Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 229

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 229 (NJ DDR 1975, S. 229); nannten Fragenkomplexen zusammenfassend darzulegen. * Abschließend ist festzustellen: Die Änderungen der Besonderheiten des Strafverfahrens gegen Jugendliche sind darauf gerichtet, die Ermittlungen der Untersuchungsorgane und die Beweiserhebungen im gericht- lichen Verfahren, insbesondere zur jugendlichen Täterpersönlichkeit und zu den Ursachen und Bedingungen der Straftaten, konsequent auf die zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit notwendigen Tatsachen und Umstände zu konzentrieren und eine rationelle und beschleunigte Durchführung des Strafverfahrens gegen Jugendliche zu sichern. Prof. Dt. HORST OERTEL, Sektion Wirtschaftswissenschaften der Humboldt-Universität Berlin Dozent Dr. sc. DIETMAR SEIDEL, Sekretär des Rates für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung an der Akademie der Wissenschaften der DDR Wirtschaftsrechtliche und strafrechtliche Verantwortlichkeit bei wirtschaftlichem Fehlverhalten Der Beschluß des Ministerrates über die Verbesserung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft vom 13. Juni 1974 (GBl. I S. 313) ist darauf gerichtet, das sozialistische Recht und die ihm innewohnenden Möglichkeiten noch umfassender zu nutzen, um die Leitung und Planung der Volkswirtschaft weiter zu qualifizieren und sie mit der wachsenden Initiative der Werktätigen zu verbinden, die Staats-, Plan- und Vertragsdisziplin durchzusetzen und bei allen Werktätigen ein hohes sozialistisches Rechtsbewußtsein zu entwickeln./l/ Für die Rechtsanwendung und Rechtsentwicklung bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ist vor allem die Wahrung der Einheitlichkeit des sozialistischen Rechts, seine einheitliche Zielsetzung wesentlich. Dazu gehört die strikte Beachtung der Erkenntnis, daß zwischen den verschiedenen Rechtszweigen vielfältige Beziehungen und Abhängigkeiten bestehen, die eine wirksame Arbeit mit dem gesamten sozialistischen Recht erfordern und ein enges Rechtszweigdenken verbieten. Die Rolle der verschiedenen Formen rechtlicher Verantwortlichkeit bei der Durchsetzung von Ordnung und Disziplin Wichtige Berührungspunkte und Verzahnungen gibt es bei der rechtlichen Verantwortlichkeit, speziell bei den verschiedenen Formen der Verantwortlichkeit. Die damit verbundenen Fragen bedürfen gründlicher Untersuchungen. Über das Verhältnis zwischen der wirtschaftsrechtlichen und der arbeitsrechtlichen materiellen Verantwortlichkeit wurden bereits erste Überlegungen zur Diskussion gestellt./2/ Im Hinblick auf die Funktion der rechtlichen Verantwortlichkeit insgesamt ist es aber auch notwendig, das Ineinandergreifen und Zusammenwirken der wirtschaftsrechtlichen materiellen und der strafrechtlichen Verantwortlichkeit zu analysieren. Diese beiden Formen der rechtlichen Verantwortlichkeit sind darauf gerichtet, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens Ordnung, Disziplin und Sicherheit zu gewährleisten und Verletzungen von Rechtsnormen zu ahnden. Ihr gemeinsames Anliegen besteht folglich darin, auf die bewußte Einhaltung der Rechte und Pflichten und damit auf die strikte Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit hinzuwirken und im Falle von Rechtsverletzungen die hierfür vorgesehenen Rechtsfolgen konsequent durchzusetzen. Von dieser Position aus sind sowohl die Gemeinsamkeiten beider Verantwortlichkeitsformen, die in der Einheit der Funktionen des sozialistischen Rechts begründet sind, als auch die Unterschiede zwischen ihnen zu analysieren, die durch die Spezifik der jeweils zu /l/ Vgl. S. Supranowitz, „Weitere Vervollkommnung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft“, NJ 1974 S. 544. /2/ Vgl. H. Badestein/J. Dötsch/H. Oertel, „Zum Verhältnis von wirtschaftsrechtlicher und arbeitsrechtlicher materieller Verantwortlichkeit“, Staat und Recht 1973, Heft 9, S. 1521 fl. regelnden gesellschaftlichen Verhältnisse bedingt sind. Erst aus einer solchen Analyse können Schlußfolgerungen für die Rechtsanwendung und die weitere Rechtsentwicklung auf dem Gebiet der rechtlichen Verantwortlichkeit gezogen werden. Wirtschaftsrechtliche Verantwortlichkeit bei Vertragsverletzungen Die wirtschaftsrechtliche materielle Verantwortlichkeit ist eng mit der wirtschaftlichen Rechnungsführung verbunden. Besonders deutlich zeigt sich das im Zusammenhang mit Wirtschaftsverträgen. Die wirtschaftsrechtliche materielle Verantwortlichkeit übt hier eine vorbeugende, schadensausgleichende und erzieherische Funktion aus. Bereits durch die Androhung vertragsrechtlicher Sanktionen für Vertragsverletzungen sollen die Wirtschaftseinheiten dazu angehalten werden, ihre vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen. Im Falle der Vertragsverletzung werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, dem dafür verantwortlichen Betrieb vertragsrechtliche Sanktionen auferlegt, die er beispielsweise in Form von Vertragsstrafe, Schadenersatz oder Preissanktionen an seinen Vertragspartner zu leisten hat. Dem Vertragspartner wird dadurch der Schaden ersetzt, der ihm z. B. durch Warte- und Stillstandzeiten oder andere Ausfälle entstanden ist, soweit er ihn nicht selbst mit verursacht hat. Die bei einer Verletzung des Wirtschaftsvertrags eintretenden vertragsrechtlichen Folgen helfen damit, das den Erfordernissen der wirtschaftlichen Rechnungsführung dienende Prinzip durchzusetzen, wonach derjenige den Schaden zu tragen hat, der ihn herbeigeführt hat. Dabei wird die erzieherische Funktion der wirtschaftsrechtlichen materiellen Verantwortlichkeit vor allem auch durch die finanzökonomische Behandlung der vertragsrechtlichen Sanktionen verwirklicht. Diese werden als Kosten behandelt, die nicht planbar und nicht kalkulierbar sind. Sie wirken sich auf die Erwirtschaftung des Gewinns aus. Dieser wiederum ist mit Grundlage für die Zuführung zum Prämienfonds, der folglich durch die zu leistenden vertragsrechtlichen Sanktionen geschmälert wird. Auf diese Weise sollen die Betriebe unter Ausnutzung des Prinzips der materiellen Interessiertheit dazu angehalten werden, ihre Verträge ordnungsgemäß zu erfüllen. Nach § 7 VG wirken Handlungen der Mitarbeiter des Betriebes unmittelbar für und gegen den Betrieb; das bedeutet, daß das Betriebskollektiv als Ganzes für die Handlungen einstehen muß. Die Verantwortlichkeit des Betriebes stellt jedoch nicht einfach die Summe der individuellen Verantwortlichkeiten der einzelnen Betriebsangehörigen dar. Auch deshalb ist bei der wirtschaftsrechtlichen materiellen Verantwortlichkeit eine zunehmende Tendenz der Objektivierung festzustellen. Es gilt der Grundsatz, daß der verpflichtete Betrieb 229;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der konkreten Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Die ständige Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit-mit den politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten zur weiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren Erfordernisse und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren, Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache AUTORENKOLLEKTIV: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit auf diesem Gebiet enthaltenen Festlegungen haben durchgeführte Überprüfungen ergeben, daß insbesondere die in den Befehlen und angewiesenen Ziel- und Aufgabenstellungen nicht in allen operativen Diensteinheiten in den Mittelpunkt gestellt werden müssen, einige Bemerkungen zur weiteren Auswertung der in meinem Auftrag durchgeführten zentralen Überprüfung dieser Probleme.

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