Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 361

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 361 (NJ DDR 1975, S. 361); Die AO bezieht sich auch auf Fälle, die vor ihrem Inkrafttreten entstanden sind. Als Stichtag wurde der I. September 1968 festgelegt übrigens in Übereinstimmung mit der VO über die Erweiterung des Versicherungsschutzes bei Unfällen in Ausübung gesellschaftlicher, kultureller oder sportlicher Tätigkeiten vom II. April 1973 (GBl. I S. 199). Damit können auch Gesundheitsschädigungen berücksichtigt werden, über die bisher noch keine abschließende Entscheidung getroffen worden ist, weil ein Verschulden nicht eindeutig zu bejahen war, bei denen aber sonst die Voraussetzungen der AO vorliegen. Erfaßt werden können aber auch all die Fälle, die bisher nicht Gegenstand einer Untersuchung waren, weil eine Sorgfaltspflichtverletzung von vornherein ausschied. Aus anderen sozialistischen Ländern Prof. Dr. WLADIMIR N. KUDRJAWZEW, Direktor des Instituts für Staat und Recht der Akademie der Wissenschaften der UdSSR Soziologische Probleme der Untersuchung antigesellschaftlichen Verhaltens Seit kurzem erscheint in der Sowjetunion unter dem Titel „Soziologitscheskije issledowanija“ eine neue Zeitschrift, die vom Institut für soziologische Forschungen an der Akademie der Wissenschaften der UdSSR herausgegeben wird. Sie soll sich insbesondere mit solchen Problemen wie den Veränderungen in der Sozialstruktur der sozialistischen Gesellschaft, den Möglichkeiten zur Überwindung der wesentlichen sozialen Unterschiede, der Sozialplanung und der Herausbildung allseitig entwickelter Persönlichkeiten beschäftigen. Der nachstehende Beitrag ist Heft 1/1974 dieser Zeitschrift entnommen. D. Red. I. Gestützt auf die Kenntnis der objektiven Gesetze der gesellschaftlichen Entwicklung, bestimmt die Kommunistische Partei die grundsätzlichen Richtungen und Wege zur Lösung der aktuellen Aufgaben nicht nur im Hinblick auf die positiven sozialen Prozesse, sondern auch in der Sphäre 'des Kampfes gegen antigesellschaftliches Verhalten der Menschen, gegen Rechtsverletzungen und Kriminalität. Dazu ist es erforderlich, die komplizierten Wechselbeziehungen positiver und negativer sozialer Prozesse zu kennen und jene Veränderungen vorauszusehen, die die weitere soziale und wissenschaftlich-technische Entwicklung hervorbringt. Im Zusammenhang mit der Feststellung, daß bei uns noch solche „sozialen Übel“ wie „Schlamperei, Undiszipliniertheit, Habgier u. ä. zu spüren sind“, unterstrich L. I. Breshnew die Notwendigkeit, „die Aufmerksamkeit unserer ganzen Gesellschaft auf diese Erscheinungen zu lenken und das Volk zum entschlossenen Kampf gegen sie zu ihrer Überwindung zu mobilisieren, andernfalls werden wir den Kommunismus nicht errichten können“ 71/ Antigesellschaftliche Erscheinungen widersprechen dem Klassenwesen unserer Gesellschaft und unseres Staates, sie resultieren nicht aus der Natur des Sozialismus. Die Psychologie der Rechtsverletzer als spezifischer Bestandteil der gesellschaftlichen Psychologie, des Alltagsbewußtseins ist unvermeidlich mit den in der Gesellschaft vor sich gehenden sozialen, ökonomischen und anderen Prozessen verbunden,, obgleich sie diese häufig in entstellter oder verzerrter Form widerspiegelt. Um den Kampf gegen Rechtsverletzungen und Kriminalität wirksam zu organisieren, ist es notwendig, sich über den Inhalt dieser Wechselbeziehungen Klarheit zu verschaffen. Insbesondere ist die Frage zu beantworten, wie sich das Verhalten der Rechtsverletzer im Zusammenhang mit der wissenschaftlich-technischen fl/ L. I. Breshnew, Das Sowjetvolk zeigt der Menschheit neue Horizonte und neue hohe Ideale (Rede zum 50. Jahrestag der Büdung der UdSSR), Berlin 1973, S. 71. Revolution verändern wird, ob die Anzahl antigesellschaftlicher Handlungen anwachsen oder sinken wird und welche Veränderungen in diesem Prozeß vor sich gehen werden. Solche Fragen, die von bürgerlichen Wissenschaftlern verstärkt hochgespielt werden, verdienen zweifellos die. Aufmerksamkeit der Soziologen und Kriminologen, wenngleich auch aus anderen Gründen. Im Arbeitsdokument, das vom Sekretariat der UNO für den IV. Kongreß über die Kriminalitätsverhütung und die Behandlung von Straftätern (Japan, 1970) vorbereitet wurde, behauptete man z. B., daß „Kriminalität entsteht und, im Ganzen gesehen, mit der Beschleunigung der Veränderungen bzw. der Entwicklung anwächst. Sie kann als unbeabsichtigtes Resultat oder Begleitfolge dieser Entwicklung angesehen werden“./2/ Die Autoren dieses Dokuments bringen das Anwachsen der Kriminalität, das in einer Reihe von Ländern zu beobachten ist, in direkten Zusammenhang mit der Urbanisierung, Industrialisierung, Migration und der technischen Entwicklung insgesamt73/ Dabei wird der Gedanke geäußert, daß das Anwachsen der Kriminalität im Zusammenhang mit dem technischen Fortschritt unvermeidlich sei und daß dies für alle entwickelten Staaten sowie für die Entwicklungsländer unabhängig von ihrer Gesellschaftsordnung gelte. Derartige Ansichten werden von der historischen Praxis der Errichtung des Sozialismus in unserem Land sowie in anderen Ländern widerlegt. Die Entwicklung von Wissenschaft und Technik trägt unter den Bedingungen eines fortschrittlichen politischen und sozialen Systems zum sittlichen Fortschritt der menschlichen Persönlichkeit und der Gesellschaft insgesamt bei. In den sozialistischen Ländern ist das Wachstum der materiellen Produktion auf modernster technischer Grundlage nicht nur in ökonomischer Hinsicht nutzbringend, sondern trägt zugleich zur Angleichung der kulturellen Lebensbedingungen der Land- und Stadtbevölkerung, zur Veränderung des Charakters der Arbeit und zur allmählichen Verwischung der Klassenunterschiede bei.M/ Die historische Praxis beweist, daß Stand und Dynamik des antigesellschaftlichen Verhaltens nicht direkt von der wissenschaftlich-technischen Entwicklung abhängig sind; sie werden vielmehr von den konkreten sozial-historischen Bedingungen bestimmt, unter denen sich diese Entwicklung vollzieht. In der sozialistischen Gesellschaft können voll und ganz solche sozialen Lebensbedingungen geschaffen werden, unter denen der /2/ Die Politik der sozialen Verteidigung im Zusammenhang mit der Entwxcklungsplanung, New York 1970, S. 6. /3/ Ebenda, S. 16 bis 18. /4/ Thesen des Zentralkomitees der KPdSU zum 100. Geburtstag W. I. Lenins, Berlin 1970, S. 57j 361;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 361 (NJ DDR 1975, S. 361) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 361 (NJ DDR 1975, S. 361)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges berechtigt. Die Bestätigung ist unverzüglich beim Leiterder Abteilung einzuholen. Er hat diese Maßnahmen zu bestätigen oder aufzuheben. Über die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben oder Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Den Verhafteten sind während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Diensteinheiten des HfS Nach harten und komplizierten Verhandlungen fand das Folgetreffen in Wien seinen Abschluß mit der Unterzeichnung des Abschließenden Dokuments.

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