Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 143

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 143 (NJ DDR 1975, S. 143); die testamentarische Erbfolge (§§ 370 bis 395) sein solL/7/ Diese Hervorhebung der gesetzlichen Erbfolge, so könnte eingewendet werden, kann dann unterbleiben, wenn sie so ausgestaltet ist, daß sich die Praxis überwiegend nach dieser Erbfolge gestaltet. Es hieße jedoch auf eine wichtige Seite sozialistischer Gesetzgebung verzichten, wenn den Bürgern das von Staat und Gesellschaft für die Erbfolge primär Gewollte nicht auch ebenso klar und deutlich unterbreitet wird. Der Schwerpunkt des sozialistischen Erbrechts liegt anerkanntermaßen in der gesetzlichen Erbfolge, weil der Bürger erwarten kann, daß das Gesetz diese Frage seinen Wünschen gemäß regelt. Das Gesetz geht dabei von dem aus, was in der Regel auch im Interesse des Staates und der Gesellschaft liegt, weshalb es an die familiären und verwandtschaftlichen Beziehungen anknüpft und auch so zum Schutz und zur Festigung der Familie beitragen kann. Daran ist die Gesellschaft ebenso interessiert wie jeder verantwortungsbewußte Bürger. Die gesetzliche Erbfolge muß deshalb die typischen Familien- und Lebensverhältnisse in sich aufnehmen; die Mehrzahl unserer Bürger muß sich darauf verlassen können, daß diese Erbfolge ihren Interessen und denen ihrer nächsten Angehörigen entspricht. Eine große Anzahl von Testamenten deutet aber darauf hin, daß die eigentlich gewollte Regel mehr oder weniger zur Ausnahme wird und das Gesetz nur noch diese Ausnahme regelt. So erhob erst § 10 EGFGB eine sich in außerordentlich zahlreichen Testamenten zur Umgehung der §§ 1925, 1931 BGB (Beschränkung des Erbrechts des Ehegatten) entwickelte Praxis zur Regel mit dem Ergebnis, daß mit Inkrafttreten des EGFGB auch die Zahl der Testamente spürbar abnahm, in denen sich die kinderlosen Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben einsetzten, um den Eintritt der Eltern des zuerst versterbenden neben dem überlebenden Ehegatten als Erben zu verhindern. Betrachtet man unter diesem Aspekt die im ZGB-Ent-wurf vorgesehene gesetzliche Erbfolge, so wird sichtbar, daß auch nach Inkrafttreten des ZGB die große Zahl der Testamente nicht abnehmen wird, mit denen sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben einsetzen, um den Erbeintritt der wirtschaftlich selbständigen Kinder bis zum Tode des zuletzt versterbenden Elternteils hinauszuschieben. Gegenwärtig sind mehr als 60 Prozent der bei den Staatlichen Notariaten errichteten und abgelieferten Testamente einseitige oder gegenseitige Testamente mit dem beschriebenen Inhalt./8/ Hier wird die Funktion des Erbrechts ganz deutlich: Solange die zur Familie gehörenden Kinder minderjährig oder volljährig, aber wirtschaftlich noch nicht selbständig sind, halten es die Eltern für gerechtfertigt, daß diese Kinder miterben. Sind die Kinder jedoch ihrer unmittelbaren Familie entwachsen und wirtschaftlich selbständig, haben sie u. U. sogar bereits eine eigene Familie gegründet, dann erachten es die Eltern als ungerechtfertigt, wenn diese Kinder beim Tode des zuerst versterbenden Elternteils miterben, weil dies nicht den Interessen der Familie des Erblassers, ihrem Schutz und der Sicherung ihrer weiteren Funktionserfüllung entspricht. In der Restfamilie des Erblassers ist z. B. auch die der Familie obliegende ökonomische Funktion zu realisieren; der Nachlaß des Verstorbenen muß also in Übereinstimmung mit der charakterisierten Funk- /7/ Für das bürgerliche Erbrecht war entgegen der Systematik des Erbrechts im BGB gerade der umgekehrte Fall entsprechend den jeweils zu beachtenden Besonderheiten des Privateigentums typisch. /8' Diese Angabe stammt aus einer noch unvollständigen Übersicht, die als Notare tätige Fernstudenten der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universital Berlin für die Anfertigung ihrer Diplomarbeiten zusammenstellten. Aus dem Alltag des Rechtsstaats der Monopole Krise und Arbeitsrecht Die Arbeitsgerichte der BRD sehen sich von einer Prozeßlawine überrollt. Wie die BRD-Wochenzeitung der Gewerkschaften „Welt der Arbeit" in ihrer Ausgabe vom 31. Januar 1975 berichtet, hat sich beispielsweise im Lande Hessen die Zahl der Klagen von 14 000 im Jahre 1969 auf 27 691 im Jahre 1974 erhöht, also fast verdoppelt. Baden-Württemberg registrierte am Jahresende 32 000 arbeitsgerichtliche Verfahren gegenüber 25 000 im Vorjahr und 16 000 im Jahre 1969. Und München meldet einen Prozeßanstieg um 20 Prozent innerhalb eines Jahres. Hier lagen bis Ende November 1974 12 630 Klagen vor. 1 280 Fälle hatte der einzige Marburger Arbeitsrichter im vergangenen Jahr zu bearbeiten; zu Beginn des neuen Jahres war er schon bis Juli „ausgebucht“, schrieb die „Frankfurter Rundschau" am 8. Februar 1975. Die Ursachen dieser Prozeßinflation liegen auf der Hand: Krisenzeiten sind Spitzenzeiten für Unternehmerwillkür. Wer aufmuckt, wird gefeuert vor den Fabriktoren warten Hunderte auf eine freiwerdende Stelle, meist bereit, sich um der Sicherung ihrer Existenzgrundlagen willen jedweden Arbeitsbedingungen zu beugen. Die hohe Zahl der gerichtlichen Klagen widerspiegelt deshalb nur unvollständig das Ausmaß der tatsächlichen Konfliktfälle: Viele Arbeiter und Angestellte „nehmen ungerechte Behandlung durch ihre Chefs schweigend hin, aus Angst, sie könnten ihren Arbeitsplatz verlieren", meint die „Welt der Arbeit" und zitiert den Präsidenten des BRD-Bundesarbeitsgerichts Müller: „Ich kann es nicht ausschließen, daß mancher aus Existenzangst auf ihm zustehende Rechte verzichtet." Wer sich dennoch für den Weg zum Arbeitsgericht entschließt und auch das Risiko des langen Marsches durch die Instanzen nicht scheut, sieht sich meist in der Lage des Ertrinkenden, der zum Strohhalm greift. „Klagt ein Arbeitnehmer in Zeiten der Hochkonjunktur gegen seine Kündigung, dann ist er zu einem Vergleich viel eher bereit, weil es nicht schwierig ist, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Jetzt aber ficht er nicht um finanzielle Entschädigung, sondern um seine Existenzgrundlage um seinen Arbeitsplatz", schreibt die BRD-Gewerkschaftszeitung in diesem Zusammenhang. Das Resultat solchen Entschlusses ist freilich in der Regel desillusionierend. Wenn es konkret wird, erweisen sich erkämpfte Arbeitsrechte oft als leere Hülsen. Arbeitsrichter Klees aus Lörrach hat gegenüber der „Welt der Arbeit" unumwunden eingeräumt, daß Rechtsprechung „zu einer höchst unsicheren Sache geworden sei". Als er aus dieser Erkenntnis persönliche Konsequenzen zog, seine Robe an den Nagel hängte und den Richterdienst quittierte, fügte er hinzu, er sei nicht bereit, „weiterhin zu Lasten der Schwachen für den Rechtsstaat mit seinem Namen zu unterzeichnen und damit die groben Mißstände zu decken". Hohe Regierungsbeamte in Bonn haben jetzt die Prüfung solcher „groben Mißstände" zugesagt und eine Vergrößerung der Zahl der Richterstellen an den Arbeitsgerichten in Aussicht gestellt für irgendwann. Man müsse verstehen: das dazu erforderliche parlamentarische Verfahren sei äußerst langwierig, und es könne nicht ausgeschlossen werden, daß die notwendigen Mehrheitsverhältnisse für solche Entscheidungen gar nicht zustande kämen. Gebremster Schaum also bei den Oberen, wenig Trost für diejenigen, denen das Wasser bis zum Halse steht. Daß den Wurzeln dieser Mißstände nicht beizukommen ist, wenn man sich mit solchen vagen Aussichten zufrieden gibt, haben jene Arbeiter und Angestellten erkannt, die sich für starke Kampfpositionen der Arbeiterklasse und ihrer Gewerkschaften einsetzen und durch gemeinsames entschlossenes Handeln der schrankenlosen Unternehmerwillkür Paroli bieten. Der Weg zum Arbeitsgericht, mag er im Einzelfall hier und dort mitunter auch erfolgreich sein, kann solche Kampfpositionen heute und in Zukunft weniger denn je ersetzen. Ha. Lei. 143;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 143 (NJ DDR 1975, S. 143) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 143 (NJ DDR 1975, S. 143)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucher- und Transitverkehrs. Die Erarbeitung von im - Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den Bezirksverwaltungen gewissenhaft untersuchen, welche, wesentlichen Handlungen, Vorkommnisse und Erseheinungen - natürlich unter Berücksichtigung der bisher vorliegenden Erkenntnisse absehbaren Entwicklungen - auf den jeweiligen Transitstrecken auftreten können.

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