Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 381

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 381 (NJ DDR 1975, S. 381); Lenin ging in jeder Periode, da er die Bildung einer zentralisierten Staatsanwaltschaft als Organ der Aufsicht über die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit forderte/2/, vom objektiv notwendigen Zusammenhang zwischen der Festigung der Machtverhältnisse und der Einhaltung der Gesetzlichkeit aus. In der entwickelten sozialistischen Gesellschaft erlangt das Erfordernis der allseitigen und einheitlichen Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit auf neue Weise Bedeutung. Dies wird vor allem dadurch begründet, daß die führende Rolle der Arbeiterklasse und ihrer Partei gesetzmäßig wächst und die Einhaltung der Gesetzlichkeit eine entscheidende Methode zur Verwirklichung des im Recht verbindlich ausgedrückten Klassenwillens der Arbeiterklasse ist; die Bedeutung der Staatsmacht, des Rechts und der Gesetzlichkeit aus objektiven Gründen weiter zunehmen; die zunehmend bewußte, freiwillige Einhaltung der Gesetzlichkeit Bestandteil der Entfaltung der sozialistischen Lebensweise, der sozialistischen Demokratie und des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Massen ist. Die staatsanwaltschaftliche Aufsicht ist ein Bestandteil jenes Prozesses, den die Partei der Arbeiterklasse dahingehend charakterisierte, daß die Fragen der Staatsmacht, des Rechts und der Gesetzlichkeit immer mehr im Blickpunkt der gesamten Partei stehen und daß ihnen wachsende Aufmerksamkeit geschenkt wird./3/ Demokratischer Zentralismus und staatsanwaltschaftliche Aufsicht Der demokratische Zentralismus ist verfassungsrechtlich fixiertes Grundprinzip der staatlichen Leitung (Art. 47 Abs. 2 der Verfassung). Er bestimmt somit auch wesentlich Funktion und Wirksamkeit der staatsanwaltschaft-lichen Aufsicht. Die insbesondere seit dem VIII. Parteitag der SED zu verzeichnende konsequentere und wirksamere Ausübung der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht ist nicht Selbstzweck; sie hängt vielmehr mit der objektiv notwendigen Vervollkommnung der zentralen staatlichen Leitung und Planung und ihrer immer engeren Verbindung mit der wachsenden schöpferischen Aktivität der Werktätigen zusammen. Die Aufsicht der Staatsanwaltschaft ist bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ein realer, wirksamer Faktor zur Gewährleistung von Gesetzlichkeit, Ordnung, Sicherheit und Disziplin geworden. Es ist ein spezifischer Ausdruck des demokratischen Zentralismus, daß mit der Erhöhung der Rechte und Pflichten, mit dem Anwachsen der unmittelbaren Verantwortung für die Verwirklichung des sozialistischen Rechts und die Festigung der Gesetzlichkeit in den zentralen und örtlichen Staatsorganen, in den Wirtschaftsorganen, Betrieben, Einrichtungen, Genossenschaften und Organisationen auch die Erfordernisse der zentralen Leitung in dieser Hinsicht zugenommen haben; denn die Einheit von Beschlußfassung, Durchführung und Kontrolle ist ein unverzichtbarer Grundsatz sozialistischer staatlicher Leitung. Seiner Verwirklichung dienen sowohl die Entfaltung der staatlichen und gesellschaftlichen Kontrolle/4/ als auch der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht. Die Staatsanwaltschaft trägt auf dem ihr durch Verfassung und Gesetz vorgezeichneten Weg im Rahmen ihrer /2/ vgl. W. I. Lenin, „Uber .doppelte' Unterordnung und Gesetzlichkeit“, in: Werke, Bd. 33, Berlüi 1966, S. 349 fl. /3/ vgl. E. Honecker, Bericht des Politbüros an die 13. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1974, S. 62 bis 65. W Vgl. Beschluß des Zentralkomitees der SED und des Mini-sterrates der DDR über die Arbeiteiund-Bauem-Inspektion der DDR vom 6. August 1974 (GBl. I S. 389). Kompetenzen und Möglichkeiten zur Durchführung der Beschlüsse der Partei und der einheitlichen Staatspolitik bei. Zum Schutze der Staats- und Gesellschaftsordnung und der Rechte der Bürger wacht sie darüber, „daß sich eine wirklich einheitliche Auffassung von der Gesetzlichkeit in der gesamten Republik durchsetzt, ungeachtet aller örtlichen Unterschiede und entgegen allen wie auch immer gearteten örtlichen Einflüssen“./5/ Aus dem Prinzip des demokratischen Zentralismus ergeben sich für den Platz der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht im Staatsmechanismus und in der gesamten politischen Organisation der Gesellschaft weitreichende Konsequenzen. Einige Aspekte sollen hier genannt werden: 1. Aus dem demokratischen Zentralismus folgt, daß die Staatsanwaltschaft mit ihren Mitteln zur Verwirklichung des einheitlichen Klassenwillens der Arbeiterklasse beiträgt. Alle ihre Machtbefugnisse sind abgeleitet vom obersten staatlichen Machtorgan, der Volkskammer, und dienen der Verwirklichung seiner Funktionen. Die Aufsicht der Staatsanwaltschaft dient somit dazu, einen Teil der zentralen staatlichen Aufgabe zu lösen, die Einheit von Beschlußfassung, Durchführung und Kontrolle zu sichern, indem sie als Organ der zentralen Staatsmacht darauf hinwirkt, die Einheit der sozialistischen Gesetzlichkeit zu festigen. 2. Die staatsanwaltschaftliche Aufsicht ist eingeordnet in die aus dem demokratischen Zentralismus folgende zentrale Leitung und Planung der gesellschaftlichen Entwicklung, deren Ziele und die zu ihrer Erreichung notwendigen Aufgaben, Rechte und Pflichten verbindlich in den Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften der DDR festgelegt sind. So ist es ein objektives Erfordernis, die gesetzlich notwendige Reaktion auf jegliche Verletzung der Gesetzlichkeit, mit der die Staatsanwaltschaft konfrontiert wird, organisch mit der planmäßigen Ausübung der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht zu verbinden. Eine reale Planung ist von entscheidendem Einfluß auf die gesellschaftliche Wirksamkeit der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht. 3. Eine zentrale Frage des demokratischen Zentralismus besteht in der Dialektik zwischen der zentralen, einheitlichen Leitung und der örtlichen Mannigfaltigkeit, den örtlichen Bedingungen. „Die örtlichen Unterschiede nicht zu berücksichtigen würde bedeuten, in bürokratischen Zentralismus usw. zu verfallen, würde bedeuten, die örtlichen Funktionäre an der Berücksichtigung der örtlichen Unterschiede zu hindern, welche die Grundlage einer vernünftigen Arbeit bildet. Bei alledem muß jedoch die Gesetzlichkeit einheitlich sein.“/6/ Das Wirken der Staatsanwaltschaft als Organ der zentralen Staatsmacht richtet sich daher auf die Durchsetzung der zentralen Rechtsvorschriften (vgl. Art. 97 der Verfassung)./?/ Der Staatsanwalt handelt stets als Beauftragter der Zentrale (vgl. Art. 98 der Verfassung; §8 Abs. 2 StAG); es gibt keinen „örtlichen“ Staatsanwalt 4. Aus dem Wesen des demokratischen Zentralismus folgt, daß sich auch die demokratischen Grundlagen der /5/ W. L Lenin, a. a. O., S. 350. /6/ W. I. Lenin, a. a. O., S. 350. Die Einhaltung örtlicher Rechtsvorschriften oder von normativen Verwaltungsakten, die keine Rechtsvorschriften sind, wird von der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht nicht erfaßt. Die Aufsicht erstreckt sich aber auf die Gesetzlichkeit solcher Rechtsakte, d. h. auf ihre Übereinstimmung mit den Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften der DDR. Gemäß der Anweisung Nr. 4/72 des Generalstaatsanwalts der DDR vom 1. Juli 1972 (Mitteilungen des Generalstaatsanwalts der DDR 1/2 - 3/*72) erstreckt sich die Gesetzlichkeitsaufsicht im Bereich der örtlichen Volksvertretungen auf die Organe des Staatsapparates, also die Räte, Fachorgane, nachgeordnete Einrichtungen usw., nicht auf die Beschlüsse der Plenartagungen und Kommissionen der Volksvertretungen. 381;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zum Beispiel das Nichtaufstehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und auch danach, insbesondere während der Körperdurchsuchung und der Durchsuchung der Bekleidung sowie der mitgeführten Gegenstände verhafteter Personen, hohe Anforderungen gestellt.

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