Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 250

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 250 (NJ DDR 1975, S. 250); Fahrzeugs ein, so daß auch erst dann ein Schaden entstehe, zu dessen Ausgleich der Verklagte dann bereit sei. Der Verklagte hat beantragt, das Urteil des Kreisgerichts aufzuheben und festzustellen, daß der Verklagte verpflichtet ist, dem Kläger den Schaden zu ersetzen, der sich beim Verkauf des Pkw durch den auf den Unfall zurückzuführenden geringeren Verkaufspreis ergeben könnte. Der Kläger hat Zurückweisung der Berufung beantragt und ausgeführt, daß sein Pkw zum Zeitpunkt des Unfalls fast neuwertig gewesen sei. Von der beschädigten Karosserie seien lediglich Teile im Gesamtwert von 2 800 M noch zu gebrauchen gewesen; eine Reparatur dieser Karosserie sei daher nicht möglich gewesen. Eine regenerierte Karosserie könne nicht einer neuen gleichgesetzt werden. Es habe sich auch um eine regenerierte Unfall-Karosserie aus dem Baujahr 1971 gehandelt, an der sich schon jetzt erhebliche Mängel zeigten. Die Berufung hatte keinen Erfolg. Aus den Gründen: Der Senat vermag sich dem Vorbringen des Verklagten, eine ordnungsgemäße regenerierte Pkw-Karosserie habe die gleichen Eigenschaften wie eine neue oder fast neue Karosserie, nicht anzuschließen. Daß eine solche Auffassung unrichtig ist, kommt in der Stellungnahme des Kfz-Instandsetzungsbetriebes zum Ausdruck, nach der trotz größter Bemühungen der Zustand des Pkw nicht dem vor dem Unfall vorhandenen entspricht, was u. a. darauf zurückzuführen ist, daß das Fahrzeug nunmehr mit einer regenerierten Unfall-Karosserie aus dem Jahr 1971 versehen ist. Durch die umfangreiche Reparatur ist das Fahrzeug zwar wieder und auch für längere Zeit in bezug auf Verkehrssicherheit und andere Faktoren funktionstüchtig. Abgesehen von den bereits jetzt festgestellten Mängeln (z. B. schließen alle Türen schlecht), die auf eine nicht in allen Punkten ordnungsgemäße Regenerierung zurückzuführen sein mögen, ist aber erfahrungsgemäß ein solcher Pkw infolge des bereits eingetretenen Verschleißes der Karosserie, der sich durch eine Regenerierung nicht voll ausgleichen läßt, störanfälliger, wartungsbedürftiger und in der Lebensdauer begrenzter als ein fast neues Fahrzeug. Durch eine ordnungsgemäß ausgeführte Reparatur kann der vor dem Unfall vorhanden gewesene Zustand eines Kfz dann wiederhergestellt werden, wenn es sich um relativ geringfügige Schäden handelt und deshalb die genannten nachteiligen Folgen nicht zu erwarten sind, i Die Herstellung eines solchen Zustandes ist auch dann möglich, wenn das beschädigte Fahrzeug bereits längere Zeit in Betrieb war und zum Unfallzeitpunkt einen von der Gesamtlebensdauer, dem Alter, dem individuellen Grad der Abnutzung und dem moralischen Verschleiß bestimmten Zeitwert hat, der durch eine umfassende Reparatur wie den Einbau einer regenerierten Karosserie wieder erreicht werden kann. Die Karosserie des Wagens des Klägers hatte nach übereinstimmender Ansicht beider Parteien vor dem Unfall einen Zeitwert von 11 500 M. Die nach dem Unfall noch verwertbaren Teile dieser Karosserie hatten entsprechend den Feststellungen der Staatlichen Versicherung jedoch nur einen Wert von 2 800 M. Bei den durchgeführten und von der Staatlichen Versicherung für den Verklagten finanzierten Arbeiten handelte es sich somit weder um geringfügige Reparaturen noch um solche, die den Zustand des Wagens vor dem Unfall wiederherzustellen vermochten. Der nach § 823 BGB schadenersatzpflichtige Verklagte hat nach § 251 Abs. 1 BGB eine Entschädigung in Geld zu leisten, soweit die Herstellung des ursprünglichen Zustandes nicht möglich oder zur Entschädigung des Inhalt Seite Prof. Dr. habil. Gerhard Stiller: Rechtliche Sanktionen Probleme ihrer Ausgestaltung und Anwendung 219 Dr. Roland Müller/ Dr. Lothar Reuter/ Horst Willamowski : Wirksamere Gestaltung des Strafverfahrens gegen Jugendliche 224 Prof. Dr. Horst O e r t e I / Dozent Dr. sc. Dietmar Seidel : Wirtschaftsrechtliche und strafrechtliche Verantwortlichkeit bei wirtschaftlichem Fehlverhalten 229 Prof. Dr. habil. Heinz Puschel/ Prof. Dr. Friedrich Karl K a u I / Dr. Camillo Harth : Rechtliche Grundlagen des zwischenstaatlichen Kultur-austauschs 232 Fragen der Gesetzgebung Dozent Dr. sc. Eva G i r I i c h : Zur Durchsetzung der im ZGB-Entwurf geregelten Pflichten der Betriebe bei der Versorgung der Bevölkerung 234 Dozent Dr. Hans Richter: Zur Rolle Allgemeiner Bedingungen bei der Gestaltung zivilrechtlicher Beziehungen 236 I. Dr. Gerd Bergmann : II. Dozent Dr. Klauspeter Orth: Zur Regelung des Pflichtteilsrechts im ZGB-Entwurf . . 237 Aus anderen sozialistischen Ländern Nikolai J. S o k o I o w : Die Rechtserziehung der Bürger in der Tätigkeit der juristischen Organe der Sowjetunion 239 Fragen und Antworten 242 Informationen 243 Beschlüsse des Plenums des Obersten Gerichts Beschluß vom 26. März 1975 zur Aufhebung der Richtlinie Nr. 27 245 Rechtsprechung Strafrecht Oberstes Gericht: Zur politisch-moralischen Bewertung des Verhaltens eines Beschuldigten oder eines Angeklagten bei der Entscheidung über die Entschädigung für Unter- suchungshaft und Strafen mit Freiheitsentzug. Anm. Rudi Beckert 245 Zivilrecht Oberstes Gericht: Zur Pflicht des Vermieters, für eine ausreichende Beheizung einer Mietwohnung zu sorgen 246 BG Suhl: Zur Bemessung der Höhe des Schadenersatzes bei einem Kfz, das nach einem Unfall durch den Aufbau einer regenerierten Karosserie repariert worden ist . . 249 Klägers nicht genügend ist. Davon geht offenbar auch der Verklagte aus, denn er ist bereit, dem Kläger, wollte dieser das Fahrzeug alsbald nach der Reparatur verkaufen, die Differenz zwischen dem nach der Reparatur zulässigen Preis und dem Zeitwert vor dem Unfall zu erstatten; er will dies jedoch nicht tun, solange der Kläger den Wagen selbst weiter nutzt. Dieser Auffassung des Verklagten kann nicht gefolgt werden. Der Verklagte verkennt, daß es für die Höhe des dem Kläger entstandenen Vermögensschadens unerheblich ist, ob er bei einem alsbaldigen Verkauf des Wagens einen geringeren Verkaufspreis erzielt oder ob er das übrigens auch im Gebrauchswert geminderte Fahrzeug unter den dargelegten erschwerten Bedingungen selbst noch nutzt. Ausgangspunkt für die Berechnung des Vermögensschadens ist allein der Zeitwert des Pkw vor dem Unfall, über den es zwischen den Parteien keine unterschiedlichen Auffassungen gibt. 250;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 250 (NJ DDR 1975, S. 250) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 250 (NJ DDR 1975, S. 250)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Gesetzeskenntnis, auch auf dem Gebiet des Strafprozeßrechts. Dazu gehört, sich immer wieder von neuem Gewißheit über die Gesetzlichkeit des eigenen Vorgehens im Prozeß der Beweisführung während der operativen und untersuchungsmäßigen Bearbeitung von feindlichen Angriffen und Straftaten der schweren allgemeinen Kriminalität gegen die Volkswirtschaft der Potsdam, Juristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die Auswahl,den Einsatz und die Zusammenarbeit Won und mit Sachverständigen zur von mit hohem Beweiswert bei defWcparbeitüng von Verbrechen gegen die Volkswirtschaft der in Opetiven Vorgängen und nadwfLa Pots!, Juristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache . Die Vorbereitung und Durchführung von Vorbeugungsgesprächen durch die Linie Untersuchung als Bestandteil politischoperativer Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und Effektivität der Untersuchung von politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Erkenntnistheoretische und strafprozessuale Grundlagen der Beweisführung in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie über die operative Personenkontrolle. Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie zur Durchführung von Sicne rhe.itsüberprüf ungen, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Einschätzung der Ergebnisse der Tätigkeit der Linie Untersuchung im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens ausgerichtet und an den konkreten Haupttätigkeiten und Realisierungsbedingungen der Arbeit des Untersuchungsführers orientiert sein.

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