Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 145

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 145 (NJ DDR 1975, S. 145); XXIV. Parteitag der KPdSU und in einer Reihe von Beschlüssen des Zentralkomitees der Partei aus jüngster Zeit hervorgehoben wurde. In der Festigung der sozialistischen Moral, in der weiteren Stärkung der Rechtsordnung und in erhöhten Anforderungen an die Gesetzlichkeit sieht die Partei einen wesentlichen Faktor für die fortschreitende Entwicklung auf dem Wege zum Sieg des Kommunismus. Die Hauptstütze bei der Lösung dieser Aufgabe ist für die KPdSU das Bewußtsein der Massen, ihre aktive Mitwirkung beim Kampf gegen Rechtsverletzungen, gegen verschiedenartige Formen des Wiederauflebens von Überresten der Vergangenheit und gegen Einflüsse der feindlichen Propaganda. Auch die Maßnahmen zur Verbesserung der Rechtserziehung sind darauf ausgerichtet, das Bewußtsein der Werktätigen zu heben und ihre gesellschaftliche Aktivität zu fördern. Noch vor verhältnismäßig kurzer Zeit wurde in der philosophischen und soziologischen Literatur die Rechtserziehung nicht als eine selbständige Form der kommunistischen Erziehung angesehen./l/ Inzwischen sind viele Juristen und Philosophen nicht ohne Grund der Ansicht, daß das politische, das moralische und das Rechtsbewußtsein das Herzstück der Ideologie darstellen. Sie sind am engsten wechselseitig mit den Klasseninteressen verbunden./2/ Deshalb ist ihnen gegenüber eine spezielle Aufmerksamkeit sowohl in der Theorie als auch in der Praxis der Propaganda nicht nur gerechtfertigt, sondern auch dringend notwendig. Die Erhöhung des Niveaus des Rechtsbewußtseins der Bürger fördert auch das Gefühl für die staatsbürgerliche Pflicht und bildet die Fähigkeit heraus, die politischen Maßnahmen des sowjetischen Staates konkret zu verstehen. Das Zentralkomitee der KPdSU unterstreicht in seinem Beschluß vom 15. September 1970 „Uber Maßnahmen zur Verbesserung der Rechtserziehung der Werktätigen“, daß unter den Bedingungen der weiteren Demokratisierung des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens, der Festigung der Gesetzlichkeit und Rechtsordnung „der Disziplin und Organisiertheit aller Mitglieder der Gesellschaft und der Herausbildung eines hohen Rechtsbewußtsein sowie des Gefühls für die staatsbürgerlichen Pflichten bei allen Sowjetbürgern erstrangige Bedeutung zukommt“ 73/ Im Rechenschaftsbericht des Zentralkomitees der KPdSU an den XXIV. Parteitag wurde ausgeführt: „Die Festigung der Gesetzlichkeit ist nicht nur eine Aufgabe des Staatsapparates. Auch die Parteiorganisationen, die Gewerkschaften und der Komsomol sind verpflichtet, alles zu tun, um die strengste Einhaltung der Gesetze zu sichern und die Erziehung der Werktätigen im Sinne unserer Rechtsordnung zu verbessern. Achtung vor Recht und Gesetz muß zur persönlichen Überzeugung eines jeden Menschen werden.“/4/ Nach dem XXIV. Parteitag der KPdSU ist ein bedeutender Aufschwung in der Rechtserziehung der Bürger zu beobachten. Die Rechtspropaganda durch Vorträge wurde verstärkt und das Netz der Universitäten und Schulen zur Vermittlung von Rechtskenntnissen erweitert. Immer mehr entwickeln sich neue Formen der Rechtserziehung wie öffentliche Rechtsberatungen, die Durchführung von „Tagen des Abgeordneten“ zum Stu- /l/ Vgl. S. M. Kowalew, Die kommunistische Erziehung der Werktätigen unter den gegenwärtigen Bedingungen, Moskau 1967; Die Grundlagen der kommunistischen Erziehung (Lehrbuch), Moskau 1964. /2/ Vgl. G. J. Nesterenko, Die Ideologie ihre Besonderheiten und Formen, Moskau 1964, S. 52; D. A. Potopejko, Das Rechtsbewußtsein als gesamtgesellschaftliche Erscheinung, Kiew 1970, S. 30/31; I. E. Färber, Das Rechtsbewußtsein als Form des gesellschaftlichen Bewußtseins, Moskau 1963, S. 120/121. 13/ Prawda vom 16. September 1970. /4/ L. L Breshnew, Rechenschaftsbericht des Zentralkomitees an den XXTV. Parteitag der KPdSU, Moskau/Berlin 1971, S. 109. dium des sowjetischen Rechts usw. Die Rechtspropaganda in der Presse, im Rundfunk und im Fernsehen wurde umfassender und vielseitiger. In der Oberschule, im System der technischen Berufsausbildung, der Fachschulen und höheren Lehranstalten wird eine systematische Rechtserziehung eingeführt. Das Ziel der Volksbildung in der UdSSR wurde in den Grundlagen der Gesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken über die Volksbildung bestimmt, die am 19. Juli 1973 vom Obersten Sowjet der UdSSR bestätigt wurden. Zu diesem Ziel gehört die Ausbildung hochqualifizierter, allseitig entwickelter und aktiver Erbauer der kommunistischen Gesellschaft, die auf der Grundlage der Ideen des Marxismus-Leninismus und im Geiste der Achtung gegenüber den sowjetisdien Gesetzen sowie der sozialistischen Rechtsordnung erzogen worden sind. Dies bedeutet, daß die Rechtserziehung zu einem untrennbaren Teil der Volksbildung der UdSSR wird. Angesichts der Aufgaben, die den Parteiorganisationen gestellt sind, ist das Studium des Rechts im Rahmen der Parteischulung sehr bedeutsam. Der politisch-ideologische Einfluß dieser Schulungsarbeit ist sehr hoch zu bewerten, und es genügt zu sagen, daß von ihr ungefähr 15 Millionen Menschen erfaßt werden. Unter ihnen befinden sich viele leitende Mitarbeiter sowie Angehörige des Wirtschaftsaktivs der Partei und des Sowjetaktivs. Deshalb schätzen es die Juristen hoch ein, daß in das Programm der Universitäten des Marxismus-Leninismus das Spezialfach „Grundlagen der sowjetischen Gesetzgebung“ aufgenommen wurde. Zugleich sind aber die Hinweise des Zentralkomitees der KPdSU, daß auch andere Formen der Schulungsarbeit der Partei sowie der weiteren politischen Schulungsarbeit wie z. B. die Schulen und Seminare des Wirtschaftsaktivs der Partei und des Komsomolaktivs das Studium des Rechts einschließen müssen, noch nicht ausreichend verwirklicht worden. Gegenwärtig ist das System der marxistisch-leninistischen Schulung, insbesondere der ökonomischen Schulung der Werktätigen, das auch den mittleren Bereich der parteipolitischen Schulungsarbeit umfaßt, breit entfaltet. In verschiedenen Zirkeln, Seminaren und Schulen der Aktive studieren Millionen Kommunisten, Komsomolzen und Parteilose Fragen der ökonomischen Theorie. Jedoch ist in den Programmen dieser Formen parteipolitischer Schulung das Studium des sowjetischen Rechts kaum vorgesehen. Nun werden aber Wirtschaftsfragen nicht ohne Bezugnahme auf Rechtsnormen, auf die Gesetze des Sowjetstaates entschieden, und es ist nicht nur Pflicht jedes Wirtschaftsfunktionärs, sondern auch jedes gewerkschaftlich aktiv tätigen Bürgers, die gesetzlichen Bestimmungen in seinem Tätigkeitsbereich zu kennen. Die gleiche Pflicht haben auch die Sekretäre und Mitglieder der Büros von Grundorganisationen der Partei. Das Bedürfnis hierzu haben die Kommunisten sowie die Angehörigen des Gewerkschafts- und des Wirtschaftsaktivs selbst. Davon zeugt die große Zahl von Anmeldungen bei den Universitäten zum Erwerb von Rechtskenntnissen, deren Unterricht allerdings nicht zu den Formen der Parteischulung gehört. Es ist zu überlegen, ob für den Unterricht zu den Grundlagen des Sowjetrechts für das gesamte System der parteipolitischen Schulung Empfehlungen ausgearbeitet werden sollten, damit die Partei-, Komsomol- und Wirtschaftsaktive auf allen Ebenen vom Arbeiter bis zum Leiter ständig eine Ausbildung auf dem Gebiet des Rechts erhalten. All dies ermöglicht es, den ideologischen Einfluß der Partei auf die Herausbildung und Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Werktätigen zu erweitern und zu verstärken. 145;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 145 (NJ DDR 1975, S. 145) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 145 (NJ DDR 1975, S. 145)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Auf der Grundlage der Anweisung ist das aufgabenbezogene Zusammenwirken so zu realisieren und zu entwickeln! daß alle Beteiligten den erforaerliohen spezifischen Beitrag für eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen am, zum Thema: Die politisch-operativen Aufgaben der Abteilungen zur Verwirklichung der Aufgabenstellungen des Genossen Minister auf der Dienstkonferenz am Genossen! Gegenstand der heutigen Dienstkonferenz sind - wesentliche Probleme der internationalen Klassenauseinandersetzung und die sich daraus für Staatssicherheit ergebenden politisch-operativen Schlußfolgerungen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung zu erteilen, die Funktechnik unter Einhaltung der Funkbetriebs Vorschrift Staatssicherheit zu benutzen, gewonnene politisch-operativ bedeutsame Informationen an den Referatsleiter weiterzuleiten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X