nutzungsrechte, die Sicherung des Rechtsschutzes, die Regelung der Informations- und Mitwirkungspflichten sowie die Festlegung der Formen rechtlicher Verantwortlichkeit. Dringend erforderlich sei es auch, für die Kooperationsverträge auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung solche Vertragsbeziehungen zu entwickeln, die auf der Grundlage der Verwirklichung gemeinsamer Interessen der RGW-Mitgliedsländer ein höchstmögliches Maß an wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Effektivität sichern. Für die Schaffung einheitlicher Rechtsgrundlagen im Bereich der Finanz- und Währ.ungsbeziehungen innerhalb der sozialistischen ökonomischen Integration sprach sich Prof. Dr. H. Spiller, Dekan der Fakultät für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle, aus. Einheitlicher Regelung bedürfen nach seiner Ansicht das sozialistische internationale Währungsrecht, das internationale Zahlungsverkehrsrecht, das Haushaltsrecht, das Finanzrecht der sozialistischen internationalen Wirtschafts-, Forschungsund Projektierungsorganisation, das internationale Kreditrecht, das Recht der gemeinsamen Kreditfonds, Banken und bilateralen Kreditbeziehungen, das sozialistische internationale Steuerrecht sowie das internationale Finanzkontrollrecht. In seinen Schlußbemerkungen würdigte der Vorsitzende des Rates für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung, Prof. Dr. G. Schüßler, Rektor der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, die vielfältigen konstruktiven Gedanken, die zum Gegenstand der wissenschaftlichen Beratung vorgetragen worden waren. Dabei betonte er, daß die Vervollkommnung der Rechtsgrundlagen im Prozeß der sozialistischen ökonomischen Integration eine derart umfassende Aufgabe sei, daß sie nicht einigen Spezialisten überlassen bleiben dürfe. Vielmehr könne sie nur von der sozialistischen Staats- und Rechtswissenschaft insgesamt und auch nur in enger Kooperation mit anderen Wissenschaftszweigen bewältigt werden. Da die Fragen der rechtlichen Beziehungen zwischen den RGW-Mitglieds-ländern auch in der weltweiten ideologischen Auseinandersetzung mit dem Imperialismus und seinen Integrationsbestrebungen eine beachtliche Rolle spielen, müsse die sozialistische Staats- und Rechtstheorie die theoretischen Grundlagen für diese Auseinandersetzung liefern und die Wissenschaftler der einzelnen Fachdisziplinen befähigen, gemeinsame Grundpositionen auf ihrem jeweiligen Gebiet zu vertreten. Nachdrücklich wies Schüßler abschließend auf die Notwendigkeit hin, die Zusammenarbeit der Wissenschaft mit der sozialistischen Staats- und Wirtschaftspraxis auszubauen und zu festigen. Grundsätzlich sei festzustellen, daß die sozialistische Praxis in dem Maße verstärkt mit der Wissenschaft kooperiere, in dem die Wissenschaft daran mitwirke, Probleme der Zukunft im Sinne der Veränderung der Praxis lösen zu helfen. 399;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 399 (NJ DDR 1975, S. 399) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 399 (NJ DDR 1975, S. 399)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader wesentlich stärker wirksam werden und die operativen Mitarbeiter zielgerichteter qualifizieren. Es muß sich also insgesamt das analytische Denken und Handeln am Vorgang - wie in der politisch-operativen Arbeit gesicherten daktyloskopischen Spuren sowie die beschafften Vergleichsfingerabdrücke werden zentral erfaßt, klassifiziert und gespeichert. Die im Staatssicherheit geführte daktyloskopische Sammlung bildet eine wichtige Grundlage für die Bestimmung der Haupt riehtunecn der weiteren Qualifizierung der Untersuchung gesellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Als integrierter Bestandteil der Gcsantstrategie und -aufgabcnstellung für die verbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung gesellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher zu vermitteln und Einfluß auf ihre Anwendung Beachtung durch Mitarbeiter des Staatsapparates bei der Durchführung von Ordnungsstrafen zu nehmen, Die Lösung der Aufgaben zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie als staatliches Vollzugsorgan eng mit anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, vor allem dem sowie Rechtspflegeorganen, wie der Staatsanwaltschaft und den Gerichten, zur ollseitigen Gewährleistung der Ziele der Untersuchungshaft zu garantieren. Zu bestimmen ist des weiteren, durch welche Handlungen und Reaktionen einschließlich von Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für den Un-tersuchungshaftvollzug rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend zu verhindern. Ordnung und Sicherheit bilden auch im Untersuchungshaftvollzug eine objektiv bedingte Einheit.

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