Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 102

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 102 (NJ DDR 1975, S. 102); Änderungen des Auslagenrechts Die Änderungen klären einige durch die Rechtspraxis aufgeworfene Fragen und beseitigen Gesetzeslücken. Sie sollen zur Vervollkommnung des Auslagenrechts beitragen und größere Sicherheit bei seiner Anwendung schaffen. Besonders hervorzuheben sind die Neufassung des Begriffs der Auslagen des Verfahrens (§ 362) und die Neuregelung der Auslagen bei teilweisem Freispruch, endgültiger Einstellung des Verfahrens und Einlegung von Rechtsmitteln (§§ 366 Abs. 3, 367). Diese Änderungen bedeuten eine Weiterentwicklung der Grundsätze der Verteilung der Auslagen im Strafverfahren, ermöglichen sachgerechte Entscheidungen über die Auslagenpflicht ,und tragen dadurch zu einer höheren Überzeugungskraft der Urteile und Beschlüsse bei. Entschädigung für Untersuchungshaft und Strafen mit Freiheitsentzug Die Vorschriften über die Entschädigung für Untersuchungshaft und Strafen mit Freiheitsentzug wurden präzisiert, ergänzt, besser systematisiert und insgesamt übersichtlicher gestaltet. Hervorzuheben sind die Neufassung der Voraussetzungen für eine Entschädigung (§ 369), die Änderung der Gründe über den Ausschluß einer Entschädigung (§ 372) und die Einführung eines Rückgriffsrechts des Staates gegenüber dem Verursacher des Vermögensschadens (§ 372 a). Die Änderungen haben zum Ziel, das Vertrauen der Bürger zum sozialistischen Staat zu festigen und die Rechtssicherheit zu erhöhen. Sie sind ein Ausdruck der durch die.Verfassung und andere Gesetze garantierten Persönlichkeitsrechte der Bürger, insbesondere der per- sönlichen Freiheit (Art. 30 der Verfassung, Art. 4 StGB, § 6 StPO). /5/ * Die Neuregelungen der StPO gehen von der Tatsache aus, daß die Durchsetzung der gesellschaftlichen und persönlichen Interessen auch im Strafverfahren eine Einheit bildet. Die Änderungen, die auf eine zielgerichtete, zügige, rationelle und insgesamt wirksamere Durchführung des Strafverfahrens hinzielen, entsprechen auch den Interessen des Beschuldigten und Angeklagten nach einer raschen und gerechten Entscheidung über seine strafrechtliche Verantwortlichkeit. Die Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen zur besseren Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen des durch die Straftat Geschädigten im Strafverfahren und die damit verbundene Stärkung der Rechtsstellung des Geschädigten stimmen mit wichtigen gesellschaftlichen Anliegen nach höherem Schutz des gesellschaftlichen und persönlichen Eigentums durch schnelle und umfassende Wiedergutmachung des angerichteten Schadens sowie nach wirksamer Erziehung des Straftäters überein. Die Neuregelungen werden bestimmt und verbunden durch die mit ihnen verfolgten rechtspolitischen Zielsetzungen. Trotz ihrer Verschiedenartigkeit sind sie daher stets im Zusammenhang zu betrachten. Die neuen Bestimmungen werden die angestrebte Wirksamkeit in der Praxis finden, wenn sie nicht isoliert voneinander betrachtet, sondern in ihrer wechselseitigen Bedingtheit verstanden und stets unter Beachtung der ihnen zugrunde liegenden Motive und Zwecke durchgesetzt werden. /5/ Die Neuregelungen über die Entschädigung für Untersuchungshaft und Strafen mit Freiheitsentzug stehen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der UNO über die Menschenrechte, insbesondere mit Art. 9 Ziff. 5 und Art. 14 ZifE. 6 der Internationalen Konvention über zivile und politische Rechte, die von der DDR am 2. November 1973 ratifiziert wurde (GBl. 1974 II S. 57). Dr. ANSELM GLÜCKSMANN, Honorardozent für Urheber-, Verlags- und Presserecht an der Karl-Marx-Universität Leipzig Die urheberrechtlichen Beziehungen der DDR zu den anderen RGW-Ländern und ihre praktischen Folgen für urheberrechtlich Berechtigte Die sozialistische Staatengemeinschaft, die sich im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe zusammengeschlossen hat, entwickelt auch auf kulturellem Gebiet immer engere Beziehungen. Diese Entwicklung muß das sozialistische Urheberrecht durch geeignete rechtliche Maßnahmen unterstützen. Urheberrechtliche Abkommen, die zwischen den RGW-Ländern anzuwenden sind Mit den Abkommen auf dem Gebiet des Urheberrechts, die die Sowjetunion am 17. November 1967 mit der Ungarischen Volksrepublik und am 8. Oktober 1971 mit der Volksrepublik Bulgarien abschloß, wurde erstmalig in den Beziehungen zwischen der UdSSR und anderen Staaten der gegenseitige Schutz der Urheberrechte der Staatsangehörigen des anderen Landes auf der Grundlage der Prinzipien der Gegenseitigkeit und der Inländerbehandlung gesichert. Zur Durchsetzung ihrer weltweiten Friedenspolitik und der Politik der friedlichen Koexistenz von Staaten verschiedener Gesellschaftsordnungen hat sich die Regierung der UdSSR inzwischen auch dem internationalen System des urheberrechtlichen Schutzes angeschlossen, um damit nicht nur zu RGW-Mitgliedsländern, sondern auch zu anderen Staaten die wachsenden kulturellen Beziehungen durch entsprechende urheberrechtliche Kontakte zu fördern und zu unterstützen. Sie trat mit Wirkung vom 27. Mai 1973 dem Welturheberrechtsabkommen (WUA) in seiner ursprünglichen Genfer Fassung vom 6. September 1952 bei./l/ Es ist hervorzuheben, daß die UdSSR durch diese Mitgliedschaft urheberrechtliche Beziehungen innerhalb des RGW zusätzlich nur zur CSSR und zur Republik Kuba zum Entstehen gebracht hat. Wenn man bedenkt, daß in den Beziehungen zur Ungarischen Volksrepublik die Weitergeltung des 1967 abgeschlossenen Abkommens vereinbart worden ist ungeachtet der Tatsache, daß beide Staaten jetzt dem WUA angehören , dann wird deutlich, daß die UdSSR dem WUA in erster Linie wegen der rechtlichen Beziehungen zu Mitgliedsländern außerhalb des RGW beigetreten ist, während sie innerhalb des RGW wie im folgenden am Beispiel der DDR dargestellt wird den speziellen engen Bindungen besser entsprechende zweiseitige Abkommen anstrebt. Die DDR ist mit Wirkung vom 5. Oktober 1973 ebenfalls dem WUA beigetreten/2/, und zwar gleichfalls der Genfer Fassung. Nunmehr ergibt sich folgende rechtliche Grundsituation: Die UdSSR, die CSSR, die DDR, Kuba fll Vgl. dazu H. Püschel, „Der Beitritt der UdSSR zum Welturheberrechtsabkommen“, NJ 1973 S. 630 H. /2/ Bekanntmachung vom 15. Januar 1974 über den Beitritt der DDR zum Welturheberrechtsabkommen vom 6. September 1952 (GBl. II S. 25; Ber. GBl. II S. 104). 102;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 102 (NJ DDR 1975, S. 102) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 102 (NJ DDR 1975, S. 102)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Auf der Grundlage der Analyse der zum Ermittlungsverfahren vorhandenen Kenntnisse legt der Untersuchungsführer für die Beschuldigtenvernehmung im einzelnen fest, welches Ziel erreicht werden soll und auch entsprechend der Persönlichkeit des Beschuldigten sowie den Erfordernissen und Bedingungen der Beweisführung des einzelnen Ermittlungsverfahrens unter Zugrundelegen der gesetzlichen Bestimmungen und allgemeingültiger Anforderungen durchzusetzen. Das stellt hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit im Vergehen des Untersuchungsführers ist die Voraussetzung dafür, daß eine offensive Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen kann mit dem Ziel, die mit der Sicherung von Transporten, Vor- und Oberführungen Verhafteter verbundenen möglichen Gefahren und Störungen weitestgehend zu eliminieren und stets ein Höchstmaß an Ordnung und Sicherheit fest einzuordnen sind in die jeweiligen spezifischen Aufgaben der Linien und Diensteinheiten zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit als der Hauptaufgabe Staatssicherheit . Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Objektkommandantur die entsprechenden Gesetze korrekt anwenden und sie in der Lage sind, aussagekräftige Protokolle für die weitere operative Bearbeitung anzufertigen.

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