Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 362

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 362 (NJ DDR 1975, S. 362); wissenschaftlich-technische Fortschritt die Erziehung zu Bewußtheit und Disziplin, die Festigung der Rechtsordnung und Moral positiv beeinflußt. Selbstverständlich bedeutet das nicht, daß die wissenschaftlich-technische Entwicklung keine negativen Seiten hätte, daß nicht neue Fragen und Aufgaben entstünden, darunter auch auf dem Gebiet der Überwindung antigesellschaftlicher Erscheinungen. Die allgemein positive Tendenz schließt nicht die Existenz verschiedenartiger Abweichungen, Schwierigkeiten und Hindernisse auf dem Wege der Lösung dieser Aufgaben aus. Daher besteht eine der Aufgaben von Soziologie und Kriminologie darin, exakt die Wechselbeziehungen von wissenschaftlich-technischem Fortschritt und negativen Verhaltensweisen in der sozialistischen Gesellschaft zu analysieren und konkrete Empfehlungen zur Überwindung antigesellschaftlicher Erscheinungen auszuarbeiten. II. Der Einfluß des wissenschaftlich-technischen Fortschritts auf antigesellschaftliches Verhalten der Menschen muß unter mehreren Aspekten erforscht werden. Gegenwärtig wird in einer Reihe von Forschungen vor allem dem technischen, dem sozial-psychologischen, dem sozial-ökonomischen, dem demographischen und dem Organisationsaspekt Aufmerksamkeit gewidmet. Die wissenschaftlich-technische Entwicklung hat wie jede andere Erscheinung auch einen widersprüchlichen Inhalt. Es läßt sich schwerlich bestreiten, daß die schnelle Entwicklung der Technik, das Wachstum der Städte und folglich das Wachstum der städtischen Bevölkerung, die Kompliziertheit der gesellschaftlichen Beziehungen, die Veränderungen der Sozialstruktur und andere ähnliche Prozesse auch für den Kampf gegen antigesellschaftliche Erscheinungen bestimmte zusätzliche Probleme mit sich bringen. Eine unerwünschte technische Folge der wissenschaftlich-technischen Entwicklung ist z. B. die Vergrößerung der Gefahr von Unglücksfällen in der Produktion und im täglichen Leben in Verbindung mit dem starken Anwachsen der Zahl von Kraftfahrzeugen, der Mechanisierung der Arbeit in Industrie und Landwirtschaft, der breiteren Nutzung verschiedener Vorrichtungen und Mechanismen. Der kleinste Fehler in der Technologie oder beim Umgang mit komplizierten Geräten kann ernste Folgen haben. Das Problem des Kampfes gegen Rechtsverletzungen, die fahrlässig begangen wurden, wird in den letzten Jahren immer aktueller. Eine andere negative Folge ist die Gefahr der Umweltverschmutzung, die Verschlechterung der Existenzbedingungen für die Tierwelt und hierdurch die Verletzung des ökologischen Gleichgewichts in der Natur. In kriminologischer Hinsicht bedeutet das, der Einhaltung der Gesetze zum Schutze der Natur verstärkte Aufmerksamkeit zu schenken. Man muß indessen betonen, daß der technische Aspekt der vor sich gehenden Veränderungen nicht der wichtigste ist; in unserem Land ist die wissenschaftlich-technisdie Revolution mit der progressiven sozialen Entwicklung verbunden. Und das bedeutet, daß gleichzeitig wesentliche Veränderungen in der Ökonomik, in den gesellschaftlichen Verhältnissen, in der Kultur und in der Psychologie der Menschen vonstatten gehen. Für das Verständnis der in der Sphäre des gesellschaftlichen Verhaltens verlaufenden Prozesse hat der sozialpsychologische Aspekt der wissenschaftlich-technischen Revolution große Bedeutung. Er ist mit der Beantwortung der Frage verbunden, ob und namentlich in welcher Richtung sich die Auffassungen der Menschen, ihre Wertvorstellungen verändern. Diese Frage, die eng mit dem Problem der Ursachen des antigesellschaftlichen Verhaltens, verknüpft ist, wird in unterschiedlichen sozialen Systemen unterschiedlich beantwortet. Die Verhaltensmotive, die Wertorientierungen der Menschen hängen in erster Linie von ihren gesellschaftlichen Lebensbedingungen, von der Ideologie und Klassenstruktur der Gesellschaft ab. Wenn ein soziales System den Bürgern Lebensziele setzt, die von den Bedürfnissen der sozialen und wissenschaftlich-technischen Entwicklung bestimmt sind, und wenn es zugleich die Mittel zur Erreichung dieser Ziele gewährleistet, so fördert das die politische und moralische Entwicklung der Gesellschaft; im umgekehrten Falle gerät das soziale System in Widerspruch zu den Forderungen der historischen Entwicklung. Das wiederum führt zum Anwachsen antigesellschaftlicher Erscheinungen, zur Kriminalität. Eine soziologische und sozial-psychologische Analyse des antigesellschaftlichen Verhaltens gibt die Möglichkeit, in Abhängigkeit von den Motiven und Zielen dieses Verhaltens einige charakteristische Gruppen von Rechtsverletzungen zu kennzeichnen. Das sind vor allem antigesellschaftliche Handlungen, die aus Eigennutz und Habgier erwachsen. Eine weitere bedeutende Gruppe sind die Handlungen mit gewalttätigem, aggressivem Charakter. Schließlich stellt die Verletzung zivilrechtlicher, arbeitsrechtlicher sowie anderer Pflichten und Rechtsvorschriften einen bestimmten Teil antigesellschaftlichen Verhaltens dar, wobei viele dieser Pflichten aus Fahrlässigkeit, Nachlässigkeit oder Leichtsinn verletzt werden. In welcher Weise können sich die gegenwärtigen und die vorhersehbaren sozialen Veränderungen, die mit der wissenschaftlich-technischen Revolution verbunden sind, auf die Struktur der antigesellschaftlichen Erscheinungen auswirken? Es ist hinreichend bekannt, daß die sozialen Veränderungen Einfluß auf die Gruppe der aus Eigennutz begangenen Rechtsverletzungen haben. Wenn sich die Gesellschaft insgesamt, vor allem in Gestalt ihrer Avantgarde, die hohen Ideale einer allseitigen und harmonischen Entwicklung des Menschen zum Ziel setzt, so muß sich das auch zwangsläufig (wenngleich nicht so schnell) auf die Psychologie aller Schichten der Gesellschaft einschließlich ihres zurückgebliebenen Teils auswirken. Das wiederum führt zu Veränderungen in der Struktur der Rechtsverletzungen, insbesondere zu einer Verringerung des Anteils der aus Eigennutz begangenen Straftaten. Die weitere soziale und wissenschaftlich-technische Entwicklung in den Ländern des Sozialismus wird die Verstärkung dieser Tendenz fördern. Die Partei erblickt ihre Aufgabe darin, auch künftig das ökonomische Potential des Landes zu vergrößern und die immer vollständigere Befriedigung der materiellen und geistigen Bedürfnisse der Sowjetmenschen zu erreichen heißt es im Wahlaufruf des Zentralkomitees der KPdSU an alle Bürger der UdSSR./5/ Die Lösung dieser Aufgaben muß sich positiv auf die Struktur der Motive, Ziele und Mittel ihrer Erreichung und folglich auf das Verhalten der Bürger auswirken. Es ist klar, daß sich unter den Bedingungen des weiteren Anwachsens der Realeinkünfte der Bevölkerung, der Erweiterung der gesellschaftlichen Konsumtionsfonds und der Gewährleistung stabiler staatlicher Preise die Stimuli für ungesetzliche Bereicherung entsprechend vermindern. Soziologische Untersuchungen zeigen, daß Personen, die Rechtsverletzungen aus Eigennutz begehen, durch ein niedriges Bildungsniveau charakterisiert sind; ihre f5/ Presse der Sowjetunion 1974, Heft 23, S. 3 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 362 (NJ DDR 1975, S. 362) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 362 (NJ DDR 1975, S. 362)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit im Sinne des Gegenstandes des Gesetzes sein können, wird jedoch grundsätzlich nur gestattet, die Befugnisse des Gesetzes zur Abwehr der Gefahr Straftat wahrzunehmen. Insoweit können die Befugnisse des Gesetzes im einzelnen eings-gangen werden soll, ist es zunächst notwendig, den im Gesetz verwendeten Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit inhaltlich zu bestimmen. Der Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit ist oder nicht, der gleiche Zustand kann unter unterschiedlichen politischoperativen Lagebedingungen zum einen eine Beeinträchtigung im Sinne einer Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, der auf der Grundlage von begegnet werden kann. Zum gewaltsamen öffnen der Wohnung können die Mittel gemäß Gesetz eingesetzt werden. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß sich bei bestimmten Bürgern der feindlich-negative Einstellungen entwickeln und daß diese Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Aktivitäten, die Stimmung der Bevölkerung, gravierende Vorkommnisse in Schwerpunktberoichcn in Kenntnis gesetzt werden sowie Vorschläge, zur Unterstützung offensiven Politik von Partei und Staatsführung zu unterstützen, hohe Innere Stabilität sowie Sicherheit und Ordnuno zu gewährleisten sowie die anderen operativen Diensteinheiten wirksam zu unterstützen.

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