Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 127

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 127 (NJ DDR 1975, S. 127); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 29. JAHRGANG 5/75 1. MÄRZHEFT S. 127-154 Generalmajor GÜNTER GIEL, Stellvertreter des Ministers des Innern Die Gefährdetenverordnung ein wichtiges Mitte! zur Erziehung kriminell gefährdeter Bürger zu gesellschaftsgemäßem Verhalten Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik beschloß am 19. Dezember 1974 eine neue VO über die Aufgaben der örtlichen Räte und der Betriebe bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger (GBL 1975 I S. 130). Damit wurde auch auf diesem Gebiet der Forderung des VIII. Parteitages der SED nach ständiger Vervollkommnung der sozialistischen Rechtsordnung entsprochen: Die GefährdetenVO vom 15. August 1968 (GBl. II S. 751) wird durch eine Rechtsgrundlage ersetzt, die dem bei der bisherigen Verwirklichung der Beschlüsse des VIII. Parteitages erreichten Stand der gesellschaftlichen Entwicklung und dem gewachsenen Rechtsbewußtsein der Bürger Rechnung trägt. Zum Grundanliegen der GefährdetenVO Die Durchsetzung der neuen GefährdetenVO wird ihrer Spezifik entsprechend mit dazu beitragen, das vom VIII. Parteitag gestellte Ziel zu erreichen, „überall im täglichen Leben unserer Gesellschaft die Einhaltung des sozialistischen Rechts und bewußte Disziplin zur festen Gewohnheit der Menschen“ werden zu lassen. Umfassend eine solche bewußte Haltung herbeizuführen ist wichtiger Bestandteil der auf die Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten gerichteten ideologischen und erzieherischen Arbeit der Partei, des Staates und der Gesellschaft. Es entspricht dem Wesen des Sozialismus, alle Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß jeder Bürger die Möglichkeit zur Entfaltung seiner Persönlichkeit in der Gesellschaft nutzt und sich um mit Marx zu sprechen nicht den Weg zur Selbstverwirklichung verbaut. Da gesellschaftswidriges Verhalten, das in Straftaten mündet, der Entwicklung zur sozialistischen Persönlichkeit entgegenwirkt, ist es ein zutiefst humanistisches Anliegen, Kriminalität zu verhindern. Und eben darauf ist die sich auf der Grundlage der Verordnung vollziehende Erziehung kriminell gefährdeter Bürger gerichtet. Diese Erziehung ist ein wesentlicher Teil der kriminalitätsvorbeugenden staatlichen und gesellschaftlichen Tätigkeit. Die Gewißheit, daß mit der neuen GefährdetenVO eine höhere Wirksamkeit der kriminalitätsvorbeugenden Erziehungsarbeit erreichbar ist, gründet sich auf die gesellschaftliche Realität ständig zunehmender politischer Bewußtheit der Werktätigen im allgemeinen und auf die bei der Durchführung der GefährdetenVO von 1968 gesammelten Erfahrungen im besonderen. Sie besagen: Mit Hilfe der gesellschaftlichen Kräfte haben Bürger, bei denen sich Erscheinungen krimineller Gefährdung zeigten, durch erzieherische Einflußnahme gelernt, die Normen des gesellschaftlichen Zusammenlebens einzu-halten. Sie wurden davor bewahrt, in asoziale Lebensweise abzugleiten und straffällig zu werden. Heute stellt es kein Einzelbeispiel mehr dar, daß Arbeitskollektive auf kriminell gefährdete Bürger einen solchen Einfluß ausüben, daß es ihnen nicht nur gelingt, die Gefährdung zu überwinden, sondern darüber hinaus, mit ihnen den Staatstitel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ zu erringen. Die bei der Durchführung der VO von 1968 gesammelten Erfahrungen besagen aber auch, daß die Möglichkeiten erfolgreicher, konsequenter erzieherischer Einflußnahme noch nicht voll genutzt wurden. Das Anliegen der neuen GefährdetenVO ist real und liegt im Interesse der Gesellschaft und des einzelnen. Kurz gesagt, besteht es darin, die gesellschaftlichen Potenzen noch wirksamer für die Erziehung kriminell gefährdeter Bürger einzusetzen, die Erziehungsarbeit noch zielgerichteter auf die Verhütung von Kriminalität zu lenken und ihre Effektivität zu erhöhen. Wie sehr dieses Anliegen dem Willen der Arbeiterklasse und der Mehrheit aller Werktätigen entspricht, zeigt sich gegenwärtig besonders eindrucksvoll in ihrer Massenbewegung, die sich im Kampf um die Anerkennung als Bereich der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit entwickelt. In ihr verbinden die Werktätigen in den sozialistischen Betrieben im sozialistischen Wettbewerb das Ringen um hohe Produktionsergebnisse mit der Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit. Das schließt die Beseitigung von Ursachen und Bedingungen für Kriminalität und die Erziehung kriminell gefährdeter Bürger mit ein. Gleiches gilt für die Bewegung in den Städten und Gemeinden, wo solche Verpflichtungen in enger Verbindung mit dem „Mach-mit“-Wettbewerb übernommen und erfüllt werden. Gerade in der sich in den Betrieben, Städten und Gemeinden vollziehenden weiteren Entwicklung bewußter und organisierter Aktivität liegt eine wesentliche Garantie dafür, daß die VO vom 19. Dezember 1974 voll wirksam wird. Zur Verantwortung der örtlichen Räte sowie der Leiter von Betrieben und der Vorstände von Genossenschaften Die Verantwortung der örtlichen Räte erhöht sich. Es wird von dem Grundsatz ausgegangen, daß die unmittelbaren Aufgaben der Erfassung, Erziehung, Kontrolle und Unterstützung kriminell gefährdeter Bürger von 127;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 127 (NJ DDR 1975, S. 127) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 127 (NJ DDR 1975, S. 127)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Leiters der Diensteinheit sowie den dienstlichen Bestimmungen in Ungang den Inhaftierten, stellen jeden Mitarbeiter im operativen Vollzug vor die Aufgabe, einerseits die volle Gewährleistung der Rechte und Pflichten terUlefangenen. bei der Durchsetzung Rjrön besonderen Maßnahmen, die sich aus der Täterpergönjjiikeit für die Vollzugs- und Betreuungsauf gab zur Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung sowie zur Gewährleistung der inneren Sicherheit der Organe für Staatssicherheit, schöpferische Initiative, hohe militärische Disziplin, offenes und ehrliches Auftreten, Bescheidenheit, kritisches und selbstkritisches Verhalten in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel eine schriftliche Sprechgenehmigung auszuhändigen. Der erste Besuchstermin ist vom Staatsanwalt Gericht über den Leiter der betreffenden Diensteinheit der Linie mit dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Sicherheit im Dienstobjekt, Absicherung der organisatorischen. Maßnahmen des Uniersuchungshaft vozugeVorbereitung, Absicherung und Durchführung von Transporten und liehen Haupt Verhandlungen. Der Stellvertreter des Leiters der jeweiligen Abteilung auf der Grundlage objektiver Kriterien. Er handelt in Übereinstimmung mit dem aufsichtsführ enden Staatsanwalt und realisiert die dafür erforderlichen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Leiter der tanstait. Neueingelieferte Verhaf tets kommen zunächst ausschließlich in Einzelunterbringung. Treten Fälle auf, daß Weisungen über die Unterbringung und Verwahrung Verhafteter mit den Anforderungen an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nicht übereinstimmen, hat der Leiter der Untersuchungshaftanstait seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen und Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben.

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