Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 291

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 291 (NJ DDR 1975, S. 291); Auszeichnungen ln Würdigung hervorragender Verdienste um die Verständigung und die Freundschaft der Völker und um die Erhaltung des Friedens wurde Roman Andrejewitsch Rudenko, Generalstaatsanwalt der UdSSR, mit dem Orden „Stern der Völkerfreundschaft" in Gold geehrt. In Würdigung außerordentlicher Verdienste beim Aufbau und bei der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung und der Stärkung der DDR erhielten den Vaterländischen Verdienstorden in Gold Hans-Joachim Heusinger, Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Minister der Justiz, Prof. Dr. Otto Prokop, Direktor des Instituts für Gerichtliche Medizin der Humboldt-Universität Berlin. den. Das darf jedoch nicht zu einer schematischen Arbeitsweise führen. Die erteilten Auflagen sind ständig auf ihre Wirksamkeit hin zu prüfen und wenn notwendig zu ändern. Zu diesem Zweck können erteilte Auflagen wegfallen oder beschränkt werden, und es können auch neue Auflagen erteilt werden. Nach § 48 Abs. 3 Ziff. 1 StGB ist nunmehr eine weitere Differenzierung für die Verpflichtung zur Meldung bei einer Dienststelle der Volkspolizei möglich; zusätzlich wurde die Verpflichtung aufgenommen, daß der Verurteilte einen Wohnungswechsel vorher der Dienststelle der Volkspolizei mitzuteilen hat. Diese Verpflichtung trägt ebenso wie die vorherige Mitteilung über einen Arbeitsplatzwechsel dazu bei, die Wohn- und Arbeitsverhältnisse des Verurteilten zu überprüfen, einen erzieherisch wirksamen Einfluß auf ihn in seinem Lebensbereich zu sichern und seinen Umgang mit negativen Personen zu verhindern. Diesem Anliegen entspricht auch die nach § 48 Abs. 3 Ziff. 3 StGB mögliche Anordnung, den zugewiesenen Aufenthaltsort und Arbeitsplatz nicht ohne polizeiliche Zustimmung zu wechseln. Mit dieser Auflage wird gleichzeitig dem Bemühen Rechnung getragen, die Strafentlassenen auf längere Zeit in einem Arbeits- und Freizeitkollektiv zu belassen, damit der Prozeß ihrer Erziehung kontinuierlich weitergeführt wird. Die Zustimmung zu einem Woh-nungs- oder Arbeitsplatzwechsel wird aber dann nicht zu versagen sein, wenn damit eine festere Bindung an ein stärkeres Arbeitskollektiv oder an einen geeigneteren Freizeitbereich erreicht werden kann. Die in § 48 Abs. 3 Ziff. 1 StGB enthaltenen Auflagen dürfen nicht nur als Anwesenheitskontrolle angesehen werden. Vielmehr sind Erziehungsgespräche zu führen, bei denen die Realisierung der Pflichten des Strafentlassenen und die Wirksamkeit der ihm erteilten Auflagen zu kontrollieren ist. Dem Ergebnis dieser Kontrolle entsprechend kann der Leiter der zuständigen Dienststelle der Volkspolizei dann auch zusätzliche Meldepflichten erteilen. Nach § 48 Abs. 3 Ziff. 2 StGB ist als weitere Auflage nunmehr möglich, dem Verurteilten den Aufenthalt in bestimmten Gebieten zu untersagen. Damit soll neben der schon nach der alten Fassung möglichen Untersagung des Aufenthalts an bestimmten Orten, des Besuchs bestimmter Örtlichkeiten sowie des Umgangs mit bestimmten Personen, der Strafentlassene auch von größeren Bereichen ferngehalten werden können, um sein erneutes Straffälligwerden zu verhindern (z. B. das Fernhalten solcher Personen von Kinderferienlagern, die wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern oder Jugendlichen vorbestraft sind). Im Interesse der Gewährleistung der Aufsicht und Kontrolle können ferner nach § 48 Abs. 3 Ziff. 4 StGB dem Strafentlassenen Möglichkeiten der Ausreise aus dem Gebiet der DDR beschränkt werden. Darüber hinaus bleibt die Möglichkeit bestehen, daß die zuständigen staatlichen Organe Erlaubnisse oder Genehmigungen versagen, entziehen oder einschränken. Um bei Vorbestraften die Vorbereitung erneuter Straftaten rechtzeitig zu erkennen und die Realisierung von Auflagen zu sichern, hat die Volkspolizei gemäß § 48 Abs. 3 StGB das Recht erhalten, Aufenthaltsräume und Wohnungen solcher Personen sowie andere umschlossene Räume zu kontrollieren und zu durchsuchen. Diese Kontrollen und Durchsuchungen sind nicht an die Voraussetzungen der Durchsuchung und Beschlagnahme im Ermittlungsverfahren nach §§ 108 ff. StPO gebunden. Durchsuchungen i. S. des § 48 StGB dienen der Einhaltung und Durchsetzung ausgesprochener Auflagen. Sie sind Bestandteil der staatlichen Kontrollmaßnahmen und können zu jeder Zeit durchgeführt werden. Sie sind nicht mit entsprechenden Ermittlungshandlungen nach der StPO zu verwechseln. Die Durchsuchung gemäß § 48 Abs. 3 StGB setzt voraus, daß eine Auflage erteilt worden ist, deren Einhaltung mit der Durchsuchung kontrolliert wird. Dazu gehört z. B. die Auflage, den Kontakt mit bestimmten Personen zu meiden oder den Aufenthalt von Personen in der Wohnung des Strafentlassenen nicht über einen festgelegten Zeitpunkt hinaus zu dulden. Für die Durchsuchung und Kontrolle muß es Hinweise darauf geben, daß die Auflagen nicht eingehalten werden. Dringt z. B. nachts Lärm von mehreren Personen aus der Wohnung des Strafentlassenen, obwohl ihm die Auflage erteilt wurde, keine fremden Personen bei sich zu beherbergen, dann sind Kontrollmaßnahmen über die Einhaltung der Auflagen geboten. Dient die Durchsuchung der Beweisführung im Ermittlungsverfahren, dann sind die strafprozessualen Voraussetzungen nach §§ 108 ff. StPO zu beachten. Die Dauer der staatlichen Kontrollmaßnahmen wurde in § 48 Abs. 4 StGB neu festgelegt. Mit der neuen Regelung wird eine größere Differenzierung ermöglicht. Die Mindestdauer wurde von zwei Jahren auf ein Jahr herabgesetzt und die Höchstdauer bei Haftstrafen auf drei Jahre und bei Verurteilung auf Bewährung auf die Dauer der Bewährungszeit beschränkt. Begeht ein Strafentlassener während der Dauer staatlicher Kontrollmaßnahmen ein Fahrlässigkeitsdelikt und wird er deswegen inhaftiert, dann ruhen die Kontrollmaßnahmen bis zur Haftentlassung. Die Zeit, in der er zuvor staatlichen Kontrollmaßnahmen unterlag, ist auf die gesamte Dauer anzurechnen. Pflichten und Rechte der Betriebe, staatlichen Organe, Genossenschaften und gesellschaftlichen Organisationen bei der Wiedereingliederung Mit dem Änderungsgesetz wurde auch § 46 StGB neu gefaßt. Damit wurde den Leitern von Betrieben, staatlichen Organen, den Vorständen von Genossenschaften und den Leitungen gesellschaftlicher Organisationen gegenüber solchen Bürgern, die nach Verbüßung ihrer Strafe wiedereingegliedert werden, eine größere Verantwortung übertragen. Bisher bezog sich die Unterstützungspflicht dieser Leiter bzw. Leitungen auf die in ihren Verantwortungsbereichen wiedereingegliederten Bürger, die eine Freiheits strafe verbüßt hatten. Diese Pflicht bezieht sich jetzt auf alle mit Freiheits-e n t z u g Bestraften, d. h. auf alle zu Freiheitsstrafe, Haftstrafe, Arbeitserziehung, Jugendhaus und Jugendhaft Verurteilten. Der Wiedereingliederungsprozeß ist in enger Zusammenarbeit mit den für die Wiedereingliederung nach 291;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 291 (NJ DDR 1975, S. 291) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 291 (NJ DDR 1975, S. 291)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den neuen Regimeverhältnissen auf den Transitstrecken und für die Transitreisenden zu beachtenden Erobleme, Auswirkungen USW. - der auf den Transitstrecken oder im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des Feindes sowie zur Erarbeitung anderer politisch-operativ bedeutsamer Informationen genutzt wurden, ob die Leitungstätigkeit aufgabenbezogen entsprechend wirksam geworden ist ob und welche Schlußfolgerungen sich für die Qualifizierung der Tätigkeit aller Schutz-, Sicherheitsund Dustizorgane und besonders auch für die politischoperative Arbeit unseres Ministeriums zur allseitigen Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der unter allen Lagebedingungen und im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände sowie bestehende Gefahrenzustände durch die dafür Verantwortlichen beseitigt in ihrer Wirksamkeit eingeschränkt werden. Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz erfolgten auch einige Präzisierungen im Straftatbestand zur Verfolgung von Sabotaqeverbrechen.

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