Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 351

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 351 (NJ DDR 1975, S. 351); wortung, die sich insbesondere aus § 7 VEB-VO und aus dem Beschluß über die Verbesserung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft vom 13. Juni 1974 (GBl. I S. 313) ergibt, gewissenhaft nachkommen. Um die notwendige Wirksamkeit zu erreichen, werden die Hauptaufgaben der Gesetzlichkeitsaufsicht zentral geplant. Die Konzentration auf zentrale Schwerpunkte ermöglicht es, die öffentliche Atmosphäre der Unduldsamkeit gegen bestimmte Rechts- und Disziplinverletzungen beschleunigt zu fördern. Indem die Ergebnisse und Probleme der Aufsichtstätigkeit binnen kurzer Zeit nacheinander mit den zuständigen staatlichen Organen in Kreisen, Bezirken und in der Zentrale ausgewertet werden, wird in dem jeweiligen Bereich besonders konzentriert auf die Festigung der Gesetzlichkeit Einfluß genommen, und es werden auch die entsprechenden vertikalen Verantwortungen für Kontrolle und Rechen- schaftslegung zur Wirkung gebracht. Zugleich können auf diese Weise grundsätzliche Fragen der Gesetzlichkeit zielgerichtet herausgearbeitet, den zuständigen zentralen Organen unterbreitet und einer Lösung zugeführt werden. Die Effektivität der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht hängt aber entscheidend davon ab, daß die Aufsichtstätigkeit überall zielstrebig entsprechend dem zentralen Plan entwickelt wird. Kein Staatsanwalt darf also darauf warten, bis er durch Zufall mit einer geeigneten Sache konfrontiert wird. Vielmehr hat er entsprechend der zentralen Anleitung die Quellen für die Feststellung entsprechender Rechtsverletzungen systematisch auszuschöpfen. Das ist Voraussetzung, um. die Arbeitsplanaufgaben der Staatsanwaltschaft mit hoher Wirksamkeit zu erfüllen. URSULA JUNG, stellv. Leiter der Abteilung Staat und Recht im Zentralrat der FDJ Dr. LOTHAR REUTER, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR Erfahrungen der FDJ bei der Rechtserziehung Jugendlicher Die Rechtserziehung der Jugend wird in der FDJ immer mehr zu einem festen Bestandteil der politischen Arbeit. Die Beschlüsse des VIII. Parteitages der SED und des IX. Parlaments der FDJ sowie das Jugendgesetz vom 28. Januar 1974 (GBl. I S. 45), die die grundsätzlichen Aufgaben bei der "sozialistischen Erziehung der Jugend bestimmen, stellen gemeinsam mit dem Beschluß des Politbüros des Zentralkomitees der SED „Die nächsten Aufgaben zur Erläuterung des sozialistischen Rechts sowie zur Festigung und weiteren Entwicklung des Rechtsbewußtseins der Werktätigen“ und dem Beschluß des Sekretariats des Zentralrats -der FDJ vom 25. April 1974 „Maßnahmen der FDJ zur Erhöhung des Rechtsbewußtseins der Jugendlichen und zur politischen Arbeit mit Jugendlichen, die in ihrer sozialistischen Persönlichkeitsentwicklung Zurückbleiben“, die Grundlage für die rechtspropagandistische und rechtserzieherische Arbeit der Leitungen und der Grundorganisationen der FDJ dar./l/ Nach einem Jahr der Arbeit mit dem Beschluß des Sekretariats des FDJ-Zentralrats kann man sagen, daß es den meisten Bezirks- und Kreisleitungen der FDJ gelungen ist, eine kontinuierliche Rechtspropaganda unter der Jugend und eine wirksame Arbeit mit zurückbleibenden Jugendlichen zu leisten. Bei der Lösung dieser Aufgabe erhalten sie von den Justiz- und Sicherheitsorganen die notwendige Unterstützung. Die Rechtserziehung in der Leitungstätigkeit des Jugendverbandes Die Sekretariate der Bezirks- und Kreisleitungen haben auf der Grundlage des Beschlusses vom 25. April 1974 Maßnahmen getroffen, um die rechtserzieherische Arbeit unter der Jugend entsprechend den neuen, qualitativ höheren Aufgaben weiterzuentwickeln. Sie richten ihre Aufmerksamkeit vor allem darauf, die Rechtspropaganda auf der Grundlage des Jugendgesetzes gemeinsam mit den staatlichen Leitern, den Mitarbeitern der Justiz- und Sicherheitsorgane und anderen staatlichen Organen systematisch zu entwickeln, insbesondere durch die ständige Behandlung von Rechtsfragen in den Anleitungen der FDJ-Funktionäre und die regelmäßige Durch- lU Vgl. hierzu Ch. Wehner, „Aufgaben der FDJ zur Erhöhung des Rechtsbewußtseins der Jugendlichen“, NJ 1974 S. 633 ff. führung von Veranstaltungen für einen breiten Kreis von Jugendlichen; Beispiele der Arbeit zur Rechtserziehung im Territorium zu schaffen, sie zu verallgemeinern und den Erfahrungsaustausch auf diesem Gebiet zu entwickeln; die FDJ-Grundorganisationen bei der Rechtserziehung und verstärkten Einbeziehung Jugendlicher in den Kampf um den Titel „Kollektiv der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“ sowie bei der Entwicklung einer breiten Patenschaftsarbeit zu unterstützen ; die Möglichkeiten für eine niveauvolle Freizeitbetätigung der Jugendlichen zu erweitern. Dabei bewähren sich die Orientierung auf Schwerpunkte, die Ausarbeitung von Materialien für die Kreisleitungen und Grundorganisationen sowie die operative Hilfe und Kontrolle durch Arbeitsgruppen der Bezirks- und Kreisleitungen. In den Bezirken und Kreisen, in denen die rechtserzieherische Arbeit unter der Jugend am fortgeschrittensten ist, hat sich die Durchführung von FDJ-Rechts-konferenzen/2/ als sehr nützlich für den Erfahrungsaustausch erwiesen. Die erste Rechtskonferenz einer FDJ-Bezirksleitung fand in Suhl statt. Schwerpunkte dieser Konferenz wie auch der anderen Erfahrungsaustausche waren: 1. die Entwicklung vielfältiger Formen der Rechtspropaganda der FDJ unter der Jugend und die Mitwirkung der Jugend bei der Verwirklichung unseres sozialistischen Rechts; 2. die Verstärkung der Verantwortung der Jugend beim Schutz des Volkseigentums, bei der Erhöhung der Effektivität der Arbeit und bei der Festigung von Ordnung und Sicherheit in den Betrieben; 3. die Arbeit mit den in ihrer sozialistischen Persönlichkeitsentwicklung zurückbleibenden Jugendlichen, besonders durch wirkungsvoll gestaltete Patenschaften. Diese drei Schwerpunkte wurden in vielen Diskussionsbeiträgen lebendig an Beispielen demonstriert. So /2J Vgl. hierzu B. Griep über die Rechtskonferenz der FDJ-Bezirksleitung Suhl (Forum der Kriminalistik 1975, Heft 3, ' S. 103 f.) und H. Müller/H. Schellhom über die Vorbereitung und Durchführung der Rechtskonferenz der FDJ-Kredsleitung Saalfeld (NJ 1975 S. 332). 351;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 351 (NJ DDR 1975, S. 351) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 351 (NJ DDR 1975, S. 351)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die ihnen gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Die objektive und umfassende Eewsis-würdigung als Bestandteil und wichtige Methode der Qualifizierung der Beweisführung als Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit zu erfolgen hat, weil die Abwehr dieser konkreten Gefahr Bestandteil der politisch-operativen Aufgabenerfüllung entsprechend der staatsrechtlichen Verantwortlichkeiten Staatssicherheit ist. Die Unumgänglichkeit der Durchführung der Sachverhaltsklärung durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit gemäß Gesetz. Das Betreten von Grundstücken, Wohnungen oder anderen Räumen gemäß Gesetz. Der Gewahrsam gemäß Gesetz. Die Nutzung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung von Maßnahmen nach dem Gesetz durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit. Die Beendigung der auf der Grundlage des Gesetzes durchgeführten Maßnahmen Rechtsmittel und Entschädigungsansprüche bei Handlungen der Untersuchungsorgane Staatssicherheit auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und des Gesetzes vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu konzentrieren, da diese Handlungsmöglichkeiten den größten Raum in der offiziellen Tätigkeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Forderungen gemäß Satz und gemäß gestellt. Beide Befugnisse können grundsätzlich wie folgt voneinander abgegrenzt werden. Forderungen gemäß Satz sind auf die Durchsetzung rechtlicher Bestimmungen im Bereich der öffentlichen Ordnung und Sicherheit um nur einige der wichtigsten Sofortmaßnahmen zu nennen. Sofortmaßnahmen sind bei den HandlungsVarianten mit zu erarbeiten und zu berücksichtigen.

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