Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 297

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 297 (NJ DDR 1975, S. 297); Verfahren. Ihre praktische Bedeutung wird jedoch vor allem dadurch charakterisiert, daß sie wichtige Fragen der konkreten Verwirklichung der Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie der Unterhaltsrechtsprechung überhaupt berühren und daß teilweise bei den Gerichten sehr unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen, die einer leitungsmäßigen Klärung bedürfen. Deshalb spielen diese Fragen auch in der Eingabenbearbeitung eine erhebliche Rolle. . Der Bericht des Präsidiums geht auch bei der Behandlung von Unterhaltsfragen davon aus, daß die Gerichte wegen der großen Bedeutung, die Partei- und Staatsführung der Förderung harmonischer Ehe- und Familienbeziehungen und der Verwirklichung der Gleichberechtigung von Mann und Frau beimessen, im Eheverfahren alle Möglichkeiten zur Überwindung von Konflikten zu prüfen und in geeigneten Fällen auf die Aussöhnung der Ehegatten hinzuwirken haben sowie die sich aus dem Gleichberechtigungsprinzip ergebenden Rechte sichern müssen. Bereits auf der 5. Plenartagung des Obersten Gerichts zu den Aufgaben der Gerichte im Eheverfahren, die Interessen minderjähriger Kinder zu wahren/4/, wurde darauf hingewiesen, daß in über 90 Prozent aller Ehescheidungsverfahren das Erziehungsrecht den Müttern übertragen wird. Das hat oft zumindest für gewisse Zeit erheblichen Einfluß auf die Gestaltung ihrer Arbeits- und Lebensverhältnisse. Teilweise sind diese Frauen nicht oder nicht gleich in der Lage, ihre Lebensbedürfnisse aus eigenem Einkommen im gebotenen Maße zu befriedigen. Können sie mit Rücksicht auf die Betreuung und Erziehung der Kinder oder auch aus anderen Gründen einer beruflichen Tätigkeit nicht oder vorübergehend nur begrenzt nachgehen, dann steht ihnen im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten des Verpflichteten ein Anspruch auf Unterhalt zu. Bereits damals wurde darauf hingewiesen, daß Frauen aus Unkenntnis oder anderen Gründen zuweilen ihre Ansprüche auf Überbrückungsgeld nicht geltend machen. Auch das war für das Oberste Gericht Veranlassung, sich eingehender mit diesen Problemen zu befassen. Sind solche Ansprüche auch nur in etwa 10 Prozent der'Ehescheidungsverfahren gegeben, weil die weitaus meisten geschiedenen Frauen wirtschaftlich selbständig sind, so können sie doch im Einzelfall wegen der mit der Ehelösung verbundenen persönlichen und wirtschaftlichen Härten große Bedeutung erlangen; die Durchsetzung dieser Ansprüche kann dazu beitragen, berechtigte Interessen der erziehungsberechtigten Frau und der bei ihr lebenden Kinder zu wahren. Untersuchungen des Obersten Gerichts haben ergeben, daß die Gerichte im Eheverfahren nicht immer genügend darauf hinwirken, daß in den gebotenen Fällen Anträge auf Unterhalt gestellt werden. Das beruht zu einem Teil darauf, daß das familienrechtliche Prinzip, wonach mit der Ehescheidung grundsätzlich alle Beziehungen zwischen den Ehegatten aufgelöst werden sollen, fehlerhaft den Unterhaltsregelungen gegenübergestellt wird. Die Konsequenz ist, daß es den Frauen wesentlich erschwert wird, innerhalb der an sich möglichen Zeit ohne materielle Schwierigkeiten wirtschaftlich selbständig zu werden. Andererseits lehnen es manche geschiedenen Frauen wegen des Verhaltens des Mannes ab, Unterhaltsansprüche zu stellen, obwohl die Voraussetzungen dafür vorliegen. In diesen Fällen ist das Gericht verpflichtet, auf die Folgen dieser Haltung und die sich daraus ergebenden Nachteile auch für die Kinder hinzuweisen. /il Vgl. dazu die Materialien dieser Plenartagung in NJ 1973 S. 37 ff. Staatssekretär Dr. Hans Ranke zum 70. Geburtstag Genosse Dr. Hans Ranke, Staatssekretär im Ministerium der Justiz, beging am 17. Mai 1975 seinen 70. Geburtstag. Ais Richter, Präsident des Landgerichts Berlin und später des ehemaligen Kammergerichts sowie ab 1957 als stellvertretender Minister bzw. Staatssekretär nahm Hans Ranke wesentlich Einfluß auf den Aufbau und die Entwicklung unserer neuen, sozialistischen Rechtspflege. Hervorzuheben ist insbesondere sein Wirken zur Herausbildung einer praxisverbundenen, wissenschaftlichen Leitungstätigkeit sowie zur Ausprägung des Profils sozialistischer Juristen im Bereich der Rechtspflege. Als langjähriges Mitglied der Parteileitung der SED-Grundorga-nisation cm Ministerium der Justiz, in mehreren wissenschaftlichen Beiräten sowie als stellvertretender Vorsitzender verschiedener Gesetzgebungskommissionen des Ministerrates hat er sich große Verdienste erworben. Kennzeichnend für ihn ist sein Bestreben, wissenschaftliche Erkenntnisse zu verallgemeinern und für die gerichtliche Praxis nutzbar zu machen. Dabei liegt ihm vor allem die gründliche Auswertung der Erkenntnisse der Sowjetwissenschaft und der Erfahrungen der Justizorgane in der Sowjetunion am Herzen. Durch zahlreiche Publikationen, die die verschiedensten Rechtsgebiete betreffen, hat Hans Ranke dazu beigetragen, die theoretischen Grundlagen unseres sozialistischen Rechtssystems zu vervollkommnen. Die Humboldt-Universität Berlin würdigte im Jahre 1970 seine wissenschaftlichen Leistungen mit der Verleihung der juristischen Ehrendoktorwürde. Für seine Verdienste um die Entwicklung der sozialistischen Rechtspflege wurde Hans Ranke mehrfach mit hohen staatlichen Auszeichnungen geehrt. Am 30. April 1975 wurde ihm der Vaterländische Verdienstorden in Gold verliehen. Wir gratulieren unserem Genossen Hans Ranke zum 70. Geburtstag auf das herzlichste und wünschen ihm noch viele Jahre guter Gesundheit, der Freude und des Glücks in der Arbeit und im persönlichen Leben. Die gleiche Verpflichtung hat das Gericht dann, wenn die geschiedene Frau vorübergehend nur einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen kann und die daraus erzielten Einkünfte ihre Lebensbedürfnisse nicht voll decken. Bestimmung der Höhe des Unterhalts Erhebliche Unsicherheiten bestehen bei den Gerichten hinsichtlich der Bestimmung der Höhe des Unterhalts. Es gibt zum Teil nicht gerechtfertigte beträchtliche Unterschiede in der Rechtsprechung, sogar innerhalb eines Bezirks und in Einzelfällen seihst bei einem Gericht. Das ist vor allem darauf zurückzuführen, daß es den Gerichten Schwierigkeiten bereitet, auf der Grundlage der gesetzlichen Tatbestände die konkreten Umstände des Eiiizelfalls in ihrer Bedeutung für die Höhe und Dauer des Unterhalts richtig zu bewerten. Manche Gerichte orientieren sich an Abschn. V Ziff. 2 der Richtlinie Nr. 18 des Plenums des Obersten Gerichts über die Bemessung des Unterhalts für minderjährige Kinder vom 14. April 1965 (GBl. II S. 331; NJ 1965 S. 305) und bemessen den Unterhalt für die Frau so, daß ihr der doppelte Betrag des Satzes für ein Kind der ersten Unterhaltsstufe (bis 12 Jahre) zugebilligt wird. Das führt nicht immer zu zutreffenden Ergebnissen. Andere Gerichte betrachten die von den Parteien gestellten Anträge als alleinigen Maßstab oder bestätigen von den Parteien abgeschlossene Unterhaltsvergleiche, ohne näher zu prüfen, ob die Anträge bzw. die Vereinbarungen unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen den Interessen der Beteiligten gerecht werden. 297;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 297 (NJ DDR 1975, S. 297) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 297 (NJ DDR 1975, S. 297)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Medizinische und sanitäre Betreuung. Zur medizinischen und sanitären Betreuung von Inhaftierten und Strafgefangenen in den Untersuchungshaftanstalten ist ständiges mittleres medizinisches Personal einzusetzen. Das mittlere medizinische Personal untersteht dem Leiter der Abteilung. Die Hauptaufgaben des mittleren medizinischen Personals bestehen in - medizinische und sanitäre Betreuung der Inhaftierten und Strafgefangenen in der Untersuchungshaftanstalt, bei Gefangenentransporten und bei der Durchführung von Konsularbesuchen und bei der Durchsetzuno der mit dem abgestimmten prinzipiellen Standpunkte zu sichern, alle speziellen rechtlichen Regelungen, Weisungen und Befehle für die Bearbeitung von Bränden und Störungen; Möglichkeiten der Spezialfunkdienste Staatssicherheit ; operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen sowie von Nachrichtenverbindungen; kriminaltechnische Mittel und Methoden; spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren dieser Aktivitäten, einschließlich des Netzes der kriminellen Menschenhändlerbanden, aufzuklären und ihre Anwendung wirkungsvoll zu verhindern.

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