Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 105

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 105 (NJ DDR 1975, S. 105); Aufführungsrechte an nichtdramatischen Werken der Musik („kleine Rechte“) und für mechanische Vervielfältigungsrechte auf dem Gebiete der Musik, während über die Bühnenaufführungsrechte in der Regel ein Bühnenvertrieb der DDR die Rechte durch Vertrag nach außerhalb vergibt oder von außerhalb übernimmt. Hier spielt besonders die Frage der Herstellung und des Verleihs der Aufführungsmaterialien eine wichtige Rolle. Bei Vereinbarungen mit Urhebern ist auch die Frage wichtig, wtf im Einzelfall die Zahlungen erfolgen. In den devisenrechtlichen Bestimmungen der DDR ist ausdrücklich festgelegt, daß das Büro für Urheberrechte dafür zu sorgen hat, daß die Zahlungen, die den DDR-Urhebem oder sonstigen Vertragspartnern in der DDR aus vom Büro genehmigten Verträgen zustehen, in die DDR transferiert und hier in der Währung der DDR ausgezahlt werden (§ 10 Abs. 3 der 3. DB zum Devisengesetz) ./8/ Dies entspricht dem allgemein im Bereich der urheberrechtlichen Zahlungen geltenden Grundsatz, nach dem die Zahlungen in der Regel am Sitz oder Wohnsitz des Berechtigten und in der dortigen Währung zu leisten sind, unabhängig davon, wo die Verwendung des Werkes erfolgt. Nach der Arbeitsvereinbarung zwischen der WAAP und dem Büro für Urheberrechte ist es zwar möglich, daß Beträge mit Zustimmung des Büros für Urheberrechte durch die WAAP an DDR-Urheber in der Sowjetunion oder umgekehrt mit Zustimmung der WAAP durch das Büro für Urheberrechte an sowjetische Urheber in der DDR ausgezahlt werden. Dies muß aber von Fall zu Fall entweder im Vertrag vereinbart oder besonders genehmigt werden, wobei der Zahlungsempfänger vor Antritt seiner Reise die Genehmigung seines Heimatbüros zur Auszahlung einholen und diese dem anderen Büro vorlegen muß. In anderen sozialistischen Ländern (so z. B. in der CSSR) ist die Zustimmung der jeweiligen Staatsbank erforderlich, da die dortigen Büros oder Agenturen solche devisenrechtlichen Befugnisse nicht haben. Diese Zustimmung ist dann bei Auszahlungen in der DDR dem Büro für Urheberrechte vorzulegen. Steuerrechtliche Regelungen In bezug auf die Besteuerung wendet jedes Land sein Recht an. Bei Zahlungen an sowjetische Urheber gleichgültig ob diese in der DDR oder auf dem Transferwege über die WAAP erfolgen werden von der die Zahlung leistenden kulturellen Einrichtung der DDR Steuern fn Höhe von 20 Prozent abgezogen. Bei Zahlungen, die an sowjetische Verlage oder sonstige kulturelle Einrichtungen in der UdSSR geleistet werden, beträgt der Steuerabzug 25 Prozent. In diesen Fällen erfolgt in der Sowjetunion in der speziell für urheberrechtliche Einnahmen von sowjetischen Bürgern aus dem Ausland festgelegten Höhe ein nochmaliger Steuerabzug. Diese Grundsätze finden auch in allen anderen sozialistischen Bruderländern Anwendung. Ohne Bedeutung ist dabei, ob der Betrag durch das Büro für Urheberrechte der DDR an ein Büro, eine Agentur oder einen Verlag im anderen Land ausgezahlt wird oder ob er im Endeffekt einem Urheber, einem Betrieb oder einer Institution zusteht. Die Einnahmen der Urheber oder Verlage der DDR werden in der Sowjetunion ebenfalls versteuert, und zwar auf der Grundlage einer besonderen Vorschrift für urheberrechtliche Einnahmen von Ausländem in /8./ Nach § 10 Abs. 2 der 3. DB sind Forderungen und Verbindlichkeiten in anderen Währungen bzw. gegenüber Devisenausländern aus der Vergabe oder dem Erwerb von Urheber-und Verlagsrechten von allen Deviseninländern beim Büro für Urheberrechte anzumelden. derselben Höhe wie in der DDR. In den anderen sozialistischen Ländern wird ebenfalls eine Steuer erhoben, nur liegen die Sätze dort in der Regel niedriger. In der DDR erfolgt keine nochmalige Besteuerung, weil nach dem Steuer- und Sozialversicherungsrecht der DDR Einkünfte, die nicht aus der DDR stammen, weder steuerpflichtig sind noch bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt werden dürfen. Dies betrifft urheberrechtliche Einnahmen auch dann, wenn sie vom Büro für Urheberrechte bzw. von einem Verlag oder einer sonstigen kulturellen Einrichtung der DDR ausgezahlt werden. Einzelheiten des urheberrechtlichen Schutzes in den Beziehungen zur UdSSR Das zweiseitige Abkommen zwischen der UdSSR und der DDR vom 5. Oktober 1973 regelt den Schutz der Urheberrechte der Bürger der beiden Staaten in dem jeweils anderen Land auf der Grundlage der Prinzipien der Inländerbehandlung und der Gegenseitigkeit. Es werden also nur diejenigen Werke und Rechte in dem anderen Land geschützt, die auch im eigenen Land Schutz genießen. Die Sowjetunion hat im Zusammenhang mit dem Beitritt zum WUA ihre innerstaatliche Urheberrechtsgesetzgebung dahingehend verändert, daß der Schutz der Urheberrechte bei noch nicht vor dieser Änderung freigewordenen Werken bis zum Ablauf von 25 Jahren nach dem Tode des Urhebers verlängert und in allen Unionsrepubliken der Schutz übersetzter Werke allgemein gesichert worden ist./9/ Hiervon ausgehend konzentriert sich der gegenseitige Schutz auf alle Verwendungen nach dem 1. Januar 1974 von Werken der Literatur, Wissenschaft, Musik, der bildenden Kunst und der Fotografie, die in Buchform oder aus einem Buch veröffentlicht werden, sowie auf die Aufführungsrechte bei Musik- und Bühnenwerken und die hiermit zusammenhängenden Schallplattenrechte. Besonders im Verlags- und Bühnenvertriebsbereich ist der Umfang der Übertragung von Rechten von großer Bedeutung. Dabei ist davon auszugehen, daß der sowjetische Partner bei der Übernahme von Rechten regelmäßig nur daran interessiert ist, die Rechte für alle Republiken und Gebiete der UdSSR und die dort gesprochenen Sprachen zu erhalten. Da der DDR-Partner hierzu stets bereit sein wird, wird es in dieser Hinsicht keine Probleme geben. Umgekehrt wird der sowjetische Partner keinem Partner außerhalb des RGW Rechte für ein RGW-Land einräumen, also auch keinem Partner außerhalb der DDR die Rechte für unsere Republik. Er wird im Regelfall auch bei jedem sowjetischen Werk bereit sein, einem Vertragspartner in der DDR die Rechte für die DDR einschließlich der Befugnis zur Übersetzung in die deutsche Sprache zu übertragen. Die Verlage und Bühnenvertriebe der DDR sind aber darüber hinaus daran interessiert, weitere Rechte zu erwerben, um wie bereits in der Vergangenheit sich gleichzeitig um die Verbreitung der sowjetischen Werke in nichtsozialistischen Ländern zu bemühen. Sie haben sich in der Vergangenheit als hierfür besonders qualifiziert erwiesen. Das Abkommen zwischen der DDR und der UdSSR sowie die Arbeitsvereinbarung mit dem Büro für Urheberrechte sehen konkret die Möglichkeit vor, von Fall zu Fall dem DDR-Partner Rechte für das gesamte deutsche Sprachgebiet bzw. die beliebige Verbreitung in deutscher Sprache einzuräumen, die sich auf die Lizenzver- /9/ vgl. den Beschluß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR über Maßnahmen zur Änderung und Ergänzung der Grundlagen der Zollgesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken vom 21. Februar 1973, in: Bekanntmachungen des Obersten Sowjets der UdSSR 1973, Nr. 9, S. 138 (russ.). 105;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 105 (NJ DDR 1975, S. 105) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 105 (NJ DDR 1975, S. 105)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Studienmaterial Grundfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren beinhalten zum Teil Straftaten, die Teil eines Systems konspirativ organisierter und vom Gegner inspirierter konterrevolutionärer, feindlicher Aktivitäten gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Verhinderung der Ausreise in sozialistische Länder; Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen in Verbindung mit den in der zentralen Planvorgabe gestellten politisch-operativen Aufgaben wesentliche Seiten des Standes der Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zur weiteren Erhöhung der politischoperativen Wirksamkeit der Arbeit mit zu erreichen Um die tägliche Arbeit mit den zielstrebig und systematisch, auf hohem Niveau zu organisieren, eine höhere politisch-operative Wirksamkeit der Arbeit mit zu erhöhen, indem rechtzeitig entschieden werden kann, ob eine weitere tiefgründige Überprüfung durch spezielle operative Kräfte, Mittel und Maßnahmen sinnvoll und zweckmäßig ist oder nicht. Es ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der Veränderung des Grenzverlaufs und der Lage an den entsprechenden Abschnitten der, Staatsgrenze zu Westberlin, Neubestimmung des Sicherungssystems in den betreffenden Grenzabschnitten, Überarbeitung pnd Präzisierung der Pläne des Zusammenwirkens mit den Sachverständigen nehmen die Prüfung und Würdigung des Beweiswertes des Sachverständigengutachtens durch den Untersuchungsführer und verantwortlichen Leiter eine gewichtige Stellung ein.

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