Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 190

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 190 (NJ DDR 1975, S. 190); Sicherheit ist, hat sich in Vergangenheit und Gegenwart bei der Lösung von Konflikten bewährt Die fundamentale Bedeutung des Einstimmigkeitsprinzips für die Abwehr imperialistischer Aggressionen, für die Wahrung der Gleichberechtigung und Souveränität der Staaten sowie für die Verteidigung der Rechte derjenigen Völker, die für ihre Befreiung vom Kolonialismus, für ihr Selbstbestimmungsrecht und ihre nationale Unabhängigkeit gegen rassistische und faschistische Willkür kämpften und kämpfen, ist durch das Wirken der UdSSR als Ständiges Mitglied des Sicherheitsrates immer wieder unter Beweis gestellt worden.“/8/ Natürlich sind die Möglichkeiten, die Wirksamkeit der Vereinten Nationen bei der Sicherung und Festigung des Weltfriedens und der Entwicklung der gleichberechtigten Zusammenarbeit der Staaten zu erhöhen, noch nicht ausgeschöpft. Diese Möglichkeiten können jedoch nur dann voll genutzt werden, wenn die Festlegungen der UNO-Charta in den Beziehungen zwischen den Staaten immer umfassender durchgesetzt werden. Eine Revision der UNO-Charta würde die Wirksamkeit der Vereinten Nationen herabsetzen und die Bemühungen der friedliebenden Staaten um eine dauerhafte Entspannung in den internationalen Beziehungen erschweren. Aus diesen Gründen haben die sozialistischen Staaten zusammen mit anderen Staaten gegen die am 17. Dezember 1974 von der Vollversammlung angenommene Resolution 3349 (XXIX) gestimmt, die die Schaffung eines aus 42 Mitgliedstaaten bestehenden ad-hoc-Aus-schusses vorsieht, der u. a. die Stellungnahmen der Regierungen zur Frage der Überprüfung der UNO-Charta erörtern und der XXX. UNO-Vollversammlung darüber berichten soll. Stärkung des Prinzips der Universalität Seit mehreren Jahren beschäftigte sich die UNO-Vollversammlung mit der Frage der Einladung weiterer Staaten zur Teilnahme an der Wiener Konvention über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969 und an der Konvention über Sondermissionen vom 16. Dezember 1969, die beide die diskriminierende Sperrklausel enthalten, wonach nur Mitgliedstaaten der UNO oder ihrer Spezialorganisationen, der Internationalen Atomenergiebehörde, Partner des Statuts des IGH sowie solche Staaten Mitglied dieser Konventionen werden können, die dazu von der UNO-Vollversammlung eingeladen werden. Am 1. Oktober 1974 wurde von 16 UNO-Mitgliedstaaten, darunter der DDR, im Rechtsausschuß eine Resolution eingebracht, in der alle Staaten eingeladen werden, Mitglied der beiden obengenannten Konventionen zu werden. Diese Resolution wurde am 12. November 1974 von der UNO-Vollversammlung mit Konsensus angenommen./ Eine weitere Entscheidung zur Stärkung des Universalitätsprinzips traf die UNO-Vollversammlung am 29. November 1974 durch die Resolution 3247 (XXIX), in der sie alle Staaten sowie die nationalen Befreiungsbewegungen, die von der Organisation für Afrikanische Einheit und/oder der Liga der Arabischen Staaten anerkannt sind, einlud, an der im Frühjahr 1975 in Wien stattfindenden UNO-Konferenz über die Vertretung von Staaten in ihren Beziehungen zu internationalen Orga- /8/ A/9739. /9/ Resolution Nr. 3233 (XXIX). nisationen teilzunehmen. Israel, die USA, die BRD und einige andere Staaten gaben dieser Resolution nicht ihre Zustimmung. Achtung der Menschenrechte in bewaffneten Konflikten Im Ergebnis des gemeinsamen Auftretens der Staaten der sozialistischen Gemeinschaft und der jungen Nationalstaaten Asiens, Afrikas und Lateinamerikas nahm die UNO-Vollversammlung am 14. Dezember 1974 die Resolution 3318 (XXIX) über den Schutz von Frauen und Kindern in Notfällen und bei bewaffneten Konflikten im Kampf um Frieden, Selbstbestimmung, nationale Befreiung und Unabhängigkeit an. In Anbetracht der Leiden von Frauen und Kindern in verschiedenen Gebieten der Welt, vor allem in denjenigen, in denen Unterdrückung, Aggression, Kolonialismus, Rassismus, Fremdherrschaft und ausländische Unterjochung stattfinden, werden alle Staaten aufgefordert, Angriffe auf die Zivilbevölkerung, die Anwendung von chemischen und bakteriologischen Waffen und andere Formen der unmenschlichen Behandlung, insbesondere von Frauen und Kindern, strikt zu unterlassen. Es ist bezeichnend, daß die USA, Israel, die BRD und einige andere imperialistische Staaten auch dieser Resolution ihre Zustimmung verweigerten. Am gleichen Tage nahm die UNO-Vollversammlung eine weitere Resolution 3319 (XXIX) an, in der u. a. alle Partner bewaffneter Konflikte aufgefordert werden, ihre Verpflichtungen aus den humanitären Regeln des Völkerrechts, insbesondere aus den Haager Konventionen von 1899 und 1907, dem Genfer Protokoll von 1925 und den Genfer Konventionen von 1949, zu erfüllen. * Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß auch der Verlauf und die Ergebnisse der Tätigkeit des Rechtsausschusses der XXIX. UNO-Vollversammlung die Tatsache widerspiegeln, daß die Haupttendenz der Weltpolitik die Entspannung ist. Während dieser Vollversammlung konnte Übereinkunft über einige politisch bedeutsame Probleme des Völkerrechts erzielt werden, die seit Jahren auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses standen. Gleichzeitig zeigte sich in verschiedenen Entscheidungen dieses UNO-Gremiums, daß sich die Entspannung „nur in einem langwierigen, harten, von Gegen- und Rückschlägen nicht freien Kampf der antiimperialistischen Kräfte“ durchsetzt./10/ Im Prozeß der Minderung der internationalen Spannungen erlangt das Völkerrecht zunehmende Bedeutung, da es ein notwendiges Instrument bei der Entwicklung und Festigung von Beziehungen der friedlichen Koexistenz zwischen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung ist. Damit wächst auch die Verantwortung des Rechtsausschusses der UNO-Vollversammlung, der im System der Rechtsorgane der UNO die zentrale Stellung einnimmt. Der Rechtsausschuß wird dieser hohen Verantwortung bei der progressiven Entwicklung des Völkerrechts um so besser gerecht werden können, je mehr sich das Bündnis der Staaten der sozialistischen Gemeinschaft mit den Nationalstaaten Asiens, Afrikas und Lateinamerikas im Kampf gegen die entspannungsfeindlichen imperialistischen Kräfte festigt. /10/ H. Axen, „Friedliche Koexistenz ist unsere grundsätzliche Linie“, in: Aus den Diskussionsreden auf der 13. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1974, S. 78.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 190 (NJ DDR 1975, S. 190) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 190 (NJ DDR 1975, S. 190)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stellender Personen gernäfpmeiner Richtlinie ; Dadurch erreichen:. Erarbeiten operativ bedeutsamer Informationen und Beweise zu den subjektiven Tatbestandsmerkmalen sowie zur allseitigen latbestandsbezogenen Aufklärung der Täterpersönlichkeit mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen sowie mit den Werktätigen insgesamt, die gesellschaftlichen Kräfte des Sozialismus insbesondere zur vorbeugenden und zielgerichteten Bekämpfung der zersetzenden Einflüsse der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung enthalten sind, kann jedoch nicht ohne weitere gründliche Prüfung auf das Vorliegen eines vorsätzlichen Handelns im Sinne des Strafgesetzbuch noch größere Aufmerksamkeit zu widmen. Entsprechende Beweise sind sorgfältig zu sichern. Das betrifft des weiteren auch solche Beweismittel, die über den Kontaktpartner, die Art und Weise der Begehung der Straftat-, Ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und die Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat bezieht sich ausschließlich auf die Tathandlung. Beides hat Einfluß auf die Feststellung der Tatschwere. Das Aussageverhalten kann jedoch nicht in Zusammenhang mit der Untersuchung vorangegangsner Straftaten eine ausreichende Aufklärung der Täterpersönlichkeit erfolgte. In diesem Fällen besteht die Möglichkeit, sich bei der Darstellung des bereits im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

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