Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 353

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 353 (NJ DDR 1975, S. 353); Durchsetzung der Jugendschutzbestimmungen und zur politischen Arbeit mit zurückbleibenden Jugendlichen gibt. Formen und Methoden der Rechtspropaganda unter der Jugend Die Erfahrungen bei der Verwirklichung des Beschlusses vom 25. April 1974 zeigen, daß es den FDJ-Leitun-gen in enger Zusammenarbeit mit den Sicherheits- und Justizorganen sowie mit anderen staatlichen Organen immer besser gelingt, interessante, lebendige und emotional wirksame Formen und Methoden der Rechtspropaganda unter der Jugend zu entwickeln. Zu diesen Ansprüchen, die für die ideologische Arbeit überhaupt gelten, äußerte sich der 1. Sekretär des Zentralrats der FDJ, Egon K r e n z , folgendermaßen: „Jeder von uns, der als Agitator und Propagandist unter der Jugend wirkt, weiß: Lebendige politisch-ideologische Arbeit setzt gründliche Kenntnisse des Marxismus-Leninismus, Schärfe der Polemik gegen die bürgerliche Ideologie, Verständnis für die unterschiedlichsten Probleme unserer Freunde in den verschiedensten Altersstufen, geistvolles und schnelles Reagieren, Vorbild im Handeln und ständiges Lernen voraus. Kurz gesagt: Wir brauchen die ganze Breite, alle Formen und Methoden der ideologischen Arbeit."/ Entsprechend den im Beschluß festgelegten Maßnahmen konzentrierten sich die Leitungen der FDJ bei der Arbeit zur Rechtserziehung der Jugend vor allem auf folgende Formen und Methoden: 1. Vermittlung von Rechtskenntnissen an der Jugendhochschule und an den Bezirksjugendschulen An diesen Bildungsstätten des Jugendverbandes wurde im Lehrjahr 1974/75 damit begonnen, verstärkt Rechtskenntnisse zu vermitteln und die Aufgaben des Jugendverbandes bei der Rechtserziehung der Jugend zu behandeln. Die bisherigen Erfahrungen bestätigen die Notwendigkeit, insbesondere die Leitungsmitglieder der FDJ stärker mit den Rechtsvorschriften über die Jugendförderung, den Jugendschutz und die Gewährleistung der aktiven Teilnahme der Jugend am staatlichen und gesellschaftlichen Leben vertraut zu machen. Dieses Erfordernis ergibt sich unmittelbar aus dem Jugendgesetz vom 18. Januar 1974, das dem sozialistischen Jugendverband Möglichkeiten einräumt, zu allen Fragen des gesellschaftlichen Lebens Vorschläge zu unterbreiten und Initiativen zu entwickeln. Die genaue Kenntnis ihrer Rechte und Pflichten fördert die aktive Mitwirkung der Jugend an der sozialistischen Demokratie und ermöglicht es den FDJ-Leitungen noch besser, die notwendigen Aktivitäten zur Erhöhung des Rechtsbewußtseins der Jugendlichen auszulösen./5/ 2. Verstärkung der Rechtspropaganda in der Presse des Jugendverbandes Die Presseorgane „Junge Welt“, „Trommel“, „Junge Generation“ und „Neues Leben“ verstärkten ihre Rechtspropaganda in folgender Richtung: /4/ E. Krenz, „Im Geäste Emst Thälmanns alle Kraft für die Stärkung der DDR, unseres sozialistischen Vaterlandes (Referat auf der zentralen FDJ-Aktivtagung am 10. Januar 1974)“, Junge Generation 1974. Heft 2, S. 18. /5/ Vgl. dazu K. Lippold, „Der Jugend Vertrauen und Verantwortung“, NJ 1974 S. 101 ft. (S. 104); H. Oppermann, „Der Entwurf des neuen Jugendgesetzes Ausdruck der Kontinuität sozialistischer Jugendpolitik“, Staat und Recht 1973, Heft 9, S. 1418 ff. Erläuterung der Jugendgesetzgebung, insbesondere derjenigen Bestimmungen, die es den Jugendlichen ermöglichen, ihre Rechte und Pflichten aus dem Jugendgesetz zu verwirklichen; Vermittlung von Erfahrungen und guten Beispielen aus der Rechtserziehung der Jugend und der politischen Arbeit mit Jugendlichen, die in ihrer sozialistischen Persönlichkeitsentwicklung Zurückbleiben; Erläuterung von Fragen des sozialistischen Rechts, denen die Jugendlichen im täglichen Leben begegnen. Die vielen Zuschriften von Jugendlichen an die Redaktionen, insbesondere an die „Junge Welt“, zeigen die große Resonanz, die Veröffentlichungen zu rechtlichen Themen finden. Die Bemühungen um eine interessante und jugendgemäße Rechtspropaganda in der Jugendpresse gilt es verstärkt fortzusetzen. 3. Rechtliche Schulung der Sekretäre der FDJ-Grund-organisationen Es hängt entscheidend von der Arbeit der FDJ-Grund-organisationen ab, wie die Maßnahmen der FDJ zur Erhöhung des Rechtsbewußtseins der Jugendlichen als Bestandteil der gesamten politisch-ideologischen Arbeit verwirklicht werden. Deshalb ist es besonders wichtig, die Sekretäre aller Grundorganisationen mit dem politischen Anliegen des Beschlusses vom 25. April 1974 vertraut zu machen und ihnen spezifische Rechtskennt-nisse zu vermitteln. Die Kreisleitungen der FDJ nutzen dazu verstärkt die monatlichen Ganztagsschulungen der Sekretäre der Grundorganisationen sowie die Schulen der FDJ-Gruppenleiter und der Funktionäre der Grundorganisationen. Im Bezirk Suhl wird seit Oktober 1974 in den Kreisorganisationen der FDJ innerhalb solcher Schulungen ein Vortragszyklus zu rechtlichen Themen durch-geführt./6/ Nach Ablauf dieser Vortragsreihe wird es darauf ankommen, die dabei gewonnenen Erfahrungen auszuwerten und für alle Bezirksorganisationen der FDJ zu verallgemeinern. 4. Rechtspropaganda in den FDJ- und Jugendkollektiven der Betriebe, Berufsschulen und Lehrlingswohnheime Reiche Erfahrungen wurden in der rechtspropagandistischen Tätigkeit der FDJ-Interessengemeinschaft „Sozialistisches Recht“ in der Maxhütte Unterwellenbom gesammelt./?/ Sie wurden vom Zentralrat der FDJ in einem Arbeitsmaterial zusammengefaßt und den FDJ-Bezirksorganisationen vermittelt, weil sie zeigen, wie sich die Leitung der FDJ-Grundorganisation eines Großbetriebes für die Verwirklichung des Beschlusses vom 25. April 1974 einsetzt Die leitungsmäßigen Formen können dabei verschieden sein. Inzwischen gibt es in weiteren Großbetrieben ähnliche Beispiele. Charakteristisch für sie ist, daß die Verwirklichung des Beschlusses eng verknüpft wird mit dem Kampf von Jugendkollektiven für vorbildliche Ordnung, Sicherheit und Disziplin. Darin drückt sich die hohe politische Verantwortung der Arbeiterjugend bei der Verwirklichung des sozialistischen Rechts und der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit aus. Der Orientierung der rechtspropagandistischen Arbeit der Staatsanwälte auf die Arbeiterjugend muß noch größerer Nachdruck verliehen werden. Noch sind nicht /6/ Vgl. hierzu W. Müller, „Rechtserläuterung ln der Schulung der FDJ-Funktionäre“, NJ 1975 S. 331. W Vgl. hierzu H. Köhler/H. Schellhom in NJ 1974 S. 48 f.; Ch. BechmannH. Teichmann/J. Sillge in NJ 1974 S. 465; J. Kmiecz/H. Köhler in NJ 1974 S. 559 f. 353;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 353 (NJ DDR 1975, S. 353) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 353 (NJ DDR 1975, S. 353)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Erfordernissen des internationalen Klassenkampfes und der gesellschaftlichen Entwicklung in der zu erfüllen. Die der ist datei entsprechend der politischoperativen Situation, den Lagebedingungen im Verantwortungsbereich und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben zu gewährleisten, daß der Einsatz der auf die Erarbeitung operativ bedeutsamer Informationen konzentriert wird. - iiir Operativ bedeutsame Informationen sind insbesondere: Informationen über ,-Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den anderen bewaffneten sowie den Rechtspflegeorganen ist es für die Angehörigen der Abteilung verpflichtende Aufgabe, auch in Zukunft jeden von der Parteiund Staatsführung übertragenen Auftrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der zur Erfüllung der Verpflichtungen der in der sozialistischen Staatengemeinschaft und in der Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus erfordert generell ein hohes Niveau der Lösung der politisch-operativen Aufgaben durch die Linie davon auszuqehen, daß die Sammlung von Informationen im tvollzuq zur Auslieferung an imperialistische Geheimdienste und andere Feindeinrichtunqen, vor allem der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet ist, durch die Schaffung ungünstiger äußerer Realisierungsbedingungen die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft erweisen sich jegliche Erscheinungen der Kriminalität in der sozialistischen Gesellschaft immer deutlicher als ein die Entwicklung ernsthaft störender Faktor.

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