Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 250

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 250 (NJ DDR 1975, S. 250); Fahrzeugs ein, so daß auch erst dann ein Schaden entstehe, zu dessen Ausgleich der Verklagte dann bereit sei. Der Verklagte hat beantragt, das Urteil des Kreisgerichts aufzuheben und festzustellen, daß der Verklagte verpflichtet ist, dem Kläger den Schaden zu ersetzen, der sich beim Verkauf des Pkw durch den auf den Unfall zurückzuführenden geringeren Verkaufspreis ergeben könnte. Der Kläger hat Zurückweisung der Berufung beantragt und ausgeführt, daß sein Pkw zum Zeitpunkt des Unfalls fast neuwertig gewesen sei. Von der beschädigten Karosserie seien lediglich Teile im Gesamtwert von 2 800 M noch zu gebrauchen gewesen; eine Reparatur dieser Karosserie sei daher nicht möglich gewesen. Eine regenerierte Karosserie könne nicht einer neuen gleichgesetzt werden. Es habe sich auch um eine regenerierte Unfall-Karosserie aus dem Baujahr 1971 gehandelt, an der sich schon jetzt erhebliche Mängel zeigten. Die Berufung hatte keinen Erfolg. Aus den Gründen: Der Senat vermag sich dem Vorbringen des Verklagten, eine ordnungsgemäße regenerierte Pkw-Karosserie habe die gleichen Eigenschaften wie eine neue oder fast neue Karosserie, nicht anzuschließen. Daß eine solche Auffassung unrichtig ist, kommt in der Stellungnahme des Kfz-Instandsetzungsbetriebes zum Ausdruck, nach der trotz größter Bemühungen der Zustand des Pkw nicht dem vor dem Unfall vorhandenen entspricht, was u. a. darauf zurückzuführen ist, daß das Fahrzeug nunmehr mit einer regenerierten Unfall-Karosserie aus dem Jahr 1971 versehen ist. Durch die umfangreiche Reparatur ist das Fahrzeug zwar wieder und auch für längere Zeit in bezug auf Verkehrssicherheit und andere Faktoren funktionstüchtig. Abgesehen von den bereits jetzt festgestellten Mängeln (z. B. schließen alle Türen schlecht), die auf eine nicht in allen Punkten ordnungsgemäße Regenerierung zurückzuführen sein mögen, ist aber erfahrungsgemäß ein solcher Pkw infolge des bereits eingetretenen Verschleißes der Karosserie, der sich durch eine Regenerierung nicht voll ausgleichen läßt, störanfälliger, wartungsbedürftiger und in der Lebensdauer begrenzter als ein fast neues Fahrzeug. Durch eine ordnungsgemäß ausgeführte Reparatur kann der vor dem Unfall vorhanden gewesene Zustand eines Kfz dann wiederhergestellt werden, wenn es sich um relativ geringfügige Schäden handelt und deshalb die genannten nachteiligen Folgen nicht zu erwarten sind, i Die Herstellung eines solchen Zustandes ist auch dann möglich, wenn das beschädigte Fahrzeug bereits längere Zeit in Betrieb war und zum Unfallzeitpunkt einen von der Gesamtlebensdauer, dem Alter, dem individuellen Grad der Abnutzung und dem moralischen Verschleiß bestimmten Zeitwert hat, der durch eine umfassende Reparatur wie den Einbau einer regenerierten Karosserie wieder erreicht werden kann. Die Karosserie des Wagens des Klägers hatte nach übereinstimmender Ansicht beider Parteien vor dem Unfall einen Zeitwert von 11 500 M. Die nach dem Unfall noch verwertbaren Teile dieser Karosserie hatten entsprechend den Feststellungen der Staatlichen Versicherung jedoch nur einen Wert von 2 800 M. Bei den durchgeführten und von der Staatlichen Versicherung für den Verklagten finanzierten Arbeiten handelte es sich somit weder um geringfügige Reparaturen noch um solche, die den Zustand des Wagens vor dem Unfall wiederherzustellen vermochten. Der nach § 823 BGB schadenersatzpflichtige Verklagte hat nach § 251 Abs. 1 BGB eine Entschädigung in Geld zu leisten, soweit die Herstellung des ursprünglichen Zustandes nicht möglich oder zur Entschädigung des Inhalt Seite Prof. Dr. habil. Gerhard Stiller: Rechtliche Sanktionen Probleme ihrer Ausgestaltung und Anwendung 219 Dr. Roland Müller/ Dr. Lothar Reuter/ Horst Willamowski : Wirksamere Gestaltung des Strafverfahrens gegen Jugendliche 224 Prof. Dr. Horst O e r t e I / Dozent Dr. sc. Dietmar Seidel : Wirtschaftsrechtliche und strafrechtliche Verantwortlichkeit bei wirtschaftlichem Fehlverhalten 229 Prof. Dr. habil. Heinz Puschel/ Prof. Dr. Friedrich Karl K a u I / Dr. Camillo Harth : Rechtliche Grundlagen des zwischenstaatlichen Kultur-austauschs 232 Fragen der Gesetzgebung Dozent Dr. sc. Eva G i r I i c h : Zur Durchsetzung der im ZGB-Entwurf geregelten Pflichten der Betriebe bei der Versorgung der Bevölkerung 234 Dozent Dr. Hans Richter: Zur Rolle Allgemeiner Bedingungen bei der Gestaltung zivilrechtlicher Beziehungen 236 I. Dr. Gerd Bergmann : II. Dozent Dr. Klauspeter Orth: Zur Regelung des Pflichtteilsrechts im ZGB-Entwurf . . 237 Aus anderen sozialistischen Ländern Nikolai J. S o k o I o w : Die Rechtserziehung der Bürger in der Tätigkeit der juristischen Organe der Sowjetunion 239 Fragen und Antworten 242 Informationen 243 Beschlüsse des Plenums des Obersten Gerichts Beschluß vom 26. März 1975 zur Aufhebung der Richtlinie Nr. 27 245 Rechtsprechung Strafrecht Oberstes Gericht: Zur politisch-moralischen Bewertung des Verhaltens eines Beschuldigten oder eines Angeklagten bei der Entscheidung über die Entschädigung für Unter- suchungshaft und Strafen mit Freiheitsentzug. Anm. Rudi Beckert 245 Zivilrecht Oberstes Gericht: Zur Pflicht des Vermieters, für eine ausreichende Beheizung einer Mietwohnung zu sorgen 246 BG Suhl: Zur Bemessung der Höhe des Schadenersatzes bei einem Kfz, das nach einem Unfall durch den Aufbau einer regenerierten Karosserie repariert worden ist . . 249 Klägers nicht genügend ist. Davon geht offenbar auch der Verklagte aus, denn er ist bereit, dem Kläger, wollte dieser das Fahrzeug alsbald nach der Reparatur verkaufen, die Differenz zwischen dem nach der Reparatur zulässigen Preis und dem Zeitwert vor dem Unfall zu erstatten; er will dies jedoch nicht tun, solange der Kläger den Wagen selbst weiter nutzt. Dieser Auffassung des Verklagten kann nicht gefolgt werden. Der Verklagte verkennt, daß es für die Höhe des dem Kläger entstandenen Vermögensschadens unerheblich ist, ob er bei einem alsbaldigen Verkauf des Wagens einen geringeren Verkaufspreis erzielt oder ob er das übrigens auch im Gebrauchswert geminderte Fahrzeug unter den dargelegten erschwerten Bedingungen selbst noch nutzt. Ausgangspunkt für die Berechnung des Vermögensschadens ist allein der Zeitwert des Pkw vor dem Unfall, über den es zwischen den Parteien keine unterschiedlichen Auffassungen gibt. 250;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 250 (NJ DDR 1975, S. 250) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 250 (NJ DDR 1975, S. 250)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zun subversiven Mißbrauch Jugendlicher auszuwerten und zu verallgemeinern. Dabei sind insbesondere weiterführende Erkenntnisse zur möglichst schadensverhütenden und die gesellschaftsgemäße Entwicklung Jugendlicher fördernde Verhinderung und Bekämpfung der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten politischen Untergrundtätigkeit Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Insoirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der Vertrauliche Verschlußsache Potsdam, an dieser Stelle nicht eingegangen werden Dienstanweisung über das politisch-operative Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit mit der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des und die dazu erforderlichen grundlegenden Voraussetzungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Mielke, Ausgewählte Schwerpunktaufgaben Staatssicherheit im Karl-Marx-Oahr in Auswertung der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von Dabei stütze ich mich vor allem auf Erkenntnisse aus der im Frühjahr in meinem Auftrag durchgeführten zentralen Überprüfung zu diesen Problemen.

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