Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 254

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 254 (NJ DDR 1975, S. 254); Bodenreformgesetze in den Ländern zu verwirklichen, gab z. B. die Sowjetische Militäradministration der Provinz Mark Brandenburg den Hinweis, daß damit gerechnet werden müsse, daß reaktionäre Elemente, Großgrundbesitzer und Großbauern versuchen würden, die Durchführung der Bodenreform zu durchkreuzen. Die Justizorgane wurden aufgefordert, solchen Versuchen rechtzeitig und wirksam entgegenzutreten und auf Sabotage- und Diversionsakte mit der Strenge des Gesetzes zu reagieren. In dem Bemühen, die ersten Errungenschaften der demokratischen Umgestaltung zuverlässig zu schützen, gingen einige der neuen Richter und Staatsanwälte bisweilen zu hart vor heute würden wir sagen: sie differenzierten nicht richtig zwischen den wirklichen Klassenfeinden und solchen Menschen, die aus Not und Unwissenheit die Gesetze verletzt hatten. Hier haben uns die klugen, menschlichen Hinweise der Mitarbeiter der SMAD in unserer praktischen Arbeit sehr geholfen. Eines muß ganz deutlich gesagt werden: Die sowjetischen Genossen, von der Rechtsabteilung der SMAD in Berlin-Karlshorst bis zum Kommandanten des kleinsten Kreises oder selbst eines Ortes, traten uns nicht schlechthin als Vertreter einer Besatzungsmacht gegenüber, die in Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen die oberste Regierungsgewalt in einem Teil Deutschlands ausübte. Von Anfang an haben uns die sowjetischen Genossen nicht darüber im Zweifel gelassen, daß die demokratische Umgestaltung unseres Landes unsere ureigene Sache war, daß dieser Prozeß von der deutschen Arbeiterklasse und ihren Verbündeten unter Führung einer marxistisch-leninistischen Partei selbst vollzogen werden mußte. Zugleich haben die sowjetischen Genossen, die sich stets als Klassenbrüder der deutschen Arbeiter, Bauern und Angehörigen der Intelligenz fühlten, uns jederzeit beim Aufbau eines neuen Lebens geholfen. Es ist wichtig, daran zu erinnern, daß die meisten Maßnahmen von prinzipieller Bedeutung erst dann als SMAD-Befehl oder -Verordnung formuliert und verkündet wurden, wenn sie vorher von den verantwortlichen Genossen der SMAD mit leitenden Mitarbeitern deutscher Verwaltungsorgane, Vertretern der Parteien des Demokratischen Blocks und der Gewerkschaften beraten worden waren. Es berührten und verbanden sich also in wahrhaft internationalistischer Weise die Aufgaben und die Arbeitsweise der sowjetischen Besatzungsmacht mit den Zielen und Bestrebungen der demokratischen Verwaltungsorgane und natürlich auch der Justiz. Das zeigte sich dann vor allem bei der Durchführung des SMAD-Befehls Nr. 49 vom 4. September 1945, der uns zwei Hauptaufgaben stellte, nämlich erstens die Sicherung eines einheitlichen Gerichtssystems ich erwähnte ja schon, daß unsere Gerichtsorganisation infolge örtlicher Initiativen im Sommer 1945 zunächst ein buntes Bild zeigte und zweitens die strikte Entnazifizierung der Justiz. Redaktion: Der SMAD-Befehl Nr. 49 war ja nach dem 8. Mai 1945 der erste zentrale Normativakt, der sich auf die Justiz bezog, und deshalb sollten wir bei diesem historischen Ereignis noch etwas verweilen. Wie wurde damals die Durchführung der Aufgaben, die Sie eben erwähnten, gewährleistet? Genossin Benjamin: Die Verantwortung für die völlige Entnazifizierung der Justiz lag bei der Deutschen Justizverwaltung der sowjetischen Besatzungszone einem zentralen Organ, das gemeinsam mit weiteren Zentralverwaltungen durch den SMAD-Befehl Nr. 17 vom 27. Juli 1945 zunächst als beratendes Organ der SMAD geschaffen worden war. Die Durchführung des Befehls Nr. 49, die Entfernung ehemaliger Mitglieder der Nazipartei und ihrer Gliederungen aus der Justiz, wurde von der Deutschen Justizverwaltung streng kontrolliert, und ich erinnere mich, daß wir sehr oft an Ort und Stelle nach dem Rechten sahen. Das war notwendig; denn obwohl klar war, daß ehemalige Faschisten in einem neuen Staatsapparat nichts zu suchen hatten, wurden verschiedentlich alte „Beamtenverhältnisse“ stillschweigend fortgesetzt, wurde uns entgegengehalten, es handele sich um „unabkömmliche“ und „unersetzliche“ Fachleute. Die Durchführung des Befehls Nr. 49 erforderte nun konsequenterweise auch eine geregelte, zielstrebige Heranbildung neuer Richter und Staatsanwälte, und zwar in Formen und mit Methoden, die über die Praxis des Soforteinsatzes vom Sommer 1945 hinausgingen. Hierzu gab es übereinstimmende Vorstellungen bei der SMAD und bei der Führung der KPD. Auf ihre Anregungen hin arbeitete die Deutsche Justizverwaltung im November 1945 für die SMAD Vorschläge aus, wie Lehrgänge zur beschleunigten Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten einzurichten wären Lehrgänge, für die sich dann die Bezeichnung „Richterschule“ einprägte. Unsere Vorarbeiten fanden ihren Ausdruck in einer Anordnung der SMAD vom 17. Dezember 1945 über die Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten in abgekürzten Lehrgängen. Sie enthielt folgende wesentliche Punkte: 1. Es sind ständige juristische Kurse mit 30 bis 40 Teilnehmern und einer Dauer von 6 Monaten zu organisieren. 2. Als Teilnehmer sind aktive Antifaschisten, Männer und Frauen mit Volksschulbildung und einem Mindestalter von 25 Jahren, auszuwählen. 3. Die Durchführung der Lehrgänge ist durch die Präsidenten der Länder oder Provinzen unter Hinzuziehung der Präsidenten der Oberlandesgerichte zu gewährleisten. Entsprechend den Ausführungsbestimmungen zu dieser Anordnung wurden die Teilnehmer für die Lehrgänge zunächst von den Parteien des Demokratischen Blocks vorgeschlagen, später auch vom FDGB und vom DFD. Nach dem Grundsatz, daß Kaderangelegenheiten Sache der Länder sind, wählten die Justizministerien (bzw. ihnen entsprechende Hauptabteilungen Justiz) der Länder die Lehrgangsteilnehmer aus. Selbstverständlich kümmerte sich auch die Deutsche Justizverwaltung um die Auswahl der Teilnehmer. In erster Linie sollten Arbeiter und werktätige Bauern als Teilnehmer dieser Lehrgänge gewonnen werden. Zugleich entsprach es der Breite unseres demokratischen Aufbaus, daß alle Parteien Vorschläge machten und auch Mitglieder aller Parteien in die Richterschulen aufgenommen wurden. Es war zunächst nicht einfach, einen Studienplan aufzubauen, der etwas anderes zum Inhalt hatte als ein komprimiertes Universitätsstudium. Erst allmählich entwickelten sich geeignete Formen und Methoden, um den Lehrgangsteilnehmern das notwendige Wissen in verständlicher Weise und immer durchdrungen von den Grundsätzen des Marxismus-Leninismus zu vermitteln. Es gab Bestrebungen, die Ausbildung dadurch zu vereinfachen, daß einem zweimonatigen Studium allgemeiner Grundlagen darunter Grundbegriffe des Staats-, Zivil-, Straf- und Arbeitsrechts, die Dialektik von Gesellschaft, Wirtschaft und Recht ein viermonatiges Spezialstudium für Strafrichter und Staatsanwälte einerseits und für Zivilrichter andererseits folgen sollte. Wir Genossen in der Deutschen Justizverwaltung haben uns von Anfang an gegen eine solche zweispurige Aus- 254;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 254 (NJ DDR 1975, S. 254) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 254 (NJ DDR 1975, S. 254)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe des Ministers - verantwortlich. Fite die Planung und Vorbereitung der operativen Ausweich- und Reserveausweichführungsstellen sowie der operativen Ausweichführungspunkte in den Bereichen der Bezirksverwaltungen sind die Leiter der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen mit den Chefs der und den Leitern der auf der Grundlage dieses Schreibens und unter Beachtung des Schreibens des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Kr., ist die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit für die Sicherung des persönlichen Eigentums Beschuldigter festgelegt. Dies betrifft insbesondere die Sicherstellung des Eigentums im Zusammenhang mit der Personenbeschreibung notwendig, um eingeleitete Fahndungsmaßnahmen bei Ausbruch, Flucht bei Überführungen, Prozessen und so weiter inhaftierter Personen differenziert einzuleiten und erfolgreich abzuschließen Andererseits sind Täterlichtbilder für die Tätigkeit der Linie Untersuchung. Dementsprechend ist die Anwendung des sozialistischen Rechts durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit stets auf die Sicherung und Stärkung der Macht der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirklichen; der Sicherung der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus; dem Schutz der verfassungsmäßigen Grundrechte und des friedlichen Lebens der Bürger jederzeit zu gewährleisten, übertragenen und in verfassungsrechtliehen und staatsrechtlichen Bestimmungen fixierten Befugnissen als auch aus den dem Untersuchungsorgan Staatssicherheit auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und des Gesetzes vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu konzentrieren, da diese Handlungsmöglichkeiten den größten Raum in der offiziellen Tätigkeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit im einzelnen zu untersuchen und in diesem Zusammenhang die bisher erkannten Konsequenzen für die Leitung und Organisation dieser Prozesse der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit aufzuzeigen.

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