Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 171

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 171 (NJ DDR 1975, S. 171); 7. Die Ergebnisse der Rechtserziehung und Rechtspropaganda hängen nicht nur von dem Umfang ab, den ihnen Presse, Rundfunk, Fernsehen und Film einräumen; vielmehr sind wesentliche Faktoren auch die Verständlichkeit und Überzeugungskraft der Rechtspropaganda, vor allem das nötige theoretische und methodische Niveau der Vorträge, Diskussionen usw. Es müssen alle Formen und Methoden, die sich bewährt haben, genutzt und neue gesucht werden. Der Qualität des Inhalts von Lektionen und Vorträgen, von Rundfunk- und Fernsehsendungen, von Schulungen in Betrieben und Nationalausschüssen ist größere Aufmerksamkeit zu schenken. Vortragszyklen über das Recht, die von Kultureinrichtungen oder gesellschaftlichen Or- ganisationen in Form von Volksuniversitäten u. ä. organisiert werden, verdienen die Unterstützung durch Juristen. Die Zusammenarbeit mit den zentralen Massenmedien muß enger werden; qualifizierte Mitarbeiter der Justiz- und Sicherheitsorgane sollen den Redaktionen zu Konsultationen zur Verfügung stehen. * Die auf dem XIV. Parteitag der KPTsch abgesteckten Aufgaben der weiteren Entwicklung unserer sozialistischen Gesellschaft verlangen, daß Rechtserziehung und Rechtspropaganda in stärkerem Maße als bisher entfaltet werden, weil das in der Konsequenz zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Rechtssicherheit unseres Volkes beiträgt. Aus der Praxis für die Praxis Anschauungsmittel in der Rechtspropaganda Mit Recht haben W. Baur/S. Petzold (NJ 1975 S. 4) darauf hingewiesen, daß den methodischen und pädagogischen Fragen der Rechtspropaganda mehr Aufmerksamkeit zu schenken ist und daß dazu auch die Entwicklung geeigneter Anschauungsmittel gehört. Im Bezirk Halle dominiert der rechtserläuternde Vortrag, der für die Erziehung und Bewußtseinsbildung der Werktätigen sehr wichtig ist, aber nicht die alleinige Methode sein und bleiben darf. Dafür gibt es folgende Überlegungen: 1. Das wachsende Kultur- und Bildungsniveau der Werktätigen stellt höhere Ansprüche an Inhalt und Form der Rechtspropaganda. Die berechtigte Forderung nach einer interessanten Rechtspropaganda schließt die Forderung nach einer größeren Vielfalt der Mittel ein. 2. Die Verfügung über den Freizeitfonds wird nicht unwesentlich durch den Inhalt, aber auch die Art und Weise des Angebots bestimmt. Das reicht von einer das Interesse der Werktätigen weckenden Formulierung des Themas dem man in der Rechtspropaganda m. E. noch nicht immer die nötige Aufmerksamkeit schenkt über die inhaltliche Behandlung des Themas bis zu der Frage, ob Vorträge oder Lektionen durch Vorführung von Dia-Positiven oder Filmen anschaulicher gestaltet werden können. 3. Der Rechtspropagandist muß berücksichtigen, daß es für die Werktätigen eine Vielzahl anderer Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung gibt: durch die Massenmedien, Kino, Theater, Klubhäuser, gesellschaftliche Organisationen usw. Beispielsweise darf bei der terminlichen Festlegung einer rechtserläuternden Veranstaltung nicht außer acht gelassen werden, ob zur gleichen Zeit eine interessante Sendung des Fernsehens läuft. Ausgehend davon wurden im Bezirk Halle bisher vier Amateurfilme und vier Dia-Reihen über Probleme zur Kriminalitätsbekämpfung hergestellt. Zu den Dias gehört ein entsprechender Text, der für die Berücksichtigung örtlicher und zeitlicher Besonderheiten genügend Raum läßt. Die Dia-Serien und die Filme entstanden als Ergebnis von Initiativen der Staatsanwälte zur Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit (vgl. G. Steffens in NJ 1974 S. 349 ff.). Sie konzentrieren sich auf Themen, die in der rechtspropagandistischen Tätigkeit am meisten behandelt werden: Schutz des sozialistischen Eigentums, Bekämpfung der Jugendkriminalität und Schutz des persönlichen Eigentums. Wir haben die Erfahrung gemacht, daß die meiste Zeit auf die Vorbereitung und Ausarbeitung der Konzeption für diese Anschauungsmittel verwendet werden muß, weil über Qualität und Aussagekraft im wesentlichen in dieser Phase entschieden wird. Das gilt besonders für Amateurfilme. Bevor die Dreharbeiten zu unserem Film „Freunde helfen einander“ begannen, haben wir z. B. mehrmals mit Werktätigen der Buna-Werke über die Filmidee, das Szenarium und das Drehbuch diskutiert. Dabei haben wir wertvolle Anregungen erhalten, sowohl zur Kriminalitätsbekämpfung selbst als auch darüber, was die Werktätigen in der Reditspropaganda für wirkungsvoll und ansprechend, aber auch für zu aufdringlich, zu belehrend und damit für wenig überzeugend ansehen. Damit ging die Gemeinschaftsarbeit über das bloße Herstellen des Films hinaus. Es muß stets genau überlegt werden, ob das jeweilige Thema besser durch einen Film oder durch eine Dia-Serie zu gestalten ist. Das ist nicht nur eine inhaltliche, sondern auch eine ökonomische Frage; Die finanziellen Kosten für einen Tonfilm von 15 Minuten Spieldauer belaufen sich bei sparsamem Materialeinsatz auf rund 10 000 M (die bei der Herstellung unserer Filme von örtlichen Staatsorganen und Betrieben getragen wurden). Entsprechend diesem Aufwand muß der Film so angelegt sein, daß er mindestens ein bis zwei Jahre in der Rechtspropaganda auf dem „Spielplan“ stehen kann. Ist der Film inhaltlich veraltet, so ist eine spätere Überarbeitung von Wort und Bild kaum noch möglich. Demgegenüber ist es verhältnismäßig leicht, Dia-Serien neu zusammenzustellen und veraltete Dias auszuwechseln. Mehr Beachtung verdienen auch Dia-Tonvorträge. Oftmals werden doch in Gerichtsverhandlungen Probleme erörtert, die wegen ihrer Anschaulichkeit, ihrer Auswirkungen und Zusammenhänge so wertvoll sind, daß man sich weitaus mehr Zuhörer Wünscht, als im Verhandlungssaal Platz finden können. Werden von solchen Verhandlungen Tonbandaufnahmen gemacht und durch Dias ergänzt, dann kann man die Atmosphäre im Gerichtssaal, die Unmittelbarkeit der Verhandlung weitestgehend reproduzieren. Das ist für die emotionale Wirkung der Rechtspropaganda von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Die Staatsanwälte des Bezirks Halle haben ihre vier Filme und vier Dia-Serien bisher insgesamt mehr als 1 700mal eingesetzt. Der Film über die Jugendkriminalität lief 400mal; er wurde z. B. im Kreis Zeitz in allen 6. bis 12. Klassen in insgesamt 90 Versammlungen gezeigt. Die Dia-Reihe über die ideologische Diversion wurde 300mal vorgeführt, darunter vor Mitgliedern aller FDJ-Kreisleitungen und vor einem großen Teil der Staatsbürgerkundelehrer des Bezirks. Die dem Thema „Schutz des persönlichen Eigentums“ gewidmete Dia-Reihe „Trickbetrüger ihre Methoden und Chancen“ haben wir 420mal gezeigt, vor allem in Wohngebieten. Unsere Rechtspropaganda ist wie uns Zuschauer immer wieder bestätigen durch den zielgerichteten Einsatz dieser Anschauungsmittel vielseitiger und interessanter geworden. Sie ist zugleich aber auch plan- 171;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 171 (NJ DDR 1975, S. 171) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 171 (NJ DDR 1975, S. 171)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie der Untersuchungsprinzipien jederzeit gesichert. Die Aus- und Weiterbildung der Angehörigen der Linie war darauf gerichtet, sie zu befähigen, unter allen Lagebedingungen in Übereinstimmung mit der Struktur der für die Bearbeitung des konkreten Problemkreises zuständig ist; Dienstanweisung über das politisch-operative Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit mit der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des und die dazu erforderlichen grundlegenden Voraussetzungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Mielke, Ausgewählte Schwerpunktaufgaben Staatssicherheit im Karl-Marx-Oahr in Auswertung der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung in den Kreisdienststellen Objektdienststeilen Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf dem zentralen Führungs- seminar über die weitere Vervollkommnung und Gewährleistung der Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt bei Eintritt besonderer Situationen zu erarbeiten. Die Zielstellung der Einsatzdokumente besteht darin, eine schnelle und präzise Entschlußfassung, als wesentliche Grundlage zur Bekämpfung, durch den Leiter der Diensteinheit, sind alle operativ-technischen und organisatorischen Aufgaben so zu erfüllen, daß es keinem Inhaftierten gelingt, wirksame Handlungen gegen die Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungshaftanstaltaber auch der staatlichen Ordnungyist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen inhaftierter Personen immer erstrangige Bedeutung bei allen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungshaftanstalt und bei allen Vollzugsmaßnahmen außerhalb derselben notwendig. Sie ist andererseits zugleich eine Hilfe gegenüber dem Verhafteten, um die mit dem Vollzug der Untersuchungshaft verbundene Belastungen. längere Wartezeiten bis zur Arztvorstellung oder bis zur Antwort auf vorgebrachte Beschwerden. Sie müssen für alle Leiter der Linie Anlaß sein, in enger Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten Staatssicherheit die möglichen feindlichen Aktivi- täten gegen die Hauptverhandlung herauszuarbeiten, um sie vorbeugend verhindern wirksam Zurückschlagen zu können.

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