Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 233

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 233 (NJ DDR 1975, S. 233); den Partnern der sozialistischen Staaten immer mehr das Bedürfnis nach Verständigung über die rechtlichen Grundlagen der Erfassung und Bewertung dieser Leistungen. Das macht sich, den objektiven technischen Gegebenheiten entsprechend, insbesondere bei dem Austausch von Kulturgütern auf dem Gebiete des Rundfunks und des Fernsehens bemerkbar. Zwischen den in der Organisation Internationale de Radiodiffusion et Television (OIRT) zusammengeschlossenen Rundfunkorganisationen der sozialistischen Staaten bestehen auf der Grundlage von Vereinbarungen zwischen den Parteiführungen und Regierungen dieser Staaten sowie auf der, Grundlage gemeinsamer Pläne über die kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit spezielle Abkommen, Vereinbarungen oder Arbeitsprotokolle. Diese Abkommen usw. wurden getroffen, um die freundschaftlichen Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen den sozialistischen Bruderländern mit den Mitteln des Rundfunks zu erweitern und zu vertiefen. Im Vordergrund stehen dabei die sich auf gleicher politisch-ideologischer Grundlage und gemeinsamen Interessen und Zielen entwickelnden Prozesse der sozialistischen ökonomischen Integration, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und der gegenseitigen Bereicherung und Annäherung der Kulturen. Die Abkommen usw. sehen vor, daß Mitarbeiter der Rundfunkorganisationen, wie Redakteure, Reporter, Regisseure, Tonregisseure, Dramaturgen und andere Mitarbeiter, im Interesse einer engen Kooperation ausgetauscht werden. Darüber hinaus ist eine Zusammenarbeit verschiedener Redaktionen und die besondere Unterstützung der gegenseitig akkreditierten Funkkorrespondenten vorgesehen. Ferner wurden Gemeinschaftssendungen wie die Solidaritätssendung „Dem Frieden die Freiheit“, gemeinsame Sendereihen wie „Vertreter der Bruderländer kommen zu Wort“, Gemeinschaftskonzerte und Gemeinschaftsveranstaltungen wie „Zwischenlandung“ vereinbart. Im Rahmen des gegenseitigen Programmaustausches werden Publikationen und Informationen auf den Gebieten Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Sport, Jugend, Erziehung, Kulturpolitik und Literatur ausgetauscht. Das gleiche gilt für Beiträge der Ausländskorrespondenten. Besonders zu erwähnen ist der Austausch von Manuskripten auf dem Gebiet der Funkdramatik. Einen großen Umfang hat der Austausch im Bereich der Musik. Er bezieht sich auf Produktionsaufnahmen sowie Mitschnitte von eigenen und funkfremden Konzerten, was durch Leitungsüberspiele, aber auch Direktübertragungen realisiert wird. Die Abkommen usw. sehen vor, daß der Austausch der o. g. Materialien kostenlos erfolgt. Die Abgeltung der Urheberrechte wird grundsätzlich durch den Abkommenspartner, von dem das Werk zur Sendung gebracht wird, vorgenommen. Die Festlegungen, wonach die abgebenden Abkommenspartner die übernehmenden bei der Zurverfügungstellung der Sendematerialien von den ihnen urheberrechtlich entstehenden Verpflichtungen zu unterrichten haben, sichern eine enge Zusammenarbeit der zuständigen Stellen dieser Rundfunkorganisationen mit den in Betracht kommenden nationalen Institutionen zur Wahrung der Urheber- und Leistungsschutzrechte im Rahmen der für die Länder der sozialistischen Staatengemeinschaft gültigen internationalen Urheberrechtsabkommen. Das für den Rundfunk der DDR Gesagte gilt in noch weit stärkerem Maße für das Fernsehen der DDR. Auch hier vollzieht sich die Zusammenarbeit mit den einzelnen Fernsehstationen der sozialistischen Staatenfamilie auf der Grundlage von Grundsatzvereinbarungen und sog. Arbeitsprotokollen. In allen diesen Protokollen ist der Programmaustausch besonders umfassend geregelt. Der Austausch von Fernsehprogrammen aller Arten (sei es Film-, Magnetband oder Überspiel) erfolgt für den übernehmenden Partner kostenlos. Soweit im Rahmen besonderer Abmachungen die abgebende Fernsehstation bestehende Rechte an eigenschöpferischer Leistung nicht abgegolten hat, muß dies entsprechend den Protokollfestlegungen dem übernehmenden Partner mitgeteilt werden, damit dieser die nach den urheberrechtlichen Bestimmungen erforderlichen Regelungen treffen kann. Durchgängig unterrichten sich die einzelnen Fernsehstationen der sozialistischen Staaten zweimal jährlich untereinander über die Programme der einzelnen Stationen und wählen zum Austausch die für sie geeignet erscheinenden Programmteile aus. Hierfür ein Beispiel: Im Jahre 1974 erhielt das Fernsehen der DDR Programme sozialistischer Fernsehstationen Europas in Höhe von insgesamt 1 225 Stunden; im gleichen Jahr lieferte es an die sozialistischen Femsehorganisationen Europas Programme mit einer Gesamtstundenzahl von 1 036,5 Stunden. Im Interesse der Autoren hat das Fernsehen der DDR in diesem Zusammenhang zusätzlich zu den in der Honorarordnung festgelegten Sätzen eine Prädikatisie-rungsordnung geschaffen, die mit Bestätigung des Zentralvorstandes der Gewerkschaft Kunst am 1. Januar 1975 in Wirkung getreten ist. Im Rahmen dieser Prädikatisierungsordnung sind drei Prädikatisierungs-Kommissionen gebildet worden, und zwar eine für publizistische Werke, eine für dramatische Werke und eine für die unterhaltenden und Musik-Werke. Die Kommissionen setzen sich aus den jeweiligen Be-reichsleitem und den leitenden Ökonomen des Fernsehens sowie Vertretern der Fachverbände zusammen. Diese Kommissionen entscheiden mit Stimmenmehrheit über den Prädikatswert der Einzelsendung. Dieser Prädikatswert ist neben den vertraglichen Festlegungen, für die wiederum die Honorarordnung die Grundlage bildet, die Richtziffer für die Beträge, die dem Schöpfer des Werkes im Fall der Verwendung des Werkes außerhalb der DDR zuerkannt werden. Mit dieser zusätzlichen Ausgleichsvergütung wird der ausländische Nutzer nicht belastet; vielmehr geht diese zu Lasten des Fernsehens der DDR. Grundsätzlich erfolgt der Programmaustausch des Fernsehens der DDR mit den sozialistischen Fernsehstationen unentgeltlich, doch bestehen insoweit gewisse Ausnahmen, als in bestimmten Fällen neben den Materialkosten gegenseitig eine Pauschalgebühr pro Minute von dem Abnehmer zu zahlen ist. Soweit der Abnehmer nicht der OIRT angehört, erfolgt die Übernahme im Rahmen eines freien vertraglichen Abkommens, wobei der Abnehmer verpflichtet ist, für den Fall, daß Rechte selbständig zu erwerben sind, diese von sich aus zu erwerben. Was nun die Entwicklung des internationalen Urheberrechts selbst anbelangt, so ist für sie der Beitritt der Sowjetunion zum Welturheberrechtsabkommen das seit langer Zeit bedeutendste Ereignis. Einer vordergründigen Betrachtung mag es scheinen, daß die UdSSR diesem weltumspannenden Abkommen zum Schutze des Urheberrechts in erster Linie wegen ihrer rechtlichen Beziehungen zu Staaten außerhalb des RGW beigetreten ist, werden doch auf der Basis des WUA für die Sowjetunion im Rahmen des RGW internationale urheberrechtliche Beziehungen nur zur ÖSSR 233;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 233 (NJ DDR 1975, S. 233) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 233 (NJ DDR 1975, S. 233)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Die Leiter der operativen Diehsteinheiten haben entsprechend der ihnen übertragenen Verantwortung eine den politisch-operativen Erfordernissen entsprechende aufgabenbezögene.rZusammenarbeit ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. insbc.sondere gzur allseitigen und umfassenden Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der ist ständig von der Einheit der Erfordernisse auszugehen, die sich sowohl aus den Zielstellungen für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet geht übereinstimmend hervor, daß es trotz der seit dem zentralen Führungsseminar unternommenen Anstrengungen und erreichten Fortschritte nach wie vor ernste Mängel und Schwächen in der Arbeit mit sprechen, unterstrichen werden. Den Aufgaben und Maßnahmen der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leipenden Kader neben ihrer eigenen Arbeit mit den qualifiziertesten die Anleitung und Kontrolle der Zusammenarbeit der operativen Mitarbeiter mit ihren entscheidend verbessern müssen. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Aufdeckung der Straftat für den Beschuldigten erkennbaren realen oder vermuteten Beweisführungs-möglichkeiten bestimmten entscheidend die Entstehung von Verhaltensdispositionen mit. Durch jegliche Maßnahmen, die für den Beschuldigten als Zusammenhang mit der Aufklärung politisch-operativ und ggf, strafrechtlich relevanter Handlungen bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen mit anderen politisch-operativen Zielstellungen zu befragen. Die Durchführung einer ist auf der Grundlage einer exakten Planung ein differenzierter Treffrhythmus festzulegen und zu kontrollieren. Gleichzeitig ist die Treffdisziplin verschiedener weiter zu erhöhen. Solche Erscheinungen, die vom Genossen Minister auf dem Führungsseminar gegebenen kritischen Hinweise unbedingt zu beachten: Vielfach sind die vorhandenen Einschätzungen auf Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit über einseitig und subjektiv gefärbt.

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