Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 273

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 273 (NJ DDR 1975, S. 273); sich z. B. in Besonderheiten, wie sie durch die Nationalisierung des Bodens in der Sowjetunion bedingt sind, oder in der Regelung von Rechtsverhältnissen, die mit dem Wohnungseigentum Zusammenhängen, einem Rechtsinstitut, das nur in einzelnen sozialistischen Ländern (Ungarn, Bulgarien und CSSR) existiert. Diese Besonderheiten sind jedoch nicht auf unterschiedliche Strukturen der Gesetzgebung oder auf Gliederungen der Rechtszweige zurückzuführen. Im übrigen liegen jedoch die Verschiedenheiten vorzugsweise im strukturellen, im formellen, im sprachlichen Bereich; sie sind in der Fassung der Normen begründet, nicht aber in ihrer Funktion und in ihren Inhalten. In diesem Zusammenhang muß darauf hingewiesen werden, daß trotz aller notwendigen Bemühungen, bestimmte Regelungsbereiche (z. B. des Verkehrsrechts oder des internationalen Wirtschaftsrechts) auch in der formellen Ausgestaltung der einzelnen Normen und Rechtsbegriffe zu harmonisieren und zu vereinheitlichen, die historische Aufgabe einer planmäßigen Abstimmung der sozialistischen Rechtsordnungen als inhaltlicher, politischer Prozeß verstanden werden muß, der zuallererst den Inhalt und die Funktion der Regelungen und erst in zweiter Linie ihre strukturelle Ausgestaltung betrifft. Hierbei sind wir, bedingt durch die Übereinstimmung der Grundlagen der Politik und Wirtschaft und die genannten Gemeinsamkeiten, schon viel weiter vorangeschritten, als dies in den rechtlichen Strukturen in Erscheinung tritt. Dennoch braucht dieser Prozeß weiterhin seine Zeit und seine geplanten Aktivitäten. Mit dem neuen ZGB werden wir einen erheblichen Schritt bei der Harmonisierung der sozialistischen Rechtsordnungen vorankommen, denn bei der Erarbeitung dieser Kodifikation wurden die Regelungen anderer sozialistischer Staaten vergleichend herangezogen und die dort gewählten Lösungen wurden bei den gesetzgeberischen Überlegungen verwertet. Diese vergleichende Tätigkeit erwies sich bei der Vorbereitung des ZGB als äußerst fruchtbar. (Der vorstehende Beitrag ist die gekürzte Wiedergabe eines Vortrags, den der Verfasser vor dem Rat für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung an der Akademie der Wissenschaften der DDR gehalten hat.) Aus anderen sozialistischen Ländern Dt. HELMUT KEIL, Richter am Obersten Gericht der DDR Schwerpunkte in der Tätigkeit des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR Aus den vierteljährlich stattfindenden Tagungen des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR ergeben sich auch für die gerichtliche Tätigkeit in anderen sozialistischen Ländern wertvolle Informationen und Anregungen. Deshalb soll im folgenden auf einige für die Juristen in der DDR besonders interessante Probleme hingewiesen werden, mit denen sich das Plenum in seinen Tagungen vom Herbst 1971 bis Herbst 1974 beschäftigt hat./l/ Grundsätzliche Fragen der Leitung der gerichtlichen Tätigkeit Auf der Grundlage der Beschlüsse des Zentralkomitees der KPdSU und des Ministerrats der UdSSR sowie der Erlasse des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR zur Verstärkung des Kampfes gegen die Kriminalität hat das Oberste Gericht der UdSSR nach dem XXIV. Parteitag der KPdSU vielfältige Anstrengungen zur Vervollkommnung der gerichtlichen Tätigkeit gemacht. In seiner Plenartagung vom April 1972 hat es die inhaltlichen Schwerpunkte der Rechtsprechung bestimmte/, denen die Gerichte besondere Aufmerksamkeit widmen müssen: der Bekämpfung von Angriffen gegen das staatliche und gesellschaftliche Eigentum sowie gegen die Volkswirtschaft, von Straftaten Minderjähriger, des Rowdytums und der asozialen Lebensweise. Ferner wurden die Gerichte darauf hingewiesen, die Hauptverhandlungen gründlich vorzubereiten, die Qualität der Hauptverhandlung selbst zu erhöhen und tl/ Vgl. meinen Beitrag „Schwerpunkte in der Tätigkeit des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR“, NJ 1972 S. 106 ff., der den Zeitraum von Anfang 1969 bis Mitte 1971 erfaßt. Der Zeitraum von 1963 bis Ende 1968 wurde in NJ 1967 S. 673 ff. und in NJ 1969 S. 534 ff. behandelt. Grundlage der Übersicht sind die im „Bulletin des Obersten Gerichts der UdSSR“ (im folgenden: Bulletin), in den Zeitschriften „Sozialistitscheskaja sakonnost“ und „Sowjetskaja justizija“ sowie im Sammelband der Richtlinien des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR von 1924 bis 1973, Moskau 1974, (im folgenden: Sammelband) veröffentlichten Materialien. (2/ Bulletin 1972, Heft 3, S. 3 ff. die Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften und den Organen des Ministeriums des Innern zu verbessern. Diese Schwerpunkte wurden in der Plenartagung vom .März 1973, die sich speziell mit der Auswertung der Tagung des Zentralkomitees der KPdSU vom Dezember 1972 beschäftigte, konkretisiert und ergänzt./3/ Die Dezember-Tagung des Zentralkomitees orientiert die Gerichte darauf, mit ihren spezifischen Mitteln in stärkerem Maße zur Erfüllung der großen ökonomischen Aufgaben der sowjetischen Gesellschaft beizutragen. Neben der Bekämpfung der Eigentumsdelikte kommt es vor allem darauf an, konsequent gegen grobe Verletzungen der Staats- und Finanzdisziplin, falsche Berichterstattungen, die Auslieferung nicht qualitäts- und standardgerechter Erzeugnisse sowie Verletzungen arbeitsrechtlicher Bestimmungen vorzugehen. In seiner Richtlinie Nr. 4 vom 30. März 1973 weist das Oberste Gericht der UdSSR darauf hin, daß die Gerichte bei Eigentums- und Wirtschaftsdelikten die tatsächlichen Umstände exakt feststellen und bei der Individualisierung der Strafe sowohl die Täterpersönlichkeit als auch die Schwere der Straftat berücksichtigen müssen. Mehr Aufmerksamkeit ist der exakten Aufklärung der Ursachen und Bedingungen der Straftat, der Feststellung der Schadenshöhe und der Gewährleistung des Schadenersatzes durch den Täter zu schenken. Zur Erhöhung der Wirksamkeit des Verfahrens soll in geeigneten Fällen die Hauptverhandlung unter Einbeziehung einer breiten Öffentlichkeit direkt in dem Betrieb stattfinden, in dem die Straftat begangen wurde. Die Tätigkeit des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR zeigt, daß diese Schwerpunkte stets Gegenstand der Anleitung der nachgeordneten Gerichte sind. Von großer Bedeutung für die Anleitung der Gerichte sind die Rechtsmittelverfahren. In seiner Tagung vom I3J Bulletin 1973, Heft 3, S. 3 ff. 273;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 273 (NJ DDR 1975, S. 273) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 273 (NJ DDR 1975, S. 273)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Untersuchungsorgan aufgabenbezogen anzuwenden. Komplizierter ist jedoch die Identitätsfeststellung bei Ausländern, über die kein Vergleichsmaterial vorliegt. Hier sind vor allem durch exakte erkennungsdienstliche Maßnahmen seitens der Linie Voraussetzungen zu schaffen, um die sich entwickelnden Sicherheitserfordernisse des Untersuchungshaftvollzuges und ihren Einfluß auf die Veränderung der politisch-operativen Lage in den kommenden Jahren rechtzeitig zu erkennen und ihnen in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die tschekistischen Fähigkeiten der Mitarbeiter und Leiter. In Abhängigkeit vom konkret zu bestimmenden Ziel ist es zeitlich und hinsichtlich des Einsatzes spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden zulässig und notwendig. Die erfordert methodisch korrektes Vorgehen. Die wichtigsten Maßnahmen und Denkoperationen dec Beweisführungsprozesses sind - parteiliche und objektive Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der hier zu untersuchenden Erscheinungsformen gesellschaftsschädlicher Verhaltensweisen Ougendlicher werden Jedoch Prüfungshandlungen sowie Befragungen auf verfassungsrechtlicher auf Grundlage des Gesetzes relativ häufig durchgeführt. Alle diesbezüglichen Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie sowie der Partner in der Zusammenarbeit und dem Zusammenwirken müssen bewußt unter dem Aspekt einer zielgerichteten Öffentlichkeitsarbeit gestaltet werden.

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