Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 279

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 279 (NJ DDR 1975, S. 279); Empfehlungen ist der praktische Ausbau der sozialistischen Demokratie in allen ihren Formen. Eingehend kritisieren die Verfasser technokratische Staatsanschauungen, die die Bedeutung von Wissenschaft und Technik überbetonen, die auf den Eigentums- und Klassenverhältnissen beruhenden Herrschaftsbeziehungen durch das Wirken unpolitischer „Sachzwänge“ als abgelöst betrachten und die Fernhaltung der Massen von den Staatsangelegenheiten unter Berufung auf eine Expertenelite zu motivieren suchen. An der führenden Rolle der Arbeiterklasse und ihrer Partei sollen so Zweifel geweckt und ihre Schwächung erreicht werden. Zusammenhänge mit der Konvergenztheorie sind imübersehbar. Zu Recht wird statt dessen in der Arbeit hervorgehoben, daß Wissenschaft und Technik als solche nicht unmittelbar bestimmendes Element der Entwicklung in Gesellschaft und Staat sind, sondern alles davon abhängt, in wessen Händen sich die Technik, die Produktionsmittel befinden, welche Klassen sie mit welchen Zielen in Bewegung setzen. Es gibt deshalb keinen Bereich des gesellschaftlichen Lebens, in dem die sozialistische Staatsmacht nicht durch ihre politische, planende und organisierende Aktivität zur Entfaltung der schöpferischen Kräfte wirksam wird. Bemerkenswert ist auch die Auseinandersetzung der Verfasser mit maoistischen Auffassungen über Demokratie und Diktatur sowie mit der Ideologie des bürgerlichen Nationalismus als Bestandteil bürgerlicher, rechts- und „links“ opportunistischer Angriffe auf den sozialistischen Staat. Bekanntlich bemühen sich imperialistische Kreise, mit Hilfe des Nationalismus einzelne sozialistische Staaten unter Hinweis auf ihre nationalen Eigenarten gegeneinander auszuspielen. Im Schlußabschnitt weisen die Verfasser nach, warum Ideologie und Politik des Antikommunismus zum Scheitern verurteilt sind. Die Erkenntnis, daß der gesetzmäßige Verlauf der Geschichte den Sieg des Kommunismus im Weltmaßstab bringen wird, darf jedoch nicht zu der falschen Schlußfolgerung verleiten, daß der Imperialismus seine ideologischen Angriffe auf den Marxismus-Leninismus und den realen Sozialismus abschwächen oder gar einstellen werde. Mit Recht warnen die Autoren deshalb davor, die inhumane Ideologie und Politik des Imperialismus auch nur im geringsten zu unterschätzen. Die Schrift zeichnet sich durch ihre argumentationsreiche Kritik wesentlicher Anpassungsvorgänge anti-kommunistischer politischer Theorien aus. Klar und verständlich abgefaßt, ist sie zugleich ein wertvoller Beitrag zu unserer Staats- und Rechtspropaganda. Prof. Dr. habil. Ernst Gottschling, Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald Autorenkollektiv unter Leitung von Prof. Dr. W. S. Andre jew: Sowjetisches Arbeitsrecht Staatsverlag der DDR, Berlin 1974; 475 Seiten; EVP: 25 M Sowjetische Erfahrungen beim Aufbau der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR auf allen Gebieten des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens auszuwerten und zu nutzen war und ist ein vorrangiges Anliegen aller Wissenschaftsdisziplinen. Das gilt auch für die Arbeitsrechtswissenschaft. Es waren vor allem die Erkenntnisse der sowjetischen Arbeitsrechtswissenschaft und -praxis, an denen wir uns orientierten und die uns halfen, unser sozialistisches Arbeitsrecht auszuarbeiten und weiterzuentwickeln. Die zunehmende enge Zusammenarbeit zwischen der Sowjetunion und der DDR im Rahmen der sozialistischen Staatengemeinschaft und die mit dem fortschreitenden Prozeß der sozialistischen ökonomischen Integration verbundene Verflechtung des Forschungs- und Produktionspotentials unserer Länder machen es heute mehr denn je notwendig, die Erfahrungen, die die Sowjetunion auf dem Gebiet der Arbeitsrechtstheorie und Gesetzgebung bei der Ausarbeitung der Grundlagen der Arbeitsgesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken vom 15. Juli 1970/1/ und der Arbeitsgesetzbücher der einzelnen Unionsrepubliken gesammelt hat, für die Weiterentwicklung des Arbeitsrechts der DDR nutzbar zu machen. Dementsprechend wächst das Bedürfnis nach arbeitsrechtlicher Literatur aus der Sowjetunion./ Hier schließt das von einem Kollektiv führender sowjetischer Arbeitsrechtswissenschaftler ausgearbeitete, 1971 in Moskau in 2. überarbeiteter Auflage erschienene Lehrbuch eine Lücke. Die deutschsprachige Ausgabe, von Prof. Dr. F. Kunz und Dr. H. Wolf (Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR) besorgt, vermittelt dem Leser in der DDR in vier Abschnitten umfassende Kenntnisse über die neue Arbeitsgesetzgebung der Sowjetunion und über den gegenwärtigen Erkenntnisstand der Theorie des Arbeitsrechts. Der erste Abschnitt des Lehrbuchs enthält den allgemeinen Teil des sowjetischen Arbeitsrechts. Hier werden in sechs Kapiteln Begriff und System des sowjetischen Arbeitsrechts, seine Grundprinzipien und Quellen, die von ihm geregelten Rechtsverhältnisse, die Rechte der Gewerkschaften in der UdSSR und der Kollektivvertrag behandelt. Dieser Abschnitt enthält die wichtigsten theoretischen Grundlagen des sowjetischen Arbeitsrechts, von denen alle Einzelregelungen und ihre Durchsetzung bestimmt werden. Er macht das hohe theoretische Niveau der sowjetischen Arbeitsrechtswissenschaft sichtbar und vermittelt zahlreiche Anregungen für die Weiterentwicklung der Arbeitsrechtstheorie in der DDR, z. B. hinsichtlich der Grundprinzipien des sozialistischen Arbeitsrechts, seines Systems und der von ihm geregelten Rechtsverhältnisse. Der zweite Abschnitt enthält den besonderen Teil des sowjetischen Arbeitsrechts. In Anlehnung an die Gliederung der Grundlagen der Arbeitsgesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken werden hier in neun Kapiteln die Hauptinstitute des sowjetischen Arbeitsrechts (Arbeitsvertrag, Arbeitszeit und Freizeit, Arbeitslohn, Arbeitsschutz, Arbeitsdisziplin, materielle Verantwortlichkeit der Arbeiter und Angestellten, arbeitsrechtliche Regelungen für Werktätige, die die Arbeit mit dem Studium verbinden, Arbeitsstreitigkeiten und ihre Entscheidung sowie staatliche Sozialversicherung) behandelt. Hervorzuheben sind hier die exakte Definition der wichtigsten Begriffe sowie die theoretisch begründete und mit der Erläuterung des geltenden Rechts verbundene Darlegung der Probleme. Die gründliche Auswertung gerade dieses Abschnitts wird dazu beitragen, für die Neugestaltung des Arbeitsrechts der DDR noch effektivere Regelungen zu finden. Im dritten Abschnitt beschäftigen sich die Autoren mit dem Arbeitsrecht der anderen sozialistischen Staaten. Nach einer allgemeinen Charakteristik werden die Hauptinstitute des Arbeitsrechts dieser Staaten erläutert. Der Leser wird mit den wichtigsten Etappen der Herausbildung und Weiterentwicklung des sozialistischen Arbeitsrechts vertraut gemacht, lernt seine Grundprinzipien und die wichtigsten rechtlichen Regelungen kennen. Die rechtsvergleichende Darstellung läßt die Gemeinsamkeiten sichtbar werden, von denen alle sozialistischen Staaten bei der Regelung der Arbeitsverhältnisse der Arbeiter und Angestellten ausgehen. Sie zeigt gleichzeitig aber auch die in der Regel durch nationale Besonderheiten bedingten Unterschiede in einzelnen Regelungen auf. Im vierten und letzten Abschnitt werden der Klassencharakter und die Hauptinstitute des bürgerlichen Arbeitsrechts behandelt. Dieser Abschnitt verdeutlicht, daß das bürgerliche Arbeitsrecht trotz aller durch den Klassenkampf der Arbeiterklasse errungenen Zugeständnisse des Kapitals ein Instrument zur Ausbeutung und Unterdrückung der Werktätigen bleibt. Gerade diese fl/ Deutsche Übersetzung in: Staat und Recht 1970, Heft 10, S. 1636 ff. Vgl. dazu auch F. Kunz, „Bedeutsame Weiterentwicklung des sowjetischen Arbeitsrechts (Zum Inkrafttreten der Grundlagen der Arbeitsgesetzgebung)“, NJ 1971 S. 20 ff.; derselbe, „Die Grundlagen der sowjetischen Arbeitsgesetzgebung und das Gesetzbuch der Arbeit der DDR“, NJ 1971 S. 61 ff. /2/ Die einzige in deutscher Sprache herausgegebene Gesamtdarstellung (N. G. Alexandrow, Lehrbuch des sowjetischen Arbeitsrechts, Berlin 1952) entsprach schon längst nicht mehr dem Entwicklungsstand in der Sowjetunion. 279;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 279 (NJ DDR 1975, S. 279) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 279 (NJ DDR 1975, S. 279)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die Verhinderung und Bekämpfung erfordert die Nutzung aller Möglichkeiten, die sich ergeben aus - den Gesamtprozessen der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit im Innern der einschließlich des Zusammenwirkens mit anderen Organen; Gewährleistung der ständigen Auswertung der im Prozeß der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge erarbeiteten Informationen über das Vorgehen des Gegners, insbesondere über neue Pläne, Absichten, Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur wirkungsvollen Aufspürung und Bekämpfung der Feindtätigkeit, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Es darf jedoch bei Einschätzungen über die Wirksamkeit der politisch-operativen Untersuchungsarbeit zur Aufdeckung und Aufklärung von Angriffen gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. der vorbeugenden Verhinderung und Wiedergutmachung von Schäden am sozialistischer Eigentum, der Gewährleistung einer hohen Ordnung und Sicherheit, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchungs-haftvollzugos im Staatssicherheit ergeben. Der Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit erfolgt in den Untersuchungshaftanstalten der Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Strafprozeßordnung, des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft Abscan. V- Ralimenwa chdin ordnung Staatssicherheit Abscbn., Miellce, Referat auf der Exmatrihulationsveranstaltung an der Hochschule dos Staatssicherheit am, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ,Information des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes, die Postenbereiche, die Dienstunterlagen und Dienstschlüssel, das Inventar des Wachlokals, die Vollzähligkeit des Inhaftierten- und Strafgefangenenbestandes.

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