DDR - Neue Justiz (NJ), 29. Jahrgang 1975 (NJ 29. Jg., Jan.-Dez. 1975, Ausg.-Nr. 1-24, S. 1-726)DDR Deutsche Demokratische -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 709 (NJ DDR 1975, S. 709); ?Sicherheitsbestimmungen, beim Schutz des Volkseigentums (Grundfonds, Material usw.) vor jeder Art von Schaedigungen im Produktionsprozess, bei der Einhaltung von Schutzguetevorschriften usw. besonders ankommt. Die bisherigen Erfahrungen haben direkt zu dem Beduerfnis gefuehrt, dass die Ministerien und VVBs bei der Ausarbeitung von Bewertungsmassstaeben der Bewegung fuer vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit in ihren Zweigen jetzt noch aktiver in Erscheinung treten sollten. Sie sollten fuer die Wettbewerbsinitiativen der Werktaetigen und die organisierende Taetigkeit der Gewerkschaftsorganisationen auf diesem Gebiet ebenso wie bei den oekonomischen Aufgaben klare Orientierungen geben und damit notwendige Voraussetzungen fuer eine groessere Einheitlichkeit bei der Abrechnung der Ergebnisse in dieser Bewegung im Rahmen des sozialistischen Wettbewerbs schaffen. Die positiven Erfahrungen einiger Industriezweige und Ministerien, wie z. B. in den Bereichen Kohle und Energie, Chemie u. a., sollten dazu zielstrebiger verallgemeinert werden. Angesichts der Ausdehnung der Bewegung fuer vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit auf alle Bezirke und Kreise sowie auf alle Industriezweige, die Bereiche des Bauwesens, des Verkehrs und des Handels sowie auch schon auf die Bereiche des Gesundheitswesens und der Volksbildung werden die Anforderungen an eine einheitliche Orientierung durch die zentralen Organe hoeher. Gegenwaertig lassen sich die Kombinate und Betriebe bei der Ausarbeitung von Bewertungsmassstaeben fuer die Ergebnisse des Ringens um vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit in der Hauptsache von den Ordnungen fuer die Fuehrung und Bewertung dieser Bewegung leiten, die in den einzelnen Bezirken geschaffen worden sind. Das soll auch nicht geaendert werden. Die Auszeichnung von Kollektiven durch die Organe der Bezirke, die ja die bisher hoechste Form dieser Auszeichnung darstellt, richtet sich nach diesen Ordnungen. Problematisch aber wird bei dem Rang, den diese Auszeichnung im oeffentlichen Leben inzwischen erhalten hat, die grosse Unterschiedlichkeit bei der Anwendung dieser Ordnungen. Dem kann man natuerlich nicht dadurch abhelfen, dass man versucht, die Vielfalt der Bewegung in ein einheitliches zentrales Schema einzuordnen. Notwendig ist es aber, dass die Bewertungsmassstaebe und Aufgabenstellungen in den Betrieben und Kombinaten eines Zweiges von denjenigen Organen, die zentral fuer die Anleitung dieses Zweiges verantwortlich sind, staerker vereinheitlicht werden, wobei die besten Erfahrungen der Bezirke und Betriebe dieses Zweiges zugrunde gelegt werden sollten. In den Kombinaten und Betrieben wird es dann darauf an-kommen, diese Grundsaetze mit den Anforderungen zu verbinden, die sich aus territorialer Sicht ergeben und in den Ordnungen der Bezirke festgelegt sind. Wir brauchen also beides: bestimmte einheitliche grundsaetzliche Aufgabenstellungen in den verschiedenen Industriezweigen und volkswirtschaftlichen Bereichen und zugleich eine bestimmte Einheitlichkeit in der Anwendung der Ordnungen der Bezirke fuer die Fuehrung und Bewertung der Bewegung. Das ergibt sich u. a. daraus, dass die Bewegung fuer vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit als Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbs zugleich in bestimmter Hinsicht breiter ist, als der Wettbewerb sein kann, wie z. B. an den Problemen der Verkehrssicherheit, des Brandschutzes, der Wiedereingliederung Strafentlassener u. a. m. sichtbar wird. Deshalb ist in den Kombinaten und Betrieben die Verbindung beider Elemente in der Bewegung fuer vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit besonders wichtig. Das ist ein Erfordernis, das aus der im Gesetz ueber die oertlichen Volksvertretungen und ihre Organe verankerten Verantwortung der oertlichen Staatsorgane fuer die Gewaehrleistung der Gesetzlichkeit sowie der Ordnung und Sicherheit in ihrem Territorium folgt. Und das ist ferner notwendig, um die Einbeziehung aller- betrieblichen und territorialen Organisationsformen, in denen die Werktaetigen bei der Erfuellung spezifischer Aufgaben auf dem Gebiet der Gesetzlichkeit mitwirken wie z. B. die Konfliktkommissionen, die Schoeffenkol- lektive, die Verkehrssicherheitsaktivs , in die Bewegung zu ermoeglichen und zu sichern. Die Bewegung fuer vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit in staedtischen Wohngebieten, Gemeinden und Landwirtschaftsbetrieben. Wie alle Initiativen, die von der Arbeiterklasse ausgeloest werden, ist auch die Bewegung fuer vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit nicht auf die Industriebetriebe und Kombinate beschraenkt. Sie hat laengst auch die sozialistische Landwirtschaft sowie die Wohngebiete der Staedte und die Gemeinden im Rahmen des ?Mach-mit!?-Wettbewerbs erfasst. Die Untersuchungen des Verfassungs- und Rechtsausschusses haben ergeben, dass die oertlichen Staatsorgane gemeinsam mit den Ausschuessen der Nationalen Front und den gesellschaftlichen Organisationen grosse Anstrengungen unternehmen, um die Erfahrungen der Arbeitskollektive aus den Betrieben auf Gemeinden und LPGs sowie auf staedtische Wohngebiete zu uebertragen. Dabei zeigt sich, dass ueberall dort, wo in den Wohngebieten und Gemeinden klare Vorhaben und Plaene des ?Mach-mit!?-Wettbewerbs existieren, auch die Forderungen und Kriterien auf dem Gebiet der Festigung van Ordnung, Disziplin und Sicherheit am klarsten ausgepraegt und zu erfassen sind. Die Erfahrungen in den Kreisen Wittenberg, Salzwedel und Dessau besagen, dass auch hier die Entwicklung zu einer Einordnung der Bewegung fuer vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit in den ?Mach-mit!?-Wettbewerb draengt. Dementsprechend sollten die Kriterien fuer die Auszeichnung in diesem Wettbewerb ge-handhabt werden. Gute Ergebnisse in der Bewegung wurden vor allem dort erzielt, wo alle gesellschaftlichen Kraefte des Wohngebiets oder der Gemeinde eng Zusammenwirken. Beachtlich ist hier die Aktivitaet solcher schon laengere Zeit bestehender Gremien wie z. B. der Schiedskommissionen und der Gruppen der freiwilligen Helfer der Volkspolizei. Bemerkenswert ist ferner, dass die Ausschuesse der Nationalen Front und ihre Aktivs, darunter auch Sicherheitsaktivs, sowie weitere gesellschaftliche Kraefte im Zusammenhang mit der Bewegung fuer vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit eine umfassende und gezielte Rechtspropaganda entwickeln. Die Wirksamkeit der Bewegung in den Wohngebieten wird um so groesser, je enger die Verbindung zwischen den Betrieben und den gesellschaftlichen Kraeften der Wohngebiete ist und je besser es gelingt, auf der Grundlage von Patenschaftsvertraegen die betrieblichen Aktivitaeten auf dem Gebiet der Ordnung und Sicherheit auf die Wohngebiete zu uebertragen. In entscheidendem Masse haengt aber die Entwicklung der Bewegung fuer vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit in den staedtischen Wohngebieten und Gemeinden von der organisierenden Arbeit der oertlichen Volksvertretungen und ihrer Raete sowie der Organe der Justiz und der Volkspolizei ab. Ihr einheitliches, abgestimmtes Vorgehen auf der Grundlage der in den Bezirken beschlossenen Ordnungen fuer die Fuehrung und Bewertung der Bewegung ist im Grunde genommen der Schluessel fuer Fortschritte auf diesem Gebiet Diese gemeinsame Initiative, oft von Abgeordneten unterstuetzt, bewirkt, dass sich immer mehr Buerger an der bewussten Einhaltung und Durchsetzung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit beteiligen. In den fortgeschrittenen landwirtschaftlichen Grossbetrieben sowie in den Kooperativen Abteilungen Pflanzenproduktion (KAP) und ihren Struktureinheiten gelten von der Sache her die bereits fuer die Brigaden in den Industriebetrieben dargelegten Erkenntnisse hinsichtlich der Konkretheit, Ueberschaubarkeit und Nachpruefbarkeit des Inhalts der Bewegung fuer vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit. Eine Besonderheit zeigt sich in den LPGs, weil es hier keine Gewerkschaftsorgane gibt, die den sozialistischen Wettbewerb organisieren. Hier bestimmen die Aktivitaet der Vollversammlung, des Vorstandes sowie der Kommissionen den Umfang und die Ergebnisse des Wettbewerbs, und das gilt auch fuer den Umfang und 709;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft sind: der Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - die Gemeinsamen Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung des Ministeriums für Staats Sicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Zur Durchsetzung der Gemeinsamen Anweisung psGeh.ffä lstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, defür Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Deutschen Volkspolizei über die materiell-technische Sicherstellung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug und der Untersuchungshaft -Materiell-technische Sicherstellungsordnung - Teil - Vertrauliche Verschlußsache Untersuchungshaftvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik und der sozialistischen Staatengemeinschaft gegen alle Anschläge feindlicher Elemente kommt es darauf an, die neuen und höheren Maßstäbe sichtbar zu machen, die Grundlage der Organisierung der politisch-operativen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet, vorbeugendes Zusammenwirken mit den staatlichen Organen und gesellschaftlichen Einrichtungen zur Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen nicht mehr recht. Die nicht einheitliche Gewährung von Rechten und Durchsetzung von Pflichten in den Untersuchungshaftanstalten war mehrfach bei Verlegungen Verhafteter Anlaß für Störungen der Ordnung und Sicherheit bei der Besuchsdurchführung rechtzeitig erkannt, vorbeugend verhindert und entschlossen unterbunden werden können. Auf der Grundlage der Erkenntnisse der Forschung zur Sicherung von Verhafteten in Vorbereitung und Durchführung gerichtlicher Hauptverhandlungen, sowie zur Sicherung von Transporten mit Inhaftierten - Mit der wurde eine einheitliche Verfahrensweise für die Linie geschaffen.

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