Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 3

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 3 (NJ DDR 1975, S. 3); Maße die Notwendigkeit, immer mehr Werktätige in die Lösung dieser Aufgaben einzubeziehen, die schöpferische Initiative, das Mitdenken und Mithandeln der Bürger in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu fördern und auf diese Weise die sozialistische Demokratie breiter zu entfalten und zu vertiefen. Bewußtes, auf einheitliche Ziele gerichtetes Handeln der Menschen setzt das Wissen um die Aufgaben des Staates und die im Recht ausgedrückten gesellschaftlichen Interessen und Erfordernisse sowie exakte Kenntnis über den Inhalt unserer sozialistischen Gesetze voraus. Die sozialistische Rechtspropaganda kann sich jedoch niemals in der Vermittlung von Normenkenntnis erschöpfen. Sie muß vor allem die den Normen zugrunde liegenden gesellschaftlichen Zusammenhänge deutlich machen und bei den Werktätigen die Bereitschaft fördern, das sozialistische Recht bewußt einzuhalten und an seiner Durchsetzung aktiv mitzuwirken. Überall im täglichen Leben müssen die Einhaltung des sozialistischen Rechts und die hierzu notwendige Disziplin und Ordnung zu festen Gewohnheiten der Bürger werden. Diese Bemühungen sind Bestandteil einer vielfältigen und vielschichtigen ideologischen Arbeit, die auf die Herausbildung sozialistischer Persönlichkeiten gerichtet ist. Die verantwortungs- und pflichtbewußte Einstellung zürn sozialistischen Staat, die Einhaltung seiner Rechtsnormen und damit eine hohe Rechtskultur sind wesentliche Elemente sozialistischer Persönlichkeitsentwicklung. Verwirklichung des Volkswirtschaftsplanes und Rechtspropaganda Die Erläuterung des sozialistischen Rechts und die Vertiefung des Staats- und Rechtsbewußtseins der Werktätigen müssen noch enger mit der Erfüllung der Aufgaben des Volkswirtschaftsplanes verbunden werden. Die Verwirklichung der anspruchsvollen Ziele und Aufgaben des Volkswirtschaftsplanes 1975 erfordert die konsequente Durchsetzung des sozialistischen Wirtschaftsrechts bei der Leitung und Planung der Volkswirtschaft und in der Wirtschaftstätigkeit der Betriebe und Kombinate, die Entfaltung der Initiative der Werktätigen in der Wettbewerbs- und Neuererbewegung, die Erhöhung der Arbeitsdisziplin, die Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit sowie den zuverlässigen Schutz des sozialistischen Eigentums in allen Bereichen. Ausgehend von den engen Wechselbeziehungen zwischen Ökonomie und Recht und von der Notwendigkeit, die - Rechtsarbeit in der Volks wir tsdiaft entsprechend dem ( Beschluß des Ministerrates vom 13. Juni 1974 (GBl. I ’ S. 313) zu verbessern/3/, stehen folgende Fragen im Mittelpunkt der Rechtspropaganda: der untrennbare Zusammenhang zwischen der weiteren Vervollkommnung der staatlichen Leitung und Planung der Volkswirtschaft und der konsequenten Durchsetzung des sozialistischen Wirtschaftsrechts, insbesondere des Planungs- und Vertragsrechts bei der Organisation des volkswirtschaftlichen Reproduktionsprozesses ; die wachsende Bedeutung des Neuererrechts bei der Förderung und Unterstützung der Neuererbewegung zur weiteren Verwirklichung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, insbesondere die weitere Erhöhung der Produktionswirksamkeit der wissenschaftlich-technischen Arbeit; die engen Beziehungen zwischen sozialistischem Wettbewerb, straffer Ordnung, vorbildlicher Disziplin und Schutz des sozialistischen Eigentums. /3/ Vgl. St. Supranowitz, „Weitere Vervollkommnung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft“, NJ 1974 S. 544 ff. Anknüpfend an die bisherigen Erfahrungen kommt es darauf an, die systematische und kontinuierliche Erläuterung des sozialistischen Rechts zu organisieren. In ausgewählten größeren Betrieben sollen mit Unterstützung der Mitgliedergruppen der URANIA Vortragszyklen zu grundlegenden Fragen unserer Staats- und Rechtsentwicklung sowie des Wirtschafts-, Arbeits- und Zivilrechts durchgeführt werden. Die Vorträge sollen verdeutlichen, daß das sozialistische Recht und die Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit fester Bestandteil der Leitungstätigkeit sein müssen. Zugleich sind vor allem jene Kollektive zu unterstützen, die um die Anerkennung als „Bereich der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“ ringen. Wir lenken unsere Arbeit auf die sozialistischen Betriebe, weil hier die Arbeiterklasse konzentriert ist und mit der Erfüllung der Betriebspläne über die Verwirklichung der vom VIII. Parteitag beschlossenen Hauptaufgabe entschieden wird, weil es gilt, die sozialistische Demokratie in der Sphäre der materiellen Produktion zu vertiefen, und weil die Arbeiterklasse Hauptträger des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins ist. Bei der Rechtspropaganda in den Betrieben gewinnt die Zusammenarbeit mit den Gewerkschaftsleitungen ständig an Bedeutung, weil auch die in der gewerkschaftlichen Arbeit bewährten Formen und Methoden zur Erläuterung des sozialistischen Rechts planmäßig fortgeführt werden./4/ Deshalb sollten die in diesen Wochen und Monaten stattfindenden Rechtskonferenzen der Kreisvorstände der Gewerkschaften genutzt werden, um auch über weitere Maßnahmen zur Verstärkung der Rechtspropaganda zu beraten. Erläuterung von Rechtsfragen des Alltags vor allen Schichten der Bevölkerung Der Beschluß des Politbüros stellt die Aufgabe, die Erläuterung des sozialistischen Rechts bei allen Schichten der Bevölkerung zu verstärken. Ausgehend von dem wachsenden Interesse der Werktätigen für unser sozialistisches Recht, ist es erforderlich, eine differenzierte, vielseitige und anschauliche rechtspropagandistische Arbeit zu entwickeln, die an den Vorstellungen und Bedürfnissen der Bürger anknüpft und Antwort auf die sie bewegenden Fragen gibt. Daher ist den Rechtsfragen des Alltags große Aufmerksamkeit zu schenken. Das betrifft vor allem Fragen des Arbeits- und Neuererrechts, des Mietrechts, des Kaufrechts und des Familienrechts, aber auch z. B. allgemeine Rechtsfragen des Verkehrsrechts, des Umweltschutz- und Bildungsrechts, des Zoll- und Devisenrechts sowie strafrechtliche Probleme. Es ist notwendig, daß sich an der von der URANIA organisierten rechtspropagandistischen Tätigkeit neben den Staatsanwälten, Richtern und anderen Justizkadern in zunehmendem Maße auch Funktionäre der örtlichen Organe der Staatsmacht beteiligen. Über die URANIA ist es auch möglich, Wissenschaftler und Praktiker anderer gesellschaftswissenschaftlicher und naturwissenschaftlicher Disziplinen in die Erläuterung des sozialistischen Rechts einzubeziehen und damit das Fundament der rechtspropagandistischen Arbeit zu verbreitern. Es ergeben sich z. B. sehr enge Berührungspunkte zwischen Juristen, Medizinern, Pädagogen und Vertretern der verschiedenen naturwissenschaftlichen Bereiche, und die Erfahrungen zeigen, daß gerade diejenigen Veranstaltungen außerordentlich wertvoll sind und großen Anklang finden, die gemeinsam von Vertretern verschiedener Disziplinen durchgeführt werden. /4/ Vgl. H. Heintze, „Aufgaben der Gewerkschaften zur Erläuterung des sozialistischen Rechts und zur Weiterentwicklung des Rechtsbewußtseins der Werktätigen“, NJ 1974 S. 602 ff. 3;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 3 (NJ DDR 1975, S. 3) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 3 (NJ DDR 1975, S. 3)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind belegen, daß vor allem die antikommunistische Politik des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins gegenüber der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus von höchster Aktualität und wach-sender Bedeutung. Die Analyse der Feindtätigkeit gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit macht die hohen Anforderungen deutlich, denen sich die Mitarbeiter der Linie schwer erkenn- und vorbeugend anwendbar. Die Möglichkeiten einer wirksamen, insbesondere rechtzeitigen Unterbindung eines solchen feindlichen Handelns Verhafteter sind vor allem durch die weitere Qualifizierung der beweismäßigen Voraussetzungen für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die im einzelnen im Abschnitt dargelegt sind. Gleichzeitig haben die durchgeführten Untersuchungen ergeben, daß die strafverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und.

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