Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 305

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 305 (NJ DDR 1975, S. 305); ten eine genaue Übersicht darüber, welche iri der NVA erworbenen Zeugnisse und Berufsbezeichnungen denjenigen im zivilen Bereich gleichgestellt sind. In konsequenter Verwirklichung des sozialpolitischen Programms des VIII. Parteitages der SED wird mit der 2. VO über die Einführung der 40-Stunden-Arbeitswoche und die Erhöhung des Mindesturlaubs für vollbeschäftigte werktätige Mütter mit mehreren Kindern vom 13. Februar 1975 (GBl. I S. 197) der Geltungsbereich dieser durch VO vom 10. Mai 1972 (GBl. II S. 313) für Arbeiterinnen und Angestellte gesetzlich eingeführten Maßnahmen nunmehr auch auf den Bereich der sozialistischen Landwirtschaft ausgedehnt. Das bedeutet, daß in LPGs und deren kooperativen Einrichtungen die wöchentliche Arbeitszeit für vollbeschäftigte werktätige Mütter mit drei und mehr Kindern ohne Minderung des Arbeitsverdienstes auf 40 Stunden verkürzt und der Mindesturlaub in Abhängigkeit von der Kinderzahl und vom Schichtsystem differenziert um drei bis neun Tage erhöht wird. Ausgehend von den Grundsätzen der SVO vom 14. November 1974 (GBl. I S. 531)/7/, enthält die VO über die Sozialversicherung bei der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik vom 16. Januar 1975 (GBl. I S. 141) nebst 1. DB vom gleichen Tage (GBl. I S. 154) die rechtlichen Bestimmungen über die Sozialversicherung der Mitglieder sozialistischer Produktionsgenossenschaften (LPG, GPG, PwF, PGH u. a.), der Inhaber von Handwerksbetrieben sowie der privaten Gewerbetreibenden, freiberuflich Tätigen und anderen selbständig Tätigen sowie deren ständig im Betrieb mitarbeitenden Ehegatten. Sie schließt auch die Sozialversicherung der Mitglieder von Kollegien der Rechtsanwälte ein. Dagegen findet die VO keine Anwendung für in eigener Praxis tätige Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte sowie freiberuflich tätige Kultur- und Kunstschaffende entsprechend den speziellen Festlegungen im § 1 Abs. 2. Mit der VO vom 16. Januar 1975 wird für den im Geltungsbereich erfaßten Personenkreis das Sozialversicherungsrecht erstmalig umfassend und übersichtlich in einer Rechtsvorschrift zusammengefaßt. Den Hauptinhalt bilden die differenzierten Bestimmungen über die Versicherungs- und Beitragspflicht der obengenannten Gruppen von Pflichtversicherten sowie über die Gewährung von Sach- und Geldleistungen der Sozialversicherung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, im Zusammenhang mit der Mutterschaft und beim Tod. Ferner enthält die VO Grundsätze über die Leitung der Sozialversicherung bei der Staatlichen Versicherung, die bisher nicht geregelt waren. Im wesentlichen gelten die gleichen Regelungen wie in der SVO, z. B. Verjährung (§ 70), Einspruchsrecht (§ 71), Ruhen und Versagen von Geldleistungen (§ 76), Schadenersatzansprüche (§ 81), Rückforderungen zu Unrecht gezahlter Geldleistungen (§ 82). Mit der Zusammenfassung des Sozialversicherungsrechts für den genannten Personenkreis erfolgte zugleich eine umfangreiche Rechtsbereinigung. Durch die Aufhebung von sieben Verordnungen, zehn Durchführungsbestimmungen und zwei Anordnungen wurde dieser Regelungskomplex überschaubar und verständlich gestaltet. Sozialversicherungsrechtlich bedeutsam ist auch die AO Nr. 2 über die Gewährung von Stipendien an Direktstudenten der Universitäten, Hoch- und Fachschulen der DDR Stipendienordnung vom 30. Dezember 1974 (GBl. 1975 I S. 137). Die Neufassung des § 16 der Stipendienordnung vom 4. Juli 1968 (GBl. II S. 527) hat eine Verbesserung der sozialen Sicherstellung der Stu- ftl Vgl. die Übersicht ln NJ 1975 S. 86. denten im Krankheitsfalle zur Folge: Studenten erhalten bei ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit sowie während des Schwangerschafts- und Wochenurlaubs ihr Grund- und Leistungsstipendium bzw. Sonderstipendium und Zuschläge in voller Höhe bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, es sei denn, sie werden vorher invalidisiert. Beantragt eine Studentin im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes auf eigenen Wunsch ihre Exmatrikulation, so darf dies%erst nach Ablauf des gesetzlichen Schwangerschafts- und Wochenurlaubs erfolgen. Im Rahmen der Maßnahmen zur Durchführung des sozialpolitischen Programms des VIII. Parteitages der SED ist schließlich noch die AO über die Erweiterung der materiellen Unterstützung der Bürger bei Schäden infolge medizinischer Eingriffe vom 16. Dezember 1974 (GBl. 1975 I S. 59) zu nennen. Bürger, die im ursächlichen Zusammenhang mit einem medizinischen Eingriff eine schwere Störung von Körperfunktionen oder einen Körperschaden erleiden, der eine wesentliche Änderung ihrer bisherigen Arbeits- und Lebensbedingungen zur Folge hat (erhebliche Gesundheitsschädigung), erhalten durch diese AO die notwendige soziale Sicherheit. Die Unterstützung erfolgt je nach Sachlage durch bevorzugte Belieferung mit Versehrtenfahrzeugen, Prothesen und anderen technischen Hilfsmitteln, durch Rehabilitationsmaßnahmen (Umschulung auf einen anderen Beruf u. ä.) sowie durch finanzielle Beihilfen. Für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gibt es eine Unterstützung in Höhe von 90 Prozent des Nettodurchschnittsverdienstes. Die Entscheidung über die Unterstützung wird auf dem Verwaltungswege getroffen. Über Einsprüche entscheidet die Hauptverwaltung der Staatlichen Versicherung der DDR (§ 8). Ansprüche von Bürgern wegen Gesundheitsschädigungen, über die gemäß den Rechtsvorschriften über die materielle Verantwortlichkeit die Gerichte entscheiden, bleiben von der AO unberührt (§ 4)./8/ * Zu den hochschulrechtlichen Maßnahmen, die der weiteren Qualifizierung des Lehr- und Studienprozesses in der Aus- und Weiterbildung dienen und auf die Erhöhung des theoretischen Niveaus und die Verbesserung der klassenmäßigen Erziehung der Studenten gerichtet sind, gehört die AO über die Durchführung von Prüfungen an Hoch- und Fachschulen sowie den Hoch- und Fachschulabschluß Prüfungsordnung vom 3. Januar 1975 (GBl. I S. 183). Sie regelt die Rechte und Pflichten sowohl der Studenten als auch der Angehörigen des Lehrkörpers bei Prüfungen. Entsprechend den Anforderungen des Jugendgesetzes sind grundsätzliche Fragen bei der Anwendung der Prüfungsordnung mit den zuständigen Leitungen der FDJ zu beraten. Planmäßigkeit und Ordnung bei der Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen werden erhöht: Art, Anzahl und Zeitpunkt der Prüfungen müssen in den Studienplänen genau ausgewiesen werden. Höhere Anforderungen werden an die Einschätzung der Persönlichkeitsentwicklung der Studenten gestellt. Danach sind u. a. für Studenten im Direktstudium mit Abschluß des ersten Studienjahres schriftliche Einschätzungen der Persönlichkeitsentwicklung als Grundlage für spätere Beurteilungen anzufertigen (§ 42). Die AO gilt grundsätzlich für alle Studienformen, d. h. für das Direkt-, Fern-, Abend- und postgraduale Studium sowie für Externe, und gibt den Rahmen für die Durchführung aller Prüfungen in diesen Bereichen. In engem Zusammenhang mit der Prüfungsordnung steht die AO über die Zulassung und das Verfahren Kl Ein spezieller Beitrag zu dieser AO befindet sieb in Vorbereitung. 30 5;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Dabei handelt es sich um eine spezifische Form der Vorladung. Die mündlich ausgesprochene Vorladung zur sofortigen Teilnahme an der Zeugenvernehmung ist rechtlich zulässig, verlangt aber manchmal ein hohes Maß an Erfahrungen in der konspirativen Arbeit; fachspezifische Kenntnisse und politisch-operative Fähigkeiten. Entsprechend den den zu übertragenden politisch-operativen Aufgaben sind die dazu notwendigen konkreten Anforderungen herauszuarbeiten und durch die Leiter zu bestätigen. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren ist dem Leiter der Haupt- selb-ständigen Abteilung Bezirksverwaltung Verwaltung durch die Untersuchungsabteilungen vorzuschlagen und zu begründen. Angeordnet wird die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland unterhalten, Verbrechen der allgemeinen Kriminalität begangen haben, politisch unzuverlässig, schwatzhaft und neugierig sind. Bei der Lösung solcher Verbindungen kommt es vor allem darauf an, bisher noch nicht genutzte Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung ausgewählter insbesondere verwaltungsrechtlicher Vorschriften zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher sind auch unter den spezifischen politisch-operativen und untersuchungstaktischen Bedingungen einer Aktion die Grundsätze der Rechtsanwendung gegenüber Ougendlichen umfassend durchzusetzen. Konsequent ist auch im Rahmen von Aktionen und Einsätzen sind hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

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