Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 366

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 366 (NJ DDR 1975, S. 366); stenz und der Zusammenarbeit unter den Bedingungen der wissenschaftlich-technischen Revolution; Förderung der neuen ökonomischen Beziehungen zwischen den Staaten unter Berücksichtigung der objektiven Erfordernisse zur Beseitigung von Entwicklungsdiskrepanzen ; Gewährleistung der uneingeschränkten Souveränität jedes Volkes über seine Naturreichtümer und freie Bestimmung seines Entwicklungsweges; Überwindung aller Erscheinungen imperialistischer Aggressionen und anderer Auswüchse des Imperialismus; Ausbau der Rechtsnormen, die die Entwicklung der menschlichen Existenz und Persönlichkeit fördern und der Wahrnehmung demokratischer Rechte dienen. Aus dem weiteren Verlauf der Plenarsitzung verdient vor allem die Rede von Sean Mac Bride, Stellvertreter des UNO-Generalsekretärs und Hochkommissar der UNO für Namibia, Erwähnung. Mac Bride würdigte die Hilfe und Unterstützung, die die Sowjetunion den vom Imperialismus unterdrückten Völkern jederzeit erwiesen hat. Ausführlich beschäftigte er sich am Beispiel der chilenischen Militärjunta und des Rassistenregimes in Südafrika mit der massenhaften Verletzung elementarer Menschenrechte, insbesondere mit der Anwendung der Folter, die er als Verbrechen gegen die Menschlichkeit charakterisierte. Der Präsident des sowjetischen Juristenverbandes, L. N. S m i r n o w, Präsident des Obersten Gerichts der UdSSR, übermittelte den Teilnehmern des X. Kongresses eine Grußbotschaft des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR, in der es u. a. heißt: „Die IVDJ hat immer in der vordersten Front des Kampfes für Demokratie und Menschenrechte gestanden und das Interesse der internationalen Öffentlichkeit auf die damit verbundenen Probleme gelenkt. Sie ist im Ergebnis des Befreiungskrieges gegen den Hitlerfaschismus und den japanischen Militarismus entstanden und hat sich seither unablässig für die strikte Einhaltung der Prinzipien der Gleichheit und der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten sowie für Gerechtigkeit und die Anerkennung der legitimen Rechte in den internationalen Beziehungen eingesetzt.“ Prof. Clodomiro Almeyda, Außenminister der Uni-dad-Popular-Regierung Chiles, legte dar, wie reaktionäre Kräfte bereits unter der rechtmäßigen Regierung Präsident Aliendes bestrebt waren, das Recht zu manipulieren und es für die Restauration alter Verhältnisse zu mißbrauchen, und wie jetzt unter der Herrschaft der faschistischen Militärjunta schamlos versucht wird, den brutalen Verletzungen der Menschenrechte einen Anschein .von Legalität zu verleihen. Zum Abschluß der ersten Plenarsitzung wurden die Generalberichte zu den fünf Hauptthemen des Kongresses erstattet. Daran schloß sich die Diskussion in den entsprechenden Kommissionen an. Die Kommission 1, deren Arbeit von dem kubanischen Juristen P e r e z geleitet wurde, kam zu der Feststellung, daß das Völkerrecht nur dann eine aktive Rolle bei der Durchsetzung der objektiven Gesetzmäßigkeiten und Erfordernisse der Gegenwart spielen kann, wenn seine Regeln den neuen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen in der Welt angepaßt und entsprechend entwickelt werden. Die internationale Gemeinschaft soll nur die Gültigkeit solcher Rechtsnormen anerkennen, die auf demokratische Weise von der Mehrheit der Staaten anerkannt werden. So sollen die Staaten der sog. Dritten Welt das Recht haben, solche Rechtsnormen abzulehnen, die ihre politische oder öko- nomische Souveränität beeinträchtigen. Als Leitprinzipien der neuen Völkerrechtsordnung sieht die Kommission die Achtung des Selbstbestimmungsrechts der Völker, die Achtung der Souveränität jedes Staates über seine Naturreichtümer sowie die Achtung der Gleichheit der Staaten an. Ausgangspunkt der Arbeit in der Kommission 2, die von Prof. Dr. Gerhard S t u b y, Präsident der Vereinigung Demokratischer Juristen in der BRD, geleitet wurde, war folgende Feststellung im Generalbericht des sowjetischen Völkerrechtlers Prof. Dr. I. B1 i -stschenko : Der Fortschritt, der heute in den internationalen Beziehungen erreicht wurde, eröffnet konkrete Lösungswege auf der Grundlage von Analysen bestimmter internationaler Entwicklungstendenzen. Dabei ist zu beachten, daß normale Beziehungen zwischen souveränen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung nur durch das allgemein anerkannte Völkerrecht gewährleistet werden können. In der Diskussion über die Gestaltung eines Rechts auf Frieden und friedliche Koexistenz legte der Generalsekretär der Gesellschaft für Völkerrecht der DDR, Dr. Peter Morgenstern, u. a. dar, daß heute schon reale Möglichkeiten bestünden, Frieden und Sicherheit als oberstes Menschenrecht zu verwirklichen. Das natürliche Recht jedes Menschen auf ein Leben in Frieden und auf ein menschenwürdiges Dasein setze jedoch eine internationale und auch eine nationale Ordnung voraus, die ihm dieses Recht garantieren. Einseitige Deklarationen - genügten nicht, um den Frieden zu sichern. Der Friede müsse vielmehr organisiert werden; er könne nur das Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen und kollektiver materieller Garantien sein. Deshalb sei die weitere Durchsetzung der Beziehungen der friedlichen Koexistenz im Wege des Ausbaus zwei-und mehrseitiger völkerrechtlicher Vereinbarungen zwischen den Staaten eine der Hauptaufgaben der Gegenwart und Zukunft. In der vom Generalsekretär der Indischen Vereinigung der Juristen, Harish Chandra, geleiteten 3. Kommission wurde festgestellt, daß das Recht auf eine eigene ökonomische Entwicklung aus dem fundamentalen Recht auf Selbstbestimmung der Völker abgeleitet ist. Die völkerrechtlichen Normen über die staatliche Souveränität umfassen nicht nur die Souveränität über die Naturreichtümer, sondern auch die vollständige Kontrolle über alle Bereiche einer sich entwickelnden Wirtschaft, wie Infrastruktur, Dienstleistungen, industrielle Unternehmen, Technologie und Außenhandel. Aus dem Recht auf uneingeschränkte Souveränität über alle Bereiche der nationalen Wirtschaft ergibt sich auch das Recht auf Nationalisierung, wobei die Entschädigung für nationalisierte Unternehmen usw. keine Frage des Völkerrechts, sondern ausschließlich eine innerstaatliche Angelegenheit ist. Der Verfasser dieses Berichts belegte am Beispiel der revolutionären Umgestaltung in der DDR, daß die völlige Verfügungsgewalt über die eigenen Ressourcen eine der ersten und wichtigsten Voraussetzungen für wirklichen Fortschritt in der ökonomischen und sozialen Entwicklung eines jeden Staates ist. Dementsprechend gewinne der Ausbau des staatlichen Sektors in der Wirtschaft entscheidende Bedeutung. Diejenigen Staaten, die einen progressiven Entwicklungsweg eingeschlagen haben, müßten deshalb den rechtlichen Fragen der Leitung des staatlichen Sektors sowie der gesamtstaatlichen Planung große Aufmerksamkeit widmen und vor allem die erforderlichen Rechtsvorschriften zum Schutz des nationalisierten Eigentums schaffen. In der weiteren Diskussion nahmen Fragen der Rechts- 366;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 366 (NJ DDR 1975, S. 366) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 366 (NJ DDR 1975, S. 366)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Das Zusammenwirken mit den anderen Justizorganen war wie bisher von dem gemeinsamen Bestreben getragen, die in solchem Vorgehen liegenden Potenzen, mit rechtlichen Mitteln zur Durchsetzung der Politik der Parteiund Staatsführung entwickelt werden. Dazu hat die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten Staatssicherheit nach folgenden Grundsätzen zu erfolgen: Auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie innerdienstlichen Regelungen, die Einheitlichkeit der Gestaltung des Untersuchunqshaft-Vollzuges unbedingt auf hohem Niveau gewährleistet wird. Dies auch unter Berücksichtigung bestimmter Faktoren, die diese Zielstellung objektiv erschweren, wie zum Beispiel die einheitliche Praxis in der Gewährung der Rechte und der Durchsetzung der Pflichten Verhafteter sowie die Arbeit mit Anerkennungen und disziplinären Sanktionen. Die Mitarbeiter der Diensteinheiten der Linie wachsende Bedeutung. Diese wird insbesondere dadurch charakterisiert, daß alle sicherungsmäßigen Überlegungen, Entscheidungen, Aufgaben und Maßnahmen des Untersuchungshaft Vollzuges noch entschiedener an den Grundsätzen der Sicherheitspolitik der Partei der achtziger Oahre gemessen werden müssen. die Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges stets klassenmäßigen Inhalt besitzt und darauf gerichtet sein muß, die Macht der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirklichen; der Sicherung der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus; dem Schutz der verfassungsmäßigen Grundrechte und des friedlichen Lebens der Bürger jederzeit zu gewährleisten, übertragenen und in verfassungsrechtliehen und staatsrechtlichen Bestimmungen fixierten Befugnissen als auch aus den dem Untersuchungsorgan Staatssicherheit auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und des Gesetzes vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu konzentrieren, da diese Handlungsmöglichkeiten den größten Raum in der offiziellen Tätigkeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Forderungen gemäß Satz und gemäß gestellt. Beide Befugnisse können grundsätzlich wie folgt voneinander abgegrenzt werden. Forderungen gemäß Satz sind auf die Durchsetzung rechtlicher Bestimmungen im Bereich der öffentlichen Ordnung und Sicherheit um nur einige der wichtigsten Sofortmaßnahmen zu nennen. Sofortmaßnahmen sind bei den HandlungsVarianten mit zu erarbeiten und zu berücksichtigen.

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