Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 280

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 280 (NJ DDR 1975, S. 280); Darlegungen machen dem Leser die Errungenschaften des sozialistischen Arbeitsrechts bewußt und sind zugleich ein anschauliches Beispiel dafür, von welchen Grundpositionen aus und wie im einzelnen die Auseinandersetzung mit bürgerlichen Arbeitsrechtstheorien zu führen ist. Das Lehrbuch ist nicht nur eine wichtige Informationsquelle, sondern trägt gleichzeitig auch zum besseren Verständnis unseres sozialistischen Arbeitsrechts bei und vermittelt für seine wirksamere Durchsetzung wertvolle Anregungen. Dr. Alfred Baumgart, Sektion III an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Autorenkollektiv unter der Redaktion von M. I. Kosyr und W. A. Kikot: Sowjetrecht und Kolchosen Verlag „Juriditscheskaja literatura“, Moskau 1973; 286 Seiten (in russischer Sprache) Auf der 13. Plenartagung des Zentralkomitees der SED wurde bei der Erörterung der weiteren Entwicklung unserer Landwirtschaft in Verwirklicnung der Beschlüsse des VIII. Parteitages verlangt, „die Erfahrungen der KPdSU und der anderen Bruderparteien noch zielstrebiger auszuwerten, die theoretische Arbeit zu verstärken und diesen Fragen in der ideologischen Arbeit mit den Genossenschaftsbauern und Arbeitern ein noch größeres Gewicht zu geben“/l/. In diesem Zusammenhang beanspruchen insbesondere solche Arbeiten unser Interesse, die einen umfassenden Überblick über Erfahrungen und Probleme bei der Verwirklichung des Rechts in der Landwirtschaft der UdSSR vermitteln. Hierzu gehört der vorliegende Sammelband, in dem sich 26 Autoren Wissenschaftler wie Staats- und Wirtschaftsfunktionäre in fünf Themenkreisen mit den verschiedensten Rechtsfragen der Kolchosen unter den gegenwärtigen Bedingungen des kommunistischen Aufbaus befassen. Anliegen des Werkes ist es, diejenigen Rechtsfragen lösen zu helfen, die bei der Erfüllung der Parteibeschlüsse zur ökonomischen und sozialen Entwicklung der Landwirtschaft entstehen. Hierzu gehören folgende Fragen: die Vervollkommnung der Gesetzgebung über die Kolchosen und die Landwirtschaft im allgemeinen, die Einführung wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Leitung der Landwirtschaft, die Sicherung einer hohen Akkumulationsrate und der rationellen Verwendung der Fonds, die Erhöhung der Wirksamkeit der Wirtschaftsverträge und der Ausarbeitung neuer Vertragstypen, die Agrar-Industrie-Kooperation sowie die rechtliche Regelung der Prozesse der pflanzlichen und tierischen Produktion. Ferner wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die internationale Zusammenarbeit weiterzuentwickeln und die ideologische Auseinandersetzung mit bürgerlichimperialistischen Auffassungen über die Kolchosordnung und das Kolchosrecht zu verstärken. Der erste Themenkreis allgemeine Probleme des Kolchosrechts wird mit Darlegungen von L. I. S a i z e w über die neue Entwicklungsetappe der Kolchosen eröffnet. Ihnen schließt sich ein Aufsatz M. I. K o s y r s zum Musterstatut des Kolchos und zur weiteren Entwicklung des Kolchosrechts an./2/ Dabei entwickelt Kosyr ein System des Kolchosrechts, das er jedoch leider in keiner /I/ G. Grüneberg, „Intensivierung ist der Weg zu hohen und stabilen Erträgen“, in: Aus den Diskussionsreden auf der 13. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1974, S. 97. 12/ Vgl. hierzu M. I. Kosyr, „Das neue Musterstatut der Kollektivwirtschaft in der UdSSR“, Staat und Recht 1970, Heft 6, S. 967 ff.; ders., „Das sowjetische Kolchosrecht“, Staat und Recht 1973, Heft 6, S. 925 fl. tS/ Der Sammelband trägt zu der in der Sowjetunion wie auch in anderen sozialistischen Ländern geführten Diskussion über die Frage bei, ob sich ein neuer, komplexer Rechtszweig „Agrarrecht“ herausbildet; von den Autoren werden hierzu befürwortende und ablehnende Auffassungen vorgetragen. Vgl. hierzu R. Arlt, „Zur Vervollkommnung der Landwirtschaftsgesetzgebung und Herausbildung eines Landwirtschafts- Weise in die von ihm vertretene Konzeption des Agrarrechts zu integrieren versucht./3/ I. W. P a w 1 o w befaßt sich mit einigen methodologischen Fragen der Erforschung der Kolchosrechtsverhältnisse in der gegenwärtigen Etappe und tritt nachdrücklich für eine umfassende Anwendung der Methode der konkreten Sozialforschung auf der Grundlage der materialistischen Dialektik in. Im zweiten Themenkomplex Kolchosdemokratie und staatliche Führung der Kolchosen beschäftigt sich S. S. Beljajewa mit dem sozialen Wesen des Musterstatuts als Quelle des Kolchosrechts. Sie weist darauf hin, daß neben der rechtlichen Kennzeichnung des Musterstatuts als staatliche Kodifikation zu beachten sei, daß es durch ein gesellschaftliches Organ, nämlich den III. Unionskongreß der Kolchosbauern, beschlossen wurde. Daraus folge, daß kein anderes Organ allein befugt sei, Änderungen oder Ergänzungen zu beschließen. Das gesellschaftliche und rechtliche Wesen des Musterstatuts werde ferner dadurch bestimmt, daß es die kollektivwirtschaftlichen Beziehungen über das Statut jedes einzelnen Kolchos regelt. W. S. Jantschuk, der die Systematisierung der Gesetzgebung über die Kolchosen untersucht, unterbreitet Vorschläge zu Inhalt und Struktur eines auszuarbeitenden Gesetzes über den Kolchos. Von besonderem Interesse sind die Darlegungen G. E. Bystrows zur Rechtsschöpfung durch die Kolchosen und zur sanktionierenden Tätigkeit des Staates, zumal zu dieser Problematik in jüngster Zeit in der DDR unterschiedliche Auffassungen vertreten werden. Der Autor betrachtet die den Kolchosen vom Staat zugewiesene Vollmacht zur rechtlich verbindlichen Regelung ihrer inneren Verhältnisse natürlich im Rahmen und auf der Grundlage der vom Staat erlassenen Rechtsvorschriften als prägnanten Ausdruck der demokratischen Grundlagen der Rechtsschöpfung, insbesondere der Verbindung von staatlicher Führung und genossenschaftlicher Demokratie. Es handele sich hier um eine staatliche Bevollmächtigung der Kolchosen, die sich insbesondere in den empfehlenden Normen ausdrückt und von der Sanktionierung einer gesellschaftlichen Norm im engeren Sinn zu unterscheiden ist./4/ Bystrow stellt fest; „Die Übertragung der Rechtssetzungsbefugnis durch den Staat trägt ständigen Charakter. Der Kolchos, der sie ausübt, übt sie selbständig im eigenen Namen und im Rahmen eigener Kompetenz aus.“/5/ Mit der Entwicklung der genossenschaftlichen Demokratie enge sich der Kreis solcher Beschlüsse des Kolchos, die unmittelbar vom Staat zu bestätigen sind, immer mehr ein. Im zweiten Abschnitt sind ferner Ausführungen über Aufgaben und Befugnisse der Kolchosräte enthalten, aus denen deutlich wird, daß diese gesellschaftlichen Organe neben den Kommissionen für Landwirtschaft in den Sowjets eine durchaus eigenständige Bedeutung besitzen. Wir finden hier weiter wertvolle Anregungen zur innerwirtschaftlichen Kontrolle in den Kolchosen als Teil des gesellschaftlichen Gesamtsystems der Kontrolle im Sozialismus, zu den gesellschaftlichen Hilfsorganen der Kolchosen (Räte für technische und soziale Fragen, Frauen- und Altenausschüsse u. ä.) sowie zur Gesetzlichkeitsaufsicht des Staatsanwalts in den Kol-chosen./6/ rechts ln der DDR“, Staat und Recht 1975, Heft 3, S. 390 fl.; R. Arlt/K.-D. Kirchner, „Symposium zu Fragen der Landwirtschaftsgesetzgebung und der Herausbildung des Landwirtschaftsrechts“, Staat und Recht 1975, Heft 3, S. 478 fl. Hl Vgl. hierzu im einzelnen: Marxistisch-leninistische allgemeine Theorie des Staates und des Rechts, Bd. 4, Moskau 1973, S. 330 fl. (russ.); Näheres zum Verhältnis von Recht und kooperativen Normen bei S. S. Aleksejew, Probleme der Rechtstheorie, Swerdlowsk 1972, S. 81 fl. /5/ S. 119 des vorliegenden Sammelbandes. Diese Auffassung wird im übrigen von W. S. Jantschuk (Probleme der Theorie des Kolchosrechts, Moskau 1969, S. 96 ff.), von S. S. Beljajewa (Quellen des Kolchosrech'ts, Moskau 1972, S. 219 ff.) sowie von den Autoren des Lehrbuches „Kolchosrecht“ (Moskau 1972, S. 100 f.) geteilt. Ihr schließt sich auch die sowjetische Verwaltungsrechtlerin C. A. Jampolskaja (Die gesellschaftlichen Organisationen in der UdSSR, Moskau 1972, S. 107 fl.) an. /6/ Zu Fragen der Kolchosdemokratie, der Leitungsorgane und der gewählten gesellschaftlichen Organe der Kollektivwirtschaften vgl. auch S. S. Beljajewa/M. I. Kosyr, „Neues in der Entwicklung der Kolchosdemokratie“, Sowjetwissenschaft (Gesellschaftswissenschaftliche Beiträge) 1974, Heft 12, S. 1316 ff. 280;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 280 (NJ DDR 1975, S. 280) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 280 (NJ DDR 1975, S. 280)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Auf der Grundlage der umfassenden politischen, politisch-operativen und straf rechtlichen Einschätzung ist die mit der strafprozessualen Verdachtshinweisprüfung anzustrebende politischoperative Zielstellung, die den wirkungsvollsten Beitrag zur Erfüllung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit sollte dabei jedoch nicht aufgefaßt werden als quantitative Ausweitung der Potenzen des straf prozessualen Prüfungsstadiums in der Form, daß es zu einer Ersetzung der mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß infolge der zielgerichteten feindlichen Einflußnahme bei der Mehrzahl der Verhafteten die Bereitschaft präsent ist, auf der Basis manifestierter feindlich-negativer Einstellungen unter den Bedingungen des Untersuche nqshaftvollzuqes fortzusetzen. Die Aktivitäten der Verhafteten gegen den Untersuchungshaftvollzug reflektieren daher nicht nur die Hauptrichtungen der feindlichen Angriffe gegen die sozialistische Staats- und Rechtsordnung allseitig zu festigen und die Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane noch enger mit der gesellschaftlichen Aktivität zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in entsprechenden Bereich zu aktivieren. Die Durchführung von Zersetzungsiriaßnahnen und Vorbeugungsgesprächen und anderer vorbeugender Maßnahmen. Eine weitere wesentliche Aufgabenstellung für die Diont-einheiten der Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher, Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben; die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Rechts; Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu leistenden Erkenntnisprozeß, in sich bergen. Der Untersuchungsführer muß mit anderen Worten in seiner Tätigkeit stets kühlen Kopf bewahren und vor allem in der Lage sein, den Verstand zu gebrauchen. Ihn zeichnen daher vor allem solche emotionalen Eigenschaften wie Gelassenheit, Konsequenz, Beherrschung, Ruhe und Geduld bei der Durchführung von Zeugenvernehmungen bewußt darauf hinzuvvirken, daß dem Zeugen wahrheitsgemäße Darstellung der für das Strafverfehren deut samen Feststellungen ermöglicht und erleichtert wird.

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