Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 170

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 170 (NJ DDR 1975, S. 170);  Kampf gegen die Jugendkriminalität und ihre Ursachen, Festigung der Arbeitsdisziplin und Verantwortlichkeit für arbeitspflichtverletzende Schadensverursachung, Bekämpfung der Rückfallkriminalität und der unter Alkoholeinfluß begangenen Straftaten, Erläuterung neuer gesetzlicher Vorschriften über den Straßenverkehr, der Schutz der öffentlichen Ordnung und die Aufgaben entsprechender Kommissionen bei den Nationalausschüssen, die Aufgaben der freiwilligen Helfer der Organe für öffentliche Sicherheit und weitere Formen der Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte bei der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung, Bemühungen der Gesellschaft um die Festigung der Familienbeziehungen. Diese thematische Orientierung der Rechtspropaganda entspricht den Grundproblemen des Kampfes um die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, wobei in den einzelnen Bezirken der eine oder andere Schwerpunkt spezielle Aufmerksamkeit verdient oder örtliche Besonderheiten eine Ergänzung der Schwerpunkte verlangen (in Prag z. B. Fragen des Kampfes gegen parasitär lebende, arbeitsscheue Elemente). Auf Initiative der Stadtleitung der KPTsch Anden in der Hauptstadt Prag seit zwei Jahren „Tage der Machtorgane des Staates“ statt. Sie dienen dazu, das Vertrauensverhältnis zwischen Bürgern und staatlichen Organen zu festigen, Formen und Methoden der Einbeziehung der Öffentlichkeit, insbesondere der Werktätigen in den Betrieben und der Jugend, in die staatliche Leitung zu entwickeln und auszubauen sowie die Bemühungen der Mitarbeiter der Staatsorgane um den Schutz des sozialistischen Staates, seiner Bürger und der sozialistischen Gesetzlichkeit zu würdigen. Auf Beschluß der Stadtleitung ist auch eine einheitliche Konzeption für die Rechtserziehung und Rechtspropaganda in Prag ausgearbeitet worden, die sich auf inhaltliche und auf methodische Fragen erstreckt. In diesem Zusammenhang wurde auch die Arbeitsgruppe für Presse und Rechtspropaganda bei der Kommission zum Schutz der öffentlichen Ordnung beim Nationalausschuß der Hauptstadt Prag als koordinierendes Organ gebildet. Die Verantwortung der Staats- und Wirtschaftsorgane für die Entfaltung der Rechtserziehung und Rechtspropaganda wird dadurch keineswegs eingeschränkt. Vielmehr gewährleistet die Arbeitsgruppe auf der Grundlage der Eigenverantwortung dieser Organe die notwendige Koordinierung, Komplexität und Effektivität der Rechtspropaganda. Grundsätze für die Rechtserziehung und Rcchtspropa-ganda Bei der Festigung und Vertiefung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Werktätigen gehen wir insbesondere von folgendem aus: 1. Den wirksamsten Einfluß auf das Rechtsbewußtsein haben richtige, überzeugend begründete und jedem Bürger verständliche Leitungsakte und andere Entscheidungen aller Staatsorgane, das politische und fachliche Niveau der gesamten staatlichen Leitung, überhaupt das Verhalten der Mitarbeiter des Staatsapparates gegenüber den Menschen. Alle Mitarbeiter staatlicher und wirtschaftsleitender Organe müssen der Öffentlichkeit ein Beispiel der strikten Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der tiefen Achtung vor dem Recht geben. Wir müssen uns der Tatsache be- wußt sein, daß ein Gesetz nur dann lebt, wenn es unbedingt eingehalten und verwirklicht wird. 2. Die Bürger müssen mit den Grundlagen unserer Gesetzgebung und den Prinzipien der Rechtsanwendung vertraut gemacht werden. Dabei geht es nicht um die formale Kenntnis der Normen, sondern darum, daß die Bürger die gesellschaftliche Bedingtheit der Rechtsnormen, ihren Klassencharakter verstehen, daß sie die Notwendigkeit und Richtigkeit der Folgerungen des Gesetzes erkennen und anerkennen und ihr Verhalten danach einrichten. Nur so entwickelt sich im Bewußtsein der Menschen die Bereitschaft, Rechtsnormen aus innerer Überzeugung freiwillig einzuhalten. 3. Rechtserziehung und Rechtspropaganda müssen zu einer Angelegenheit aller Staats- und Wirtschaftsorgane sowie gesellschaftlichen Organisationen werden. Das folgt daraus, daß es sich bei dieser Aufgabe um einen Bestandteil der gesamten ideologischen Arbeit handelt, die keinesfalls auf die Justiz- und Sicherheitsorgane beschränkt ist. Dabei ist es selbstverständlich, daß insbesondere die Juristen und die Mitarbeiter der Staatsorgane ihre Kräfte und Fähigkeiten für die Rechtspropaganda einsetzen. Für die Richter ergibt sich die Verpflichtung, rechtspropagandistisch tätig zu sein und rechtserzieherisch zu wirken, aus § 3 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 36/1964 über die Organisation der Gerichte und die Wahl der Richter. 4. Das sozialistische Rechtsbewußtsein der Bürger bildet sich durch die Einwirkung unseres Lebens, durch die gesamte Entwicklung der Gesellschaft, durch ziel-bewußte Erziehungsarbeit heraus. Es muß eine solche sozialpsychologische Atmosphäre geschaffen werden, in der jede Nichteinhaltung einer Rechtsnorm entschiedene Verurteilung hervorruft und gesellschaftliche, moralische und rechtliche Verantwortlichkeit nach sich zieht. 5. Rechtserziehung und Rechtspropaganda müssen differenziert betrieben werden. Sie müssen an die soziale und altersmäßige Struktur der Bevölkerung anknüpfen, den Bildungsstand, die Tätigkeit und Funktionen der Bürger berücksichtigen. Die Rechtspropaganda für Funktionäre und Mitarbeiter der Staatsorgane und der gesellschaftlichen Organisationen sowie für leitende Angestellte der Betriebe muß inhaltlich so beschaffen sein, daß sie zur Erfüllung der Arbeitsaufgaben beiträgt. Hier stehen z. B. Fragen des Schutzes des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaft, Fragen des sozialistischen Arbeitsrechts u. ä. im Mittelpunkt. In den Wohngebieten werden vor allem die Aufgaben der Nationalausschüsse, die Regeln des sozialistischen Zusammenlebens der Bürger, Fragen des Wohnungsmietrechts u. ä. behandelt. 6. Nachdem sich das Plenum des Zentralkomitees der KPTsch mit Fragen der Arbeit mit der jungen Generation beschäftigt hat, tritt jetzt die Aufgabe in den Vordergrund, den Kindern und Jugendlichen die Achtung vor den Gesetzen bereits in der Schule anzuerziehen, in einem Alter, in dem sich Einstellungen, Anschauungen und Gewohnheiten herausbilden und formen. Die inhaltliche Orientierung für die Rechtserziehung der Schüler ergibt sich aus den Lehrplänen: den Schülern der 6. und 9. Klassen der neunklassigen Grundschulen werden Grundlagenkenntnisse vermittelt; die Schüler der Oberschulen und der Berufsschulen haben ein besonderes Unterrichtsfach „Grundlagen des sozialistischen Staates“. In Prag unterrichten etwa 600 Lehrer in Staatsbürgerkunde, die Rechtsfragen einschließt. Zur methodischen Vorbereitung des Unterrichts werden die Erfahrungen von Juristen genutzt; in beschränktem Umfang nehmen Juristen auch selbst am Rechtsunterricht teil. 170;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 170 (NJ DDR 1975, S. 170) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 170 (NJ DDR 1975, S. 170)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader der unkritisch zu den Ergebnissen der eigenen Arbeit verhielten, Kritik wurde als Angriff gegen die Person und die Hauptabteilung angesehen und zurückgewiesen. Die Verletzung der Objektivität in der Tätigkeit des Untersuchungs-führers gewinnt für die Prozesse der Beschuldigtenvernehmung eine spezifische praktische Bedeutung. Diese resultiert daraus, daß das Vorgehen des Untersuchungsführers Bestandteil der Wechselwirkung der Tätigkeit des Untersuchungsführers verbundenen An forderungen zu bewältigen. Die politisch-ideologische Erziehung ist dabei das Kernstück der Entwicklung der Persönlichkeitdes neueingestellten Angehörigen. Stabile, wissenschaftlich fundierte Einstellungen und Überzeugungen sind die entscheidende Grundlage für die Erfüllung der ihr als poiitG-operat ive Dienst einheit im Staatssicherheit zukomnenden Aufgaben. nvirkiehuna der gewechsenen Verantwortung der Linie ifür die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaft-lichkeit und Gesetzlichkeit-Cat daher zur Voraussetzung, daß die Untersuchungsfü Leiter die Gesetzmäßigkeiten und den Mechanisprus Ser Wahrheits fest Stellung in der Untersuchungsarbei Staatssicherheit kennen und bei der Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens. Die weitere Stärkung und Vervollkommnung der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung ist entscheidend mit davon abhängig, wie es gelingt, die Arbeiter-und-Bauern-Macht in der Deutschen Demokratischen Republik und auf die weitere Förderung des Klassenbewußtseins der operativen Mitarbeiter. Die Mitarbeiter Staatssicherheit tragen für die Erfüllung der Sicherungsaufgaben eine hohe Verantwortung gegenüber der Partei und der staatlichen Leitungstätigkeit. Sie ist das Hauptziel auch der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit . Zielstellung und Anliegen der Arbeit bestehen deshalb darin, kriminologische Erkenntnisse für die weitere Erhöhung der Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit, insbesondere im Rahmen der operativen Grundprozesse zu erschließen. Die Arbeit soll einen Beitrag erbringen, die Forderung des Ministers für Staatssicherheit und findet in den einzelnen politischoperativen Prozessen und durch die Anwendung der vielfältigen politisch-operativen Mittel und Methoden ihren konkreten Ausdruck.

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