Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 120

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 120 (NJ DDR 1975, S. 120); vom Ersten Vorsitzenden des Obersten Gerichts und vom Generalstaatsanwalt beantragt werden, sondern neuerdings auch vom Minister für Arbeit, Löhne und soziale Fragen sowie vom Zentralrat der Gewerkschaften. Die außerordentliche Revision hat eine ähnliche Funktion wie die Kassation im Recht der DDR: Sie soll die richtige Anwendung des Arbeitsrechts und die Einheitlichkeit der Rechtsprechung im ganzen Land gewährleisten. Das polnische AGB vermittelt für die weitere Entwicklung der Arbeitsrechtspraxis und -theorie in der DDR eine Fülle von Anregungen und Denkanstößen, insbesondere im Hinblick auf Vorarbeiten zur kontinuierlichen Vervollkommnung unseres Arbeitsrechts. Im Rahmen der sozialistischen Integration der Staaten des RGW gewinnt der wechselseitige Erfahrungsaustausch der Arbeitsrechtler zunehmend an Gewicht und trägt dazu bei, das theoretische Fundament für die Rechtsentwicklung in den einzelnen Ländern zu stärken. Informationen Das Ministerium der Justiz führte am 17. Januar 1975 eine Arbeitstagung mit den Direktoren der Bezirksgerichte und den Leitern der Militärobergerichte durch. An der Beratung nahmen auch die Leiter der Abteilungen Kader der Bezirksgerichte teil. Im Mittelpunkt der Tagung stand ein Referat des Stellvertreters des Vorsitzenden des Ministerrates und Ministers der Justiz, Hans-Joachim Heusinger, über die Bedeutung der 13. Tagung des Zentralkomitees der SED und einige Aufgaben, die sich daraus für die politische und fachliche Arbeit des Ministeriums und der Gerichte ergeben. Staatssekretär Dr. Herbert Kern befaßte sich mit grundsätzlichen Fragen der Arbeit mit den Kadern in der Justiz. In der den Referaten folgenden Diskussion berichteten neun Bezirksgerichtsdirektoren, wie sie in ihrem Verantwortungsbereich die den Justizorganen gestellten neuen Aufgaben zielstrebig und mit hoher Effektivität lösen werden. * Am 13. Dezember 1974 fand eine Beratung des Ministers der Justiz mit den Vorsitzenden der Kollegien der Rechtsanwälte statt. Im Mittelpunkt standen Fragen der weiteren Vervollkommnung der Leitung und Tätigkeit der Rechtsanwaltskollegien. Der Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Minister der Justiz, Hans-Joachim Heusinger, informierte die Vorsitzenden der Kollegien über die Schwerpunktaufgaben des Ministeriums im Jahre 1975. Er begrüßte die Aktivitäten der Rechtsanwälte bei der Erläuterung des sozialistischen Rechts und forderte dazu auf, der rechtserzieherischen Tätigkeit auch weiterhin große Aufmerksamkeit zuzuwenden. Die Aussprache ergab Übereinstimmung darüber, daß die wirksame Beratung der Mandanten und die Wahrnehmung ihrer Rechte und berechtigten Interessen hohe Anforderungen an die politische Erziehung und fachliche Qualifizierung aller Mitglieder der Rechtsanwaltskollegien und damit zugleich an die Leitungstätigkeit der Vorstände der Kollegien stellt. * In einem Pressegespräch der Rechtsabteilung beim Bundesvorstand des FDGB am 19. Dezember 1974 informierte Abteilungsleiter Rudi Kranke über Maßnahmen, die zur Vorbereitung und Durchführung der vom 3. Februar bis 16. März 1975 stattfindenden Wahlen der Konfliktkommissionen erforderlich sind. Auf der Grundlage des Beschlusses des Politbüros des Zentralkomitees der SED über die Verbesserung der Rechtspropaganda stehen in den Aussprachen zur Vorbereitung der Wahlen vor allem folgende Probleme im Mittelpunkt: 1. die Verwirklichung des sozialistischen Rechts als Teil der Erfüllung der vom VIII. Parteitag der SED beschlossenen Hauptaufgabe; 2. die Rolle der systematischen Rechtserläuterung bei der Erhöhung des sozialistischen Rechtsbewußtseins und des verantwortungsbewußten Handelns der Werktätigen zum Schutz der sozialistischen Errungenschaften; 3. der Beitrag der Konfliktkommissionen zur Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Erhöhung des Rechtsbewußtseins der Werktätigen. Im Zusammenhang mit den Wahlen der Konfliktkommissionen finden in allen Kreisen und Bezirken gewerkschaftliche Rechtskonferenzen statt, die sich mit der Arbeit der Konfliktkommissionen, vor allem mit ihrem Beitrag im Kampf um Ordnung, Disziplin und Sicherheit beschäftigen werden. * Am 8. Januar 1975 führte die Abteilung Gesetzlicfakeits-aufsicht beim Generalstaatsanwalt der DDR eine Arbeitsberatung mit den Leitern der Abteilungen Gesetzlichkeitsaufsicht der Staatsanwälte der Bezirke durch. Der Leiter der Abteilung, Gerhart Müller, wertete die Ergebnisse aus, die durch Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht beim Schutz des sozialistischen Eigentums im Bauwesen erzielt wurden. Bei der Lösung dieser Schwerpunktaufgaben ist eine gewachsene Aktivität der Staatsanwälte festzustellen. Insbesondere wurde die Öffentlichkeit in die Untersuchungen und ihre Auswertung in breitem Umfang einbezogen. Weiterhin wurden in der Arbeitsberatung die Schwerpunktaufgaben der Gesetzlichkeitsaufsicht im Jahre 1975 erläutert: das sind Fragen des Schutzes des sozialistischen Eigentums in der Material- und Lagerwirtschaft sowie Fragen der Aufsicht über die Gesetzlichkeit der gerichtlichen Entscheidungen bei der Durchsetzung der arbeitsrechtlichen materiellen Verantwortlichkeit der Werktätigen. Im Schlußwort gab der Stellvertreter des Generalstaatsanwalts Dr. Harri Harrland Hinweise, wie die Gesetzlichkeitsaufsicht noch konsequenter und wirksamer auszuüben ist. * Auf Einladung des Generalstaatsanwalts der Demokratischen Republik Vietnam, Hoang Quoc Viet, weilte eine Delegation des Generalstaatsanwalts der DDR unter Leitung des Stellvertreters des Generalstaatsanwalts Dr. Harri Harrland vom 18. November bis 4. Dezember 1974 zu einem Erfahrungsaustausch in der DRV. Die Delegation studierte Aufgaben und Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft der DRV bei der Bekämpfung und Vorbeugung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen. Sie führte zahlreiche Gespräche mit Leitern und Mitarbeitern zentraler und örtlicher Justiz- und Sicherheitsorgane über aktuelle Fragen der Durchsetzung des sozialistischen Rechts. Beide Seiten schätzen das Ergebnis des Erfahrungsaustausche hoch ein. Es wurde vereinbart, die gegenseitigen Beziehungen auszubauen und zu vertiefen. Während ihres Aufenthalts in der DRV wurde die Delegation u. a. vom Mitglied des Politbüros der Partei der Werktätigen Vietnams und Vizepräsidenten der Na- 120;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 120 (NJ DDR 1975, S. 120) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 120 (NJ DDR 1975, S. 120)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Gegenüber Jugendlichen ist außer bei den im genannten Voraussetzungen das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat nach der Fall, wenn sich allein aus den objektiven Umständen der Festnahmesituation der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Gegenüber Jugendlichen ist außer bei den im genannten Voraussetzungen das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege, hat das Untersuchungsorgan das Verfahren dem Staatsanwalt mit einem Schlußbericht, der das Ergebnis der Untersuchung zusammen faßt, zu übergeben.

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