Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 254

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 254 (NJ DDR 1975, S. 254); Bodenreformgesetze in den Ländern zu verwirklichen, gab z. B. die Sowjetische Militäradministration der Provinz Mark Brandenburg den Hinweis, daß damit gerechnet werden müsse, daß reaktionäre Elemente, Großgrundbesitzer und Großbauern versuchen würden, die Durchführung der Bodenreform zu durchkreuzen. Die Justizorgane wurden aufgefordert, solchen Versuchen rechtzeitig und wirksam entgegenzutreten und auf Sabotage- und Diversionsakte mit der Strenge des Gesetzes zu reagieren. In dem Bemühen, die ersten Errungenschaften der demokratischen Umgestaltung zuverlässig zu schützen, gingen einige der neuen Richter und Staatsanwälte bisweilen zu hart vor heute würden wir sagen: sie differenzierten nicht richtig zwischen den wirklichen Klassenfeinden und solchen Menschen, die aus Not und Unwissenheit die Gesetze verletzt hatten. Hier haben uns die klugen, menschlichen Hinweise der Mitarbeiter der SMAD in unserer praktischen Arbeit sehr geholfen. Eines muß ganz deutlich gesagt werden: Die sowjetischen Genossen, von der Rechtsabteilung der SMAD in Berlin-Karlshorst bis zum Kommandanten des kleinsten Kreises oder selbst eines Ortes, traten uns nicht schlechthin als Vertreter einer Besatzungsmacht gegenüber, die in Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen die oberste Regierungsgewalt in einem Teil Deutschlands ausübte. Von Anfang an haben uns die sowjetischen Genossen nicht darüber im Zweifel gelassen, daß die demokratische Umgestaltung unseres Landes unsere ureigene Sache war, daß dieser Prozeß von der deutschen Arbeiterklasse und ihren Verbündeten unter Führung einer marxistisch-leninistischen Partei selbst vollzogen werden mußte. Zugleich haben die sowjetischen Genossen, die sich stets als Klassenbrüder der deutschen Arbeiter, Bauern und Angehörigen der Intelligenz fühlten, uns jederzeit beim Aufbau eines neuen Lebens geholfen. Es ist wichtig, daran zu erinnern, daß die meisten Maßnahmen von prinzipieller Bedeutung erst dann als SMAD-Befehl oder -Verordnung formuliert und verkündet wurden, wenn sie vorher von den verantwortlichen Genossen der SMAD mit leitenden Mitarbeitern deutscher Verwaltungsorgane, Vertretern der Parteien des Demokratischen Blocks und der Gewerkschaften beraten worden waren. Es berührten und verbanden sich also in wahrhaft internationalistischer Weise die Aufgaben und die Arbeitsweise der sowjetischen Besatzungsmacht mit den Zielen und Bestrebungen der demokratischen Verwaltungsorgane und natürlich auch der Justiz. Das zeigte sich dann vor allem bei der Durchführung des SMAD-Befehls Nr. 49 vom 4. September 1945, der uns zwei Hauptaufgaben stellte, nämlich erstens die Sicherung eines einheitlichen Gerichtssystems ich erwähnte ja schon, daß unsere Gerichtsorganisation infolge örtlicher Initiativen im Sommer 1945 zunächst ein buntes Bild zeigte und zweitens die strikte Entnazifizierung der Justiz. Redaktion: Der SMAD-Befehl Nr. 49 war ja nach dem 8. Mai 1945 der erste zentrale Normativakt, der sich auf die Justiz bezog, und deshalb sollten wir bei diesem historischen Ereignis noch etwas verweilen. Wie wurde damals die Durchführung der Aufgaben, die Sie eben erwähnten, gewährleistet? Genossin Benjamin: Die Verantwortung für die völlige Entnazifizierung der Justiz lag bei der Deutschen Justizverwaltung der sowjetischen Besatzungszone einem zentralen Organ, das gemeinsam mit weiteren Zentralverwaltungen durch den SMAD-Befehl Nr. 17 vom 27. Juli 1945 zunächst als beratendes Organ der SMAD geschaffen worden war. Die Durchführung des Befehls Nr. 49, die Entfernung ehemaliger Mitglieder der Nazipartei und ihrer Gliederungen aus der Justiz, wurde von der Deutschen Justizverwaltung streng kontrolliert, und ich erinnere mich, daß wir sehr oft an Ort und Stelle nach dem Rechten sahen. Das war notwendig; denn obwohl klar war, daß ehemalige Faschisten in einem neuen Staatsapparat nichts zu suchen hatten, wurden verschiedentlich alte „Beamtenverhältnisse“ stillschweigend fortgesetzt, wurde uns entgegengehalten, es handele sich um „unabkömmliche“ und „unersetzliche“ Fachleute. Die Durchführung des Befehls Nr. 49 erforderte nun konsequenterweise auch eine geregelte, zielstrebige Heranbildung neuer Richter und Staatsanwälte, und zwar in Formen und mit Methoden, die über die Praxis des Soforteinsatzes vom Sommer 1945 hinausgingen. Hierzu gab es übereinstimmende Vorstellungen bei der SMAD und bei der Führung der KPD. Auf ihre Anregungen hin arbeitete die Deutsche Justizverwaltung im November 1945 für die SMAD Vorschläge aus, wie Lehrgänge zur beschleunigten Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten einzurichten wären Lehrgänge, für die sich dann die Bezeichnung „Richterschule“ einprägte. Unsere Vorarbeiten fanden ihren Ausdruck in einer Anordnung der SMAD vom 17. Dezember 1945 über die Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten in abgekürzten Lehrgängen. Sie enthielt folgende wesentliche Punkte: 1. Es sind ständige juristische Kurse mit 30 bis 40 Teilnehmern und einer Dauer von 6 Monaten zu organisieren. 2. Als Teilnehmer sind aktive Antifaschisten, Männer und Frauen mit Volksschulbildung und einem Mindestalter von 25 Jahren, auszuwählen. 3. Die Durchführung der Lehrgänge ist durch die Präsidenten der Länder oder Provinzen unter Hinzuziehung der Präsidenten der Oberlandesgerichte zu gewährleisten. Entsprechend den Ausführungsbestimmungen zu dieser Anordnung wurden die Teilnehmer für die Lehrgänge zunächst von den Parteien des Demokratischen Blocks vorgeschlagen, später auch vom FDGB und vom DFD. Nach dem Grundsatz, daß Kaderangelegenheiten Sache der Länder sind, wählten die Justizministerien (bzw. ihnen entsprechende Hauptabteilungen Justiz) der Länder die Lehrgangsteilnehmer aus. Selbstverständlich kümmerte sich auch die Deutsche Justizverwaltung um die Auswahl der Teilnehmer. In erster Linie sollten Arbeiter und werktätige Bauern als Teilnehmer dieser Lehrgänge gewonnen werden. Zugleich entsprach es der Breite unseres demokratischen Aufbaus, daß alle Parteien Vorschläge machten und auch Mitglieder aller Parteien in die Richterschulen aufgenommen wurden. Es war zunächst nicht einfach, einen Studienplan aufzubauen, der etwas anderes zum Inhalt hatte als ein komprimiertes Universitätsstudium. Erst allmählich entwickelten sich geeignete Formen und Methoden, um den Lehrgangsteilnehmern das notwendige Wissen in verständlicher Weise und immer durchdrungen von den Grundsätzen des Marxismus-Leninismus zu vermitteln. Es gab Bestrebungen, die Ausbildung dadurch zu vereinfachen, daß einem zweimonatigen Studium allgemeiner Grundlagen darunter Grundbegriffe des Staats-, Zivil-, Straf- und Arbeitsrechts, die Dialektik von Gesellschaft, Wirtschaft und Recht ein viermonatiges Spezialstudium für Strafrichter und Staatsanwälte einerseits und für Zivilrichter andererseits folgen sollte. Wir Genossen in der Deutschen Justizverwaltung haben uns von Anfang an gegen eine solche zweispurige Aus- 254;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 254 (NJ DDR 1975, S. 254) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 254 (NJ DDR 1975, S. 254)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung zu erfolgen. Inhaftierte sind der Untersuchungsabteilung zur Durchführung operativer Maßnahmen außerhalb des Dienstobjektes zu übergeben, wenn eine schriftliche Anweisung des Leiters der Hauptabteilung die in den Erstmeldungen enthaltenen Daten zu in Präge kommenden Beschuldigten und deren Eitern in den Speichern zu überprüfen. In der geführten Überprüfungen konnte Material aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin ausgeübte berufliche Tätigkeiten als sogenannte Scheinarbeitsverhältnisse des amerikanischen Geheimdienstes zu deklarieren, wenn dazu weder operativ gesicherte noch anderweitige Überprüfungen vorliegen.

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