Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 267

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 267 (NJ DDR 1975, S. 267); lieh, daß in der sozialistischen Gesellschaft alle progressiven Ideen und Vorstellungen der Menschheit über die Gesetzlichkeit ihre vollständige Verkörperung finden und daß unter den Bedingungen des reifen Sozialismus mit der Verbreiterung der sozialen Basis der Demokratie auch die soziale Basis der sozialistischen Gesetzlichkeit breiter wird und sich die Gesetzlichkeit ständig festigt und vervollkommnet. Die Darlegungen tragen auch dazu bei, exakter zwischen den Begriffen „Gesetzlichkeit“ und „Rechtsordnung“ zu unterscheiden. Unter der Rechtsordnung wird das Ergebnis der Verwirklichung der Gesetzlichkeit als Methode der staatlichen Leitung der Gesellschaft verstanden, eine solche Ordnung, in der die Forderungen nach dem rechtmäßigen Handeln der Menschen und der rechtmäßigen Tätigkeit der staatlichen und gesellschaftlichen Organisationen realisiert werden (S. 392). Dabei stellen die Rechtsverhältnisse das wichtigste Element der Rechtsordnung dar. Es ist die Aufgabe des Staates, die Rechtsordnung zu gewährleisten. Diese Tätigkeit zur Aufrechterhaltung und zur Wahrung der Rechtsordnung wird von den Verfassern als die rechtsschützende Tätigkeit des Staates bezeichnet, die vor allem in der Ausübung von Zwang zur Befolgung der Gesetze durch die dazu beauftragten Staatsorgane, d. h. insbesondere die Justiz- und Sicherheitsorgane, besteht. Bei den Rechtsverhältnissen, die die rechtsschützende Tätigkeit des Staates vermitteln, unterscheiden die Verfasser „zwischen den prozessualen und den .materiellen“ Verhältnissen Die prozessualen Rechtsverhältnisse werden in den Normen vorgesehen, die die Ordnung der Gesetzesanwendung regeln, während die .materiellen“ solche Verhältnisse vermitteln, die unmittelbar aus dem Fakt der Rechtsverletzung und aus der Anwendung der juristischen Sanktion gegen den Rechtsverletzer hervorgehen“ (S. 407). Für die weitere Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit gewinnt die ständige Vervollkommnung der rechtssetzenden Tätigkeit des Staates immer mehr an Bedeutung. Im vorliegenden Band werden der Begriff der Rechtssetzung, die Merkmale sowie die Formen der Rechtssetzungstätigkeit des Staates präzisiert. In diesem Zusammenhang wird auch der Begriff „Rechtsquelle“ näher beleuchtet. Die Verfasser betrachten die Rechtsquelle im juristischen Sinne als jene Form, in der die Verhaltensregel ausgedrückt ist und die ihr die Qualität einer Rechts- norm verleiht (S. 417). Sie weisen darauf hin, daß in der sowjetischen Rechtsliteratur die Rechtsquellen auch unter dem allgemeinen Begriff „Normativakte des Staates“ zusammengefaßt werden. Zu den Normativakten des sozialistischen Staates zählen das Gesetz als die wichtigste Quelle des sozialistischen Rechts, die Normativakte der Organe der Staatsverwaltung sowie die Akte der örtlichen Machtorgane. Demgegenüber stellen der gerichtliche Präzedenzfall sowie die Gerichtspraxis überhaupt in den sozialistischen Ländern keine Rechtsquellen dar. Die Verfasser äußern sich in diesem Zusammenhang auch zum Rechtscharakter der Richtlinien des Obersten Gerichts und der Instruktionen der Staatlichen Arbitrage eine Frage, die auch bei uns Gegenstand von Diskussionen ist. Sie betrachten die Richtlinien, mit denen das Oberste Gericht im Rahmen seiner Zuständigkeit bestehende Gesetze erläutert und konkretisiert, als Normativakte des sozialistischen Staates. Die gleiche Auffassung wird in bezug auf die Instruktionen der Staatlichen Arbitrage vertreten (S. 442/443). Der vorliegende erste Band des vierbändigen Werkes zur allgemeinen Theorie des Staates und des Rechts ist sowohl von erkenntnistheoretischer Bedeutung als auch von methodologischem Wert und besitzt damit für die praktische Rechtsarbeit auf allen Gebieten große Aktualität. Durch eine umfassende und konzentrierte Behandlung der grundlegenden Kategorien und Begriffe des Staates und des Rechts wird das Verständnis für die praktischen Maßnahmen und Schritte zur Ausgestaltung der sozialistischen Staatlichkeit in der Periode der entwickelten sozialistischen Gesellschaft weiter vertieft Die Erfahrungen bestätigen immer wieder, daß terminologische und begriffliche Klarheit nicht nur die Lehr-und Forschungsarbeit auf dem Gebiet der Staats- und Rechtswissenschaft aktiv fördert, sondern gleichermaßen die staatliche Arbeit auf dem Gebiet der Gesetzgebung und der Rechtsanwendung unmittelbar positiv beeinflußt. Sie ist eine unabdingbare Voraussetzung für eine qualifizierte und exakte Rechtsarbeit. Insgesamt vermittelt das Buch wertvolle Ergebnisse und Erkenntnisse zur allgemeinen Staats- und Rechtstheorie und bestätigt damit erneut, daß sich das Studium der Sowjetwissenschaft befruchtend auf die Lösung unserer praktischen Aufgaben auswirkt. Prof. Dr. habil. MARTIN POSCH, Sektion Staats- und Rechtswissenschaft der Friedrich-Schiller-Universität Jena Zu einigen theoretischen Grundfragen des sozialistischen Zivilgesetzbuchs Das im Entwurf vorliegende und von der Volkskammer in erster Lesung beratene Zivilgesetzbuch wird die erste Kodifikation des sozialistischen Zivilrechts der DDR sein. Die Bedeutung dieses Gesetzbuchs als Beitrag zur schrittweisen umfassenden Gestaltung unseres Rechts und für die weitere Entwicklung unserer gesellschaftlichen Beziehungen wird im Bericht des Politbüros an die 13. Plenartagung des Zentralkomitees der SED hervorgehoben./l/ Zur rechtspolitischen Bedeutung des Zivilgesetzbuchs Die rechtspolitische Bedeutung der Kodifikation beruht zunächst darauf, daß nicht nur erstmals die gesellschaftlichen Wandlungen in dem vom Zivilrecht erfaßten Regelungsbereich rechtlich verankert werden, sondern nunmehr auch mit Hilfe der zivilrechtlichen Normen tll Vgl. E. Honecker, Aus dem Bericht des Politbüros an die 13. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1974, S. 64. durchgängig auf die Ziele des weiteren Voranschreitens der Gesellschaft, auf Verhaltensweisen sozialistischer Persönlichkeiten im gesellschaftlichen Zusammenleben orientiert wird. Diese Orientierung beruht auf dem erreichten Stand der politischen und ökonomischen Entwicklung. So werden bei der Regelung der Rechte und Pflichten nicht künftige oder wünschenswerte Möglichkeiten vorweggenommen, sondern es wird das bereits heute Realisierbare zugrunde gelegt. Die Regelung orientiert zwar auf die weitere Entwicklung und auf deren Ziele, sie fixiert jedoch Rechte und Pflichten, die bereits gegenwärtig realisierbar sind. Die rachtspolitische Bedeutung der Kodifikation beruht weiterhin darauf, daß mit ihr umfassend wechselseitige Verhaltensanforderungen, Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten aller Bürger und der Betriebe im allgemeinen gesellschaftlichen Zusammenleben geregelt werden; die Orientierungen dieses Gesetzes auf sozia- 267;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 267 (NJ DDR 1975, S. 267) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 267 (NJ DDR 1975, S. 267)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader wesentlich stärker wirksam werden und die operativen Mitarbeiter zielgerichteter qualifizieren. Es muß sich also insgesamt das analytische Denken und Handeln am Vorgang - wie in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Studienmaterial, Die Bedeutung des Ermittlungsverfahrens im Kampf gegen die Angriffe des Feindes Vertrauliche Verschlußsache Lehrheft, Zu ausgewählten Fragen der strafprozessualen Beweisführung und ihrer Bedeutung für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Erfordernisse und Möglichkeiten der Nutzung des sozialistischen Rechts im Zusammenhang mit der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit in der unter Beachtung der Besonderheiten des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Lehrbuch Strafrecht Allgemeiner Teil für das Studium an der Hochschule Staatssicherheit Referat auf der Kreisparteiaktivtagung zur Eröffnung des Parteilehrjah res und jah res, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur Unterbindung und Zurückdrängung von Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaf tvollzuges und deren Verwirklichung. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Autoren: Rataizick Heinz, Stein ,u. Conrad - Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit. Die Aufgaben der Linie bei der Besuchsdurchführung. Von Verhafteten und Strafgefangenen bilden die Befehle und- Weisungen des Genossen- er ins besondere Dienstanweisungen und sowie folgende Weisungen und die Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes, die Postenbereiche, die Dienstunterlagen und Dienstschlüssel, das Inventar des Wachlokals, die Vollzähligkeit des Inhaftierten- und Strafgefangenenbestandes.

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