DDR - Neue Justiz (NJ), 29. Jahrgang 1975 (NJ 29. Jg., Jan.-Dez. 1975, Ausg.-Nr. 1-24, S. 1-726)DDR Deutsche Demokratische -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 592 (NJ DDR 1975, S. 592); ?Fragen herausgegriffen werden, die fuer die Mitarbeiter in den Justizorganen von besonderer Bedeutung sind. Zur Rolle des sozialistischen Staates Das Wesen des sozialistischen Staates wird im Lehrbuch (S. 196) als Ausdruck der Macht der Arbeiterklasse und Instrument ihrer Verwirklichung sowie zugleich als Ausdruck des Buendnisses der Arbeiterklasse mit der werktaetigen Bauernschaft und den anderen werktaetigen Schichten sowie als Instrument zur Festigung dieses Buendnisses charakterisiert. Die Untersuchungen muenden in die Feststellung ein, dass der sozialistische Staat beim Aufbau der entwickelten sozialistischen Gesellschaft die Diktatur des Proletariats verkoerpert (S. 212). Dementsprechend ist die Arbeiter-und-Bauem-Macht in der DDR eine Form der Diktatur des Proletariats. Die Autoren begruenden, weshalb der sozialistische Staat das Hauptinstrument beim Aufbau der sozialistischen Gesellschaft ist, erlaeutern seinen demokratischen Charakter und befassen sich eingehend mit der Weiterentwicklung des sozialistischen Staates beim Aufbau der entwickelten sozialistischen Gesellschaft (S. 203 ff.). Die Funktionen des sozialistischen Staates werden als ?Grundrichtungen der Taetigkeit des sozialistischen Staates? verstanden, ?in denen sein Klassenwesen sich ausdrueckt und die der Durchfuehrung seiner Aufgaben und Ziele dienen? (S. 230). Dabei wird betont, dass alle Funktionen miteinander verflochten sind, in wechselseitigen Beziehungen stehen und in allen Entwicklungsetappen des sozialistischen Staates eine Einheit darstellen. Demzufolge sind die Funktionen des sozialistischen Staates auch nur durch das Wirken des gesamten Staatsmechanismus zu realisieren. Das gilt in vollem Umfang auch fuer den Schutz der sozialistischen Rechtsordnung, des sozialistischen Eigentums sowie der Rechte und Freiheiten der Buerger, die zusammengenommen als eine spezifische Funktion des sozialistischen Staates bestimmt werden (S. 239). Bedeutsam fuer das Verstaendnis des Wesens des sozialistischen Staates und des Inhalts der staatlichen Leitung, namentlich der Gesetzgebung und Rechtsverwirklichung, sind die Ausfuehrungen ueber das Verhaeltnis zwischen dem sozialistischen Staat und der Persoenlichkeit. Es wird hervorgehoben, dass der antagonistische Gegensatz von Individuum und Gesellschaft, von Staat und Buerger mit dem Aufbau der sozialistischen Gesellschaft geloest wird. ?Der sozialistische Staat ist politischstaatliche Assoziation der von der Arbeiterklasse gefuehrten Werktaetigen. Er ist daher nicht mehr anonyme Macht ueber das Individuum, sondern bringt die sozialistischen Menschen ,persoenlich zur Geltung?, indem diese selbst staatliche Macht ausueben? (S. 250/251). Aus seiner neuen gesellschaftlichen Stellung leitet sich auch die Rechtsstellung des Buergers im sozialistischen Staat ab, die darauf hinzielt, die Teilnahme jedes einzelnen an der Verwirklichung der staatlichen Macht, an der staatlichen Leitung der Gesellschaft und damit die Entwicklung sozialistischer Persoenlichkeiten zu gewaehrleisten. Die Verfasser definieren die Rechtsstellung des Buergers als ?die Gesamtheit der Rechte und Pflichten, die der sozialistische Staat fuer jeden Buerger festlegt und gewaehrleistet. Sie ist konzentrierter und allgemeiner Ausdruck der Moeglichkeit des Menschen, in der sozialistischen Gesellschaft seine schoepferischen Kraefte allseitig zu entfalten. Sie hat in der sozialistischen Staatsbuergerschaft ihre juristische Grundlage? (S. 255). Daher ist die Rechtsstellung des Buergers keine natuerliche, sondern eine politisch-staatliche Eigenschaft des Buergers. Eine wichtige Rolle im Verhaeltnis zwischen dem sozialistischen Staat und den Buergern spielen die Grundrechte und Grundpflichten, weil sie die grundlegenden Wechselbeziehungen zwischen Individuum undGemein-schaft, zwischen Buerger und Staat fixieren und die Grundlage fuer alle uebrigen subjektiven Rechte und Pflichten bilden. Die Verfasser arbeiten das Wesen und die Zielsetzung der Grundrechte und Grundpflichten in der sozialistischen Gesellschaft heraus, die als staatliche Instrumente darauf hinwirken, die sozialistische Ein- heit von Staat und Buerger bewusst herzustellen. Damit grenzen sich die Verfasser scharf von einer formaljuristischen Betrachtung der Grundrechte und Grundpflichten ab und kommen zu dem Ergebnis: ?Die Grundrechte und Grundpflichten sind nicht mehr wie in der buergerlichen Gesellschaft scheinbar individuelle Reservate des einzelnen, sie sind nicht mehr Angriffsund Verteidigungsmittel in einer durch die Konkurrenz des Privateigentums gezeichneten Gesellschaft. Sie sind nicht mehr Mittel der Selbstbehauptung des einzelnen in einer ihm feindlichen Gesellschaft gegenueber einem ihn unterdrueckenden Staat. Die sozialistischen Grundrechte und Grundpflichten sind auf den einzelnen bezogene Volkssouveraenitaet? (S. 260). Zu den Wechselbeziehungen zwischen sozialistischem Staat und sozialistischem Recht Fuer das tiefe Verstaendnis des Wesens und der gesellschaftlichen Funktion des sozialistischen Rechts ist es besonders bedeutsam, dass Entstehung und Entwicklung des sozialistischen Staates und des sozialistischen Rechts als einheitlicher, dialektischer Prozess betrachtet werden, der sich in allen Entwipklungsetappen des Aufbaus der sozialistischen und kommunistischen Gesellschaft vollzieht. ?Mit der Eroberung ihrer staatlichen Macht schafft die Arbeiterklasse ihr sozialistisches Recht, das ihren Klasseninteressen Ausdruck verleiht und ihnen allgemeine Geltung und Verbindlichkeit garantiert. Der sozialistische Staat kann ohne das sozialistische Recht nicht als Hauptinstrument der Arbeiterklasse funktionieren? (S. 334). Die Gebundenheit des sozialistischen Rechts an den sozialistischen Staat wird als eine Wesenseigenschaft des sozialistischen Rechts definiert (S. 349). Dementsprechend ist auch das sozialistische Recht in der Periode der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft Recht der Diktatur des Proletariats. Ebenso wie die Rolle der sozialistischen Staatsmacht beim Aufbau der sozialistischen Gesellschaftsordnung gesetzmaessig waechst, gewinnt auch das sozialistische Recht bei der bewussten, planmaessigen Organisierung der neuen gesellschaftlichen Verhaeltnisse staendig an Bedeutung. Dabei ist die fuehrende Rolle der marxistisch-leninistischen Partei in der sozialistischen Gesellschaft auch die wichtigste Bedingung fuer Existenz und Funktion des sozialistischen Rechts. Die Verfasser weisen die objektive Bedingtheit und den Klassencharakter des sozialistischen Rechts nach, das von der Arbeiterklasse mittels ihrer staatlichen Macht geschaffen wird und auf die Verwirklichung ihrer grundlegenden Ziele gerichtet ist In diesem Zusammenhang erscheint es notwendig, die Ausfuehrungen der Verfasser zur Sanktionierung von Normativakten aus der buergerlichen Gesellschaftsordnung nochmals zu ueberdenken. Im Lehrbuch wird kategorisch festgestellt, dass mit der Uebernahme solcher Normativakte durch die sozialistische Staatsmacht neues, sozialistisches Recht entsteht. ?Diese staatliche Sanktionierung alter Rechtsnormen bedeutet zugleich einen inhaltlichen Wandel dieser Rechtsnormen? (S. 349) ,/4/ Folgt man dieser These, dann waere das Buergerliche Gesetzbuch von 1896 mit seiner Sanktionierung zu einem sozialistischen Zivilgesetzbuch geworden, und das von der Volkskammer am 19. Juni 1975 beschlossene Zivilgesetzbuch waere das ?zweite? sozialistische Zivilgesetzbuch der DDR. Eine solche Auffassung ist jedoch theoretisch und praktisch nicht haltbar. Die Sanktionierung der alten Rechtsnormen erfolgte mit der Errichtung der antifaschistisch-demokratischen Staatsmacht. Mit dem Uebergang zum Aufbau der sozialistischen Gesellschaftsordnung wurde von der Partei der Arbeiterklasse zugleich die Aufgabe gestellt, die uebernommenen alten Rechtsnormen zu ueberwinden, wobei klar war, dass sich dieser Prozess ueber einen laengeren Zeitraum erstrecken wird. Es war moeglich und notwendig, auf bestimmten Gebieten des gesellschaft- /4/ Die gleiche Auffassung wird im Zusammenhang mit den Darlegungen ueber die Zerschlagung des buergerlichen Staatsapparates vertreten (vgl. S. 180/181). 592;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die ZisLe der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet,. - die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt zu gefährden, die Existenz objektiv größerer Chancen zum Erreichen angestrebter Ziele, wie Ausbruch, Flucht, kollektive Nahrungsverweigerung, Revolten,. Angriff auf Leben und Gesundheit von Menschen. Zugenommen haben Untersuchungen im Zusammenhang mit sprengmittelverdächtigen Gegenständen. Erweitert haben sich das Zusammenwirken mit der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei und die Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten,ist ein objektives Erfordernis und somit eine Schwer-punktaufnabe der Tätigkeit des- Leiters einer Untersuchunqshaftan-stalt im Staatssicherheit . Zur Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen.

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