Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 301

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 301 (NJ DDR 1975, S. 301); Oberrichter H e j h a 1 (Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts) bezeichnete es als eine wichtige Aufgabe der Gerichte, zur Sicherung der Rechte der Frau bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Unterstützung durch die Sozialversicherung hinzuweisen und eng mit diesen Organen zusammenzuarbeiten. Ihre Verantwortung bestehe hier vor allem darin, die diesbezüglichen Sachumstände gewissenhaft aufzuklären und die Frauen bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche gegenüber der Sozialversicherung zu unterstützen. f Stellvertretender Direktor Windhausen (Bezirksgericht Gera) verdeutlichte an Beispielen die günstigen Auswirkungen der weiteren Verbesserung der Leistungen der Sozialversicherung auf die materielle Lage geschiedener Frauen. Mitunter erhielten die Frauen das Doppelte des Betrags, den sie vom Unterhaltsverpflichteten erlangen könnten. Die Sicherstellung der materiellen Lage der geschiedenen Frauen erfordere aber u. U. noch weitere Aktivitäten der Gerichte, so z. B. zur Unterbringung der Kinder in Krippen und Vorschuleinrichtungen, zur Unterstützung der Frau bei der Erziehung der Kinder, bei der Lösung von Wohnungsproblemen, in gesundheitlichen Belangen usw. K u b a s c h berichtete, daß die Richter des Familien-rechtssenats des Bezirksgerichts Erfurt zur Vorbereitung dieser Plenartagung in Aussprachen mit Werktätigen aus Schwerpunktbetrieben erörtert haben, wie die materielle Lage geschiedener Frauen gesichert werden könne. In diesen Gesprächen wurden Fragen des Unterhalts der Frau erläutert und Probleme diskutiert, die die Werktätigen bewegten. Voraussetzungen, Dauer und Höhe der Unterhaltsgewährung In der weiteren Diskussion wurden Ursachen für die manchmal noch anzutreffende Engherzigkeit bei der Bemessung des Unterhalts für die geschiedene Frau aufgedeckt. Direktor Nothnagel (Bezirksgericht Cottbus) stellte fest, daß diese Engherzigkeit teilweise darauf beruht, daß Grundsätze des Familienrechts einseitig betrachtet werden. So werde die Frage nach der wirtschaftlichen Selbständigkeit der Frau zuweilen unabhängig von der wirtschaftlichen Lage des Mannes beantwortet und als angemessener Betrag für die Bestreitung der Lebensbedürfnisse derjenige zugrunde gelegt, der der Mindestrente entspricht. Hier werde in falscher Auslegung des familienrechtlichen Prinzips, daß nach Scheidung der Ehe alle Rechtsbeziehungen zwischen den Ehegatten beendet werden sollen, verkannt, daß sich die materielle Lage der Frau nach der Ehescheidung zunächst nach den Lebensverhältnissen richtet, wie sie während der Ehe bestanden haben. Auf die vielgestaltigen Gründe, die eine Unterhaltsleistung für die Frau für eine Übergangszeit notwendig machen können, ging Direktor Knecht (Bezirksgericht Potsdam) ein. Daraus leitete er das Erfordernis ab, die zeitliche Dauer des Unterhalts differenziert festzusetzen. Beantrage z. B. eine Frau Überbrückungsgeld, die bereits während der Ehe in der Lage gewesen wäre, voll berufstätig zu sein, so sei u. U. der zu gewährende Unterhalt zeitlich angemessen zu begrenzen. In diesen Fällen sollte die Überbrückungszeit möglichst sechs Monate nicht überschreiten. Anders sei es, wenn die Frau aus gesellschaftlich gerechtfertigten Gründen nicht oder nicht voll berufstätig sein konnte. Um Härten zu vermeiden, sollte hier Unterhält für ein Jahr und mehr zuerkannt werden. Zu der Frage, inwieweit eine voll arbeitsfähige Frau nach der Ehescheidung noch Überbrückungsgeld beanspruchen kann, weil sie im Einvernehmen mit dem Ehemann nicht berufstätig war oder nur einer Teil- Aus dem Alltag des Rechtsstaats der Monopole Berufsverbote erneut verschärft Anne Lenhart hatte 1972 an einer BRD-Hochschule für Erziehungswissenschaften ihre erste Lehrerprüfung abgelegt. Das Kultusministerium in Mainz lehnte es jedoch ab, ihre Anstellung als Volksschullehrerin zuzulassen. Sie sei Mitglied einer fortschrittlichen Studentenorganisation gewesen und habe bei den Bundestagswahlen für die DKP kandidiert die Ministerialbürokratie meinte, das seien hinreichende Gründe, um über die berufliche Existenz der jungen Frau den Stab zu brechen. Immerhin gab es in Neustadt/Weinstraße einige Verwaltungsrichter, die sich auf das Grundgesetz besannen und sich für eine Korrektur der Mainzer Entscheidung ausspra-chen. Wie zu erwarten war, ließ die Berufungsinstanz solche ortsrichterlichen Skrupel nicht gelten. Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz bezog Position zugunsten des Kultusministeriums. Als dann schließlich auch noch das BRD-Bun-desverwaltungsgericht mit einem Revisionsverfahren in dieser Sache tätig wurde, hielt es dessen II. Senat Mitte April 1975 für angezeigt, ein Exempel zu statuieren. Sein Spruch stattet die verfassungswidrige und unheilvolle Berufsverbotspraxis der letzten Jahre das ist der Kern des Grundsatzurteils, über das die „Frankfurter Rundschau“ am 23. April 1975 referierte mit höchstrichterlichem Segen aus. Die Entscheidung geht letztlich davon aus, daß die bloße Mitgliedschaft in der DKP oder in einer anderen fortschrittlichen Organisation die Ablehnung eines Bewerbers für den öffentlichen Dienst rechtfertige. Der Spruch des obersten Verwaltungsgerichts räumt sogar die Möglichkeit ein, das reine Bekenntnis zu den Zielen einer fortschrittlichen politischen Vereinigung als Grund für die Ausschließung von öffentlichen Ämtern anzuerkennen. Das Grundsatzurteil bietet zugleich eine Handhabe, den Anwendungsbereich für Berufsverbote erheblich auszuweiten. Es hält es für vertretbar, daß auch eine Tätigkeit als sog. technischer Beamter nicht zulässig sein könne, wenn sich ein Anwärter fortschrittlich engagiert. Im Grunde bedeutet dies, daß Kommunisten und andere Demokraten künftig nicht einmal als Postbeamter oder als beamteter Schrankenwärter eingestellt werden können. Die Entscheidung entbindet zudem den „Dienstherrn" von der Verpflichtung, die Ablehnung dem Bewerber gegenüber zu begründen. Die sog. materielle Beweislast tritt erst dann ein, wenn der Bewerber gerichtliche Hilfe in Anspruch nimmt. Nun werden sich also auch die BRD-Verwaltungs-gerichte nach Kräften an der Gesinnungsschnüffelei beteiligen. Schließlich wird der hohe Richterspruch an dem zwei Juristen beteiligt waren, die in der Nazizeit der braunen Diktatur willfährig gedient haben, wie die Düsseldorfer „Unsere Zeit“ am 16. April 1975 berichtete - nicht ohne Einfluß auf die Ausarbeitung des geplanten Sondergesetzes durch den Innenausschuß des BRD-Bundestages bleiben, mit dem die Berufsverbote auch gesetzgeberisch gedeckt werden sollen. Die „Frankfurter Rundschau” hatte am 23. April 1975 für diese erneute Aushöhlung der grundgesetzlichen Ordnung gerade noch ein Achselzucken übrig: „Wundern sollte man sich nicht, wenn auf Grund dieser Entscheidung nun die Bewerber reihenweise in den Sieben steckenbleiben", und räumt ein, daß das höchste Verwaltungsgericht der Ungerechtigkeit „Tür und Tor geöffnet" habe. Mit Bedauern und Verwunderung ist dieser Lesart von Demokratie, diesem Rückfall in die „Rechtsprechung“ der Zeit des Bismarck-schen Sozialistengesetzes, dieser Fortschreibung der Notstandsgesetze freilich nicht beizukommen. Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Akten im Fall Lenhart und für Tausende andere Demokraten geschlossen. Der Kampf der fortschrittlichen Kräfte in der BRD gegen das organisierte Unrecht wird jedoch so hat der Parteivorstand der DKP erklärt stärker denn je weitergehen. Ha. Lei. 301;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 301 (NJ DDR 1975, S. 301) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 301 (NJ DDR 1975, S. 301)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum Straftaten gegen die Volkswirtschaft Zoll- und Devisenstraftaten Vorsätzliche Brandstiftung Waffen- und Sprengnitteldelikte Unterlassung der Anzeige Sonstige kriminelle Straftaten Fahnenflucht Sonstige Militärstraftaten rsonen rson Personen Personen Personen Personen Personen Personen. Diebstahl aus zwei Pahrzeugen der sowjetischen Armee insgesamt Maschinenpistolen Kalaschnikow und mit ca, Schuß Munition in ihren Besitz gebracht.

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