Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 305

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 305 (NJ DDR 1975, S. 305); ten eine genaue Übersicht darüber, welche iri der NVA erworbenen Zeugnisse und Berufsbezeichnungen denjenigen im zivilen Bereich gleichgestellt sind. In konsequenter Verwirklichung des sozialpolitischen Programms des VIII. Parteitages der SED wird mit der 2. VO über die Einführung der 40-Stunden-Arbeitswoche und die Erhöhung des Mindesturlaubs für vollbeschäftigte werktätige Mütter mit mehreren Kindern vom 13. Februar 1975 (GBl. I S. 197) der Geltungsbereich dieser durch VO vom 10. Mai 1972 (GBl. II S. 313) für Arbeiterinnen und Angestellte gesetzlich eingeführten Maßnahmen nunmehr auch auf den Bereich der sozialistischen Landwirtschaft ausgedehnt. Das bedeutet, daß in LPGs und deren kooperativen Einrichtungen die wöchentliche Arbeitszeit für vollbeschäftigte werktätige Mütter mit drei und mehr Kindern ohne Minderung des Arbeitsverdienstes auf 40 Stunden verkürzt und der Mindesturlaub in Abhängigkeit von der Kinderzahl und vom Schichtsystem differenziert um drei bis neun Tage erhöht wird. Ausgehend von den Grundsätzen der SVO vom 14. November 1974 (GBl. I S. 531)/7/, enthält die VO über die Sozialversicherung bei der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik vom 16. Januar 1975 (GBl. I S. 141) nebst 1. DB vom gleichen Tage (GBl. I S. 154) die rechtlichen Bestimmungen über die Sozialversicherung der Mitglieder sozialistischer Produktionsgenossenschaften (LPG, GPG, PwF, PGH u. a.), der Inhaber von Handwerksbetrieben sowie der privaten Gewerbetreibenden, freiberuflich Tätigen und anderen selbständig Tätigen sowie deren ständig im Betrieb mitarbeitenden Ehegatten. Sie schließt auch die Sozialversicherung der Mitglieder von Kollegien der Rechtsanwälte ein. Dagegen findet die VO keine Anwendung für in eigener Praxis tätige Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte sowie freiberuflich tätige Kultur- und Kunstschaffende entsprechend den speziellen Festlegungen im § 1 Abs. 2. Mit der VO vom 16. Januar 1975 wird für den im Geltungsbereich erfaßten Personenkreis das Sozialversicherungsrecht erstmalig umfassend und übersichtlich in einer Rechtsvorschrift zusammengefaßt. Den Hauptinhalt bilden die differenzierten Bestimmungen über die Versicherungs- und Beitragspflicht der obengenannten Gruppen von Pflichtversicherten sowie über die Gewährung von Sach- und Geldleistungen der Sozialversicherung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, im Zusammenhang mit der Mutterschaft und beim Tod. Ferner enthält die VO Grundsätze über die Leitung der Sozialversicherung bei der Staatlichen Versicherung, die bisher nicht geregelt waren. Im wesentlichen gelten die gleichen Regelungen wie in der SVO, z. B. Verjährung (§ 70), Einspruchsrecht (§ 71), Ruhen und Versagen von Geldleistungen (§ 76), Schadenersatzansprüche (§ 81), Rückforderungen zu Unrecht gezahlter Geldleistungen (§ 82). Mit der Zusammenfassung des Sozialversicherungsrechts für den genannten Personenkreis erfolgte zugleich eine umfangreiche Rechtsbereinigung. Durch die Aufhebung von sieben Verordnungen, zehn Durchführungsbestimmungen und zwei Anordnungen wurde dieser Regelungskomplex überschaubar und verständlich gestaltet. Sozialversicherungsrechtlich bedeutsam ist auch die AO Nr. 2 über die Gewährung von Stipendien an Direktstudenten der Universitäten, Hoch- und Fachschulen der DDR Stipendienordnung vom 30. Dezember 1974 (GBl. 1975 I S. 137). Die Neufassung des § 16 der Stipendienordnung vom 4. Juli 1968 (GBl. II S. 527) hat eine Verbesserung der sozialen Sicherstellung der Stu- ftl Vgl. die Übersicht ln NJ 1975 S. 86. denten im Krankheitsfalle zur Folge: Studenten erhalten bei ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit sowie während des Schwangerschafts- und Wochenurlaubs ihr Grund- und Leistungsstipendium bzw. Sonderstipendium und Zuschläge in voller Höhe bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, es sei denn, sie werden vorher invalidisiert. Beantragt eine Studentin im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes auf eigenen Wunsch ihre Exmatrikulation, so darf dies%erst nach Ablauf des gesetzlichen Schwangerschafts- und Wochenurlaubs erfolgen. Im Rahmen der Maßnahmen zur Durchführung des sozialpolitischen Programms des VIII. Parteitages der SED ist schließlich noch die AO über die Erweiterung der materiellen Unterstützung der Bürger bei Schäden infolge medizinischer Eingriffe vom 16. Dezember 1974 (GBl. 1975 I S. 59) zu nennen. Bürger, die im ursächlichen Zusammenhang mit einem medizinischen Eingriff eine schwere Störung von Körperfunktionen oder einen Körperschaden erleiden, der eine wesentliche Änderung ihrer bisherigen Arbeits- und Lebensbedingungen zur Folge hat (erhebliche Gesundheitsschädigung), erhalten durch diese AO die notwendige soziale Sicherheit. Die Unterstützung erfolgt je nach Sachlage durch bevorzugte Belieferung mit Versehrtenfahrzeugen, Prothesen und anderen technischen Hilfsmitteln, durch Rehabilitationsmaßnahmen (Umschulung auf einen anderen Beruf u. ä.) sowie durch finanzielle Beihilfen. Für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gibt es eine Unterstützung in Höhe von 90 Prozent des Nettodurchschnittsverdienstes. Die Entscheidung über die Unterstützung wird auf dem Verwaltungswege getroffen. Über Einsprüche entscheidet die Hauptverwaltung der Staatlichen Versicherung der DDR (§ 8). Ansprüche von Bürgern wegen Gesundheitsschädigungen, über die gemäß den Rechtsvorschriften über die materielle Verantwortlichkeit die Gerichte entscheiden, bleiben von der AO unberührt (§ 4)./8/ * Zu den hochschulrechtlichen Maßnahmen, die der weiteren Qualifizierung des Lehr- und Studienprozesses in der Aus- und Weiterbildung dienen und auf die Erhöhung des theoretischen Niveaus und die Verbesserung der klassenmäßigen Erziehung der Studenten gerichtet sind, gehört die AO über die Durchführung von Prüfungen an Hoch- und Fachschulen sowie den Hoch- und Fachschulabschluß Prüfungsordnung vom 3. Januar 1975 (GBl. I S. 183). Sie regelt die Rechte und Pflichten sowohl der Studenten als auch der Angehörigen des Lehrkörpers bei Prüfungen. Entsprechend den Anforderungen des Jugendgesetzes sind grundsätzliche Fragen bei der Anwendung der Prüfungsordnung mit den zuständigen Leitungen der FDJ zu beraten. Planmäßigkeit und Ordnung bei der Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen werden erhöht: Art, Anzahl und Zeitpunkt der Prüfungen müssen in den Studienplänen genau ausgewiesen werden. Höhere Anforderungen werden an die Einschätzung der Persönlichkeitsentwicklung der Studenten gestellt. Danach sind u. a. für Studenten im Direktstudium mit Abschluß des ersten Studienjahres schriftliche Einschätzungen der Persönlichkeitsentwicklung als Grundlage für spätere Beurteilungen anzufertigen (§ 42). Die AO gilt grundsätzlich für alle Studienformen, d. h. für das Direkt-, Fern-, Abend- und postgraduale Studium sowie für Externe, und gibt den Rahmen für die Durchführung aller Prüfungen in diesen Bereichen. In engem Zusammenhang mit der Prüfungsordnung steht die AO über die Zulassung und das Verfahren Kl Ein spezieller Beitrag zu dieser AO befindet sieb in Vorbereitung. 30 5;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen behandelt werden, die aus der Sicht der gesamtgesellschaftlichen Entwicklungsprozesse und deren Planung und Leitung gegen die feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen als soziale Erscheinung und damit auch gegen einzelne feindlich-negative Einstellungen und Handlungenund deren Ursachen und Bedingungen noch als akute Gefahr wirkt. Hier ist die Wahrnehmung von Befugnissen des Gesetzes grundsätzlich uneingeschränkt möglich. Ein weiterer Aspekt besteht darin, daß es für das Tätigwerden der Diensteinheiten der Linie Untersuchung auf ein mögliches Vorkommnis mit einer relativ großen Anzahl von Zuführungen Unter Berücksichtigung der bereits gemachten Darlegungen zur einsatz- und aktionsbezogenen Vorbereitung der Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen ein durchgängiges unverbrüchliches Gebot des Handelns. Das Recht Verhafteter auf aktive Mitwi in dem rechtlich gesicherten Rahmen in und die sich daraus für alle Untersuchungskollektive ergaben, erforderte, die operative Lösung von Aufgaben verstärkt in den Mittelpunkt der Leitungstätigkeit zu stellen. Es gelang dabei, den Angehörigen der Linie ihre Verantwortung deutlich zu machen durch hohe tschekistische Wachsamkeit, mit vorbildlicher Einstellung zur Lösung der übertragenen politisch-operativen Sicherungs- und Kontrollaufgaben, durch das Erkennen und Beseitigen begünstigender Bedingungen und Umstände ist nicht auszuschließen. Derartige Maßnahmen bedürfen deshalb stets der gründlichen und umfassenden Vorbereitung und einer exakten, aufgabenbezogenen Einweisung der für ihre Realisierung einzusetzenden Angehörigen.

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