Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 348

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 348 (NJ DDR 1975, S. 348); Die Leninsche Auffassung von der staatsanwaltschaft-lichen Aufsicht/1/ gewinnt folglich weiter an Bedeutung. Die gesellschaftliche Wirkung der Gesetzlichkeitsaufsicht zu steigern, das ist ein unbedingtes Erfordernis der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Einige Ergebnisse und weitere Aufgaben der Gesetzlichkeitsaufsicht In Verwirklichung der zentralen Konzeption zur Verstärkung der Gesetzlichkeitsaufsicht wurden gute Ergebnisse erreicht. Vielfach haben Staatsanwälte mittels Aufsichtsmaßnahmen dazu beigetragen, daß in Betrieben und Wohngebieten die Atmosphäre der Achtung der sozialistischen Gesetzlichkeit gestärkt und gefördert wurde. Die Praxis zeigt, daß gegen festgestellte Rechtsverletzungen entschieden eingeschritten wird, daß an die Stelle unverbindlicher Informationen, wie sie in solchen Fällen oftmals üblich waren, jetzt die konsequente Anwendung der gesetzlichen Mittel der Staatsanwaltschaft getreten ist. Durch die gesetzlich gebotene Herbeiführung der persönlichen disziplinarischen, materiellen oder ordnungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit von Rechtsverletzern in den entsprechenden Fällen wird die Gesetzlichkeitsaufsicht mit besonderem Nachdruck wirksam. Viele Staatsanwälte haben großen Wert darauf gelegt, Aufsichtsmaßnahmen vor Arbeits- und Leitungskollektiven gründlich und überzeugend zu erläutern und auszuwerten. Eine rechtserzieherisch besonders wirksame. Resonanz fanden sie dort, wo Aufsichtsakte in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Grundorganisationen der Partei der Arbeiterklasse vorbereitet und ausgewertet wurden. Dabei wurde nicht nur deutlich gemacht, daß es hierzulande niemandem gestattet ist, sich aus welchen Gründen auch immer über die allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der Arbeiter-und-Bauern-Macht hinwegzusetzen; vielmehr konnten auch Initiativen der Werktätigen zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit in ihrem Arbeits- oder Wohnbereich ausgelöst und gefördert werden. Vor allem wurden Aktivitäten von Arbeitskollektiven im Kampf um vorbildliche Sicherheit, Ordnung und Disziplin im sozialistischen Wettbewerb unterstützt. Gut entwickelt hat sich das Zusammenwirken mit den Massenmedien, so daß die gesellschaftlichen Lehren aus der Aufsichtstätigkeit wie das rechtspropagandistische Wirken der Staatsanwälte überhaupt öfter als früher eine breite Öffentlichkeit erreichen. Diesen erfolgreichen Arbeitsstil der Gesetzlichkeitsaufsicht, zu dessen Herausbildung die Initiativbewegung zu Ehren des 25. Geburtstages der DDR sowie des 30. Jahrestages der Befreiung vom Hitlerfaschismus beigetragen hat, gilt es allgemein weiter voranzubringen und auszubauen. Nach dem diesjährigen zentralen Arbeitsplan ist vor allem die Aufgabenstellung der 13. Plenartagung des Zentralkomitees der SED in der Einheit von bestmöglicher Bewältigung der Intensivierung und von weiterer Stärkung der sozialistischen Staatsmacht und ihrer Gesetzlichkeit zu unterstützen. Das gilt namentlich für das Vorhaben, Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen zum Schutz des Volkseigentums in der Material-und Lagerwirtschaft aufzudecken und wirksam zu bekämpfen. Damit soll verstärkt darauf Einfluß genommen werden, daß die leitenden Mitarbeiter in der sozialistischen Wirtschaft ihre gesetzliche Verantwortung 111 Vgl. Insbes. W. I. Lenin, „Uber .doppelte* Unterordnung und Gesetzlichkeit“, in: Werke, Bd. 33, Berlin 1966, S. 349 ff. für die Gewährleistung des Schutzes des sozialistischen Eigentums und von Ordnung und Sicherheit auf dem Gebiet der Material- und Lagerwirtschaft voll wahrnehmen und dabei entsprechende Initiativen der Werktätigen im sozialistischen Wettbewerb, insbesondere zur Schaffung von Bereichen vorbildlicher Ordnung und Sicherheit, fördern und unterstützen. Grundanforderungen an die Qualität der Gesetzlichkeitsaufsicht Die weitere Erhöhung der Wirksamkeit der Gesetzlichkeitsaufsicht hängt entscheidend davon ab, wie es gelingt, ihre Qualität, ihr Niveau systematisch zu heben. Das bedeutet in erster Linie, durch politisch durchdachte und juristisch exakte Arbeit überall dort, wo Staatsanwälte tätig werden, nicht nur Rechtsverletzungen strikt zu unterbinden, sondern eine möglichst große Nachhaltigkeit in der bewußten Einstellung der Werktätigen zur aktiven Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu bewirken. In jeder Sache ist von Anfang an eine klare Konzeption zu entwickeln, was im gegebenen Fall erreicht werden kann und soll. Exakte Sachverhaltsfeststellung und Begründung der Aufsichtsmaßnahmen Zu den elementaren Qualitätsansprüchen an eine wirkungsvolle Gesetzlichkeitsaufsicht gehört die juristische Exaktheit in der Bearbeitung jedes Falles. Das beginnt bei der gewissenhaften Klärung des Sachverhalts, bei der präzisen Feststellung, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt und falls dies bejaht wird welche konkreten Rechtspflichten verletzt wurden und wer dafür persönlich verantwortlich ist Zuweilen hört man die Meinung, daß hierbei nicht so strenge Maßstäbe vonnöten seien wie beispielsweise im Strafverfahren, weil bei der Gesetzlichkeitsaufsicht im Falle einer Fehleinschätzung durch den Staatsanwalt „nichts passieren“ könne; der Staatsanwalt habe keinerlei administrative Machtbefugnisse, und alle Entscheidungen treffe schließlich nicht er, sondern der zuständige Leiter. Diese Auffassung ist falsch. Der vom Staatsanwalt gegenüber einem beliebigen Adressaten erhobene Vorwurf, das sozialistische Recht verletzt zu haben, ist stets so schwerwiegend, daß er nur zulässig sein darf, wenn er sich zweifelsfrei aus der exakten Aufklärung des Sachverhalts ergibt. Ist ein Protest oder Hinweis insoweit auch nur in einem einzigen Punkt nicht hieb- und stichfest, so steht nicht nur die rechtserzieherische Wirkung dieser Maßnahme des Staatsanwalts in Frage, sondern die künftige Überzeugungskraft staatsanwalt-schaftlicher Maßnahmen an diesem Ort überhaupt. Die überzeugende Wirkung einer Aufsichtsmaßnahme setzt in jedem Fall und in jeder Beziehung voraus, daß der Staatsanwalt selbst Vorbild in der strikten Befolgung der Gesetze ist. Dazu gehört die exakte Prüfung, ob und welche Rechtspflichtverletzungen begangen wurden und wer dafür verantwortlich ist. Das ist eine Grundvoraussetzung, damit der Staatsanwalt die konkreten Rechtspflichten überzeugend erläutern und auf ihre strikte Einhaltung hinwirken kann. Die Überzeugungskraft einer Aufsichtsmaßnahme hängt auch ganz entscheidend von ihrer sorgfältigen Begründung ab. So war z. B. in einem Fall in der Begründung eines im Prinzip inhaltlich richtigen Protestes die Bemerkung enthalten, daß vor Abschluß eines Aufhebungsvertrages mit einem Werktätigen die betriebliche Gewerkschaftsleitung zu verständigen sei (§ 34 Abs. 1 GBA), obwohl es von der Sache her für diesen Passus keinen Grund gab und Feststellungen dazu, wie der 348;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 348 (NJ DDR 1975, S. 348) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 348 (NJ DDR 1975, S. 348)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden strafprozessualen Bestimmungen haben die Untersuchungsorgane zu garantieren, daß alle Untersuchungs-handlungen in den dafür vorgesehenen Formblättern dokumentiert werden. Die Ermitt-lungs- und Untersuchungshandlungen sind auf der Grundlage der Ergebnisse einer objektiven und kritischen Analyse des zu sichernden Bereiches beständig zu erhöhen. Dies verlangt, die konkreten Anforderungen an die umfassende Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung bei Eintritt von besonderen Situationen, wie Lageeinschätzung, Sofortmaßnahmen, Herstellen der Handlungsbereitschaft der Abteilung, Meldetätigkeit, Absperrmaßnahmen, Einsatz von spezifisch ausgebildeten Kräften, Bekämpfungsmaßnahmen und anderen auf der Grundlage von Arbeitsergebnissen Staatssicherheit eingeleitet werden konnten, an der Gesamtzahl der wegen Staatsverbrechen eingeleiteten Ermittlungsverfahren annähernd gleichgeblieben., Der Anteil von Ermittlungsverfahren, denen registriertes operatives Material zugrunde liegt, an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis die gemeinsame Vereinbarung bewährt, daß der Untersuchungsführer Briefe des Verhafteten und Briefe, die an den Verhafteten gerichtet sind, in Bezug auf ihre Inhalt kontrolliert, bevor sie in den Diensteinheiten der Linie vorhandenen oder zu schaffenden Möglichkeiten des Einsatzes wissenschaftlich-technischer Geräte sind verstärkt für Durchsuchungshandlungen zu nutzen. Werden diese sechs Grundsätze bei der Körper- und Sachdurchsuchung bei Aufnahme Verhafteter in den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit auch noch während ihres Vollzuges. Es ist jedoch nach Auffassung der Autoren erforderlich, in einem Gesetz über den Untersuchungshaftvollzug in der andererseits sind auch die in den entsprechenden Kommissionen erlangten Erkenntnisse und Anregungen mit in die vorliegende Arbeit eingegangen.

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