Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 327

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 327 (NJ DDR 1975, S. 327); gegen die Gesetzlichkeit mit kriminellem Charakter gegeben ist, wurden diese Tatbestandsmerkmale alternativ gefaßt und damit für beide Personengruppen in § 170 Abs. 2 StGB strafrechtliche Verantwortlichkeit begründet. Bei den Fahrlässigkeitshandlungen wurde ebenfalls auf den Nachweis des ungerechtfertigten Vermögensvorteils verzichtet und die Herbeiführung oder Erlangung eines erheblichen Mehrerlöses als objektives Kriterium aufgenommen. Die Änderungen des § 176 StGB (Verkürzung von Steuern, Abgaben, anderen Abführungen an den Staatshaushalt und Beiträgen zur Sozialpflichtversicherung) entsprechen im wesentlichen denen des § 170 StGB. Erhöhung des strafrechtlichen Schutzes von Leben und Gesundheit der Bürger In Auswertung der Erfahrungen der Arbeitskollektdve zur Erhöhung von Ordnung und Sicherheit in der Volkswirtschaft wurde auch § 194 StGB (Gefährdung der'Ge-brauchssicherheit) geändert. Im Interesse der Erhöhung des Schutzes von Leben und Gesundheit der Bürger müssen an die Kontrolle und Prüfung der Gebrauchssicherheit von Erzeugnissen oder bearbeiteten Gegenständen (z. B. Pkw oder elektrische Geräte) hohe Anforderungen gestellt werden. Leitern von Produktions-, Handels-, Reparatur- oder Dienstleistungsbetrieben obliegt insoweit eine große Verantwortung. Mit der Änderung des § 194 StGB wurde die Möglichkeit geschaffen, diese Strafbestimmung auch bei der Lieferung von Erzeugnissen und bei Arbeitsleistungen von besonders mangelhafter Qualität anzuwenden, sofern dadurch schuldhaft unmittelbare Gefahren für das Leben oder die Gesundheit von Menschen verursacht werden. Durch die Aufnahme des Begriffs „schuldhaft“ wird nunmehr auch die fahrlässige Herbeiführung von Gefahren von diesem Tatbestand erfaßt, sofern der Täter unter „bewußter Verletzung seiner Pflichten“ für die Prüfung und Kontrolle (z. B. aus Verträgen, Arbeitsvorschriften, Betriebsordnungen u. ä.) gehandelt hat. In diesem Zusammenhang wird darauf aufmerksam gemacht, daß, ausgehend vom Verfassungsgrundsatz, daß im Mittelpunkt aller Bemühungen der sozialistischen Gesellschaft und ihres Staates der Mensch steht, die Verhütung und Bekämpfung besonders schwerer Fahrlässigkeitsstraftaten eine große Bedeutung erhält. „Grobe verantwortungslose Pflichtverletzungen mit schwerwiegenden Auswirkungen oder außergewöhnlich schweren Folgen stoßen in wachsendem Maße auf das Unverständnis der Bevölkerung, die wiederholt Vorschläge zur konsequenten Ahndung dieser Delikte und zur weiteren Ausgestaltung der entsprechenden Strafbestimmungen unterbreitete.“/4/ Diesen Anregungen und Vorschlägen ist mit den Änderungen in § 114 (Fahrlässige Tötung), § 188 (Fahrlässige Verursachung eines Brandes), § 193 (Verletzung der Bestimmungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes) und § 196 (Herbeiführung eines schweren Verkehrsunfalles) entsprochen worden. Unter Beibehaltung der bisher in diesen Bestimmungen enthaltenen Voraussetzungen für schwere fahrlässige Fälle bleiben auch die Strafandrohungen bestehen. Jedoch ist in den Fällen, in denen der Tod mehrerer Menschen verursacht wurde und die Handlung zugleich auf einer rücksichtslosen Verletzung von Bestimmungen zum Schutze von Leben und Gesundheit der Menschen (z. B. Verkehrs-, Sicherheits-, Gesundheitsschutz-, Arbeitsschutz- oder Brandschutzbestimmungen) beruht oder der Täter seine Sorgfaltspflichten im gesellschaftlichen Zusammenleben in besonders verantwortungsloser Weise verletzt, die bisherige Obergrenze der Freiheitsstrafe von fünf Jahren auf acht Jahre erweitert worden. Für diese gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefälle besonders schwerer fahrlässiger Vergehen (§ 1 Abs. 2 Satz 3 StGB) ist damit eine strengere strafrechtliche Reaktion möglich. H! NJ 1975 S. 34. Oberrichter GOTTFRIED HEJHAL, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts Zur Wirksamkeit der OG-Richtlinie Nr. 18 über die Bemessung des Unterhalts für minderjährige Kinder Dem folgenden Beitrag liegt ein Bericht zugrunde, den Oberrichter Hejhal vor dem Präsidium des Obersten Gerichts erstattet hat. D. Red. Die Bedeutung, die der Unterhalt für die Sicherung der Lebensbedürfnisse der nur mit einem Eltemteil zusammenlebenden Kinder hat, und die große Zahl der Unter-haltsverfahren/1/ gebieten, der Rechtsprechung und der anleitenden Tätigkeit auf diesem Gebiet ständig besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die Einschätzung der Rechtsprechung zur Unterhaltsgewährung an Kinder hat ergeben, daß sie im wesentlichen stabil ist. Dazu hat die Richtlinie Nr. 18 des Plenums des Obersten Gerichts über die Bemessung des Unterhalts für minderjährige Kinder vom 14. April 1965 (GBl. II S. 331; NJ 1965 S. 305) entscheidend beigetragen. Die Gerichte haben dabei entsprechend der Orientierung des Präsidiums des Obersten Gerichts vom 9. August 1972/2/ auch die Übereinstimmung der Unter- /!/ Allein im Jahre 1973 wurde im Zusammenhang mit Ehelösungen und mit Vaterschaftsfeststellungen von den Gerichten für etwa 45 000 Kinder Unterhalt festgesetzt. Weiterhin waren etwa 9 500 Verfahren wegen Änderung bestehender Unterhaltstitel anhängig. /2/ Vgl. hierzu G. Hejhal, „Mit der Rechtsprechung zur Verwirklichung des sozialpolitischen Programms des VHI. Parteitages der SED beitragen!“, NJ 1972 S. 531 ff. haltsrechtsprechung mit den Grundsätzen des Gemeinsamen Beschlusses des Zentralkomitees der SED, des Bundesvorstandes des FDGB und des Ministerrates der DDR über sozialpolitische Maßnahmen in Durchführung der auf dem VIII. Parteitag beschlossenen Hauptaufgabe vom 27. April 1972 gewährleistet. Grundsätze der Unterhaltsfestsetzung Bei der Festsetzung des Unterhalts für Kinder nach der OG-Richtlinie Nr. 18 ist der Anteil zu bestimmen, den der nicht mit den Kindern zusammenlebende Eltemteil zur Sicherung ihrer Lebensbedürfnisse beizutragen hat. Dieser Anteil muß so bemessen sein, daß die Kinder materiell nicht schlechter gestellt sind als diejenigen, die in der Familiengemeinschaft mit beiden Eltern Zusammenleben. Ausgangspunkt für die Bemessung des Unterhalts sind danach die wirtschaftlichen Verhältnisse beider Eltemteile, die im wesentlichen die Bedürfnisse der Kinder bestimmen. Die im großen und ganzen richtige Anwendung der in der Richtlinie entwickelten Bemessungsgrundlage und der in den Richtsätzen zusammengefaßten Hinweise zur Höhe des Unterhalts durch die Gerichte hat ohne daß es zu schematischer Rechtsanwendung gekommen ist eine einheitliche Behandlung . von Unterhaltsansprü- 32 7;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 327 (NJ DDR 1975, S. 327) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 327 (NJ DDR 1975, S. 327)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen, der mit Befugnisregelungen des Gesetzes erforderlichenfalls zu begegnen ist, oder kann im Einzalfall auch eine selbständige Straftat sein. Allein das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt gemeinsam in einem Verwahrraum untergebracht werden können. Bei Notwendigkeit ist eine Trennung kurz vor der Überführung in den Strafvollzug und der damit im Zusammenhang stehenden Fragen der Sicherheit und Ordnung. Das Staatssicherheit führt den Kampf gegen die Feinde in enger Zusammenarbeit mit den Werktätigen und mit Unterstützung aufrechter Patrioten. Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Planung materiell-technischen Bedarfs im Staatssicherheit - Materielle Planungsordnung -. für eine den Anforderungen entsprechende Wartung, Pflege und Instandsetzung zu sorgen.

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