Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 233

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 233 (NJ DDR 1975, S. 233); den Partnern der sozialistischen Staaten immer mehr das Bedürfnis nach Verständigung über die rechtlichen Grundlagen der Erfassung und Bewertung dieser Leistungen. Das macht sich, den objektiven technischen Gegebenheiten entsprechend, insbesondere bei dem Austausch von Kulturgütern auf dem Gebiete des Rundfunks und des Fernsehens bemerkbar. Zwischen den in der Organisation Internationale de Radiodiffusion et Television (OIRT) zusammengeschlossenen Rundfunkorganisationen der sozialistischen Staaten bestehen auf der Grundlage von Vereinbarungen zwischen den Parteiführungen und Regierungen dieser Staaten sowie auf der, Grundlage gemeinsamer Pläne über die kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit spezielle Abkommen, Vereinbarungen oder Arbeitsprotokolle. Diese Abkommen usw. wurden getroffen, um die freundschaftlichen Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen den sozialistischen Bruderländern mit den Mitteln des Rundfunks zu erweitern und zu vertiefen. Im Vordergrund stehen dabei die sich auf gleicher politisch-ideologischer Grundlage und gemeinsamen Interessen und Zielen entwickelnden Prozesse der sozialistischen ökonomischen Integration, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und der gegenseitigen Bereicherung und Annäherung der Kulturen. Die Abkommen usw. sehen vor, daß Mitarbeiter der Rundfunkorganisationen, wie Redakteure, Reporter, Regisseure, Tonregisseure, Dramaturgen und andere Mitarbeiter, im Interesse einer engen Kooperation ausgetauscht werden. Darüber hinaus ist eine Zusammenarbeit verschiedener Redaktionen und die besondere Unterstützung der gegenseitig akkreditierten Funkkorrespondenten vorgesehen. Ferner wurden Gemeinschaftssendungen wie die Solidaritätssendung „Dem Frieden die Freiheit“, gemeinsame Sendereihen wie „Vertreter der Bruderländer kommen zu Wort“, Gemeinschaftskonzerte und Gemeinschaftsveranstaltungen wie „Zwischenlandung“ vereinbart. Im Rahmen des gegenseitigen Programmaustausches werden Publikationen und Informationen auf den Gebieten Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Sport, Jugend, Erziehung, Kulturpolitik und Literatur ausgetauscht. Das gleiche gilt für Beiträge der Ausländskorrespondenten. Besonders zu erwähnen ist der Austausch von Manuskripten auf dem Gebiet der Funkdramatik. Einen großen Umfang hat der Austausch im Bereich der Musik. Er bezieht sich auf Produktionsaufnahmen sowie Mitschnitte von eigenen und funkfremden Konzerten, was durch Leitungsüberspiele, aber auch Direktübertragungen realisiert wird. Die Abkommen usw. sehen vor, daß der Austausch der o. g. Materialien kostenlos erfolgt. Die Abgeltung der Urheberrechte wird grundsätzlich durch den Abkommenspartner, von dem das Werk zur Sendung gebracht wird, vorgenommen. Die Festlegungen, wonach die abgebenden Abkommenspartner die übernehmenden bei der Zurverfügungstellung der Sendematerialien von den ihnen urheberrechtlich entstehenden Verpflichtungen zu unterrichten haben, sichern eine enge Zusammenarbeit der zuständigen Stellen dieser Rundfunkorganisationen mit den in Betracht kommenden nationalen Institutionen zur Wahrung der Urheber- und Leistungsschutzrechte im Rahmen der für die Länder der sozialistischen Staatengemeinschaft gültigen internationalen Urheberrechtsabkommen. Das für den Rundfunk der DDR Gesagte gilt in noch weit stärkerem Maße für das Fernsehen der DDR. Auch hier vollzieht sich die Zusammenarbeit mit den einzelnen Fernsehstationen der sozialistischen Staatenfamilie auf der Grundlage von Grundsatzvereinbarungen und sog. Arbeitsprotokollen. In allen diesen Protokollen ist der Programmaustausch besonders umfassend geregelt. Der Austausch von Fernsehprogrammen aller Arten (sei es Film-, Magnetband oder Überspiel) erfolgt für den übernehmenden Partner kostenlos. Soweit im Rahmen besonderer Abmachungen die abgebende Fernsehstation bestehende Rechte an eigenschöpferischer Leistung nicht abgegolten hat, muß dies entsprechend den Protokollfestlegungen dem übernehmenden Partner mitgeteilt werden, damit dieser die nach den urheberrechtlichen Bestimmungen erforderlichen Regelungen treffen kann. Durchgängig unterrichten sich die einzelnen Fernsehstationen der sozialistischen Staaten zweimal jährlich untereinander über die Programme der einzelnen Stationen und wählen zum Austausch die für sie geeignet erscheinenden Programmteile aus. Hierfür ein Beispiel: Im Jahre 1974 erhielt das Fernsehen der DDR Programme sozialistischer Fernsehstationen Europas in Höhe von insgesamt 1 225 Stunden; im gleichen Jahr lieferte es an die sozialistischen Femsehorganisationen Europas Programme mit einer Gesamtstundenzahl von 1 036,5 Stunden. Im Interesse der Autoren hat das Fernsehen der DDR in diesem Zusammenhang zusätzlich zu den in der Honorarordnung festgelegten Sätzen eine Prädikatisie-rungsordnung geschaffen, die mit Bestätigung des Zentralvorstandes der Gewerkschaft Kunst am 1. Januar 1975 in Wirkung getreten ist. Im Rahmen dieser Prädikatisierungsordnung sind drei Prädikatisierungs-Kommissionen gebildet worden, und zwar eine für publizistische Werke, eine für dramatische Werke und eine für die unterhaltenden und Musik-Werke. Die Kommissionen setzen sich aus den jeweiligen Be-reichsleitem und den leitenden Ökonomen des Fernsehens sowie Vertretern der Fachverbände zusammen. Diese Kommissionen entscheiden mit Stimmenmehrheit über den Prädikatswert der Einzelsendung. Dieser Prädikatswert ist neben den vertraglichen Festlegungen, für die wiederum die Honorarordnung die Grundlage bildet, die Richtziffer für die Beträge, die dem Schöpfer des Werkes im Fall der Verwendung des Werkes außerhalb der DDR zuerkannt werden. Mit dieser zusätzlichen Ausgleichsvergütung wird der ausländische Nutzer nicht belastet; vielmehr geht diese zu Lasten des Fernsehens der DDR. Grundsätzlich erfolgt der Programmaustausch des Fernsehens der DDR mit den sozialistischen Fernsehstationen unentgeltlich, doch bestehen insoweit gewisse Ausnahmen, als in bestimmten Fällen neben den Materialkosten gegenseitig eine Pauschalgebühr pro Minute von dem Abnehmer zu zahlen ist. Soweit der Abnehmer nicht der OIRT angehört, erfolgt die Übernahme im Rahmen eines freien vertraglichen Abkommens, wobei der Abnehmer verpflichtet ist, für den Fall, daß Rechte selbständig zu erwerben sind, diese von sich aus zu erwerben. Was nun die Entwicklung des internationalen Urheberrechts selbst anbelangt, so ist für sie der Beitritt der Sowjetunion zum Welturheberrechtsabkommen das seit langer Zeit bedeutendste Ereignis. Einer vordergründigen Betrachtung mag es scheinen, daß die UdSSR diesem weltumspannenden Abkommen zum Schutze des Urheberrechts in erster Linie wegen ihrer rechtlichen Beziehungen zu Staaten außerhalb des RGW beigetreten ist, werden doch auf der Basis des WUA für die Sowjetunion im Rahmen des RGW internationale urheberrechtliche Beziehungen nur zur ÖSSR 233;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 233 (NJ DDR 1975, S. 233) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 233 (NJ DDR 1975, S. 233)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß vom bestimmt. Von besonderer Bedeutung war der Zentrale Erfahrungsaustausch des Leiters der mit allen Abteilungsleitern und weiteren Dienstfunktionären der Linie. Auf der Grundlage der Anweisung ist das aufgabenbezogene Zusammenwirken so zu realisieren und zu entwickeln! daß alle Beteiligten den erforaerliohen spezifischen Beitrag für eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Petrick, Die Rolle ethischer Aspekte im Prozeß der Gewinnung und der Zusammenarbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern aus wissenschaftlich-technischen Bereichen Diplomarbeit Politisch-operatives Wörterbuch Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - hauptamtliche nicht geeignet sind. Sechstens: Die Arbeitsräume sollen möglichst über Strom-, Wasser- und Gasanschluß verfügen, beheizbar und wohnlich eingerichtet sein.

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