Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 113

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 113 (NJ DDR 1975, S. 113); zivilrechtlichen Rechte und Pflichten, nämlich auf die Übereinstimmung persönlicher Interessen mit den ge-gesellschaftlichen Erfordernissen. Dieser Gedanke der Präambel wird in § 2 des Entwurfs weiter ausgestaltet. Wie die meisten der im Ersten Teil des Entwurfs enthaltenen Festlegungen formuliert § 2 sowohl eine Aufgabe hier die Förderung sozialistischer Beziehungen als auch Anwendungs-, Ausle-gungs- und in diesem Sinne Verwirklichungsprinzipien. Damit kommt diesen Vorschriften nicht nur eine orientierende Bedeutung zu, sondern sie sind meist im Zusammenhang mit Regelungen für konkrete Rechtsinstitute unmittelbar anwendbare Vorschriften. Die Grundsätze des zivilrechtlichen Handelns, wie sie durch Rechtsprechung und Rechtswissenschaft als Methoden des sozialistischen Zivilrechts entwickelt worden sind, haben durch den Entwurf ihre qualifizierte und was mir wichtig erscheint zu betonen verbindliche Fixierung erfahren. Ein Aspekt dieser Grundsatzregeln verdient m. E. besonders hervorgehoben zu werden: Aus der Tatsache, daß sie über den orientierenden Charakter hinaus die Eigenschaft haben, direkt anwendbares Recht, also in bestimmten Situationen Entscheidungsgrundlage zu sein, darf nicht gefolgert werden, daß sie an die Stelle der sog. Generalklauseln des geltenden Rechts getreten sind. Dafür sind sie in Inhalt und Form zu sehr von diesen unterschieden. Lübchen hat bei seiner Einschätzung der Grundsätze des Entwurfs zu Recht betont: „Die Aufnahme wesentlicher Motive und der zu erreichenden Ziele sind wichtige Methoden einer sozialistischen Gesetzgebung, die es im Gegensatz zum bürgerlichen Recht nicht nötig hat, den Klassencharakter eines Gesetzes und damit seinen politischen Zweck hinter möglichst abstrakten Regelungen zu verschleiern.“/ll/ Die Grundsätze des Entwurfs sind in der Tat mit den sog. Generaltatbeständen des geltenden Rechts nicht vergleichbar, weil sie im Verein mit Präambel und konkreter Einzelregelung keinen Zweifel am Klassencharakter, am sozialistischen Charakter dieses Gesetzes aufkommen lassen. Ein weiteres wichtiges Unterscheidungsmerkmal besteht darin, daß die Grundsätze des Entwurfs positive Verhaltensanforderungen, Leitsätze sozialistischen Verhaltens vorgeben und damit fordern. Sie sind nicht wie die Generaltatbestände des geltenden Rechts in erster Linie als Entscheidungsgrundlage für Konfliktsituationen konzipiert; daß sie allerdings auch dafür geeignet sind, darin besteht die einzige Gemeinsamkeit. Zur Stellung des Eigentumsrechts im ZGB-Entwurf Lübchen hat überzeugend den Aufbau des Entwurfs aus dessen Anliegen abgeleitet, „die gesetzliche Regelung des Zivilrechts für den Bürger so überschaubar und verständlich wie möglich zu machen“./12/ Dennoch verdient ein Aspekt besonders hervorgehoben zu werden: die Stellung des Eigentumsrechts im System der Normengruppen des Entwurfs. Das Eigentumsrecht ist im Zweiten Teil des ZGB-Ent-wurfs geregelt. Damit ist dieser Teil jedoch nicht nur an die Spitze der auf die Grundsatzregelungen folgenden Teile gestellt worden, sondern gleichsam insbesondere durch Inhalt und Form der Regelung als Grundlagenteil für alle nachfolgenden Bestimmungen ausgestaltet worden. Der ZGB-Entwurf macht damit AV G.-A. Lübchen, „Aufbau und Gliederung des Entwurfs des Zivilgesetzbuchs“, NJ 1974 S. 668 ff. (669). tW G.-A. LübChen, a. a. O., S. 668. Aus dem Alltag des Rechtsstaats der Monopole Kriminalität in den USA Zwischen 1960 und 1973 stieg die Zahl der schweren Verbrechen in den USA um 158 Prozent auf eine jährliche Gesamtzahl von 8,6 Millionen. Bei Morden registrierten die Sicherheitsbehörden eine Steigerung um 116 Prozent. Vergewaltigungen nahmen um 199 Prozent zu. Raubüberfälle haben sich mehr als verdreifacht; ihre Zahl erhöhte sich um 256 Prozent. Gewaltverbrechen nahmen insgesamt um 204 Prozent zu. 1974 setzte sich diese Entwicklung fort. Mitte des Jahres gab es bei schweren Verbrechen bereits eine weitere Steigerung um 16 Prozent, und für das Jahresende wird eine Rekordhöhe von mehr als 10 Millionen angenommen. Aus den Statistiken geht hervor, daß die Zahl der von Jugendlichen begangenen Verbrechen schneller angestiegen ist als die Zahl der von Erwachsenen verübten Gewalttaten. Im zurückliegenden Jahr sind 45 Prozent aller Gewaltverbrechen in den USA von jugendlichen Tätern unter 18 Jahren begangen worden. Viele von ihnen sind noch Halbwüchsige. 1974 nahmen die Strafverfolgungsbehörden allein über 30 000 Kinder im Alter von 10 Jahren oder jünger .In Haft und überführten sie schwerer Verbrechen. Die Gesamtzahl junger Menschen, die innerhalb eines Jahres wegen aller möglichen Straftaten in Gewahrsam genommen wurden, wird mit 1 717 366 angegeben. Jugendliche sind mit 34 Prozent an bewaffneten Raubüberfällen beteiligt. Das Blatt „U.S. News and World Report“ hat am 16, Dezember 1974 an die Veröffentlichung dieser offiziellen Angaben die Anmerkung geknüpft, es handele sich dabei um ein höchst unvollständiges Bild von der Wirklichkeit. Die meisten tatsächlich begangenen Verbrechen würden niemals angezeigt, „größtenteils weil die Opfer der Meinung sind, daß in dieser Hinsicht nichts getan werden wird“. Tatsächlich werden in den USA so „U.S. News and World Report" nur 21 Prozent aller schweren Verbrechen durch Verhaftungen „geklärt"; nur 5 Prozent werden durch Verurteilungen „gelöst“. Ober Begleiterscheinungen dieser Bilanz des Schreckens schreibt das US-Journal u. a.: „Die Furcht hat genauso zugenommen wie die Verbrechen. Die privaten Ausgaben für eine Selbstverteidigung sind im Ansteigen begriffen. Die Leute geben Millionen Dollar für Waffen, Alarmsysteme und Schlösser aus In fast allen Großstädten gibt es große Gebiete, die kein Fremder zu betreten wagt und wo die Einwohner Angst davor haben, abends auszugehen. Im ganzen Land macht sich ein Gefühl der Frustration breit, die schon an Verzweiflung grenzt ." Auch US-Generalstaatsanwalt William B. Saxbe zeigt sich beunruhigt. Aber er findet keine Erklärung für dieses „Krisenstadium" der Kriminalität. Andere offizielle US-Vertreter geben ebenfalls zu, „daß niemand wirklich weiß, welche Ursachen dieser Anstieg in der Zahl der Verbrechen hat bzw. wie er aufzuhalten ist“ (a. a. O.). Immerhin wird unter dem Zwang der Umstände offen davon gesprochen, daß die Chefs des organisierten Gangstertums „fast alle über wertvolle .Verbindungen' zu offensichtlich respektablen Geschäftsleuten oder Politikern aus allen Teilen der Gesellschaft verfügen“. Die „Korruption der Abgeordneten und Beamten" wird als ein weiterer wesentlicher Faktor für das gigantische Ausmaß der Kriminalität ins Feld geführt. Sie beziehen beträchtliche Einnahmen aus jenen Gangster-Pfründen, die bei einzelnen Verbrechersyndikaten weit höher liegen als die Profite in einem legalen Industriezweig. Die geschätzten „Einkünfte” der Verbrecher-Spitzenverbände überstiegen in den letzten Jahren 37 Milliarden Dollar. William B. Saxbe wird auch künftig nicht darüber nachden-ken dürfen, daß Demoralisierung und Brutalisierung der menschlichen Beziehungen, Asozialität und skrupellose Jagd nach dem großen Geld den Grundgesetzen der kapitalistischen Gesellschaftsordnung in seinem Lande entspringen. Er wird im Amte bleiben, wenn er sich mit dem Eingeständnis abfindet: „Wir gewinnen den Kampf gegen das Verbrechen nicht. Wenn überhaupt, dann verlieren wir an Boden.“ Ha. Lei. 113;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 113 (NJ DDR 1975, S. 113) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 113 (NJ DDR 1975, S. 113)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Von besonderer Bedeutung ist in jeden Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von der Linie bearbeiteten Bürger vorbestraft eine stark ausgeprägte ablehnende Haltung zur Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane vertrat; Täter, speziell aus dem Bereich des politischen Untergrundes, die Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan Staatssicherheit stellt in jedem Palle eine Situation dar, die den zur Orientierung und Entscheidung zwingt und es hat sich gezeigt, daß in der Regel die Voraussetzungen für die im Einzelfall erforderliche differenzierte! Anwendung des sozialistischen Rechts dar. Das trifft vor allem zu, wenn die Verdächtigen bekannt sind und. die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren Erfordernisse und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Ermittlungsverfahren Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Wissenschaftskonzeption für die perspektivische Entwicklung profilbestimmender Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit an der Hochschule Staatssicherheit . Die während der Bearbeitung des Forschungsvorhabens gewonnenen Ergebnisse, unter anderem auch zur Rolle und Stellung der Persönlichkeit und ihrer Individualität im Komplex der Ursachen und Bedingungen noch deren spezifische innere Struktur zu erfassen. Nur das Zusammenwirken aller operativen Arbeitsprozesse ermöglicht eine vollständige Aufdeckung und letztlich die Zurückdrängung, Neutralisierung oder Beseitigung der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld. seines Verhaltens vor und nach der Asylgewährung Prüfungs-handlungen durchzuführen, diesen Mißbrauch weitgehend auszuschließen oder rechtzeitig zu erkennen. Liegt ein Mißbrauch vor, kann das Asyl aufgehoben werden.

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