Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 347

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 347 (NJ DDR 1975, S. 347); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 29. JAHRGANG 12/75 2. JUNIHEFT S. 347-378 Dr. HARRI HARRLAND, Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der DDR Für eine hohe Qualität der staatsanwaltschaftlichen Gesetzlichkeitsaufsicht Die Gesetzlichkeitsaufsicht hat seit dem VIII. Parteitag der SED einen wesentlichen Aufschwung genommen. Diese auf der Grundlage der Parteibeschlüsse gesteigerte Aktivität und gesellschaftliche Wirksamkeit der Staatsanwaltschaft entspricht den gesellschaftlichen Erfordernissen. Sozialistische Gesetzlichkeit und staatsanwaltschaftliche Aufsicht Die Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ist mit hohen Ansprüchen an die Aufsicht über die strikte Verwirklichung des sozialistischen Rechts verbunden. Das folgt notwendig aus der weiter wachsenden Rolle der sozialistischen Gesetzlichkeit im Verlauf dieses Entwicklungsprozesses. Die immer umfassendere, harmonische Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft, der zuverlässige Schutz ihrer Errungenschaften sowie der zunehmend festere Zusammenschluß der Gemeinschaft der sozialistischen Staaten um ihre führende Kraft, die UdSSR, erfordern ein hohes Maß an Einheitlichkeit und Wirksamkeit der staatlichen Leitung entsprechend dem Prinzip des demokratischen Zentralismus. Das impliziert die Notwendigkeit, das organisierte Handeln der Massen auf der Grundlage einheitlicher rechtlicher Verhaltensanforderungen auf immer höherem Niveau zu entwickeln. Die bewußte, disziplinierte und gewissenhafte Befolgung der Rechtsvorschriften durch alle wird zu einem immer wichtigeren Erfordernis der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Die stetige Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist mithin untrennbarer Bestandteil der weiteren Ausprägung der Führungsrolle der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei. Die höheren Anforderungen an die staatsanwaltschaftliche Aufsicht über die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit erwachsen dabei vornehmlich aus zwei Aspekten, die zusammengehören: Erstens hat die Staatsanwaltschaft wirkungsvoller dazu beizutragen, daß das Prinzip der uneingeschränkten Bindung aller Staatsorgane, Wirtschaftsorganisationen, Einrichtungen, Leitungsfunktionäre und Bürger an die allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften als Ausdruck der Macht der Arbeiterklasse, der Politik ihrer marxistisch-leninistischen Partei und des sozialistischen Staates überall konsequent durchgesetzt wird. Die staatsanwaltschaftliche Aufsicht gehört zu jenen Bedingungen, die bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft unerläßlich sind, um unge- achtet aller Besonderheiten des Volkswirtschaftszweiges oder des Territoriums und ungeachtet aller daraus resultierenden Einflüsse die gesamtgesellschaftlichen Erfordernisse zu verwirklichen, die im sozialistischen Recht ihren Ausdruck finden und sich aus den Interessen der Arbeiterklasse und aller Werktätigen ergeben. Zweitens muß die Staatsanwaltschaft in ihrer gesamten Tätigkeit und unter Nutzung ihrer Mittel und Möglichkeiten diejenigen Aktivitäten noch wirksamer fördern, mit denen die Werktätigen, insbesondere die Arbeitskollektive, die Verwirklichung des sozialistischen Rechts, von Ordnung, Sicherheit und Disziplin immer bewußter zu ihrer eigenen Sache machen. Für die weitere Festigung und Entwicklung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist es von ganz entscheidender Bedeutung, wie die Werktätigen im Prozeß der tagtäglichen Arbeit und der Entfaltung des gesellschaftlichen Lebens ihre Aufmerksamkeit darauf richten, daß die Rechtsforderungen stets und durch alle akkurat eingehalten werden. Zur weiteren Ausprägung dieser Atmosphäre der Gesetzlichkeit, der Unduldsamkeit gegen jegliche Rechts- und Disziplinverletzungen beizutragen, das gehört zu den vorrangigen Anliegen der Gesetzlichkeitsaufsicht. Die bisherigen Erfahrungen und Ergebnisse der Arbeit zeigen, daß die Effektivität der Gesetzlichkeitsaufsicht wesentlich davon abhängt, wie konsequent, zielstrebig und beharrlich sie an diesen beiden Gesichtspunkten orientiert wird. Das Recht des Arbeiter-und-Bauern-Staates wird in dem Maße gesellschaftlich wirksam, wie die konkrete Verantwortung der Leitungskräfte aller Bereiche und Ebenen, die sozialistische Gesetzlichkeit in ihrem Zuständigkeitsbereich eigenverantwortlich und exakt durchzuführen und dazu die Initiativen der Werktätigen zu wecken und zu fördern, voll zur Geltung gebracht wird. Damit ist schon ausgedrückt, daß die Gewährleistung der Gesetzlichkeit nicht nur das Anliegen spezifischer Organe, der Justiz oder gar nur der Staatsanwaltschaft, sein kann. Im Gegenteil, mit der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft wird notwendigerweise die rechtliche Verantwortung der Leitungen und Leiter aller Bereiche und Ebenen für die Gewährleistung von Gesetzlichkeit, Ordnung, Sicherheit und Disziplin ausgebaut und präzisiert. Aber dadurch wird die Rolle der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht nicht gemindert, sondern weiter erhöht; denn je umfassender und konkreter die rechtlichen Verantwortungen bestimmt werden, desto wichtiger wird die Aufsicht über die einheitliche Verwirklichung des sozialistischen Rechts. 347;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 347 (NJ DDR 1975, S. 347) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 347 (NJ DDR 1975, S. 347)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Vollzug der Untersuchungshaft zu gewährleisten. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse. Besondere Bedeutung ist der Qualifizierung der mittleren leitenden Kader, die Schaltstellen für die Um- und Durchsetzung der Aufgabenstellung zur Erhöhung der Wirksamkeit der Anleitungs- und Kontrolltätigkeit in der Uritersuchungsarbeit, die auch in der Zukunft zu sichern ist. Von der Linie wurden Ermittlungsverfahren gegen Ausländer bearbeitet. Das war verbunden mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis die gemeinsame Vereinbarung bewährt, daß der Untersuchungsführer Briefe des Verhafteten und Briefe, die an den Verhafteten gerichtet sind, in Bezug auf ihre Inhalt kontrolliert, bevor sie in den Diensteinheiten der Linie weiter ope rativ-technisch kontrolliert und weitergeleitet werden. Die Notwendigkeit der operativ-technischen Kontrolle, wie zum Beispiel mittels Schräglicht und andere Methoden, ergibt sich aus der Spurenlage. Derartige Informationen, durch die Spezialkommission beweiskräftig gesichert, haben sowohl auf die weitere Untersuchung als auch auf das taktische Vorgehen der Untersuchungsführer Einfluß.

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