Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 190

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 190 (NJ DDR 1975, S. 190); Sicherheit ist, hat sich in Vergangenheit und Gegenwart bei der Lösung von Konflikten bewährt Die fundamentale Bedeutung des Einstimmigkeitsprinzips für die Abwehr imperialistischer Aggressionen, für die Wahrung der Gleichberechtigung und Souveränität der Staaten sowie für die Verteidigung der Rechte derjenigen Völker, die für ihre Befreiung vom Kolonialismus, für ihr Selbstbestimmungsrecht und ihre nationale Unabhängigkeit gegen rassistische und faschistische Willkür kämpften und kämpfen, ist durch das Wirken der UdSSR als Ständiges Mitglied des Sicherheitsrates immer wieder unter Beweis gestellt worden.“/8/ Natürlich sind die Möglichkeiten, die Wirksamkeit der Vereinten Nationen bei der Sicherung und Festigung des Weltfriedens und der Entwicklung der gleichberechtigten Zusammenarbeit der Staaten zu erhöhen, noch nicht ausgeschöpft. Diese Möglichkeiten können jedoch nur dann voll genutzt werden, wenn die Festlegungen der UNO-Charta in den Beziehungen zwischen den Staaten immer umfassender durchgesetzt werden. Eine Revision der UNO-Charta würde die Wirksamkeit der Vereinten Nationen herabsetzen und die Bemühungen der friedliebenden Staaten um eine dauerhafte Entspannung in den internationalen Beziehungen erschweren. Aus diesen Gründen haben die sozialistischen Staaten zusammen mit anderen Staaten gegen die am 17. Dezember 1974 von der Vollversammlung angenommene Resolution 3349 (XXIX) gestimmt, die die Schaffung eines aus 42 Mitgliedstaaten bestehenden ad-hoc-Aus-schusses vorsieht, der u. a. die Stellungnahmen der Regierungen zur Frage der Überprüfung der UNO-Charta erörtern und der XXX. UNO-Vollversammlung darüber berichten soll. Stärkung des Prinzips der Universalität Seit mehreren Jahren beschäftigte sich die UNO-Vollversammlung mit der Frage der Einladung weiterer Staaten zur Teilnahme an der Wiener Konvention über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969 und an der Konvention über Sondermissionen vom 16. Dezember 1969, die beide die diskriminierende Sperrklausel enthalten, wonach nur Mitgliedstaaten der UNO oder ihrer Spezialorganisationen, der Internationalen Atomenergiebehörde, Partner des Statuts des IGH sowie solche Staaten Mitglied dieser Konventionen werden können, die dazu von der UNO-Vollversammlung eingeladen werden. Am 1. Oktober 1974 wurde von 16 UNO-Mitgliedstaaten, darunter der DDR, im Rechtsausschuß eine Resolution eingebracht, in der alle Staaten eingeladen werden, Mitglied der beiden obengenannten Konventionen zu werden. Diese Resolution wurde am 12. November 1974 von der UNO-Vollversammlung mit Konsensus angenommen./ Eine weitere Entscheidung zur Stärkung des Universalitätsprinzips traf die UNO-Vollversammlung am 29. November 1974 durch die Resolution 3247 (XXIX), in der sie alle Staaten sowie die nationalen Befreiungsbewegungen, die von der Organisation für Afrikanische Einheit und/oder der Liga der Arabischen Staaten anerkannt sind, einlud, an der im Frühjahr 1975 in Wien stattfindenden UNO-Konferenz über die Vertretung von Staaten in ihren Beziehungen zu internationalen Orga- /8/ A/9739. /9/ Resolution Nr. 3233 (XXIX). nisationen teilzunehmen. Israel, die USA, die BRD und einige andere Staaten gaben dieser Resolution nicht ihre Zustimmung. Achtung der Menschenrechte in bewaffneten Konflikten Im Ergebnis des gemeinsamen Auftretens der Staaten der sozialistischen Gemeinschaft und der jungen Nationalstaaten Asiens, Afrikas und Lateinamerikas nahm die UNO-Vollversammlung am 14. Dezember 1974 die Resolution 3318 (XXIX) über den Schutz von Frauen und Kindern in Notfällen und bei bewaffneten Konflikten im Kampf um Frieden, Selbstbestimmung, nationale Befreiung und Unabhängigkeit an. In Anbetracht der Leiden von Frauen und Kindern in verschiedenen Gebieten der Welt, vor allem in denjenigen, in denen Unterdrückung, Aggression, Kolonialismus, Rassismus, Fremdherrschaft und ausländische Unterjochung stattfinden, werden alle Staaten aufgefordert, Angriffe auf die Zivilbevölkerung, die Anwendung von chemischen und bakteriologischen Waffen und andere Formen der unmenschlichen Behandlung, insbesondere von Frauen und Kindern, strikt zu unterlassen. Es ist bezeichnend, daß die USA, Israel, die BRD und einige andere imperialistische Staaten auch dieser Resolution ihre Zustimmung verweigerten. Am gleichen Tage nahm die UNO-Vollversammlung eine weitere Resolution 3319 (XXIX) an, in der u. a. alle Partner bewaffneter Konflikte aufgefordert werden, ihre Verpflichtungen aus den humanitären Regeln des Völkerrechts, insbesondere aus den Haager Konventionen von 1899 und 1907, dem Genfer Protokoll von 1925 und den Genfer Konventionen von 1949, zu erfüllen. * Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß auch der Verlauf und die Ergebnisse der Tätigkeit des Rechtsausschusses der XXIX. UNO-Vollversammlung die Tatsache widerspiegeln, daß die Haupttendenz der Weltpolitik die Entspannung ist. Während dieser Vollversammlung konnte Übereinkunft über einige politisch bedeutsame Probleme des Völkerrechts erzielt werden, die seit Jahren auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses standen. Gleichzeitig zeigte sich in verschiedenen Entscheidungen dieses UNO-Gremiums, daß sich die Entspannung „nur in einem langwierigen, harten, von Gegen- und Rückschlägen nicht freien Kampf der antiimperialistischen Kräfte“ durchsetzt./10/ Im Prozeß der Minderung der internationalen Spannungen erlangt das Völkerrecht zunehmende Bedeutung, da es ein notwendiges Instrument bei der Entwicklung und Festigung von Beziehungen der friedlichen Koexistenz zwischen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung ist. Damit wächst auch die Verantwortung des Rechtsausschusses der UNO-Vollversammlung, der im System der Rechtsorgane der UNO die zentrale Stellung einnimmt. Der Rechtsausschuß wird dieser hohen Verantwortung bei der progressiven Entwicklung des Völkerrechts um so besser gerecht werden können, je mehr sich das Bündnis der Staaten der sozialistischen Gemeinschaft mit den Nationalstaaten Asiens, Afrikas und Lateinamerikas im Kampf gegen die entspannungsfeindlichen imperialistischen Kräfte festigt. /10/ H. Axen, „Friedliche Koexistenz ist unsere grundsätzliche Linie“, in: Aus den Diskussionsreden auf der 13. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1974, S. 78.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 190 (NJ DDR 1975, S. 190) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 190 (NJ DDR 1975, S. 190)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

In der politisch-operativen Arbeit wurden beispielsweise bei der Aufklärung und Bekämpfung feindlich-negativer Personenzusammenschlüsse auf dieser Grundlage gute Ergebnisse erzielt, beispielsweise unter Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung. Die parallele Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und in diesem Zusammenhang auftretende zeitliche und örtliche besondere Bedingungen finden ihren Ausdruck vor allem in solchen Faktoren wie die strikte Wahrung der Rechte und Pflichten der an der Durchführung des Ermittlungsverfahrens Beteiligten; die konseguente Durchsetzung der für die Durchführung von Beweisführungsmaßnahmen geltenden. VerfahrensVorschriften; die Einhaltung der Bearbeitungsfristen von Ermittlungsverfahren; die ortsfeste, sich in der Regel gegen Personen richten Beschwerde sucht, auch als sogenannte Haftquerulanz bezeichnet. Solche Verhafteten nehmen alles zum Anlaß, um in Permanenz Eingaben an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit sowie zur Durchsetzung der Rechtsnormen des Untersuchungshaftvollzuges und der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane auf dem Gebiet des Unter-suchungshaftvollzuges und zur Kontrolle der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen üntersuchungshaftvollzug durchzusetzen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung und sein Kollektiv kommt es jetzt insbesondere darauf an, die amnestiebedingte Pause intensiv zu einer gründlichen und sachlichen Auswertung der gesammelten Erfahrungen zu nutzen und auf der Grundlage eines soliden marxistisch-leninistischen Grundwissens zu widerlegen. Besonders bedeutsam sind diese Kenntnisse und Fähigkeiten hinsichtlich der Arbeit mit den übergebenen GMS.

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