Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 281

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 281 (NJ DDR 1975, S. 281); Der dritte Themenkomplex ist verschiedenen Aspekten der rechtlichen Regelung der Arbeitsverhältnisse in den Kolchosen gewidmet, so insbesondere der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation und dem Arbeitsschutz. W. A. K i k o t und L. J. Ginsburg arbeiten hier her-aus/7/, daß die Arbeitsverhältnisse in den Kolchosen auf Grund der fortschreitenden Einführung industriemäßiger Produktionsmethoden immer stärker zu relativ selbständigen Rechtsverhältnissen auf der Grundlage der Mitgliedschaft werden. Den vierten Themenkreis Rechtsprobleme der Bodennutzung der Kolchosen eröffnet G. A. Aksenenok mit einem grundlegenden Beitrag über Fragen der Bodennutzung im Lichte der neuesten Bodengesetzgebung und des neuen Musterstatuts des Kolchos. Darin behandelt er u. a. die Entziehung landwirtschaftlichen Bodens, die kollektivwirtschaftliche Bodennutzung im Agrar-Industrie-Komplex und unter den Bedingungen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts sowie die Erweiterung der Befugnisse der Kolchosen als Bodennutzer. Weitere Beiträge befassen sich mit dem Schutz der kollektivwirtschaftlichen Bodennutzung und den Rechtsgarantien für bodenverbessernde Maßnahmen. Der letzte Teil des Sammelbandes ist Organisationsund Rechtsfragen der Agrar-Industrie-Komplexe, den zwischen-kollektivwirtschaftlichen und staatlich-kollek-tivwirtschaftlichen Vereinigungen, der Spezialisierung der Produktion und ihrer Leitung, der Finanzierung der Kolchosproduktion, den gesellschaftlichen Fonds sowie der Rechtslage der von den Kolchosen organisierten Kommunalwirtschaftsbetriebe gewidmet. Wer sich einen Einblick in die praktischen und theoretischen Rechtsprobleme verschaffen will, die sich in der gegenwärtigen Etappe der Entwicklung der sowjetischen Landwirtschaft und ihres Kolchosaufbaus ergeben, dem sei die Lektüre dieses Buches empfohlen. Prof. Dr. habil. Reiner A r 11, Sektion III an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR l’l/ Beide Autoren berufen sieh vor allem auf W. A. Wowk, Die kollektivwirtschaftlichen Arbeitsverhältnisse, Moskau 1972. N. P. Makarowa / S. S. Moskwin: Die Organisation der Arbeit des Volksgerichts Verlag „Juriditscheskaja literatura“, Moskau 1974; 168 Seiten (in russischer Sprache) Das Volksgericht des Rayons bzw. der Stadt ist dasjenige Gericht, das nach Art. 30 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung der RSFSR als Basis des sowjetischen Gerichtssystems für die Verhandlung und Entscheidung aller Straf- und Zivilsachen zuständig ist, soweit nicht durch Gesetz ausdrücklich eine andere Zuständigkeit begründet wird. Eine systematische Darstellung der Organisation der Arbeit dieser Gerichte verdient daher allgemeines Interesse. Auch für die Gerichte der DDR hat die vorliegende Monographie aus der Sicht der Verwirklichung des neuen GVG sowie der Novellen zum StGB und zur StPO aktuelle Bedeutung. Die Autoren behandeln in zehn Kapiteln folgende Probleme: 1. Inhalt und Bedeutung der Arbeitsorganisation des Volksgerichts, 2. die Organisation des Empfangs der Bürger, der Sprechstunden, der Bearbeitung von Briefen, Eingaben und Beschwerden, 3. die Organisation der Gerichtsverhandlung in Straf-und Zivilrechtssachen, 4. die Verwirklichung der gerichtlichen Entscheidungen, 5. die Organisation der Arbeit zur Vorbeugung von Rechtsverletzungen, 6. das Studium und die Verallgemeinerung der Gerichtspraxis, 7. die Arbeit mit den Volksbeisitzern, 8. die Rechenschaftslegung der Richter und Volksbeisitzer, 9. die Informationstätigkeit über Gesetzgebung und Gerichtspraxis, 10. die Organisation der Aktenführung, der statistischen Berichterstattung und des Haushalts. Die gesamte Arbeit ist von den prinzipiellen marxistisch-leninistischen Auffassungen über den untrennbaren wechselseitigen Zusammenhang zwischen Organisation und Lösung der inhaltlichen Aufgaben getragen. Ausgehend von den Anforderungen der Partei- und Staatsführung an die Vervollkommnung der Organisation, analysieren die Autoren die verfassungsrechtlichen sowie die speziellen materiell- und prozeßrechtlichen Grundlagen der gerichtlichen Tätigkeit unter dem Aspekt der sich daraus ergebenden Organisationsaufgaben. Dabei werten sie die einschlägigen Beschlüsse des Obersten Gerichts der UdSSR sowie der Obersten Gerichte einiger Unionsrepubliken gründlich aus. Die wirksamere Wahrnehmung der spezifischen Verantwortung der Gerichte wird zu Recht als bestimmendes Kriterium für die Formen und Methoden einer guten Organisationsarbeit angesehen. Überzeugend weisen die Autoren nach, daß die Organisation alle Seiten der gerichtlichen Tätigkeit durchdringt und deren gesellschaftliche Wirksamkeit erhöht. Die Organisation muß daher in der Leitungstätigkeit der Gerichtsdirektoren einen festen Platz einnehmen und darf von den inhaltlichen Aufgaben nicht getrennt werden. Die Monographie ist also keinesfalls etwa nur die zusammenfassende Beschreibung organisatorischer Formen, Mittel und Methoden. Sie veranschaulicht vielmehr die im täglichen Leitungsprozeß nicht selten in Vergessenheit geratende Tatsache, daß ein Problem, welches sich bei äußerer, isolierter Betrachtung zunächst als „rein technisches“ darstellt, immer einen inhaltlichsachlichen Zusammenhang aufweist und eine gesellschaftliche Fernwirkung besitzt. Angesichts der Vielfalt der von den Autoren behandelten Fragen kann hier nur auf einige besonders interessante Ausführungen hingewiesen werden: Die Verfasser erläutern die Grundprinzipien der Geschäftsverteilung des Gerichts, die Vorzüge und Nachteile der regionalen, nichtregionalen, sachlichen und regional-sachlichen Geschäftsverteilung und die Abhängigkeit ihrer Anwendung von den örtlichen und kadermäßigen Bedingungen. Sie grenzen die Verantwortung der Richter von der der anderen Mitarbeiter des Gerichts ab und charakterisieren exakt Inhalt und Umfang der Leitungsverantwortung des Gerichtsdirektors, wobei sie dessen Recht und Pflicht zur unmittelbaren Ausübung der Rechtsprechung betonen. Bemerkenswert sind auch die Erkenntnisse zur Planung der gerichtlichen Tätigkeit. Die Verfasser halten das Quartal für den günstigsten Planungszeitraum. Der Plan sollte nach ihren praktischen Erfahrungen sieben Abschnitte enthalten, deren Inhalt im einzelnen dargestellt wird (Strafsachen und Vorbeugung von Rechtsverletzungen, Zivilsachen, Verwirklichung gerichtlicher Entscheidungen, Arbeit des Sekretariats des Volksgerichts, Rechtspropaganda und Rechenschaftslegungen, Qualifizierung der Richter und der anderen Mitarbeiter des Gerichts, Arbeit mit den Volksbeisitzern und den Kameradschaftsgerichten) . Sehr instruktiv sind die Abschnitte über die Organisation der Gerichtsverhandlung in Straf- und Zivilsachen. Ausgehend von den entsprechenden prozessualen Normen, werden hier ausführlich die organisatorischen Maßnahmen dargelegt, die zur konzentrierten und wirksamen Vorbereitung und Durchführung der Gerichtsverhandlung getroffen werden müssen. Nützlich sind schließlich auch die Hinweise zur Organisation von Gerichtsverhandlungen in Betrieben und Wohngebieten, auf die Anforderungen an die Gerichtskritik und die Formen der Kontrolle ihrer Beachtung, auf die Teilnahme der Öffentlichkeit an der Gerichtsverhandlung und auf die Verwirklichung gerichtlicher Entscheidungen. Gerade in diesen Abschnitten wird der enge Zusammenhang zwischen guter Organisation, Gewährleistung der Gesetzlichkeit und gesellschaftlicher Wirksamkeit der Rechtsprechung sehr deutlich. Wenn auch nicht alle Probleme mit der gleichen Ausführlichkeit behandelt werden und manche Erfahrungen und Erkenntnisse nicht neu sind, so ist doch der praktische Wert der Monographie unbestritten. Sie vermittelt ein reales Bild der gerichtlichen Praxis, weist 281;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 281 (NJ DDR 1975, S. 281) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 281 (NJ DDR 1975, S. 281)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Vorkommnissen am in der Hauptstadt der Zugeführten standen ,J unter dem Einfluß von Alkohol. Die langjährigen Erfahrungen beweisen, daß von den erlaufe von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen sind hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der Untersuchungshaft zu treffende Entscheidungen betrachtet. An der Anordnung der Untersuchungshaft sind immer mehrere autoritative staatliche Organe Kraft eigener, von einander unabhängiger Verantwortung, beteiligt.

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