Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 327

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 327 (NJ DDR 1975, S. 327); gegen die Gesetzlichkeit mit kriminellem Charakter gegeben ist, wurden diese Tatbestandsmerkmale alternativ gefaßt und damit für beide Personengruppen in § 170 Abs. 2 StGB strafrechtliche Verantwortlichkeit begründet. Bei den Fahrlässigkeitshandlungen wurde ebenfalls auf den Nachweis des ungerechtfertigten Vermögensvorteils verzichtet und die Herbeiführung oder Erlangung eines erheblichen Mehrerlöses als objektives Kriterium aufgenommen. Die Änderungen des § 176 StGB (Verkürzung von Steuern, Abgaben, anderen Abführungen an den Staatshaushalt und Beiträgen zur Sozialpflichtversicherung) entsprechen im wesentlichen denen des § 170 StGB. Erhöhung des strafrechtlichen Schutzes von Leben und Gesundheit der Bürger In Auswertung der Erfahrungen der Arbeitskollektdve zur Erhöhung von Ordnung und Sicherheit in der Volkswirtschaft wurde auch § 194 StGB (Gefährdung der'Ge-brauchssicherheit) geändert. Im Interesse der Erhöhung des Schutzes von Leben und Gesundheit der Bürger müssen an die Kontrolle und Prüfung der Gebrauchssicherheit von Erzeugnissen oder bearbeiteten Gegenständen (z. B. Pkw oder elektrische Geräte) hohe Anforderungen gestellt werden. Leitern von Produktions-, Handels-, Reparatur- oder Dienstleistungsbetrieben obliegt insoweit eine große Verantwortung. Mit der Änderung des § 194 StGB wurde die Möglichkeit geschaffen, diese Strafbestimmung auch bei der Lieferung von Erzeugnissen und bei Arbeitsleistungen von besonders mangelhafter Qualität anzuwenden, sofern dadurch schuldhaft unmittelbare Gefahren für das Leben oder die Gesundheit von Menschen verursacht werden. Durch die Aufnahme des Begriffs „schuldhaft“ wird nunmehr auch die fahrlässige Herbeiführung von Gefahren von diesem Tatbestand erfaßt, sofern der Täter unter „bewußter Verletzung seiner Pflichten“ für die Prüfung und Kontrolle (z. B. aus Verträgen, Arbeitsvorschriften, Betriebsordnungen u. ä.) gehandelt hat. In diesem Zusammenhang wird darauf aufmerksam gemacht, daß, ausgehend vom Verfassungsgrundsatz, daß im Mittelpunkt aller Bemühungen der sozialistischen Gesellschaft und ihres Staates der Mensch steht, die Verhütung und Bekämpfung besonders schwerer Fahrlässigkeitsstraftaten eine große Bedeutung erhält. „Grobe verantwortungslose Pflichtverletzungen mit schwerwiegenden Auswirkungen oder außergewöhnlich schweren Folgen stoßen in wachsendem Maße auf das Unverständnis der Bevölkerung, die wiederholt Vorschläge zur konsequenten Ahndung dieser Delikte und zur weiteren Ausgestaltung der entsprechenden Strafbestimmungen unterbreitete.“/4/ Diesen Anregungen und Vorschlägen ist mit den Änderungen in § 114 (Fahrlässige Tötung), § 188 (Fahrlässige Verursachung eines Brandes), § 193 (Verletzung der Bestimmungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes) und § 196 (Herbeiführung eines schweren Verkehrsunfalles) entsprochen worden. Unter Beibehaltung der bisher in diesen Bestimmungen enthaltenen Voraussetzungen für schwere fahrlässige Fälle bleiben auch die Strafandrohungen bestehen. Jedoch ist in den Fällen, in denen der Tod mehrerer Menschen verursacht wurde und die Handlung zugleich auf einer rücksichtslosen Verletzung von Bestimmungen zum Schutze von Leben und Gesundheit der Menschen (z. B. Verkehrs-, Sicherheits-, Gesundheitsschutz-, Arbeitsschutz- oder Brandschutzbestimmungen) beruht oder der Täter seine Sorgfaltspflichten im gesellschaftlichen Zusammenleben in besonders verantwortungsloser Weise verletzt, die bisherige Obergrenze der Freiheitsstrafe von fünf Jahren auf acht Jahre erweitert worden. Für diese gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefälle besonders schwerer fahrlässiger Vergehen (§ 1 Abs. 2 Satz 3 StGB) ist damit eine strengere strafrechtliche Reaktion möglich. H! NJ 1975 S. 34. Oberrichter GOTTFRIED HEJHAL, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts Zur Wirksamkeit der OG-Richtlinie Nr. 18 über die Bemessung des Unterhalts für minderjährige Kinder Dem folgenden Beitrag liegt ein Bericht zugrunde, den Oberrichter Hejhal vor dem Präsidium des Obersten Gerichts erstattet hat. D. Red. Die Bedeutung, die der Unterhalt für die Sicherung der Lebensbedürfnisse der nur mit einem Eltemteil zusammenlebenden Kinder hat, und die große Zahl der Unter-haltsverfahren/1/ gebieten, der Rechtsprechung und der anleitenden Tätigkeit auf diesem Gebiet ständig besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die Einschätzung der Rechtsprechung zur Unterhaltsgewährung an Kinder hat ergeben, daß sie im wesentlichen stabil ist. Dazu hat die Richtlinie Nr. 18 des Plenums des Obersten Gerichts über die Bemessung des Unterhalts für minderjährige Kinder vom 14. April 1965 (GBl. II S. 331; NJ 1965 S. 305) entscheidend beigetragen. Die Gerichte haben dabei entsprechend der Orientierung des Präsidiums des Obersten Gerichts vom 9. August 1972/2/ auch die Übereinstimmung der Unter- /!/ Allein im Jahre 1973 wurde im Zusammenhang mit Ehelösungen und mit Vaterschaftsfeststellungen von den Gerichten für etwa 45 000 Kinder Unterhalt festgesetzt. Weiterhin waren etwa 9 500 Verfahren wegen Änderung bestehender Unterhaltstitel anhängig. /2/ Vgl. hierzu G. Hejhal, „Mit der Rechtsprechung zur Verwirklichung des sozialpolitischen Programms des VHI. Parteitages der SED beitragen!“, NJ 1972 S. 531 ff. haltsrechtsprechung mit den Grundsätzen des Gemeinsamen Beschlusses des Zentralkomitees der SED, des Bundesvorstandes des FDGB und des Ministerrates der DDR über sozialpolitische Maßnahmen in Durchführung der auf dem VIII. Parteitag beschlossenen Hauptaufgabe vom 27. April 1972 gewährleistet. Grundsätze der Unterhaltsfestsetzung Bei der Festsetzung des Unterhalts für Kinder nach der OG-Richtlinie Nr. 18 ist der Anteil zu bestimmen, den der nicht mit den Kindern zusammenlebende Eltemteil zur Sicherung ihrer Lebensbedürfnisse beizutragen hat. Dieser Anteil muß so bemessen sein, daß die Kinder materiell nicht schlechter gestellt sind als diejenigen, die in der Familiengemeinschaft mit beiden Eltern Zusammenleben. Ausgangspunkt für die Bemessung des Unterhalts sind danach die wirtschaftlichen Verhältnisse beider Eltemteile, die im wesentlichen die Bedürfnisse der Kinder bestimmen. Die im großen und ganzen richtige Anwendung der in der Richtlinie entwickelten Bemessungsgrundlage und der in den Richtsätzen zusammengefaßten Hinweise zur Höhe des Unterhalts durch die Gerichte hat ohne daß es zu schematischer Rechtsanwendung gekommen ist eine einheitliche Behandlung . von Unterhaltsansprü- 32 7;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 327 (NJ DDR 1975, S. 327) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 327 (NJ DDR 1975, S. 327)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die G-rößenordnur. der Systeme im einzelnen spielen verschiedene Bedingungen eine Rolle. So zum Beispiel die Größe und Bedeutung des speziellen Sicherungsbereiches, die politisch-operativen Schwerpunkte, die Kompliziertheit der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein. Der muß bei Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des UatFsjfcungsführers in der täglichen Untersuchungsarbeit, abfcncn im Zusammenhang mit Maßnahmen seiner schulischen Ausbildung und Qualifizierung Schwergewicht auf die aufgabenbezogene weitere qualitative Ausprägung der wesentlichen Persönlichkeitseigenschaften in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Verhinderung der Ausreise in sozialistische Länder; Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen in Verbindung mit den zuständigen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen solche Maßnahmen einzuleiten, die verhindern, daß diese Konzentrationen zu Ausgangspunkten strafbarer Handlungen Jugendlicher werden.

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