Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 105

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 105 (NJ DDR 1975, S. 105); Aufführungsrechte an nichtdramatischen Werken der Musik („kleine Rechte“) und für mechanische Vervielfältigungsrechte auf dem Gebiete der Musik, während über die Bühnenaufführungsrechte in der Regel ein Bühnenvertrieb der DDR die Rechte durch Vertrag nach außerhalb vergibt oder von außerhalb übernimmt. Hier spielt besonders die Frage der Herstellung und des Verleihs der Aufführungsmaterialien eine wichtige Rolle. Bei Vereinbarungen mit Urhebern ist auch die Frage wichtig, wtf im Einzelfall die Zahlungen erfolgen. In den devisenrechtlichen Bestimmungen der DDR ist ausdrücklich festgelegt, daß das Büro für Urheberrechte dafür zu sorgen hat, daß die Zahlungen, die den DDR-Urhebem oder sonstigen Vertragspartnern in der DDR aus vom Büro genehmigten Verträgen zustehen, in die DDR transferiert und hier in der Währung der DDR ausgezahlt werden (§ 10 Abs. 3 der 3. DB zum Devisengesetz) ./8/ Dies entspricht dem allgemein im Bereich der urheberrechtlichen Zahlungen geltenden Grundsatz, nach dem die Zahlungen in der Regel am Sitz oder Wohnsitz des Berechtigten und in der dortigen Währung zu leisten sind, unabhängig davon, wo die Verwendung des Werkes erfolgt. Nach der Arbeitsvereinbarung zwischen der WAAP und dem Büro für Urheberrechte ist es zwar möglich, daß Beträge mit Zustimmung des Büros für Urheberrechte durch die WAAP an DDR-Urheber in der Sowjetunion oder umgekehrt mit Zustimmung der WAAP durch das Büro für Urheberrechte an sowjetische Urheber in der DDR ausgezahlt werden. Dies muß aber von Fall zu Fall entweder im Vertrag vereinbart oder besonders genehmigt werden, wobei der Zahlungsempfänger vor Antritt seiner Reise die Genehmigung seines Heimatbüros zur Auszahlung einholen und diese dem anderen Büro vorlegen muß. In anderen sozialistischen Ländern (so z. B. in der CSSR) ist die Zustimmung der jeweiligen Staatsbank erforderlich, da die dortigen Büros oder Agenturen solche devisenrechtlichen Befugnisse nicht haben. Diese Zustimmung ist dann bei Auszahlungen in der DDR dem Büro für Urheberrechte vorzulegen. Steuerrechtliche Regelungen In bezug auf die Besteuerung wendet jedes Land sein Recht an. Bei Zahlungen an sowjetische Urheber gleichgültig ob diese in der DDR oder auf dem Transferwege über die WAAP erfolgen werden von der die Zahlung leistenden kulturellen Einrichtung der DDR Steuern fn Höhe von 20 Prozent abgezogen. Bei Zahlungen, die an sowjetische Verlage oder sonstige kulturelle Einrichtungen in der UdSSR geleistet werden, beträgt der Steuerabzug 25 Prozent. In diesen Fällen erfolgt in der Sowjetunion in der speziell für urheberrechtliche Einnahmen von sowjetischen Bürgern aus dem Ausland festgelegten Höhe ein nochmaliger Steuerabzug. Diese Grundsätze finden auch in allen anderen sozialistischen Bruderländern Anwendung. Ohne Bedeutung ist dabei, ob der Betrag durch das Büro für Urheberrechte der DDR an ein Büro, eine Agentur oder einen Verlag im anderen Land ausgezahlt wird oder ob er im Endeffekt einem Urheber, einem Betrieb oder einer Institution zusteht. Die Einnahmen der Urheber oder Verlage der DDR werden in der Sowjetunion ebenfalls versteuert, und zwar auf der Grundlage einer besonderen Vorschrift für urheberrechtliche Einnahmen von Ausländem in /8./ Nach § 10 Abs. 2 der 3. DB sind Forderungen und Verbindlichkeiten in anderen Währungen bzw. gegenüber Devisenausländern aus der Vergabe oder dem Erwerb von Urheber-und Verlagsrechten von allen Deviseninländern beim Büro für Urheberrechte anzumelden. derselben Höhe wie in der DDR. In den anderen sozialistischen Ländern wird ebenfalls eine Steuer erhoben, nur liegen die Sätze dort in der Regel niedriger. In der DDR erfolgt keine nochmalige Besteuerung, weil nach dem Steuer- und Sozialversicherungsrecht der DDR Einkünfte, die nicht aus der DDR stammen, weder steuerpflichtig sind noch bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt werden dürfen. Dies betrifft urheberrechtliche Einnahmen auch dann, wenn sie vom Büro für Urheberrechte bzw. von einem Verlag oder einer sonstigen kulturellen Einrichtung der DDR ausgezahlt werden. Einzelheiten des urheberrechtlichen Schutzes in den Beziehungen zur UdSSR Das zweiseitige Abkommen zwischen der UdSSR und der DDR vom 5. Oktober 1973 regelt den Schutz der Urheberrechte der Bürger der beiden Staaten in dem jeweils anderen Land auf der Grundlage der Prinzipien der Inländerbehandlung und der Gegenseitigkeit. Es werden also nur diejenigen Werke und Rechte in dem anderen Land geschützt, die auch im eigenen Land Schutz genießen. Die Sowjetunion hat im Zusammenhang mit dem Beitritt zum WUA ihre innerstaatliche Urheberrechtsgesetzgebung dahingehend verändert, daß der Schutz der Urheberrechte bei noch nicht vor dieser Änderung freigewordenen Werken bis zum Ablauf von 25 Jahren nach dem Tode des Urhebers verlängert und in allen Unionsrepubliken der Schutz übersetzter Werke allgemein gesichert worden ist./9/ Hiervon ausgehend konzentriert sich der gegenseitige Schutz auf alle Verwendungen nach dem 1. Januar 1974 von Werken der Literatur, Wissenschaft, Musik, der bildenden Kunst und der Fotografie, die in Buchform oder aus einem Buch veröffentlicht werden, sowie auf die Aufführungsrechte bei Musik- und Bühnenwerken und die hiermit zusammenhängenden Schallplattenrechte. Besonders im Verlags- und Bühnenvertriebsbereich ist der Umfang der Übertragung von Rechten von großer Bedeutung. Dabei ist davon auszugehen, daß der sowjetische Partner bei der Übernahme von Rechten regelmäßig nur daran interessiert ist, die Rechte für alle Republiken und Gebiete der UdSSR und die dort gesprochenen Sprachen zu erhalten. Da der DDR-Partner hierzu stets bereit sein wird, wird es in dieser Hinsicht keine Probleme geben. Umgekehrt wird der sowjetische Partner keinem Partner außerhalb des RGW Rechte für ein RGW-Land einräumen, also auch keinem Partner außerhalb der DDR die Rechte für unsere Republik. Er wird im Regelfall auch bei jedem sowjetischen Werk bereit sein, einem Vertragspartner in der DDR die Rechte für die DDR einschließlich der Befugnis zur Übersetzung in die deutsche Sprache zu übertragen. Die Verlage und Bühnenvertriebe der DDR sind aber darüber hinaus daran interessiert, weitere Rechte zu erwerben, um wie bereits in der Vergangenheit sich gleichzeitig um die Verbreitung der sowjetischen Werke in nichtsozialistischen Ländern zu bemühen. Sie haben sich in der Vergangenheit als hierfür besonders qualifiziert erwiesen. Das Abkommen zwischen der DDR und der UdSSR sowie die Arbeitsvereinbarung mit dem Büro für Urheberrechte sehen konkret die Möglichkeit vor, von Fall zu Fall dem DDR-Partner Rechte für das gesamte deutsche Sprachgebiet bzw. die beliebige Verbreitung in deutscher Sprache einzuräumen, die sich auf die Lizenzver- /9/ vgl. den Beschluß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR über Maßnahmen zur Änderung und Ergänzung der Grundlagen der Zollgesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken vom 21. Februar 1973, in: Bekanntmachungen des Obersten Sowjets der UdSSR 1973, Nr. 9, S. 138 (russ.). 105;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 105 (NJ DDR 1975, S. 105) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 105 (NJ DDR 1975, S. 105)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit der Untersüchungshaftanstalt beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Er hat Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben, wenn während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der aus. Die höchste Nutzungsdauer, und zwar mit liegt hier bis zu Monaten. wurde insgesamt mit die Zusammenarbeit beendet. Außer einigen Ausnahmen wegen Ungeeignetheit wurden im Zusammenhang mit der Forschung erarbeitete Verhaltensanalyse Verhafteter zu ausgewählten Problemen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit belegt in eindeutiger Weise, daß das Spektrum der Provokationen Verhafteter gegen Vollzugsmaßnahmen und gegen die Mitarbeiter der Linie künftig auf ein Ansteigen dieser feindlich-negativen Aktivitäten, insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung gerichtlicher HauptVerhandlungen einzustellen. Mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie und sind mit den Leitern der medizinischen Einrichtungen die erforderlichen Vereinbarungen für die ambulante und stationäre Behandlung Verhafteter und die durch Staatssicherheit geforderten Bedingungen für die Sicherung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen.

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